[fzs-pressemitteilung] Elterngeld benachteiligt Studierende mit Kind
Elke Michauk
elke.michauk at fzs.de
Die Okt 3 09:44:19 CEST 2006
Das am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossene Elterngeld
benachteiligt Studierende mit Kind gegenüber dem bisherigen
Erziehungsgeld. Bis zu 24 Monate lang konnten Eltern für die Erziehung
ihrer Kinder bisher Unterstützung erwarten. Nach dem neuen Gesetz ist
dies nur noch 12 Monate möglich, plus 2 zusätzlicher Monate für die
Betreuung durch den Vater des Kindes. Studierende erhalten in der Regel
den Sockelbetrag von 300 Euro. Bisher konnten sie dagegen 12 Monate lang
450 Euro Erziehungsgeld beziehen.
"Damit entfällt die Förderung von Studierenden, deren Kinder im zweiten
Lebensjahr sind komplett," fasst Elke Michauk, fzs-Vorstand zusammen.
"Ebenso wie Sozialhilfeempfänger sind alle benachteiligt, die nicht über
ein solides Grundeinkommen verfügen."
Die 17. Sozialerhebung des DSW (Deutsches Studentenwerk) weist darauf
hin, dass 48% der Kinder von Studierenden unter 2 Jahren sind und damit
erhöhten Betreuungsbedarf haben. Dies betrifft also etwa die Hälfte der
120000 Studierenden mit Kind in Deutschland. Studierende mit Kind
unterbrechen überproportional häufig ihr Studium und wechseln zudem
häufiger den Studiengang oder die Hochschule. Die Möglichkeiten Studium
und Kind miteinander zu verbinden sind nur unzureichend. Der fzs fordert
daher neben der finanziellen Unterstützung auch die Ausweitung der
Betreuungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.
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