[fzs-pressemitteilung] Keine Sparflamme für studentisches Engagement - Einführung der Verfassten Studierendenschaften in BaWü konsequent durchführen!

Erik Marquardt erik.marquardt at fzs.de
Mi Mai 9 15:44:52 CEST 2012


/Studentischer Dachverband fzs zur ersten Lesung des 
Verfasste-Studierendenschafts-Gesetzes (VerfStudG) in Baden-Württemberg: /

*== Keine Sparflamme für studentisches Engagement -- Einführung der 
Verfassten Studierendenschaften in BaWü konsequent durchführen! == *

Berlin (fzs) -- Nach 34 Jahren ohne Stimme erhalten die Studierenden in 
Baden-Württemberg nun endlich eine starke Interessenvertretung: Die 
Verfasste Studierendenschaft wird wieder eingeführt. Hierzu fand heute 
die erste Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Landesparlament 
statt.
Baden-Württemberg ist neben Bayern noch das einzige Bundesland, in dem 
Verfasste Studierendenschaften bisher nicht gesetzlich vorgesehen sind; 
die aktuelle Regierung war mit dem Versprechen angetreten, dies zu 
ändern. Dem Gesetzentwurf ging ein Beteiligungsverfahren voraus, in dem 
die Landes-ASten-Konferenz Baden-Württembergs (LAK BaWü) ihre 
begründeten Forderungen an die Landesregierung formulierte, welche 
bisher jedoch keine ausreichende Beachtung fanden.

Hierzu Erik Marquardt aus dem Vorstand des fzs: "Wir hoffen, dass die 
neue Landesregierung, die vor den Wahlen so vieles versprochen hat, 
jetzt nicht einknickt und die Entfesselung der Studierendenschaften 
Baden-Württembergs auf Sparflamme dreht. Studentisches Engagement darf 
nicht unter einem Generalverdacht stehen, nur weil die Opposition 
ideologische Argumente aus den 70er Jahren anbringt. Neben einem starken 
politischen Mandat sind die Studierendenschaften vor Ort vor allem auf 
eine weitreichende Satzungsautonomie angewiesen, um ihre jeweiligen 
Strukturen flexibel an die Gegebenheiten der heterogenen 
Hochschullandschaft Baden-Württembergs anpassen zu können. Als 
gemeinsamer Überbau ist eine starke Landesstudierendenvertretung 
unbedingt vorzusehen."

Zur Debatte stehen derzeit die Befugnisse der Studierendenschaften.
"Das studentische Semesterticket muss durch die Vertretung der 
Studierenden verantwortet werden, um diese nicht durch eine nicht von 
ihnen kontrollierbare Fremdvertretung privatwirtschaftlichen Interessen 
der Verkehrsbetriebe auszuliefern. Dass das Studierendenwerk diese Dinge 
koordiniert, kann eine temporäre Übergangsregelung sein, muss aber im 
Gesetz auch als solche fomuliert werden.", sagt Salome Adam, ebenfalls 
im Vorstand des fzs und ergänzt abschließend: "Die Einführung von 
'Haushaltsbeauftragten' stellt Studierende unter einen Generalverdacht, 
mit Geldern nicht verantwortlich umgehen zu können oder diese gar 
regelmäßig zu veruntreuen, wie von studentischen 
Minderheitsgruppierungen wie dem "Ring Christlich-Demokratischer 
Studenten" immer wieder hartnäckig, aber unbelegt behauptet wird. Dies 
sollte durch die Landesregierung nicht unbedacht übernommen werden!"
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