[fzs-pressemitteilung] Elterngeld benachteiligt Studierende mit Kind

Elke Michauk elke.michauk at fzs.de
Die Okt 3 09:44:19 CEST 2006


Das am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossene Elterngeld 
benachteiligt Studierende mit Kind gegenüber dem bisherigen 
Erziehungsgeld. Bis zu 24 Monate lang konnten Eltern für die Erziehung 
ihrer Kinder bisher Unterstützung erwarten. Nach dem neuen Gesetz ist 
dies nur noch 12 Monate möglich, plus 2 zusätzlicher Monate für die 
Betreuung durch den Vater des Kindes. Studierende erhalten in der Regel 
den Sockelbetrag von 300 Euro. Bisher konnten sie dagegen 12 Monate lang 
450 Euro Erziehungsgeld beziehen.

"Damit entfällt die Förderung von Studierenden, deren Kinder im zweiten 
Lebensjahr sind komplett," fasst Elke Michauk, fzs-Vorstand zusammen. 
"Ebenso wie Sozialhilfeempfänger sind alle benachteiligt, die nicht über 
ein solides Grundeinkommen verfügen."

Die 17. Sozialerhebung des DSW (Deutsches Studentenwerk) weist darauf 
hin, dass 48% der Kinder von Studierenden unter 2 Jahren sind und damit 
erhöhten Betreuungsbedarf haben. Dies betrifft also etwa die Hälfte der 
120000 Studierenden mit Kind in Deutschland. Studierende mit Kind 
unterbrechen überproportional häufig ihr Studium und wechseln zudem 
häufiger den Studiengang oder die Hochschule. Die Möglichkeiten Studium 
und Kind miteinander zu verbinden sind nur unzureichend. Der fzs fordert 
daher neben der finanziellen Unterstützung auch die Ausweitung der 
Betreuungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : elke.michauk.vcf
Dateityp    : text/x-vcard
Dateigröße  : 457 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : http://lists.fzs.de/pipermail/presseverteiler/attachments/20061003/4d524931/elke.michauk.bin