[fzs-pressemitteilung] PM: Trotz Verabschiedung: Studiengebühren sind verfassungswidrig!

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Don Okt 5 12:28:08 CEST 2006


05.10.2006

Gemeinsame Presseerklärung des ABS, der LAK Hessen und des fzs 
anlässlich der Verabschiedung des hessischen 
Studierendengebührengesetzes (HStuBeiG) heute in Wiesbaden

Trotz Verabschiedung: Studiengebühren sind verfassungswidrig!

Begleitet von einem Semester des öffentlichen Widerstands, kreativer 
Aktionen und Massenprotesten beschloss heute der hessische Landtag mit 
den Stimmen der CDU-Fraktion das HStuBeiG. Erneut waren Studierende aus 
mehreren Bundesländern während der Verabschiedung vor Ort präsent und 
machten ihrem Unmut deutlich Luft. Das heute verabschiedete Gesetz sieht 
Studiengebühren ab dem Wintersemester 07/08 in Höhe von 500 € pro 
Semester vor. Hierzu erklärte Amin Benaissa von der LandesAstenKonferenz 
Hessen (LAK Hessen) heute in Wiesbaden: "Dieser Beschluss ist für uns 
der Startschuss für eine neue Art der Auseinandersetzung. Entgegen der 
Erwartung der Landesregiering haben sich die Protestierenden weder durch 
die massiven Polizeiaufgebote noch durch die Semesterferien beeindrucken 
lassen."

"Es bleibt dabei. Studiengebühren sind aus sozial-, bildungs- und 
gesellschaftspolitischen Gründen abzulehnen." erklärt Konstantin Bender 
vom freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs). Sie lösen 
kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise im Bildungssystem 
und damit in der Gesellschaft. "Trotz geringfügiger Abänderungen bleibt 
das Gesetz in Gänze abzulehnen, da Studiengebühren soziale Selektion 
bedeuten", ergänzte Bender weiter.

"Mit dem heutigen Tag ist der Kampf gegen Studiengebühren, Bildungs- und 
Sozialabbau noch lange nicht vorbei. Er verschiebt sich lediglich auf 
andere Ebenen. Neben den erfolgreichen öffentlichkeitskeitswirksamen 
Aktionen ist ab heute der Weg für eine juristische Überprüfung des 
offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes offen," stellte Christiane 
Schmidt vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) fest. So stehe 
eine Normenkontrollklage der Oppositionsparteien im Landtag wegen 
Verstoßes gegen Artikel 59 der hessischen Verfassung in Aussicht.

Um die breite gesellschaftliche Ablehnung von Studiengebühren weiterhin 
deutlich zu machen, wird auch in Hessen ein Boykott der Gebühren als 
letztes Mittel im Kampf für ein gebührenfreies Studium erwogen. Hierbei 
wird auf die Erfahrungen der anderen Bundesländer zurückgegriffen werden 
können.

Dehnerdt, Bender und Benaissa erklärten abschließend: " Wir freuen uns 
auf einen `heißen Herbst` und sehen der Auseinandersetzung mit Freude 
entgegen."

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Amin Benaissa unter 0176 / 657 27 489, Fredrik Dehnerdt unter 0163 / 75 
90 842, Konstantin Bender unter 0178 / 232 44 94

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