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</head>
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<p>Sehr geehrte Medienschaffende,<br>
<br>
der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.,
die bundesweite Studierendenvertretung, äußert sich anlässlich des
gestern Nachmittag vom Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vorgelegten Referentenentwurfs zur
Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).<br>
<br>
Nach langer Wartezeit und wiederholten Ankündigungen liegt nun ein
Entwurf vor, der sich in weiten Teilen auf bereits früher
konsentierte Punkte beschränkt und die strittigsten Fragen erneut
offen lässt. Der fzs kritisiert diesen Entwurf und fordert echte
Reformen statt mutlosem Klein-Klein. Studentische Beschäftigte und
der wissenschaftliche Mittelbau brauchen jetzt verbindliche
Verbesserungen, keine weiteren Verschiebungen. Der fzs sieht in
einem Gesetz, das Mindeststandards setzt, die anschließend
strukturell ausgenutzt werden, keine Lösung. Das WissZeitVG muss
so reformiert werden, dass es faire Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft tatsächlich absichert. Das ist auch eine Frage der
Qualität von Forschung und Lehre in Deutschland.<br>
<br>
Rückfragen für die untenstehende und angehängte Pressemitteilung
können Sie stellen an:<br>
<br>
<u><b>Tabea Herbst, fzs-Vorstand: </b></u><br>
+49 151 20942563 oder <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:tabea.herbst@fzs.de">tabea.herbst@fzs.de</a><br>
<u><b>Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs:</b></u><br>
+49 171 6465758 oder <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:jonathan.dreusch@fzs.de">jonathan.dreusch@fzs.de</a><br>
<br>
</p>
<p>__________________________________</p>
<p><b><font size="4">Pressemitteilung: WissZeitVG-Novelle:
Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen</font></b></p>
<p>Berlin, 29.05.2026</p>
<p>Der gestern Nachmittag vom BMFTR vorgelegte Referentenentwurf zur
Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
bleibt weit hinter den Erfordernissen für faire Arbeits- und
Studienbedingungen zurück. Der Entwurf zeugt von mutlosem
Klein-Klein, lässt die drängendsten Probleme des
wissenschaftlichen Mittelbaus und der studentischen Beschäftigten
ungelöst und klärt nicht die Frage der Anschlusszulage, der
Tarifsperre sowie der Veränderung der Höchstbefristungsdauer.<br>
<br>
<b>Studentische Beschäftigte brauchen verbindlichen Schutz statt
Lippenbekenntnisse</b><br>
„Dass die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte
(SHKs) von sechs auf acht Jahre angehoben wird, ist gut gemeint,
geht aber an der Realität vorbei: niemand will dauerhaft SHK sein,
die Grenze ist sinnlos.“, kritisiert Maximilian Wimmer, Referent
für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen im fzs. Da
SHK-Verträge an das Studium gebunden sind, verpufft diese Maßnahme
weitgehend. „Völlig inakzeptabel ist jedoch der Wegfall der
bereits 2024 verhandelten Soll-Regelung für eine
Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Es hat sich gezeigt, dass
die Hochschulen die entsprechende schuldrechtlich Vereinbarung
kaum umsetzen, es bräuchte hier gesetzliche Unterstützung“, so
Wimmer weiter. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften
(fzs) fordert hier dringend eine gesetzliche
Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bisherige
schuldrechtliche Vereinbarungen werden in der Praxis nicht
konsequent umgesetzt, weshalb nur gesetzlicher Druck die
Ausbeutung beenden kann. Die „Soll-Regelung“ würde dabei
ausreichend Raum für begründete Ausnahmen lassen.<br>
<br>
Wie dringend nötig solche verbindlichen Regelungen sind, zeigt die
aktuelle Studie "Jung, akademisch, (immer noch) prekär":
Studentische Beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 21,5 Monate auf
ihrer Stelle und schließen dabei im Schnitt bereits 2,6
Arbeitsverträge ab - 36,1 Prozent sogar drei oder mehr Verträge
auf derselben Stelle. Studentische Beschäftigung ist keine
kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in die
Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären
Bedingungen.<br>
<br>
<b>„Unverbrauchte“ Befristungszeiten: Verschärfung statt
Entlastung</b><br>
Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass die sogenannte
6+6-Regelung bestehen bleibt, „unverbrauchte“ Befristungszeiten
jedoch nicht mehr auf spätere Verträge mitgenommen werden können.
