[fzs-pressemitteilung] Keine ‚Gesinnungstests’ für ausländische Studierende
Florian Hillebrand
florian.hillebrand at gmx.de
Mo Mai 19 12:22:05 CEST 2008
Keine ‚Gesinnungstests’ für ausländische Studierende
fzs fordert, die rassistische Diskriminierung von Studierenden sofort
einzustellen
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)
fordert Bund und Länder auf, die so genannten ‚Gesinnungstests’ bei
Studierenden aus überwiegend muslimischen Ländern sofort einzustellen.
Die 34. Mitgliederversammlung des fzs hat am Wochenende ein klares
Signal hierzu gesetzt, nachdem das Ausmaß der Befragungen deutlich wurde.
Nach dem Aufenthaltsgesetz des Bundes werden die Länder ermächtigt,
spezielle Befragungen bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen
durchzuführen. „Bei den Befragungen werden bestimmte Studierende unter
den Generalverdacht des Terrorismus gestellt. Die Vergabe des
Aufenthaltsrecht wird an die Antworten geknüpft und kann auch
nachträglich unter dem Vorwand der falschen Beantwortung entzogen
werden“, erläutert fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher. „Damit wird
den Studierenden jegliche Sicherheit genommen, die sie für ihr Studium
brauchen. Wir fordern, diese Befragungen sofort einzustellen und
verlässliche Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.“
Besonders prekär ist die Situation in Nordrhein-Westfalen. Die
Befragungen sind dort geheim, die Studierenden dürfen keinen
Rechtsbeistand zu Rate ziehen und die Fragebögen sind nicht bekannt. Das
ist aus Sicht des fzs fatal. „Die Betroffenen werden extrem unter Druck
gesetzt und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Eine
Kontrolle dieser Befragungen ist durch die Geheimhaltung unmöglich.
Außerdem haben die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern
unkontrollierten Zugang zu den Daten“, fasst Vorstandsmitglied Regina
Weber die Situation zusammen. Bekannt wurden die Befragungen erst, als
sich betroffene Studierende an ihre Vertretung wandten. Die Datenmenge
übersteigt diejenige der Rasterfahndung um ein Vielfaches. Die
Rasterfahndung war nach langer juristischer Auseinandersetzung für
erklärt worden, da sie die Grundrechte der Betroffenen verletzt.