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<p>Sehr geehrte Medienschaffende,<br>
<br>
der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.,
die bundesweite Studierendenvertretung, äußert sich anlässlich der
Einigung in der aktuellen Tarifrunde und dem erneuten Ausbleiben
eines Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte. <br>
<br>
Rückfragen für die untenstehende Pressemitteilung können Sie
stellen an:</p>
<p>Tabea Herbst, fzs-Vorstand<br>
+49 151 20942563 oder <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:tabea.herbst@fzs.de">tabea.herbst@fzs.de</a></p>
<p>_______________</p>
<p><b>Pressemitteilung: Wieder kein Tarifvertrag für studentische
Beschäftigte - symbolische Fortschritte und strukturelle
Verweigerung</b></p>
<p>Am 14. Februar 2026 haben die Tarifvertragsparteien in der
dritten Verhandlungsrunde eine Einigung in den Tarifverhandlungen
für die Beschäftigten der Länder erzielt. Neben tabellenwirksamen
Entgelterhöhungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L) sowie Verbesserungen für Auszubildende und dual
Studierende enthält der Abschluss erneut lediglich eine
schuldrechtliche Vereinbarung zu den Arbeitsbedingungen
studentischer Beschäftigter. Ein eigenständiger Tarifvertrag für
studentische Beschäftigte wurde weiterhin nicht vereinbart. Der
freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) kritisiert
diese Entscheidung deutlich.<br>
<br>
Zwar werden Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte
ab dem Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und ab dem
Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro angehoben. Doch diese Regelung
bleibt außerhalb des Tarifvertrags verankert. Sie ist weiterhin
lediglich schuldrechtlich vereinbart und damit kein gleichwertiger
Bestandteil des TV-L.<br>
„Dass studentische Beschäftigte auch 2026 keinen eigenen
Tarifvertrag erhalten, ist eine bewusste politische Entscheidung
der Arbeitgeber*innenseite", erklärt Tabea Herbst aus dem Vorstand
des fzs. „Solange studentisch Beschäftigte nicht tariflich
eingebunden sind, bleibt ihre Arbeit strukturell entwertet.“<br>
<br>
Die aktuelle Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“[1]
zeigt, dass studentische Beschäftigte im Durchschnitt 21,5 Monate
auf ihrer Stelle arbeiten und dabei im Schnitt bereits 2,6
Arbeitsverträge abschließen. 36,1 Prozent haben sogar drei oder
mehr Verträge auf derselben Stelle. Diese Zahlen belegen:
Studentische Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit,
sondern dauerhaft in die Hochschulstrukturen eingebunden,
allerdings unter prekären Bedingungen.<br>
Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Vertragslaufzeit in 13
Bundesländern trotz Verbesserungen bei unter einem Jahr. Noch 2022
betrug sie im Schnitt 5,7 Monate, 2026 liegt sie laut der
aktuellen Studie bei 9,7 Monaten. Die Einführung von
Mindestvertragslaufzeiten hat hier gewirkt, doch ohne tarifliche
Verankerung bleibt auch diese Verbesserung politisch reversibel.</p>
<p>„Die Arbeitgeber*innen argumentieren seit Jahren, es gebe keine
neuen Gründe für eine Tarifierung studentisch Beschäftigter. Die
Realität an den Hochschulen liefert diese Gründe täglich“, so
Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen
des fzs. „Wer dauerhaft Lehre, Forschung und Verwaltung absichert,
darf die dafür Beschäftigten nicht dauerhaft vom Tarifvertrag
ausschließen.“<br>
<br>
Studentische Beschäftigte sind die einzige große
Beschäftigtengruppe im Einflussbereich der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL), die weiterhin keinen regulären
Tarifvertrag erhält. Statt einer Eingruppierung in den TV-L oder
eines eigenständigen Tarifvertrags bleibt es bei einer
Minimalregelung mit Mindestentgelt - eine der größten Tariflücken
im öffentlichen Dienst.<br>
Das widerspricht nicht nur gewerkschaftlichen Forderungen, sondern
auch politischen Zusagen von acht Landesregierungen abseits des
Landes Berlin, die sich in ihren Koalitionsverträgen ausdrücklich
für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte ausgesprochen
haben.<br>
„Die Arbeitgeber*innenseite betont regelmäßig die Bedeutung des
Flächentarifvertrags. Gleichzeitig hält sie an einer
tarifpolitischen Sonderzone für studentische Beschäftigte fest“,
kritisiert Tabea Herbst aus dem Vorstand des fzs weiter. „Das ist
ein Widerspruch, der nicht länger tragfähig ist.“<br>
<br>
Der fzs steht weiterhin solidarisch an der Seite der
Gewerkschaften, der TVStud-Bewegung und der studentischen
Beschäftigten. Der jetzige Abschluss bringt punktuelle
Verbesserungen, doch solange es kategorisch keinen Tarifvertrag
für studentische Beschäftigte gibt, bleibt das zentrale Problem
ungelöst.<br>
<br>
</p>
<p>[1] Hopp, M., Hoffmann, Ann-Kathrin, Moya Schreieder, N. &
Heiland, H. (2026). <i>Jung, akademisch, (immer noch) prekär:
Studentische Erwerbsarbeit an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. </i>Göttingen:
Georg-August-Universität Göttingen. doi:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://doi.org/10.47952/gro-publ-370">https://doi.org/10.47952/gro-publ-370</a> <br>
<br>
</p>
<div class="moz-signature">-- <br>
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<div
style="font-size: 18px; font-weight: 600; margin-bottom: 5px;">Tabea
Herbst (sie/ihr)</div>
<div style="margin-bottom: 3px;">Vorstand | Executive
Committee</div>
<div style="font-weight: 500; margin-bottom: 10px;">freier
zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V.</div>
<p
style="font-size: 12px; max-width: 400px; margin: 0 0 15px 0;"> Der
freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
e.V. ist der überparteiliche Dachverband von
Studierendenschaften in der BRD. Mit 100 Mitgliedern
vertritt der fzs mehr als eine Million Studierende. Der
fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband
ESU - European Students' Union und im Global Students'
Forum. </p>
<div
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151 20942563</a></td>
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href="mailto:tabea.herbst@fzs.de"
style="color: #006979; text-decoration: none;"
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19, 10115 Berlin</td>
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