[fzs-pressemitteilung] Zweiter Erfolg gegen hessische Studiengebühren

Imke Buß imke.buss at fzs.de
Mit Nov 14 10:12:59 CET 2007


Zweiter Erfolg gegen hessische Studiengebühren

fzs fordert: Uni Marburg muss Gebühren für alle zurückzahlen

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften  
(fzs) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Das  
Gericht fordert die Universität Marburg auf, die Studiengebühren  
einer Studentin zurück zu zahlen. Sie hatte gegen die  
Verfassungsmäßigkeit der Gebühren geklagt. Für den fzs ist das Urteil  
ein weiterer Erfolg gegen Studiengebühren. „Die Gebühren sind  
rechtlich nicht haltbar. Das Studiengebührengesetz muss weg“, fordert  
fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber. „Auch die hessische Regierung  
muss nun erkennen, dass sie falsch gehandelt hat. Sie kann nicht  
einfach an der Verfassung vorbei regieren.“

Die Universität Marburg muss die Studiengebühren nun an alle  
zurückzahlen, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt  
haben. Der fzs fordert die Hochschule auf, alle Studierenden gleich  
zu behandeln. „Es gab schwere handwerkliche Fehler bei der  
Gesetzgebung. Befreiungsgründe waren noch nicht bekannt als die  
ersten Studierenden schon ihre Zahlungsaufforderung in der Post  
hatten“, erläutert Martin Menacher aus dem fzs-Vorstand. „Angesichts  
der verbreiteten Unsicherheit haben einige Studierende keinen  
Widerspruch eingelegt. Nun müssen alle gleich behandelt werden und  
ihre Gebühren zurückbekommen.“ Aus Sicht des fzs zeigt das  
Gerichtsurteil erneut, dass das Grundrecht auf Bildung nicht einfach  
so ausgehebelt werden kann, vorbei an öffentlicher Meinung und  
rechtliche Rahmenbedingungen.





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