PM: Studierende enttäuscht: BVerfG entscheidet über Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze

Emmi Kraft emmi.kraft at fzs.de
Mi Okt 30 10:40:06 CET 2024


Sehr geehrte Medienschaffende,

untenstehend finden Sie die Pressemitteilung der bundesweiten 
Studierendenvertretung fzs e.V. zur heute veröffentlichten Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der BAföG-Sätze 
2014/2015.

Für Rückfragen zur Verfügung stehen:

Emmi Kraft, fzs-Vorstand: emmi.kraft at fzs.de; tel.: +49 151 1680 7671

Lisa Iden, fzs-Vorstand: lisa.iden at fzs.de; tel.: +49 157 7253 2231

Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG und studentisches Wohnen: 
rahel.schuessler at fzs.de; tel.: auf Anfrage


Mit freundlichen Grüßen

Emmi Kraft

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*Studierende enttäuscht: BVerfG entscheidet über Verfassungswidrigkeit 
der BAföG-Sätze*
*
*
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 30. Oktober eine 
Entscheidung veröffentlicht, nach welcher die BAföG-Sätze 2014/2015 
nicht verfassungswidrig niedrig waren. Die bundesweite 
Studierendenvertretung fzs //kommentiert dies in ihrer ersten Reaktion 
wie folgt:

Dazu bezieht Emmi Kraft aus dem fzs-Vorstand wie folgt Stellung: "Es ist 
fatal,dass das Bundesverfassungsgericht nicht dem 
Bundesverwaltungsgericht folgt und erkennt, dass die Lage der 
Studierenden damals schon angespannt war  und mittlerweile mehr als 
prekär ist. Die Sätze liegen unter dem, was als gesetzlich verankertes 
Existenzminimum verstanden werden kann: dem Bürgergeld.Es braucht daher 
- unabhängig von der Verfassungswidrigkeit - eine großangelegte 
Strukturreform, denn die Studien der letzten Jahre zur Lage von 
Studierenden machen klar: Studierenden geht es schlecht. Es darf kein 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig sein, damit die Politik sich 
um die Belange der Studierenden kümmert."

"Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Studierenden, 
die auf BAföG angewiesen sind. Es wird der ganz grundlegende Charakter 
verkannt: Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass das 
Teilhaberecht keinen Anspruch begründe, nach dem der Staat Menschen 
unterstützen müsse, welchen aufgrund gesellschaftlicher Hürden - also 
Armut - der Zugang zum Studium erschwert wird. In unseren Augen muss 
allen Menschen der Weg ins Studium offenstehen. Studentische Armut als 
von Studierenden selbstverschuldete Situation darzustellen, verkennt das 
eigentliche Ziel des BAföGs: Chancengleichheit. Wir hoffen, dass der 
Gesetzgeber dennoch zur Vernunft kommt und endlich für 
Bildungsgerechtigkeit einsteht.", ergänzt Lisa Iden, Vorständin des fzs.

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