[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
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Mo Jul 21 23:20:41 CEST 2008
Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
vom 21. Juli 2008
INHALT
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1. Wirtschaft stellt neues Modell zu Hochschul- und
Studienfinanzierung vor
2. Diskussion um Lehre an Hochschulen entbrannt
3. Bedenkliche Entwicklung der Studienabbrecherquote bei Bachelor-
AbsolventInnen
4. Master-Zulassung darf nicht von der Bachelor-Note abhängen - Neues
Rechtsgutachten
5. NRW-Innovator Pinkwart fährt erneute Schlappe für sein Stipendien-
Modell ein
6. Hochschulrektorenkonferenz weiter gegen breite Öffnung der
Hochschulen
7. Baden-Württemberg will "Duale Hochschule" einführen
8. Klage gegen Studiengebühren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
9. Verdeckte "Studiengebühren" in Greifswald?
10. Termine
1. Wirtschaft stellt neues Modell zu Hochschul- und
Studienfinanzierung vor
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Mehr Hochschulausgaben durch Studiengebühren, eine Verdoppelung der
Studiengebühren, ein bisschen mehr Wettbewerb und Kredite zur
Studienfinanzierung: Das entspricht zwar nicht der Lesart durch die
deutsche Wirtschaft, fasst aber die Mitte letzter Woche
veröffentlichten "Eckpunkte" von Arbeitgeber- und Industrieverband
weitgehend zusammen. Das Modell, das vom Institut der Deutschen
Wirtschaft in Köln entwickelt wurde, sieht im Hinblick auf eine
Neuordnung der Hochschulfinanzierung einen Bund-Länder-Pool von 5
Milliarden Euro vor. Aus diesem Pool werden "Studiengutscheine" in
Höhe von 2.500 Euro für jeden Studienplatz an die jeweilige
Hochschule ausgegeben. Der Pool soll sich zum größten Teil mit 4,5
Milliarden Euro durch die Länder (anteilig an ihrer Finanz- und
Bevölkerungsstärke) finanzieren, die weitere halbe Milliarde soll der
Bund für ausländische Studierende beisteuern. Durch dieses neue
Instrument sollen speziell die Länder profitieren, die besonders
viele Studienplätze anbieten.
Die Länder würden neben den Einnahmen aus diesem Pool ihre
Hochschulen mit einem Grundzuschuss finanzieren - 2.000 Euro, die
auch derzeit durchschnittlich aus dem Länderfinanzausgleich auf jeden
Studienplatz entfallen. Darüber hinaus sollen die Hochschulen für
einen Bachelor 1.700 Euro und für einen Master 3.500 Euro
Studiengebühren im Jahr verlangen dürfen - wodurch sich die
Wirtschaft einen verstärkten Wettbewerb der Hochschulen und Länder
untereinander und eine Verbesserung der Lehre erhofft. Eine massive
Aufstockung der öffentlichen Hochschulausgaben wäre damit nicht
erforderlich, da die zusätzlichen Mittel vor allem durch Studierende
in Form von Studiengebühren erbracht würden.
Scharfe Kritik an dem Vorstoß der Wirtschaftsverbände kam von
studentischer Seite: "Laut Modell würde ein Gutschein gerade einmal
2.500 Euro pro Jahr und Studierende wert sein - diese Summe reicht
trotz weiterer Gelder aus dem Länderfinanzausgleich bei weitem nicht
für die Finanzierung von Studienplätzen aus. Damit ist die
Subventionierung der Studienplätze durch Studiengebühren strukturell
verankert. Dies lehnt der fzs entschieden ab," erklärte Bianka
Hilfrich, vom fzs-Vorstand. Auch die bildungspolitische Sprecherin
der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Nele Hirsch, wandte sich
gegen die Verwendung von Studiengebühren zur Hochschulfinanzierung.
Kritik vor allem an den Vorstellungen zur Studienfinanzierung
Das Modell der Wirtschaft beinhaltet auch eine Neuregelung der
Studienfinanzierung: Demnach sollen alle Studierende unabhängig von
ihrem Elternhaus bzw. ihrer sozialen Situation einen Grundbetrag von
120 Euro monatlich erhalten, der durch die Auszahlung von Kindergeld
und den Wegfall des Steuerfreibetrages zustande kommt.