Der fzs warnt vor den Konsequenzen: Dies führt nicht zu den
erhofften Effekten, dass Hochschulen zur Entfristung gezwungen
werden, sondern erhöht lediglich den Druck auf die Angestellten.</p>
<p><b>Das Ministerium verkennt den Sinn des Gesetzes</b><br>
Das WissZeitVG ist als Mindestanforderung konzipiert. Die Realität
zeigt jedoch, dass diese Minimalstandards von den Hochschulen
gnadenlos ausgenutzt werden – eine strukturelle Entwicklung, die
empirisch belegt ist. Dass der Entwurf erneut darauf verzichtet,
Qualifizierungs- und Hilfstätigkeiten trennscharf voneinander zu
unterscheiden, ist symptomatisch für dieses Missverständnis. Die
fehlende Definition befördert die strukturelle Ausnutzung des
Gesetzes und begünstigt die an vielen Hochschulen zu beobachtende
Tendenz zur Tarifflucht.<br>
<br>
Besonders unverständlich ist das erneute Festhalten an der
Tarifsperre. „Die unter der Ampel diskutierte zaghafte Öffnung der
Tarifsperre ist wieder gestrichen worden – das ist eine Frechheit.
Es gibt schlicht keinen sachlichen Grund, weshalb
Arbeitsbedingungen im akademischen Bereich nicht tariflich
verhandelt werden sollten", kritisiert Jonathan Dreusch,
politischer Geschäftsführer des fzs. Die Einführung des neuen §
3a, der Anschlussbeschäftigungen für SHKs aus dem
Anwendungsbereich des TzBfG herausnimmt, trägt zwar der bisherigen
juristischen Realität Rechnung und bringt für betroffene
Beschäftigte kurzfristig Erleichterung. "Eine rein positive
Bewertung wäre aber fahrlässig, die Regelung ist ein Symptom für
die fast schon panische Angst der Hochschulen vor
Normalarbeitsverhältnissen. Würde man regulär unbefristet
anstellen, gäbe es auch keinen Konflikt mit dem TzBfG" so Dreusch
weiter<br>
<br>
<b>Katastrophale Auswirkungen auf die Studienbedingungen</b><br>
Der fzs betont abschließend, dass prekäre Arbeitsbedingungen,
ständige Unsicherheit und häufige Arbeitsplatzwechsel nicht nur
für die Beschäftigten katastrophal sind, sondern auch dramatische
Auswirkungen auf die Lehr- und Studienbedingungen haben. „Wer gute
Lehre und exzellente Wissenschaft will, muss endlich verlässliche
und planbare Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Entwurf ist eine
vertane Chance und die Menschen, die Hochschulen am Laufen halten,
zahlen den Preis dafür.", so Tabea Herbst, fzs-Vorstandsmitglied.<br>
<br>
Der fzs wird in Kürze eine umfassende Stellungnahme zum
Referentenentwurf veröffentlichen.<br>
<br>
<br>
</p>
<div class="moz-signature">-- <br>
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<div
style="font-size: 18px; font-weight: 600; margin-bottom: 5px;">Tabea
Herbst (sie/ihr)</div>
<div style="margin-bottom: 3px;">Vorstand | Executive
Committee</div>
<div style="font-weight: 500; margin-bottom: 10px;">freier
zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V.</div>
<p
style="font-size: 12px; max-width: 400px; margin: 0 0 15px 0;"> Der
freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
e.V. ist der überparteiliche Dachverband von
Studierendenschaften in der BRD. Mit 100 Mitgliedern
vertritt der fzs mehr als eine Million Studierende. Der
fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband
ESU - European Students' Union und im Global Students'
Forum. </p>
<div
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<table cellpadding="0" cellspacing="0"
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style="color: #006979; text-decoration: none;">+49
151 20942563</a></td>
</tr>
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<td style="padding: 3px 0;"><a
href="mailto:tabea.herbst@fzs.de"
style="color: #006979; text-decoration: none;"
class="moz-txt-link-freetext">tabea.herbst@fzs.de</a></td>
</tr>
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19, 10115 Berlin</td>
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