[fzs-pressemitteilung] Studiengebühren vor Gericht

Regina Weber regina.weber at fzs.de
Mit Feb 13 15:32:14 CET 2008


Studiengebühren vor Gericht

Hessischer Staatsgerichthof verhandelt Verfassungsklage

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften  
(fzs) erklärt seine Unterstützung für die Verfassungsklage gegen die  
hessischen Studiengebühren. Die Klage der Studierendenvertretungen  
und Gewerkschaften wird von über 70 000 Bürgerinnen und Bürgern  
unterstützt. Sie wird heute vor dem hessischen Staatsgerichthof  
verhandelt. Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob die Erhebung  
der Gebühren gegen Artikel 59 der hessischen Landesverfassung  
verstößt und somit rechtswidrig ist. Dieser Passus sieht vor, dass  
der Unterricht in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und  
Hochschulen der Unterricht unentgeltlich ist. „Das Gebührengesetz der  
Landesregierung verstößt gegen die hessische Verfassung –  
Studiengebühren hätten nie eingeführt werden dürfen. Die breite  
Unterstützung der Klage zeigt, dass sowohl die hessischen Bürgerinnen  
und Bürger als auch zahlreiche bildungspolitische Akteure den  
Verfassungsbruch nicht hinnehmen“, sagt fzs-Vorstandsmitglied Imke Buß.

Die Argumentation der hessischen Landesregierung ist nach Ansicht des  
Studierendendachverbands absurd. Angeblich sei man durch den  
Verfassungsgerichtssentscheidung und die Gebühren in anderen  
Bundesländern gezwungen worden ebenfalls Studiengebühren einzuführen.  
„Sich hinter den anderen Bundesländern zu verstecken und die Schuld  
von sich zu schieben ist Augenwischerei.  Die Gebühreneinführung  war  
eine bewusste Entscheidung der Regierungspartei“, erläutert fzs- 
Vorstandsmitglied Regina Weber. „Die soziale Situation der  
Studierenden hat sich durch die Gebühren enorm verschlechtert,  
zahlreiche junge Menschen können sich ein Studium nun nicht mehr  
leisten.“ Der Artikel 59 aus der hessischen Verfassung sollte den  
Bildungszugang unabhängig von der sozialen Situation sicherstellen.  
Aus Sicht des fzs gibt es deshalb nur eine Lösung: „Das  
Gebührengesetz muss aufgehoben werden. An der Verfassungswidrigkeit  
besteht kein Zweifel“, so Weber.