PM: Infektionsschutzgesetz - fzs begrüßt erstmalige Regelung von Hochschulen, sieht jedoch Finanzierungsbedarf und Gefahren für praktische Studiengänge

Iris Kimizoglu iris.kimizoglu at fzs.de
Do Apr 22 22:07:45 CEST 2021


Sehr geehrte Medienschaffende, sehr geehrte Interessierte,

untenstehend finden Sie anlässlich der Neufassung des 
Infektionsschutzgesetzes und der dort erstmalig enthaltenden Regelungen 
für Hochschulen vom 21.04.2021 die Pressemitteilung des fzs deutschen 
Dachverbandes von Studierendenschaften (fzs).

Bei Rückfragen wenden sie sich gerne an Iris Kimizoglu 
(iris.kimizoglu at fzs.de; 0170 8573399) oder Jonathan Dreusch 
(jonathan.dreusch at fzs.de; 0157 72532231).

Mit freundlichen Grüßen,
Iris Kimizoglu*
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*Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat 
erstmalig auch die Hochschulen in Schließungsregelungen einbegriffen. Ab 
einer Inzidenz von 200 sollen Hochschulen ab dem übernächsten Tag 
schließen. Die Bundesländer können jedoch abweichend nach von ihnen 
festgelegten Kriterien Notbetreuungen einrichten.*

/Iris Kimizoglu (fzs Vorständin):/ "Seit einem Jahr fahren die 
Hochschulen auf Sicht. Aus studentischer Perspektive ist der 
strategische gesetzliche Einschluss der Hochschulen daher ein wichtiger 
Schritt, damit Studierende und Lehrende sich endlich an klaren Vorgaben 
orientieren können. Die Hochschullehre und somit weite Teile der 
Studierenden, leiden seit Pandemiebeginn unter einem ständigen Hin und 
Her, bei dem sich viele Dozierende immer wieder auf Präsenzlehre 
vorbereitet haben und dann von der kurzfristigen Rückkehr zu digitalen 
Formaten überrascht wurden. Die Regelung hätte allerdings deutlich 
früher kommen müssen, da das Sommersemester bereits begonnen hat und 
somit die Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen erneut fehlt."

"Hinsichtlich praktischer Lehrveranstaltungen begrüßen wir die 
Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen, da viele Studierende unter mangelnden 
Abschlussperspektiven leiden. Trotzdem müssen die Hochschulen so weit 
wie möglich Lehre und Prüfungen in sinnvoll konzipierten Digitalformaten 
umsetzen," /meint Jonathan Dreusch (fzs Vorstand)./ "Leider fehlen 
weiterhin einheitliche Regelungen für Bibliotheken und Arbeitsplätze 
seitens des Gesetzgebers. Auch zweckdienliche Hygienekonzepte und 
Teststrategien sind nicht flächendeckend verbreitet. Die Sicherheit 
aller Beteiligten muss im Vordergrund stehen. Deswegen befürworten wir 
regelmäßig gepoolte PCR-Tests anstelle von Schnelltests. Bund und Länder 
müssen ihrer Verantwortung nachkommen, entsprechende Maßnahmen zu 
finanzieren."

-- 
e.: iris.kimizoglu at fzs.de
m.: +49-170-8573399

freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
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Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 860.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
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