PM: Infektionsschutzgesetz - fzs begrüßt erstmalige Regelung von Hochschulen, sieht jedoch Finanzierungsbedarf und Gefahren für praktische Studiengänge
Iris Kimizoglu
iris.kimizoglu at fzs.de
Do Apr 22 22:07:45 CEST 2021
Sehr geehrte Medienschaffende, sehr geehrte Interessierte,
untenstehend finden Sie anlässlich der Neufassung des
Infektionsschutzgesetzes und der dort erstmalig enthaltenden Regelungen
für Hochschulen vom 21.04.2021 die Pressemitteilung des fzs deutschen
Dachverbandes von Studierendenschaften (fzs).
Bei Rückfragen wenden sie sich gerne an Iris Kimizoglu
(iris.kimizoglu at fzs.de; 0170 8573399) oder Jonathan Dreusch
(jonathan.dreusch at fzs.de; 0157 72532231).
Mit freundlichen Grüßen,
Iris Kimizoglu*
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*Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat
erstmalig auch die Hochschulen in Schließungsregelungen einbegriffen. Ab
einer Inzidenz von 200 sollen Hochschulen ab dem übernächsten Tag
schließen. Die Bundesländer können jedoch abweichend nach von ihnen
festgelegten Kriterien Notbetreuungen einrichten.*
/Iris Kimizoglu (fzs Vorständin):/ "Seit einem Jahr fahren die
Hochschulen auf Sicht. Aus studentischer Perspektive ist der
strategische gesetzliche Einschluss der Hochschulen daher ein wichtiger
Schritt, damit Studierende und Lehrende sich endlich an klaren Vorgaben
orientieren können. Die Hochschullehre und somit weite Teile der
Studierenden, leiden seit Pandemiebeginn unter einem ständigen Hin und
Her, bei dem sich viele Dozierende immer wieder auf Präsenzlehre
vorbereitet haben und dann von der kurzfristigen Rückkehr zu digitalen
Formaten überrascht wurden. Die Regelung hätte allerdings deutlich
früher kommen müssen, da das Sommersemester bereits begonnen hat und
somit die Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen erneut fehlt."
"Hinsichtlich praktischer Lehrveranstaltungen begrüßen wir die
Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen, da viele Studierende unter mangelnden
Abschlussperspektiven leiden. Trotzdem müssen die Hochschulen so weit
wie möglich Lehre und Prüfungen in sinnvoll konzipierten Digitalformaten
umsetzen," /meint Jonathan Dreusch (fzs Vorstand)./ "Leider fehlen
weiterhin einheitliche Regelungen für Bibliotheken und Arbeitsplätze
seitens des Gesetzgebers. Auch zweckdienliche Hygienekonzepte und
Teststrategien sind nicht flächendeckend verbreitet. Die Sicherheit
aller Beteiligten muss im Vordergrund stehen. Deswegen befürworten wir
regelmäßig gepoolte PCR-Tests anstelle von Schnelltests. Bund und Länder
müssen ihrer Verantwortung nachkommen, entsprechende Maßnahmen zu
finanzieren."
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m.: +49-170-8573399
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