Einkommensschwache Studierende erhielten nach dem Modell ein erhöhtes
BAföG als Vollzuschuss, alle anderen müssten den Rest ihrer
Lebenshaltungskosten über Kredite in Höhe von bis zu 600 Euro
monatlich finanzieren. Die Grundkonzeption des Modelles ist nicht neu
- sie entspricht dem in den 90er Jahren bereits diskutierten Drei-
Körbe-Modell, bei dem in einem ersten Korb ein elternunabhängig
Grundzuschuss gewährt wird, ein zweiter Korb, der der sozialen
Situation von Studierenden entsprechend einen Zuschuss vorsieht und
ein dritter Korb, der Kredite für finanziell weniger Bedürftige
vorsieht. Allerdings war in dem ursprünglichen Modell nicht von nur
120 Euro Grundzuschuss die Rede.
In diese Richtung argumentierten auch die Skeptiker des neuen
Modelles. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW),
Achim Meyer auf der Heyde, kommentierte das Modell als "kein großer
Wurf" und wies auf die nicht erkennbare Besserstellung von sozial
Schwächeren hin. Das Kindergeld und Steuerfreibeträge direkt an die
Studierenden auszubezahlen, sei zwar überlegenswert, doch müsse dies
innerhalb eines Studienfinanzierungskonzepts geschehen, das auf einer
starken staatlichen Säule wie dem BAföG und der Elternfinanzierung
aufbaue. "Man kann nicht einfach die bestehenden Sozialleistungen mit
ihren klaren Bezugsgruppen neu mischen und en passant den Kreis der
BAföG-Geförderten zugunsten von Krediten reduzieren wollen," erklärte
Meyer auf der Heyde in einer Pressemitteilung.
Auch der fzs kritisierte den Vorstoß. Imke Buß vom fzs-Vorstand
erklärte: "Der elternunabhängige Teil der Studienfinanzierung ist mit
120 Euro pro Studierenden deutlich zu gering angesetzt. Wir fordern
eine Studienfinanzierung, die für alle Studentinnen und Studenten
sowohl elternunabhängig als auch bedarfsdeckend ist. Nur auf diese
Weise kann tatsächlich eine Unabhängigkeit der Studierenden vom
Geldbeutel ihrer Eltern und familiären Studienzwängen realisiert
werden."
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/aktuelles/presse/205017.html
Pressemitteilung des DSW (.pdf):
http://www.studentenwerke.de/presse/2008/160708a.pdf
Positionspapier des fzs zur Hochschulfinanzierung:
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/137759.html
Modell von IW, Stifterverband, BDI und BDA (.pdf):
http://www.stifterverband.de/pdf/
positionen_hochschulfinanzierung_2008.pdf
2. Diskussion um Lehre an Hochschulen entbrannt
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Wissenschaftsrat fordert 1,1 Milliarden Euro für bessere Lehre
Mit dem Wissenschaftsrat (WR) hat sich eines der führenden Gremien
der bundesweiten Wissenschaftspolitik am 4. Juli dafür ausgesprochen,
gemeinsame Anstrengungen für mehr Qualität in der Lehre in Angriff zu
nehmen. "Umfassende Qualitätsentwicklung" und eine "neuartige
Lehrkultur" seien notwendig, um Leistungen in der Lehre in
Wissenschaft und Öffentlichkeit genauso zu fördern wie Erfolge in der
Forschung. In dem Forderungskatalog "Empfehlungen zu
Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium", den die Organisation am
Montag vorgelegt hat, ruft der Rat Politik und Hochschulen sowie
Lehrende und Studierende zu umfangreichen Maßnahmen auf.
Die Lehrenden werden angehalten, sich wechselseitig bei
Lehrveranstaltungen zu besuchen; darüber hinaus soll die didaktische
Weiterbildung verstärkt werden. Der Wissenschaftsrat fordert
"flächendeckende Angebot von Fortbildung." Die Studierenden ruft der
Wissenschaftsrat zur "Verantwortung für ihren Studienerfolg" auf.
Negativ betrachtet werden nach Aussage des WR-Vorsitzenden Peter
Strohschneider vor allem "überlange Studienzeiten" sowie "dramatisch
hohe Durchfallquoten." Die Hochschulen werden vom Wissenschaftsrat
aufgefordert, mittelfristig ein umfassendes System der
Qualitätssicherung aufzubauen. Darüber hinaus sollen die Betreuungs-
und Beratungsangebote ausgebaut und Leistungsanreize für gute Lehre
entwickelt werden.
In seiner "moderaten Kalkulation" kommt der Wissenschaftsrat zu einem
jährlichen Mehrbedarf von ca. 1,1 Milliarden Euro, die u.a. zur
Verbesserung der Betreuungsrelationen an Hochschulen erforderlich
seien. Zu diesem Zweck solle künftig auch die Hälfte alle Professuren
mit dem Schwerpunkt Lehre vergeben werden. Gefordert werden der
Aufbau und die Finanzierung von Fachzentren für die Hochschullehre,
in denen fachspezifische Besonderheiten in der Lehre wissenschaftlich
begleitet werden könnten.
