[fzs-pressemitteilung] Studiengebühren vor Gericht
Regina Weber
regina.weber at fzs.de
Mit Feb 13 15:32:14 CET 2008
Studiengebühren vor Gericht
Hessischer Staatsgerichthof verhandelt Verfassungsklage
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften
(fzs) erklärt seine Unterstützung für die Verfassungsklage gegen die
hessischen Studiengebühren. Die Klage der Studierendenvertretungen
und Gewerkschaften wird von über 70 000 Bürgerinnen und Bürgern
unterstützt. Sie wird heute vor dem hessischen Staatsgerichthof
verhandelt. Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob die Erhebung
der Gebühren gegen Artikel 59 der hessischen Landesverfassung
verstößt und somit rechtswidrig ist. Dieser Passus sieht vor, dass
der Unterricht in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und
Hochschulen der Unterricht unentgeltlich ist. „Das Gebührengesetz der
Landesregierung verstößt gegen die hessische Verfassung –
Studiengebühren hätten nie eingeführt werden dürfen. Die breite
Unterstützung der Klage zeigt, dass sowohl die hessischen Bürgerinnen
und Bürger als auch zahlreiche bildungspolitische Akteure den
Verfassungsbruch nicht hinnehmen“, sagt fzs-Vorstandsmitglied Imke Buß.
Die Argumentation der hessischen Landesregierung ist nach Ansicht des
Studierendendachverbands absurd. Angeblich sei man durch den
Verfassungsgerichtssentscheidung und die Gebühren in anderen
Bundesländern gezwungen worden ebenfalls Studiengebühren einzuführen.
„Sich hinter den anderen Bundesländern zu verstecken und die Schuld
von sich zu schieben ist Augenwischerei. Die Gebühreneinführung war
eine bewusste Entscheidung der Regierungspartei“, erläutert fzs-
Vorstandsmitglied Regina Weber. „Die soziale Situation der
Studierenden hat sich durch die Gebühren enorm verschlechtert,
zahlreiche junge Menschen können sich ein Studium nun nicht mehr
leisten.“ Der Artikel 59 aus der hessischen Verfassung sollte den
Bildungszugang unabhängig von der sozialen Situation sicherstellen.
Aus Sicht des fzs gibt es deshalb nur eine Lösung: „Das
Gebührengesetz muss aufgehoben werden. An der Verfassungswidrigkeit
besteht kein Zweifel“, so Weber.