[fzs-pressemitteilung] Zweiter Erfolg gegen hessische Studiengebühren
Imke Buß
imke.buss at fzs.de
Mit Nov 14 10:12:59 CET 2007
Zweiter Erfolg gegen hessische Studiengebühren
fzs fordert: Uni Marburg muss Gebühren für alle zurückzahlen
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften
(fzs) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Das
Gericht fordert die Universität Marburg auf, die Studiengebühren
einer Studentin zurück zu zahlen. Sie hatte gegen die
Verfassungsmäßigkeit der Gebühren geklagt. Für den fzs ist das Urteil
ein weiterer Erfolg gegen Studiengebühren. „Die Gebühren sind
rechtlich nicht haltbar. Das Studiengebührengesetz muss weg“, fordert
fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber. „Auch die hessische Regierung
muss nun erkennen, dass sie falsch gehandelt hat. Sie kann nicht
einfach an der Verfassung vorbei regieren.“
Die Universität Marburg muss die Studiengebühren nun an alle
zurückzahlen, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt
haben. Der fzs fordert die Hochschule auf, alle Studierenden gleich
zu behandeln. „Es gab schwere handwerkliche Fehler bei der
Gesetzgebung. Befreiungsgründe waren noch nicht bekannt als die
ersten Studierenden schon ihre Zahlungsaufforderung in der Post
hatten“, erläutert Martin Menacher aus dem fzs-Vorstand. „Angesichts
der verbreiteten Unsicherheit haben einige Studierende keinen
Widerspruch eingelegt. Nun müssen alle gleich behandelt werden und
ihre Gebühren zurückbekommen.“ Aus Sicht des fzs zeigt das
Gerichtsurteil erneut, dass das Grundrecht auf Bildung nicht einfach
so ausgehebelt werden kann, vorbei an öffentlicher Meinung und
rechtliche Rahmenbedingungen.
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