Hochschulrektoren wollen "Anreize für wissenschaftliche
Weiterbildung" und Hochschulpakt II
Der Plan stieß bei einzelnen Akteuren auf Zustimmung. Die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) empfahl ihren Mitgliedern nur wenige
Tage später, "Strategien zur wissenschaftlichen Weiterbildung" zu
entwickeln und diese in die Gesamtstrategie der Hochschule
einzubetten. Die HRK-Präsidentin, Margret Wintermantel, forderte ein
"internes Anreizsystem für Weiterbildungsaktivitäten." Auch die
anstehenden Verhandlungen zu dem nächsten Hochschulpakt müssten zu
verbesserten Betreuungsrelationen führen. Die notwendigen Mittel für
einen neuen Hochschulpakt bezifferte die HRK auf 2,6 Milliarden Euro.
fzs bewertet Vorschläge "skeptisch" - Keine Trennung von Forschung
und Lehre
Der fzs akzeptierte den Vorschlag einer Weiterentwicklung der
Lehrkompetenzen, wies aber vor allem auf einen notwendigen
Mentalitätswechsel, etwa bei Berufungen, hin. Aus Sicht des
studentischen Dachverbandes wird die Qualität in der Lehre an den
Hochschulen zu gering bewertet. "Leistungen in der Lehre dürfen nicht
zweitrangig hinter Forschungsleistungen genannt werden", erklärte
dazu Bianka Hilfrich vom fzs-Vorstand. Die Forderung, neben den
bestehenden Professuren Lehrprofessuren zu etablieren, stieß beim fzs
auf Ablehnung. Dazu sagte Bianka Hilfrich: "Aus unserer Sicht ist die
Trennung von Forschung und Lehre ein Schritt in die falsche Richtung.
Nur im Zusammenspiel beider akademischer Disziplinen kann eine
innovative Lehre garantiert werden."
Unter dem Titel "Die Lehre in den Mittelpunkt" hat unterdessen die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ihre Vorschläge zur
Verbesserung der Hochschullehre vorgelegt. Gute Lehre sei ein Job für
Profis, weshalb ein beständiger Erwerb von Lehrkompetenzen
erforderlich sei. Die GEW spricht sich gegen eine Trennung von
Forschung und Lehre aus und damit gegen die Einrichtung von
"Lehrprofessuren". Gleichzeitig müssten für die bestehenden
Lehrbeauftragten, die sich häufig nur von einem Auftrag zum nächsten
bewegten, feste Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/aktuelles/presse/204200.html
Pressemitteilung des Wissenschaftsrates:
http://www.wissenschaftsrat.de/presse/pm_1408.html
GEW-Papier "Die Lehre in den Mittelpunkt" (pdf):
http://www.gew.de/Binaries/Binary35735/2008_07_04_Empfehlungen%
20Hochschullehre-Lehre%20in%20Mittelpunkt.pdf
3. Bedenkliche Entwicklung der Studienabbrecherquote bei Bachelor-
AbsolventInnen
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"Bologna wirkt: Studienabbruch an Hochschulen nimmt ab" - so
betitelte, positiv beflügelt, Bundesbildungsministerin Schavan ihre
Pressemitteilung zur kürzlich vorgelegten HIS-Untersuchung zu den
Studienabbruch- und Schwundquoten an Hochschulen. Hintergrund dieser
optimistischen Einschätzung ist die Tatsache, dass die Abbruchquote
unter den StudienanfängerInnen der Jahre 1999-2001 im Durchschnitt
tatsächlich um einen Prozentpunkt auf nun 21 Prozent im Vergleich zu
den AnfängerInnen der Jahre 1997-1999 gesunken ist.
Dabei kaschiert diese Zahl nur die tatsächliche Entwicklung bei den
Studienabbruchszahlen. Denn ein Blick in die Studie macht deutlich,
dass gerade Bachelor-Studierende an Universitäten und Fachhochschulen
in einzelnen Fachbereichen erheblich häufiger ihr Studium abbrechen
als Magister- bzw. vor allem Diplom-Studierende. Darüber hinaus sind
besonders an Fachhochschulen die Abbruchsquoten insgesamt um fünf auf
nunmehr 22 Prozent gestiegen; an Universitäten hingegen ist ein
leichter Rückgang der Quote von 24 auf 20 Prozent festzustellen.
