PM: Wieder kein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte

Tabea Herbst tabea.herbst at fzs.de
Sa Feb 14 15:25:39 CET 2026


Sehr geehrte Medienschaffende,

der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die 
bundesweite Studierendenvertretung, äußert sich anlässlich der Einigung 
in der aktuellen Tarifrunde und dem erneuten Ausbleiben eines 
Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte.

Rückfragen für die untenstehende Pressemitteilung können Sie stellen an:

Tabea Herbst, fzs-Vorstand
+49 151 20942563 oder tabea.herbst at fzs.de

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*Pressemitteilung: Wieder kein Tarifvertrag für studentische 
Beschäftigte - symbolische Fortschritte und strukturelle Verweigerung*

Am 14. Februar 2026 haben die Tarifvertragsparteien in der dritten 
Verhandlungsrunde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die 
Beschäftigten der Länder erzielt. Neben tabellenwirksamen 
Entgelterhöhungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 
(TV-L) sowie Verbesserungen für Auszubildende und dual Studierende 
enthält der Abschluss erneut lediglich eine schuldrechtliche 
Vereinbarung zu den Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter. Ein 
eigenständiger Tarifvertrag für studentische Beschäftigte wurde 
weiterhin nicht vereinbart. Der freie zusammenschluss von 
student*innenschaften (fzs) kritisiert diese Entscheidung deutlich.

Zwar werden Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte ab dem 
Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und ab dem Sommersemester 2027 auf 
15,90 Euro angehoben. Doch diese Regelung bleibt außerhalb des 
Tarifvertrags verankert. Sie ist weiterhin lediglich schuldrechtlich 
vereinbart und damit kein gleichwertiger Bestandteil des TV-L.
„Dass studentische Beschäftigte auch 2026 keinen eigenen Tarifvertrag 
erhalten, ist eine bewusste politische Entscheidung der 
Arbeitgeber*innenseite", erklärt Tabea Herbst aus dem Vorstand des fzs. 
„Solange studentisch Beschäftigte nicht tariflich eingebunden sind, 
bleibt ihre Arbeit strukturell entwertet.“

Die aktuelle Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“[1] zeigt, 
dass studentische Beschäftigte im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer 
Stelle arbeiten und dabei im Schnitt bereits 2,6 Arbeitsverträge 
abschließen. 36,1 Prozent haben sogar drei oder mehr Verträge auf 
derselben Stelle. Diese Zahlen belegen: Studentische Beschäftigung ist 
keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in die 
Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen.
Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Vertragslaufzeit in 13 
Bundesländern trotz Verbesserungen bei unter einem Jahr. Noch 2022 
betrug sie im Schnitt 5,7 Monate, 2026 liegt sie laut der aktuellen 
Studie bei 9,7 Monaten. Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten hat 
hier gewirkt, doch ohne tarifliche Verankerung bleibt auch diese 
Verbesserung politisch reversibel.

„Die Arbeitgeber*innen argumentieren seit Jahren, es gebe keine neuen 
Gründe für eine Tarifierung studentisch Beschäftigter. Die Realität an 
den Hochschulen liefert diese Gründe täglich“, so Maximilian Wimmer, 
Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen des fzs. „Wer dauerhaft 
Lehre, Forschung und Verwaltung absichert, darf die dafür Beschäftigten 
nicht dauerhaft vom Tarifvertrag ausschließen.“

Studentische Beschäftigte sind die einzige große Beschäftigtengruppe im 
Einflussbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die 
weiterhin keinen regulären Tarifvertrag erhält. Statt einer 
Eingruppierung in den TV-L oder eines eigenständigen Tarifvertrags 
bleibt es bei einer Minimalregelung mit Mindestentgelt - eine der 
größten Tariflücken im öffentlichen Dienst.
Das widerspricht nicht nur gewerkschaftlichen Forderungen, sondern auch 
politischen Zusagen von acht Landesregierungen abseits des Landes 
Berlin, die sich in ihren Koalitionsverträgen ausdrücklich für einen 
Tarifvertrag für studentische Beschäftigte ausgesprochen haben.
„Die Arbeitgeber*innenseite betont regelmäßig die Bedeutung des 
Flächentarifvertrags. Gleichzeitig hält sie an einer tarifpolitischen 
Sonderzone für studentische Beschäftigte fest“, kritisiert Tabea Herbst 
aus dem Vorstand des fzs weiter. „Das ist ein Widerspruch, der nicht 
länger tragfähig ist.“

Der fzs steht weiterhin solidarisch an der Seite der Gewerkschaften, der 
TVStud-Bewegung und der studentischen Beschäftigten. Der jetzige 
Abschluss bringt punktuelle Verbesserungen, doch solange es kategorisch 
keinen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt, bleibt das 
zentrale Problem ungelöst.

[1] Hopp, M., Hoffmann, Ann-Kathrin, Moya Schreieder, N. & Heiland, H. 
(2026). /Jung, akademisch, (immer noch) prekär: Studentische 
Erwerbsarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. /Göttingen: 
Georg-August-Universität Göttingen. doi: 
https://doi.org/10.47952/gro-publ-370

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