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<i>Studentischer Dachverband fzs zur ersten Lesung des
Verfasste-Studierendenschafts-Gesetzes (VerfStudG) in
Baden-Württemberg: </i><br>
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<b>== Keine Sparflamme für studentisches Engagement -- Einführung
der Verfassten Studierendenschaften in BaWü konsequent
durchführen! == </b><br>
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Berlin (fzs) – Nach 34 Jahren ohne Stimme erhalten die Studierenden
in Baden-Württemberg nun endlich eine starke Interessenvertretung:
Die Verfasste Studierendenschaft wird wieder eingeführt. Hierzu fand
heute die erste Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs im
Landesparlament statt. <br>
Baden-Württemberg ist neben Bayern noch das einzige Bundesland, in
dem Verfasste Studierendenschaften bisher nicht gesetzlich
vorgesehen sind; die aktuelle Regierung war mit dem Versprechen
angetreten, dies zu ändern. Dem Gesetzentwurf ging ein
Beteiligungsverfahren voraus, in dem die Landes-ASten-Konferenz
Baden-Württembergs (LAK BaWü) ihre begründeten Forderungen an die
Landesregierung formulierte, welche bisher jedoch keine ausreichende
Beachtung fanden. <br>
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Hierzu Erik Marquardt aus dem Vorstand des fzs: "Wir hoffen, dass
die neue Landesregierung, die vor den Wahlen so vieles versprochen
hat, jetzt nicht einknickt und die Entfesselung der
Studierendenschaften Baden-Württembergs auf Sparflamme dreht.
Studentisches Engagement darf nicht unter einem Generalverdacht
stehen, nur weil die Opposition ideologische Argumente aus den 70er
Jahren anbringt. Neben einem starken politischen Mandat sind die
Studierendenschaften vor Ort vor allem auf eine weitreichende
Satzungsautonomie angewiesen, um ihre jeweiligen Strukturen flexibel
an die Gegebenheiten der heterogenen Hochschullandschaft
Baden-Württembergs anpassen zu können. Als gemeinsamer Überbau ist
eine starke Landesstudierendenvertretung unbedingt vorzusehen." <br>
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Zur Debatte stehen derzeit die Befugnisse der Studierendenschaften.
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"Das studentische Semesterticket muss durch die Vertretung der
Studierenden verantwortet werden, um diese nicht durch eine nicht
von ihnen kontrollierbare Fremdvertretung privatwirtschaftlichen
Interessen der Verkehrsbetriebe auszuliefern. Dass das
Studierendenwerk diese Dinge koordiniert, kann eine temporäre
Übergangsregelung sein, muss aber im Gesetz auch als solche
fomuliert werden.", sagt Salome Adam, ebenfalls im Vorstand des fzs
und ergänzt abschließend: "Die Einführung von
'Haushaltsbeauftragten' stellt Studierende unter einen
Generalverdacht, mit Geldern nicht verantwortlich umgehen zu können
oder diese gar regelmäßig zu veruntreuen, wie von studentischen
Minderheitsgruppierungen wie dem "Ring Christlich-Demokratischer
Studenten" immer wieder hartnäckig, aber unbelegt behauptet wird.
Dies sollte durch die Landesregierung nicht unbedacht übernommen
werden!"
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