PM: WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen

Tabea Herbst tabea.herbst at fzs.de
Fr Mai 29 09:23:52 CEST 2026


Sehr geehrte Medienschaffende,

der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die 
bundesweite Studierendenvertretung, äußert sich anlässlich des gestern 
Nachmittag vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und 
Raumfahrt vorgelegten Referentenentwurfs zur Novellierung des 
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).

Nach langer Wartezeit und wiederholten Ankündigungen liegt nun ein 
Entwurf vor, der sich in weiten Teilen auf bereits früher konsentierte 
Punkte beschränkt und die strittigsten Fragen erneut offen lässt. Der 
fzs kritisiert diesen Entwurf und fordert echte Reformen statt mutlosem 
Klein-Klein. Studentische Beschäftigte und der wissenschaftliche 
Mittelbau brauchen jetzt verbindliche Verbesserungen, keine weiteren 
Verschiebungen. Der fzs sieht in einem Gesetz, das Mindeststandards 
setzt, die anschließend strukturell ausgenutzt werden, keine Lösung. Das 
WissZeitVG muss so reformiert werden, dass es faire Arbeitsbedingungen 
in der Wissenschaft tatsächlich absichert. Das ist auch eine Frage der 
Qualität von Forschung und Lehre in Deutschland.

Rückfragen für die untenstehende und angehängte Pressemitteilung können 
Sie stellen an:

_*Tabea Herbst, fzs-Vorstand: *_
+49 151 20942563 oder tabea.herbst at fzs.de
_*Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs:*_
+49 171 6465758 oder jonathan.dreusch at fzs.de

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*Pressemitteilung: WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor 
echten Reformen*

Berlin, 29.05.2026

Der gestern Nachmittag vom BMFTR vorgelegte Referentenentwurf zur 
Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt 
weit hinter den Erfordernissen für faire Arbeits- und Studienbedingungen 
zurück. Der Entwurf zeugt von mutlosem Klein-Klein, lässt die 
drängendsten Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus und der 
studentischen Beschäftigten ungelöst und klärt nicht die Frage der 
Anschlusszulage, der Tarifsperre sowie der Veränderung der 
Höchstbefristungsdauer.

*Studentische Beschäftigte brauchen verbindlichen Schutz statt 
Lippenbekenntnisse*
„Dass die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte (SHKs) 
von sechs auf acht Jahre angehoben wird, ist gut gemeint, geht aber an 
der Realität vorbei: niemand will dauerhaft SHK sein, die Grenze ist 
sinnlos.“, kritisiert Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und 
Arbeitsbedingungen an Hochschulen im fzs. Da SHK-Verträge an das Studium 
gebunden sind, verpufft diese Maßnahme weitgehend. „Völlig inakzeptabel 
ist jedoch der Wegfall der bereits 2024 verhandelten Soll-Regelung für 
eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Es hat sich gezeigt, dass 
die Hochschulen die entsprechende schuldrechtlich Vereinbarung kaum 
umsetzen, es bräuchte hier gesetzliche Unterstützung“, so Wimmer weiter. 
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordert hier 
dringend eine gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. 
Bisherige schuldrechtliche Vereinbarungen werden in der Praxis nicht 
konsequent umgesetzt, weshalb nur gesetzlicher Druck die Ausbeutung 
beenden kann. Die „Soll-Regelung“ würde dabei ausreichend Raum für 
begründete Ausnahmen lassen.

Wie dringend nötig solche verbindlichen Regelungen sind, zeigt die 
aktuelle Studie "Jung, akademisch, (immer noch) prekär": Studentische 
Beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer Stelle und 
schließen dabei im Schnitt bereits 2,6 Arbeitsverträge ab - 36,1 Prozent 
sogar drei oder mehr Verträge auf derselben Stelle. Studentische 
Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in 
die Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen.

*„Unverbrauchte“ Befristungszeiten: Verschärfung statt Entlastung*
Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass die sogenannte 6+6-Regelung 
bestehen bleibt, „unverbrauchte“ Befristungszeiten jedoch nicht mehr auf 
spätere Verträge mitgenommen werden können. Der fzs warnt vor den 
Konsequenzen: Dies führt nicht zu den erhofften Effekten, dass 
Hochschulen zur Entfristung gezwungen werden, sondern erhöht lediglich 
den Druck auf die Angestellten.

*Das Ministerium verkennt den Sinn des Gesetzes*
Das WissZeitVG ist als Mindestanforderung konzipiert. Die Realität zeigt 
jedoch, dass diese Minimalstandards von den Hochschulen gnadenlos 
ausgenutzt werden – eine strukturelle Entwicklung, die empirisch belegt 
ist. Dass der Entwurf erneut darauf verzichtet, Qualifizierungs- und 
Hilfstätigkeiten trennscharf voneinander zu unterscheiden, ist 
symptomatisch für dieses Missverständnis. Die fehlende Definition 
befördert die strukturelle Ausnutzung des Gesetzes und begünstigt die an 
vielen Hochschulen zu beobachtende Tendenz zur Tarifflucht.

Besonders unverständlich ist das erneute Festhalten an der Tarifsperre. 
„Die unter der Ampel diskutierte zaghafte Öffnung der Tarifsperre ist 
wieder gestrichen worden – das ist eine Frechheit. Es gibt schlicht 
keinen sachlichen Grund, weshalb Arbeitsbedingungen im akademischen 
Bereich nicht tariflich verhandelt werden sollten", kritisiert Jonathan 
Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs. Die Einführung des neuen § 
3a, der Anschlussbeschäftigungen für SHKs aus dem Anwendungsbereich des 
TzBfG herausnimmt, trägt zwar der bisherigen juristischen Realität 
Rechnung und bringt für betroffene Beschäftigte kurzfristig 
Erleichterung. "Eine rein positive Bewertung wäre aber fahrlässig, die 
Regelung ist ein Symptom für die fast schon panische Angst der 
Hochschulen vor Normalarbeitsverhältnissen. Würde man regulär 
unbefristet anstellen, gäbe es auch keinen Konflikt mit dem TzBfG" so 
Dreusch weiter

*Katastrophale Auswirkungen auf die Studienbedingungen*
Der fzs betont abschließend, dass prekäre Arbeitsbedingungen, ständige 
Unsicherheit und häufige Arbeitsplatzwechsel nicht nur für die 
Beschäftigten katastrophal sind, sondern auch dramatische Auswirkungen 
auf die Lehr- und Studienbedingungen haben. „Wer gute Lehre und 
exzellente Wissenschaft will, muss endlich verlässliche und planbare 
Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Entwurf ist eine vertane Chance und 
die Menschen, die Hochschulen am Laufen halten, zahlen den Preis 
dafür.", so Tabea Herbst, fzs-Vorstandsmitglied.

Der fzs wird in Kürze eine umfassende Stellungnahme zum 
Referentenentwurf veröffentlichen.


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