PM: WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen
Tabea Herbst
tabea.herbst at fzs.de
Fr Mai 29 09:23:52 CEST 2026
Sehr geehrte Medienschaffende,
der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die
bundesweite Studierendenvertretung, äußert sich anlässlich des gestern
Nachmittag vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vorgelegten Referentenentwurfs zur Novellierung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).
Nach langer Wartezeit und wiederholten Ankündigungen liegt nun ein
Entwurf vor, der sich in weiten Teilen auf bereits früher konsentierte
Punkte beschränkt und die strittigsten Fragen erneut offen lässt. Der
fzs kritisiert diesen Entwurf und fordert echte Reformen statt mutlosem
Klein-Klein. Studentische Beschäftigte und der wissenschaftliche
Mittelbau brauchen jetzt verbindliche Verbesserungen, keine weiteren
Verschiebungen. Der fzs sieht in einem Gesetz, das Mindeststandards
setzt, die anschließend strukturell ausgenutzt werden, keine Lösung. Das
WissZeitVG muss so reformiert werden, dass es faire Arbeitsbedingungen
in der Wissenschaft tatsächlich absichert. Das ist auch eine Frage der
Qualität von Forschung und Lehre in Deutschland.
Rückfragen für die untenstehende und angehängte Pressemitteilung können
Sie stellen an:
_*Tabea Herbst, fzs-Vorstand: *_
+49 151 20942563 oder tabea.herbst at fzs.de
_*Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs:*_
+49 171 6465758 oder jonathan.dreusch at fzs.de
__________________________________
*Pressemitteilung: WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor
echten Reformen*
Berlin, 29.05.2026
Der gestern Nachmittag vom BMFTR vorgelegte Referentenentwurf zur
Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt
weit hinter den Erfordernissen für faire Arbeits- und Studienbedingungen
zurück. Der Entwurf zeugt von mutlosem Klein-Klein, lässt die
drängendsten Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus und der
studentischen Beschäftigten ungelöst und klärt nicht die Frage der
Anschlusszulage, der Tarifsperre sowie der Veränderung der
Höchstbefristungsdauer.
*Studentische Beschäftigte brauchen verbindlichen Schutz statt
Lippenbekenntnisse*
„Dass die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte (SHKs)
von sechs auf acht Jahre angehoben wird, ist gut gemeint, geht aber an
der Realität vorbei: niemand will dauerhaft SHK sein, die Grenze ist
sinnlos.“, kritisiert Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und
Arbeitsbedingungen an Hochschulen im fzs. Da SHK-Verträge an das Studium
gebunden sind, verpufft diese Maßnahme weitgehend. „Völlig inakzeptabel
ist jedoch der Wegfall der bereits 2024 verhandelten Soll-Regelung für
eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Es hat sich gezeigt, dass
die Hochschulen die entsprechende schuldrechtlich Vereinbarung kaum
umsetzen, es bräuchte hier gesetzliche Unterstützung“, so Wimmer weiter.
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordert hier
dringend eine gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.
Bisherige schuldrechtliche Vereinbarungen werden in der Praxis nicht
konsequent umgesetzt, weshalb nur gesetzlicher Druck die Ausbeutung
beenden kann. Die „Soll-Regelung“ würde dabei ausreichend Raum für
begründete Ausnahmen lassen.
Wie dringend nötig solche verbindlichen Regelungen sind, zeigt die
aktuelle Studie "Jung, akademisch, (immer noch) prekär": Studentische
Beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer Stelle und
schließen dabei im Schnitt bereits 2,6 Arbeitsverträge ab - 36,1 Prozent
sogar drei oder mehr Verträge auf derselben Stelle. Studentische
Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in
die Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen.
*„Unverbrauchte“ Befristungszeiten: Verschärfung statt Entlastung*
Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass die sogenannte 6+6-Regelung
bestehen bleibt, „unverbrauchte“ Befristungszeiten jedoch nicht mehr auf
spätere Verträge mitgenommen werden können. Der fzs warnt vor den
Konsequenzen: Dies führt nicht zu den erhofften Effekten, dass
Hochschulen zur Entfristung gezwungen werden, sondern erhöht lediglich
den Druck auf die Angestellten.
*Das Ministerium verkennt den Sinn des Gesetzes*
Das WissZeitVG ist als Mindestanforderung konzipiert. Die Realität zeigt
jedoch, dass diese Minimalstandards von den Hochschulen gnadenlos
ausgenutzt werden – eine strukturelle Entwicklung, die empirisch belegt
ist. Dass der Entwurf erneut darauf verzichtet, Qualifizierungs- und
Hilfstätigkeiten trennscharf voneinander zu unterscheiden, ist
symptomatisch für dieses Missverständnis. Die fehlende Definition
befördert die strukturelle Ausnutzung des Gesetzes und begünstigt die an
vielen Hochschulen zu beobachtende Tendenz zur Tarifflucht.
Besonders unverständlich ist das erneute Festhalten an der Tarifsperre.
„Die unter der Ampel diskutierte zaghafte Öffnung der Tarifsperre ist
wieder gestrichen worden – das ist eine Frechheit. Es gibt schlicht
keinen sachlichen Grund, weshalb Arbeitsbedingungen im akademischen
Bereich nicht tariflich verhandelt werden sollten", kritisiert Jonathan
Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs. Die Einführung des neuen §
3a, der Anschlussbeschäftigungen für SHKs aus dem Anwendungsbereich des
TzBfG herausnimmt, trägt zwar der bisherigen juristischen Realität
Rechnung und bringt für betroffene Beschäftigte kurzfristig
Erleichterung. "Eine rein positive Bewertung wäre aber fahrlässig, die
Regelung ist ein Symptom für die fast schon panische Angst der
Hochschulen vor Normalarbeitsverhältnissen. Würde man regulär
unbefristet anstellen, gäbe es auch keinen Konflikt mit dem TzBfG" so
Dreusch weiter
*Katastrophale Auswirkungen auf die Studienbedingungen*
Der fzs betont abschließend, dass prekäre Arbeitsbedingungen, ständige
Unsicherheit und häufige Arbeitsplatzwechsel nicht nur für die
Beschäftigten katastrophal sind, sondern auch dramatische Auswirkungen
auf die Lehr- und Studienbedingungen haben. „Wer gute Lehre und
exzellente Wissenschaft will, muss endlich verlässliche und planbare
Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Entwurf ist eine vertane Chance und
die Menschen, die Hochschulen am Laufen halten, zahlen den Preis
dafür.", so Tabea Herbst, fzs-Vorstandsmitglied.
Der fzs wird in Kürze eine umfassende Stellungnahme zum
Referentenentwurf veröffentlichen.
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überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit 100
Mitgliedern vertritt der fzs mehr als eine Million Studierende. Der fzs
ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU - European
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