[fzs-pressemitteilung] Berliner Hochschulgesetz: Novelle genügt studentischen Anforderungen nicht

Florian Keller florian.keller at fzs.de
Di Mär 22 14:13:47 CET 2011


Berliner Hochschulgesetz: Novelle genügt studentischen Anforderungen  
nicht
fzs kritisiert anstehende Novelle des Berliner Hochschulgesetzes

Berlin (fzs). Am morgigen Tag wird im Wissenschaftsausschuss des  
Berliner Abgeordnetenhauses erneut eine Novellierung des Berliner  
Hochschulgesetzes befasst. Der fzs kritisiert Teile der Novelle als  
nicht weitgehend genug oder als in die falsche Richtung gehend.
Hierzu erklärt Florian Keller, Mitglied des fzs-Vorstands: "Bei  
Betrachtung der Novelle stellt sich für uns heraus, dass zwar einzelne  
Punkte, wie die Erleichterung des Hochschulzugangs für  
Studieninteressierte aus der Berufspraxis, gelungen sind, dafür an  
vielen Punkte alte Missstände belassen oder neue geschaffen werden  
sollen. Das Gesetzesvorhaben ignoriert sogar studentische Anliegen in  
großer Zahl. Diese Novelle könnte etwa die Zahl der pro Modul  
zulässigen Prüfungen festlegen und so eine Antwort auf die viel  
besprochene Prüfungsinflation geben, den momentan im Rahmen von 25 bis  
30 Stunden möglichen Workload je Kreditpunkt präzisieren oder  
unangemessenen Zugangshürden in den Modulen Einhalt gebieten. All dies  
geschieht leider nicht. Darüber hinaus fordern wir Senator Prof. Dr.  
Zöllner auf, unmissverständlich klar zu stellen, dass Bachelor- 
Abschlüsse aller staatlichen Hochschulen und Universitäten  
gleichwertig sind und entsprechend auch Absolvent*innen von  
Fachhochschulen nach Abschluss ihres Bachelor-Studiums ohne Wenn und  
Aber für Master-Studiengänge an Universitäten zugelassen werden können  
und umgekehrt."
Der fzs bemängelt weiter, dass der rot-rote Senat zu wenig Engagement  
für eine Demokratisierung der Hochschulen zeigt. Exemplarisch hierfür  
ist der Verbleib der Experimentierklausel im vorliegenden Entwurf,  
welche Abweichungen von der Gremienstruktur an Hochschulen ermöglicht.  
"Diese Experimentierklausel oder Erprobungsklausel, findet sich  
nunmehr seit rund 13 Jahren in Berliner Hochschulgesetzen. Erfolge hat  
sie aus studentischer Sicht nie gebracht, sondern im Zweifel nur die  
Macht der Hochschulpräsident*innen gefestigt. Wir fordern, diese  
Klausel endlich zu streichen, da sie dazu beiträgt, die Demokratie an  
Hochschulen auszuhöhlen. Der Senat sollte vielmehr die demokratische  
Organisation der Hochschulen stärken und in einem ersten Schritt die  
paritätische Beteiligung der vier Statusgruppen stärken", so Moska  
Timar, Mitglied des fzs-Vorstands.
Äußerst negativ ist das Vorhaben des Senats, die Regelbeschäftigung  
von Studierenden an Berliner Hochschulen von mindestens vier Semestern  
auf eine "soll"-Vertragslaufzeit von einem Jahr zu beschränken. "Die  
bisherige Regelung stellt eine bundesweit wünschenswerte  
Nachwuchsförderung für junge Wissenschaftler*innen dar. Die geplante  
Änderung ist ein fatales Signal an Studierende, welche ihre auf diesem  
Weg bisher sichere Erwerbstätigkeit mit fachlicher Qualifizierung  
verbinden konnten." schließt Florian Keller.
Weitere Informationen finden sie unter: http://universitas.blogsport.de/
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