PM: Erfolg für Meinungsfreiheit: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin

Daryoush Danaii daryoush.danaii at fzs.de
Di Mai 3 11:16:33 CEST 2022


Sehr geehrte Medienschaffende,

untenstehend finden Sie unsere Pressemitteilung gemeinsam mit Bjeen 
Alhassan und ihrem Rechtsanwalt: David Werdermann, zum Erfolg für 
Meinungsfreiheit und den Umgang mit Diskriminierung am Campus.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Daryoush Danaii (+49 151 / 209 425 63 / daryoush.danaii [at] fzs.de)


Mit freundlichen Grüßen,
Daryoush Danaii
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*Erfolg für Meinungsfreiheit: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen 
ehemalige Studentin
*
Der AfD-Professor Reiner Osbild ist mit der Klage gegen seine ehemalige 
Studentin Bjeen Alhassan gescheitert. Das Landgericht Hamburg wies 
die Klage auf 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen kritischen Äußerungen der 
kurdischen Integrationspreisträgerin ab.

Bjeen Alhassan ist aus Syrien geflohen und lebt seit 2014 in 
Deutschland. 2016 begann sie an der Hochschule Leer/Emden ein Studium, 
das sie 2019 mit einem Master in Business Administration abschloss. Sie 
betreibt ehrenamtlich mit dem Verein “Transfer of Knowledge” das Projekt 
„Lernen mit Bijin“, eine Facebook-Gruppe, in der sie Frauen aus Syrien 
Tipps für den Alltag in Deutschland gibt. Hierfür wurde sie 2020 mit dem 
Nationalen Integrationspreis der Bundesregierung und 2021 mit der 
Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland 
ausgezeichnet.

Reiner Osbild ist Professor an der Hochschule Emden/Leer und sah sich in 
den letzten Jahren als Vorsitzender der AfD Ostfriesland, obwohl unklar 
ist, ob er wirksam in dieses Amt gewählt wurde. In der Vergangenheit ist 
er unter anderem durch rassistische und 
christlich-fundamentalistische Äußerungen in Erscheinung getreten.

Nach Abschluss des Studiums äußerte sich Bjeen Alhassan in verschiedenen 
Medien sowie über Social Media über Diskriminierung an der Hochschule 
und ihre Erfahrungen mit Professor Osbild, der ihre Masterarbeit betreut 
hatte. Osbild klagte daraufhin gegen seine ehemalige Studentin vor dem 
Landgericht Hamburg auf 25.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem verlangte 
er von Alhassan, einzelne Äußerungen zu unterlassen. Konkret 
beanstandete er die Äußerung Alhassans, sie habe an der Hochschule 
Emden/Leer mit Osbild Diskriminierungserfahrungen gemacht, und die 
Äußerung, es habe ihr bei der Note geschadet, dass ihr Erstprüfer bei 
der Masterarbeit AfD-Vorsitzender gewesen sei.

Das Landgericht wies die Klage vollständig ab. Zur Begründung führte es 
aus, dass es dem Kläger nicht lediglich um die Untersagung bestimmter 
Äußerungen in einem bestimmten Kontext, sondern weitergehend darum ging, 
der Beklagten zu untersagen, mit entsprechenden Äußerungen einen 
bestimmten Eindruck zu erwecken, ohne auf den jeweiligen Kontext der 
Äußerungen abzustellen. Ein so weit gehender Unterlassungsanspruch wäre 
nach Auffassung der Kammer nur denkbar bei Äußerungen, schlechthin und 
in jedem denkbaren Zusammenhang unzulässig sind, was hier aber nicht der 
Fall sei. Aus diesem Grund scheide auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus.

Zu dem Urteil erklärt Bjeen Alhassan:

„Nach einem nervenaufreibenden Rechtsstreit kann ich endlich aufatmen. 
Das Landgericht hat bestätigt, dass ich über 
meine Diskriminierungserfahrungen sprechen darf. Ich hoffe, dass ich 
andere Betroffene von Diskriminierung ermutigen kann, über ihre 
Erfahrungen zu sprechen. Rassismus darf keinen Platz an Hochschulen haben.“

Rechtsanwalt David Werdermann erklärt:

„Das Urteil ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit, die aus dem 
besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist. Professor 
Reiner Osbild ist mit dem Einschüchterungsversuch gegen seine ehemalige 
Studentin gescheitert. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die AfD, die 
sich sonst gerne als Opfer einer angeblichen ‚cancel culture‘ 
inszeniert, selbst versucht, Kritiker*innen mundtot zu machen.“

Daryoush Danaii, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von 
Student*innenschaften (fzs e.V.), erklärt:

„Zu oft wird geschwiegen, zu oft werden Diskriminierungen und Rassismus 
unter den Teppich gekehrt, auch von Hochschulleitungen. Die Hochschulen 
und die hochschulpolitischen Organisationen sowie Institutionen selbst 
müssen sich der Realität stellen und Rassismus und Diskriminierung 
bekämpfen. Wir sind froh, dass Bjeen Alhassan den Mut hatte, über ihre 
Erfahrungen zu sprechen und freuen uns mit ihr über das Urteil des 
Landgerichts.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Reiner Osbild kann Berufung einlegen.

Bjeen Alhassan hat wegen des Rechtsstreits viel Unterstützung erfahren. 
Zahlreiche Einzelpersonen und Verbände wie der freien zusammenschluss 
von Student*innenschaften (fzs e.V.) haben sich solidarisch erklärt und 
eine Kundgebung vor dem Landgericht Hamburg organisiert. Zudem wurden 
Spenden in Höhe von mehreren tausend Euro gesammelt. Da Professor Osbild 
die Kosten des Rechtsstreits zahlen muss, kann voraussichtlich ein 
Großteil der Spenden - wie angekündigt - an die Mobile Beratung gegen 
Rechtsextremismus Niedersachsen weitergeleitet werden, die unter 
anderem den Aufbau der AG gegen Rechts an der Hochschule 
Emden/Leer unterstützt hat.

Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt David Werdermann unter 015128409601 
und Daryoush Danaii unter 015120942563 zur Verfügung.

https://www.fzs.de/2022/05/03/erfolg-fuer-meinungsfreiheit-afd-professor-scheitert-mit-klage-gegen-ehemalige-studentin/


e.:daryoush.danaii at fzs.de
m.: +49 151 / 209 425 63

Pronomen: er/ihm [oder eben pronomenfreie Ansprache]

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ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students’ Union.


Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende. Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU – European Students' Union - und auf internationaler Ebene in der International Union of Students (IUS).

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