[fzs-pressemitteilung] Berliner Hochschulgesetz: Novelle genügt studentischen Anforderungen nicht
Florian Keller
florian.keller at fzs.de
Di Mär 22 14:13:47 CET 2011
Berliner Hochschulgesetz: Novelle genügt studentischen Anforderungen
nicht
fzs kritisiert anstehende Novelle des Berliner Hochschulgesetzes
Berlin (fzs). Am morgigen Tag wird im Wissenschaftsausschuss des
Berliner Abgeordnetenhauses erneut eine Novellierung des Berliner
Hochschulgesetzes befasst. Der fzs kritisiert Teile der Novelle als
nicht weitgehend genug oder als in die falsche Richtung gehend.
Hierzu erklärt Florian Keller, Mitglied des fzs-Vorstands: "Bei
Betrachtung der Novelle stellt sich für uns heraus, dass zwar einzelne
Punkte, wie die Erleichterung des Hochschulzugangs für
Studieninteressierte aus der Berufspraxis, gelungen sind, dafür an
vielen Punkte alte Missstände belassen oder neue geschaffen werden
sollen. Das Gesetzesvorhaben ignoriert sogar studentische Anliegen in
großer Zahl. Diese Novelle könnte etwa die Zahl der pro Modul
zulässigen Prüfungen festlegen und so eine Antwort auf die viel
besprochene Prüfungsinflation geben, den momentan im Rahmen von 25 bis
30 Stunden möglichen Workload je Kreditpunkt präzisieren oder
unangemessenen Zugangshürden in den Modulen Einhalt gebieten. All dies
geschieht leider nicht. Darüber hinaus fordern wir Senator Prof. Dr.
Zöllner auf, unmissverständlich klar zu stellen, dass Bachelor-
Abschlüsse aller staatlichen Hochschulen und Universitäten
gleichwertig sind und entsprechend auch Absolvent*innen von
Fachhochschulen nach Abschluss ihres Bachelor-Studiums ohne Wenn und
Aber für Master-Studiengänge an Universitäten zugelassen werden können
und umgekehrt."
Der fzs bemängelt weiter, dass der rot-rote Senat zu wenig Engagement
für eine Demokratisierung der Hochschulen zeigt. Exemplarisch hierfür
ist der Verbleib der Experimentierklausel im vorliegenden Entwurf,
welche Abweichungen von der Gremienstruktur an Hochschulen ermöglicht.
"Diese Experimentierklausel oder Erprobungsklausel, findet sich
nunmehr seit rund 13 Jahren in Berliner Hochschulgesetzen. Erfolge hat
sie aus studentischer Sicht nie gebracht, sondern im Zweifel nur die
Macht der Hochschulpräsident*innen gefestigt. Wir fordern, diese
Klausel endlich zu streichen, da sie dazu beiträgt, die Demokratie an
Hochschulen auszuhöhlen. Der Senat sollte vielmehr die demokratische
Organisation der Hochschulen stärken und in einem ersten Schritt die
paritätische Beteiligung der vier Statusgruppen stärken", so Moska
Timar, Mitglied des fzs-Vorstands.
Äußerst negativ ist das Vorhaben des Senats, die Regelbeschäftigung
von Studierenden an Berliner Hochschulen von mindestens vier Semestern
auf eine "soll"-Vertragslaufzeit von einem Jahr zu beschränken. "Die
bisherige Regelung stellt eine bundesweit wünschenswerte
Nachwuchsförderung für junge Wissenschaftler*innen dar. Die geplante
Änderung ist ein fatales Signal an Studierende, welche ihre auf diesem
Weg bisher sichere Erwerbstätigkeit mit fachlicher Qualifizierung
verbinden konnten." schließt Florian Keller.
Weitere Informationen finden sie unter: http://universitas.blogsport.de/
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