[fzs-pressemitteilung] UN-Sozialpakt muss eingehalten werden!
"Sarina J. Schäfer"
sarina.j.schaefer at fzs.de
Mi Apr 29 07:07:41 CEST 2009
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage zum UN-Sozialpakt
Der studentische Dachverband fordert die Einhaltung des Rechts auf
Bildung
Berlin (fzs). In Leipzig entscheidet am 29.April das
Bundesverwaltungsgericht über die Klage einer Paderborner Studierenden
auf Einhaltung des UN-Sozialpakts. Der fzs fordert insbesondere den
gebührenfreien Zugang zu Bildung.
Schon 1973 hat die Bundesrepublik den UN-Sozialpakt ratifiziert. Die
Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zur Anerkennung des Rechts auf
Bildung. "Die Forderungen des Sozialpakts nach Bildung zur freien
Entfaltung der Persönlichkeit darf keine leere Phrase bleiben. Wer das
Recht auf Bildung unterzeichnet, muss auch daraus Konzequenzen
für das Bildungssystem umsetzen." fordert Sarina Schäfer, Mitglied im
Vorstand des fzs.
Im Besonderen legt der Sozialpakt fest, den Zugang zu Bildung in allen
Bereichen gebührenfrei zu halten. "Während der Sozialpakt eine
Einführung der Unentgeltlichkeit aller Bildungsangebote fordert,
setzt die Bundesrepublik das genaue Gegenteil um. Die Studiengebühren
sind hier nur ein Beispiel, mit welcher Dreistigkeit die
Bundesrepublik sich gegen unterzeichnete Verträge wendet" ergänzt
Florian Keller, ebenfalls Mitglied des Vorstands.
Abschließend unterstreicht Sarina Schäfer "Wer behauptet, das Recht
auf Bildung anzuerkennen, darf nicht ungehindert immer weitere Hürden
aufbauen, sondern muss Freiräume und Chancengleichheit sichern. Der UN-
Sozialpakt muss eingehalten werden!"