[fzs-pressemitteilung] Bremer Landeskindergebühren vor dem Aus!

Martin Menacher martin.menacher at fzs.de
Die Sep 18 15:14:16 CEST 2007


Bremer Landeskindergebühren vor dem Aus!

fzs fordert bundeseinheitliche, sozial gerechte Hochschulfinanzierung ohne
Studiengebühren

Berlin (fzs). In Bremen hat das Verwaltungsgericht gestern ein Urteil zu
der Landeskindergebühr gefällt. Das Verwaltungsgericht sieht in den
Studiengebühren eine verfassungswidrige Diskriminierung von Studierenden
aufgrund ihres Wohnsitzes. Das gestrige Urteil bezieht sich auf die
Ungleichbehandlung von Studierenden mit und ohne Erstwohnsitz in Bremen.
Das Gesetz sieht derzeit vor, dass Studierende mit Erstwohnsitz über ein
Studienguthaben von 14 Semestern verfügen Studiengebühren zahlen müssen.
Dagegen müssen Studierende mit Zweitwohnsitz schon im 3. Semester Gebühren
entrichten. Über diese Regelung muss nun das Bundesverfassungsgericht
entscheiden. Das Verwaltungsgericht sieht in dem Gesetz eine
Unvereinbarkeit mit der in Artikel 11 des Grundgesetzes gewährten
Freizügigkeit der auswärtigen Studierenden sowie dem
Ausbildungsfreiheitsgesetz (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz) und dem
allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz).

Ein großer Teil der Studierenden ist aus finanziellen Gründen gezwungen,
den Studienort in Nähe des Elternhauses zu wählen. Diese pendelnden
Studierenden aus benachbarten Bundesländern, die sich einen Wohnortwechsel
zum Studienort nicht leisten können, werden durch die Landeskinderregelung
zusätzlich belastet. "Das Bremer Verwaltungsgericht hat aus unserer Sicht
die richtige Entscheidung getroffen.", erklärt Imke Buß, Vorstandsmitglied
des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs). Außerdem
müssten die in Bremen regierenden Parteien ihr Wahlversprechen an die
Studierenden nun ernst nehmen und auf die Einführung von allgemeinen
Studierenden verzichten. Der studentische Dachverband betrachte das Bremer
Urteil als deutlichen Warnschuss an die Bundesländer Rheinland-Pfalz und
Berlin, die ebenfalls mit einer Landeskinderregelung liebäugeln.

"Wir sehen uns in der Haltung, dass es keine sozialverträglichen
Studiengebühren geben kann, erneut bestätigt.", erklärt Vorstandsmitglied
Martin Menacher und fordert: "Nur eine bundeseinheitliche Regelung zu
einer sozial gerechten, steuerlichen Hochschulfinanzierung ohne
Gebührenmodelle wird die Hochschulen zukunftsfähig machen können." Eine
Abschaffung der Studiengebühren sei zwingend erforderlich, um den
gravierenden sozialen Ungleichheiten des Bildungssystems entgegenwirken zu
können. Eine aktuelle Studie des CHE zu Einflussfaktoren bei der
Studienentscheidung untermauert die Auffassung des fzs. Laut CHE-Studie
nennen 22% derer, die kein Studium aufnehmen, als Grund die
Studiengebühren. Weitere 21 % können aufgrund fehlender finanzieller
Möglichkeiten nicht an eine Hochschule studieren. "Aus unserer Sicht haben
sich sämtliche Befürchtungen der Studierenden bewahrheitet. Die
Studiengebühren zeigen verheerende Auswirkungen. Die Möglichkeit der
Aufnahme eines Studiums scheint nach Einführung von Gebührenmodellen
stärker denn je vom Geldbeutel abzuhängen.", schließt Imke Buß.