[fzs-pressemitteilung] Klage zum UN-Sozialpakt vor dem Bundesverwaltungsgericht mit gewagter Interpretation abgewiesen
"Sarina J. Schäfer"
sarina.j.schaefer at fzs.de
Do Apr 30 12:15:35 CEST 2009
Klage zum UN-Sozialpakt vor dem Bundesverwaltungsgericht mit gewagter
Interpretation abgewiesen
Der freie zusammenschluss der stundentInnenschaften verärgert über die
Verantwortungslosigkeit
Berlin (fzs) Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 29. April die
Klage einer Studierenden zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes
abgewiesen. Der Dachverband der Studierenden kritisiert die gewagte
Interpretation des von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten
Vertrages.
Der UN-Sozialpakt legt fest, dass Bildungsmöglichkeiten im
Hochschulwesen "auf jede geeignete Weise, insbesondere durch
allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und
jedermann zugänglich gemacht werden müssen." "Die Einführung von
Studienbeiträgen stellt für uns einen klaren Verstoß gegen diese
Regelung dar." ergänzt Sarina Schäfer, Mitglied des fzs-Vorstands.
Das Gericht führt an, die Bildungskredite würden die von
Studienbeiträgen errichteten Hürden abbauen. Hierzu ergänzt Florian Keller, ebenfalls Mitglied des Vorstands: "Studienkredite können hier
keineswegs als Erleichterung bezeichnet werden. Wir können nicht
verlangen, dass nur studieren kann, wer schon sehr früh in seinem
Leben bereit ist, sich hoch zu verschulden."
Das Gericht stellt fest, dass erhebliche Belastungen für die Betroffenen entstehen können,
sieht aber keine Pflicht die Erschwernisse zu kompensieren.
Sarina Schäfer schließt: "Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar. Die
Misstände zu bemerken und sich anschließend mit fadenscheinigen
Argumenten aus der Verantwortung zu ziehen, sollte nicht möglich sein.
Wir bleiben bei der Forderung: Der UN-Sozialpakt muss eingehalten
werden!"