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<p>Sehr geehrte Medienschaffende, <br>
<br>
untenstehend finden Sie unsere Pressemitteilung gemeinsam mit
Bjeen Alhassan und ihrem Rechtsanwalt: David Werdermann, zum
Erfolg für Meinungsfreiheit und den Umgang mit Diskriminierung am
Campus.</p>
<p> Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:<br>
Daryoush Danaii (+49 151 / 209 425 63 / daryoush.danaii [at]
fzs.de) <br>
</p>
<br>
Mit freundlichen Grüßen, <br>
Daryoush Danaii<br>
________________________________________________________
<div class=""><br class="">
</div>
<b class="">Erfolg für Meinungsfreiheit: AfD-Professor scheitert mit
Klage gegen ehemalige Studentin<br class="">
</b><br class="">
Der AfD-Professor Reiner Osbild ist mit der Klage gegen seine
ehemalige Studentin Bjeen Alhassan gescheitert. Das Landgericht
Hamburg wies die Klage auf 25.000 Euro Schmerzensgeld wegen
kritischen Äußerungen der kurdischen Integrationspreisträgerin ab.<br
class="">
<br class="">
Bjeen Alhassan ist aus Syrien geflohen und lebt seit 2014 in
Deutschland. 2016 begann sie an der Hochschule Leer/Emden ein
Studium, das sie 2019 mit einem Master in Business Administration
abschloss. Sie betreibt ehrenamtlich mit dem Verein “Transfer of
Knowledge” das Projekt „Lernen mit Bijin“, eine Facebook-Gruppe, in
der sie Frauen aus Syrien Tipps für den Alltag in Deutschland gibt.
Hierfür wurde sie 2020 mit dem Nationalen Integrationspreis der
Bundesregierung und 2021 mit der Verdienstmedaille des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.<br
class="">
<br class="">
Reiner Osbild ist Professor an der Hochschule Emden/Leer und sah
sich in den letzten Jahren als Vorsitzender der AfD Ostfriesland,
obwohl unklar ist, ob er wirksam in dieses Amt gewählt wurde. In der
Vergangenheit ist er unter anderem durch rassistische und
christlich-fundamentalistische Äußerungen in Erscheinung getreten.<br
class="">
<br class="">
Nach Abschluss des Studiums äußerte sich Bjeen Alhassan in
verschiedenen Medien sowie über Social Media über Diskriminierung an
der Hochschule und ihre Erfahrungen mit Professor Osbild, der ihre
Masterarbeit betreut hatte. Osbild klagte daraufhin gegen seine
ehemalige Studentin vor dem Landgericht Hamburg auf 25.000 Euro
Schmerzensgeld. Außerdem verlangte er von Alhassan, einzelne
Äußerungen zu unterlassen. Konkret beanstandete er die Äußerung
Alhassans, sie habe an der Hochschule Emden/Leer mit Osbild
Diskriminierungserfahrungen gemacht, und die Äußerung, es habe ihr
bei der Note geschadet, dass ihr Erstprüfer bei der Masterarbeit
AfD-Vorsitzender gewesen sei.<br class="">
<br class="">
Das Landgericht wies die Klage vollständig ab. Zur Begründung führte
es aus, dass es dem Kläger nicht lediglich um die Untersagung
bestimmter Äußerungen in einem bestimmten Kontext, sondern
weitergehend darum ging, der Beklagten zu untersagen, mit
entsprechenden Äußerungen einen bestimmten Eindruck zu erwecken,
ohne auf den jeweiligen Kontext der Äußerungen abzustellen. Ein so
weit gehender Unterlassungsanspruch wäre nach Auffassung der Kammer
nur denkbar bei Äußerungen, schlechthin und in jedem denkbaren
Zusammenhang unzulässig sind, was hier aber nicht der Fall sei. Aus
diesem Grund scheide auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus.<br
class="">
<br class="">
Zu dem Urteil erklärt Bjeen Alhassan:<br class="">
<br class="">
„Nach einem nervenaufreibenden Rechtsstreit kann ich endlich
aufatmen. Das Landgericht hat bestätigt, dass ich über
meine Diskriminierungserfahrungen sprechen darf. Ich hoffe, dass ich
