PM: Erfolg für Meinungsfreiheit: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin
Daryoush Danaii
daryoush.danaii at fzs.de
Di Mai 3 11:16:33 CEST 2022
Sehr geehrte Medienschaffende,
untenstehend finden Sie unsere Pressemitteilung gemeinsam mit Bjeen
Alhassan und ihrem Rechtsanwalt: David Werdermann, zum Erfolg für
Meinungsfreiheit und den Umgang mit Diskriminierung am Campus.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Daryoush Danaii (+49 151 / 209 425 63 / daryoush.danaii [at] fzs.de)
Mit freundlichen Grüßen,
Daryoush Danaii
________________________________________________________
*Erfolg für Meinungsfreiheit: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen
ehemalige Studentin
*
Der AfD-Professor Reiner Osbild ist mit der Klage gegen seine ehemalige
Studentin Bjeen Alhassan gescheitert. Das Landgericht Hamburg wies
die Klage auf 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen kritischen Äußerungen der
kurdischen Integrationspreisträgerin ab.
Bjeen Alhassan ist aus Syrien geflohen und lebt seit 2014 in
Deutschland. 2016 begann sie an der Hochschule Leer/Emden ein Studium,
das sie 2019 mit einem Master in Business Administration abschloss. Sie
betreibt ehrenamtlich mit dem Verein “Transfer of Knowledge” das Projekt
„Lernen mit Bijin“, eine Facebook-Gruppe, in der sie Frauen aus Syrien
Tipps für den Alltag in Deutschland gibt. Hierfür wurde sie 2020 mit dem
Nationalen Integrationspreis der Bundesregierung und 2021 mit der
Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
ausgezeichnet.
Reiner Osbild ist Professor an der Hochschule Emden/Leer und sah sich in
den letzten Jahren als Vorsitzender der AfD Ostfriesland, obwohl unklar
ist, ob er wirksam in dieses Amt gewählt wurde. In der Vergangenheit ist
er unter anderem durch rassistische und
christlich-fundamentalistische Äußerungen in Erscheinung getreten.
Nach Abschluss des Studiums äußerte sich Bjeen Alhassan in verschiedenen
Medien sowie über Social Media über Diskriminierung an der Hochschule
und ihre Erfahrungen mit Professor Osbild, der ihre Masterarbeit betreut
hatte. Osbild klagte daraufhin gegen seine ehemalige Studentin vor dem
Landgericht Hamburg auf 25.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem verlangte
er von Alhassan, einzelne Äußerungen zu unterlassen. Konkret
beanstandete er die Äußerung Alhassans, sie habe an der Hochschule
Emden/Leer mit Osbild Diskriminierungserfahrungen gemacht, und die
Äußerung, es habe ihr bei der Note geschadet, dass ihr Erstprüfer bei
der Masterarbeit AfD-Vorsitzender gewesen sei.
Das Landgericht wies die Klage vollständig ab. Zur Begründung führte es
aus, dass es dem Kläger nicht lediglich um die Untersagung bestimmter
Äußerungen in einem bestimmten Kontext, sondern weitergehend darum ging,
der Beklagten zu untersagen, mit entsprechenden Äußerungen einen
bestimmten Eindruck zu erwecken, ohne auf den jeweiligen Kontext der
Äußerungen abzustellen. Ein so weit gehender Unterlassungsanspruch wäre
nach Auffassung der Kammer nur denkbar bei Äußerungen, schlechthin und
in jedem denkbaren Zusammenhang unzulässig sind, was hier aber nicht der
Fall sei. Aus diesem Grund scheide auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus.
Zu dem Urteil erklärt Bjeen Alhassan:
„Nach einem nervenaufreibenden Rechtsstreit kann ich endlich aufatmen.
Das Landgericht hat bestätigt, dass ich über
meine Diskriminierungserfahrungen sprechen darf. Ich hoffe, dass ich
andere Betroffene von Diskriminierung ermutigen kann, über ihre
Erfahrungen zu sprechen. Rassismus darf keinen Platz an Hochschulen haben.“
Rechtsanwalt David Werdermann erklärt:
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit, die aus dem
besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist. Professor
Reiner Osbild ist mit dem Einschüchterungsversuch gegen seine ehemalige
Studentin gescheitert. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die AfD, die
sich sonst gerne als Opfer einer angeblichen ‚cancel culture‘
inszeniert, selbst versucht, Kritiker*innen mundtot zu machen.“
Daryoush Danaii, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von
Student*innenschaften (fzs e.V.), erklärt:
„Zu oft wird geschwiegen, zu oft werden Diskriminierungen und Rassismus
unter den Teppich gekehrt, auch von Hochschulleitungen. Die Hochschulen
und die hochschulpolitischen Organisationen sowie Institutionen selbst
müssen sich der Realität stellen und Rassismus und Diskriminierung
bekämpfen. Wir sind froh, dass Bjeen Alhassan den Mut hatte, über ihre
Erfahrungen zu sprechen und freuen uns mit ihr über das Urteil des
Landgerichts.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Reiner Osbild kann Berufung einlegen.
Bjeen Alhassan hat wegen des Rechtsstreits viel Unterstützung erfahren.
Zahlreiche Einzelpersonen und Verbände wie der freien zusammenschluss
von Student*innenschaften (fzs e.V.) haben sich solidarisch erklärt und
eine Kundgebung vor dem Landgericht Hamburg organisiert. Zudem wurden
Spenden in Höhe von mehreren tausend Euro gesammelt. Da Professor Osbild
die Kosten des Rechtsstreits zahlen muss, kann voraussichtlich ein
Großteil der Spenden - wie angekündigt - an die Mobile Beratung gegen
Rechtsextremismus Niedersachsen weitergeleitet werden, die unter
anderem den Aufbau der AG gegen Rechts an der Hochschule
Emden/Leer unterstützt hat.
Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt David Werdermann unter 015128409601
und Daryoush Danaii unter 015120942563 zur Verfügung.
https://www.fzs.de/2022/05/03/erfolg-fuer-meinungsfreiheit-afd-professor-scheitert-mit-klage-gegen-ehemalige-studentin/
e.:daryoush.danaii at fzs.de
m.: +49 151 / 209 425 63
Pronomen: er/ihm [oder eben pronomenfreie Ansprache]
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Daryoush Danaii, Lone Grotheer, Matthias Konrad, Marie Müller
- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin
www.fzs.de
Twitter: @fzs_eV
Tel +49-3027874094
Fax +49-3027874096
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students’ Union.
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende. Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU – European Students' Union - und auf internationaler Ebene in der International Union of Students (IUS).
Informationen zum Presseverteiler sowie Änderungen am Abo:http://lists.fzs.de/mailman/listinfo/presseverteiler
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://lists.fzs.de/pipermail/presseverteiler/attachments/20220503/1caf6932/attachment.htm>
Mehr Informationen über die Mailingliste presseverteiler