andere Betroffene von Diskriminierung ermutigen kann, über ihre
Erfahrungen zu sprechen. Rassismus darf keinen Platz an Hochschulen
haben.“<br class="">
<br class="">
Rechtsanwalt David Werdermann erklärt:<br class="">
<br class="">
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit, die aus dem
besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist. Professor
Reiner Osbild ist mit dem Einschüchterungsversuch gegen seine
ehemalige Studentin gescheitert. Der Fall zeigt exemplarisch, wie
die AfD, die sich sonst gerne als Opfer einer angeblichen ‚cancel
culture‘ inszeniert, selbst versucht, Kritiker*innen mundtot zu
machen.“<br class="">
<br class="">
Daryoush Danaii, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von
Student*innenschaften (fzs e.V.), erklärt:<br class="">
<br class="">
„Zu oft wird geschwiegen, zu oft werden Diskriminierungen und
Rassismus unter den Teppich gekehrt, auch von Hochschulleitungen.
Die Hochschulen und die hochschulpolitischen Organisationen sowie
Institutionen selbst müssen sich der Realität stellen und Rassismus
und Diskriminierung bekämpfen. Wir sind froh, dass Bjeen Alhassan
den Mut hatte, über ihre Erfahrungen zu sprechen und freuen uns mit
ihr über das Urteil des Landgerichts.“<br class="">
<br class="">
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Reiner Osbild kann Berufung
einlegen.
<div class=""><br class="">
</div>
<div class="">Bjeen Alhassan hat wegen des Rechtsstreits viel
Unterstützung erfahren. Zahlreiche Einzelpersonen und Verbände wie
der freien zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs e.V.)
haben sich solidarisch erklärt und eine Kundgebung vor dem
Landgericht Hamburg organisiert. Zudem wurden Spenden in Höhe von
mehreren tausend Euro gesammelt. Da Professor Osbild die Kosten
des Rechtsstreits zahlen muss, kann voraussichtlich ein Großteil
der Spenden - wie angekündigt - an die Mobile Beratung gegen
Rechtsextremismus Niedersachsen weitergeleitet werden, die unter
anderem den Aufbau der AG gegen Rechts an der Hochschule
Emden/Leer unterstützt hat.<br class="">
<br class="">
Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt David Werdermann unter
015128409601 und Daryoush Danaii unter 015120942563 zur Verfügung.</div>
<p><a class="moz-txt-link-freetext" href="https://www.fzs.de/2022/05/03/erfolg-fuer-meinungsfreiheit-afd-professor-scheitert-mit-klage-gegen-ehemalige-studentin/">https://www.fzs.de/2022/05/03/erfolg-fuer-meinungsfreiheit-afd-professor-scheitert-mit-klage-gegen-ehemalige-studentin/</a></p>
<p><br>
</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">e.: <a class="moz-txt-link-abbreviated moz-txt-link-freetext" href="mailto:daryoush.danaii@fzs.de">daryoush.danaii@fzs.de</a>
m.: +49 151 / 209 425 63
Pronomen: er/ihm [oder eben pronomenfreie Ansprache]
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Daryoush Danaii, Lone Grotheer, Matthias Konrad, Marie Müller
- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.fzs.de">www.fzs.de</a>
Twitter: @fzs_eV
Tel +49-3027874094
Fax +49-3027874096
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students’ Union.
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 935.000 Studierende. Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU – European Students' Union - und auf internationaler Ebene in der International Union of Students (IUS).
Informationen zum Presseverteiler sowie Änderungen am Abo: <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://lists.fzs.de/mailman/listinfo/presseverteiler">http://lists.fzs.de/mailman/listinfo/presseverteiler</a></pre>
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