Insbesondere die Abbruchszahlen bei Ingenieurs- und
NaturwissenschaftlerInnen bieten Anlass zur Sorge. Insgesamt liegt
die Abbruchquote in Bachelor-Studiengängen über alle Fächer- und
Hochschularten hinweg bei 30 Prozent und damit deutlich über dem
Durchschnitt. An Fachhochschulen brachen im untersuchten Zeitraum 39
Prozent aller Bachelor-Studierenden ihr Studium frühzeitig ab;
dahinter stehen vor allem ingenieurs- und
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge. Die HIS-ForscherInnen
erklären die dramatischen Einbrüche vor allem mit einer Überfrachtung
der Bachelorstudiengänge sowie der sozialen Situation von
Fachhochschulstudierenden. Die Verbindung von Bachelor-Studium und
notwendiger Erwerbstätigkeit sei vielfach nicht vereinbar.
Auch an den Universitäten ist in Bachelor-Studiengängen die Quote
überdurchschnittlich hoch; hier bricht jedeR vierte StudentIn das
Studium ab. Während die positiven universitären Entwicklungen
insbesondere auf die Bachelor-Studiengänge in den
Sozialwissenschaften, den Sprach- und Kulturwissenschaften sowie den
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften zurück geführt werden
(hier sind die Quoten stark gesunken), zeigen sich in
Studienbereichen wie Mathematik, Informatik, Physik oder Chemie
Abbruchquoten von über 30 Prozent.
Die AutorInnen der Studie weisen darauf hin, dass die Ergebnisse
keinesfalls dazu dienen sollten, den Bologna-Prozess als solchen in
Frage zu stellen. Gleichermaßen deutlich machen sie allerdings, dass
es in bestimmten Studienbereichen einen "hohen Handlungsbedarf" gebe.
Von "Bologna wirkt" kann also nicht die Rede sein.
Kurzfassung der HIS-Untersuchung:
http://his.de/presse/news/ganze_pm?pm_nr=326
HIS-Projektbericht (pdf):
http://his.de/pdf/21/his-projektbericht-studienabbruch_2.pdf
4. Master-Zulassung darf nicht von der Bachelor-Note abhängen - Neues
Rechtsgutachten
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In einem Rechtsgutachten für den AStA der Universität Potsdam hat der
renommierte Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler (Münster) die
Verfassungswidrigkeit von Zulassungsordnungen, die eine bestimmte
Bachelor-Abschlussnote als Voraussetzung für die Zulassung zu einem
weiterführenden Master-Studiengang vorsehen, bestätigt.
Hintergrund des Gutachtens ist die Regelung an der Universität
Potsdam, dass Studierende nur dann zu einem Master-Studiengang in der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zugelassen werden
können, wenn sie eine Bachelor-Abschlussnote von mindestens 2,6
vorweisen können. Eine solche pauschale Zulassungsbeschränkung sei
nur dann verfassungskonform, wenn sie "in den Grenzen des unbedingt
Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit
öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet"
würden. Genau dies - die Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten
- sei bei der Potsdamer Studienordnung jedoch nicht der Fall.
Stattdessen wird pauschal die Bachelor-Note herangezogen.
Eine Einschränkung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf die
Berufswahl und die Ausbildungsstätte (vgl. Art. 12 Grundgesetz) ist
nur in Extremfällen möglich, wie das Bundesverfassungsgericht bereits
1972 im berühmten "NC-Urteil" festlegte. "Folglich stellt schon die
Beschränkung des Zugangs zu berufsbezogenen Ausbildungsstätten einen
echten Grundrechtseingriff dar", argumentiert Achelpöhler. Ein
solcher Eingriff sei nur durch eine gesetzliche Grundlage möglich -
nicht aber durch eine pauschale Begrenzung der Master-Studienplätze
im Rahme einer Studienordnung. Eine solche gesetzliche Regelung
besteht in Brandenburg derzeit nicht.
Allerdings scheint dies nur eine Frage der Zeit zu sein: Die
brandenburgische Landesregierung beabsichtigt eine Änderung des
Landeshochschulgesetzes, in der solche Regelungen explizit gestattet
werden sollen. Ähnliche Bestimmungen bestehen bereits in mehreren
Ländern, so etwa in Niedersachsen. Der Potsdamer AStA-Referent für
Hochschulpolitik, Malte Clausen, kritisierte die Pläne der
Landesregierung: "Wir appellieren an die Verantwortlichen an der
Hochschule und auf Landesebene, die Grundrechte von Studierenden
nicht zu untergraben und von diesen Zulassungsbeschränkungen dringend
Abstand zu nehmen."
Das Rechtsgutachten, das in erster Linie die Situation an der
Universität Potsdam beleuchtete, dürfte in seiner Aussagekraft für
weitere Hochschulen zutreffen. Denn eine pauschale Einschränkung des
Grundrechts auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte
ohne gesetzliche Grundlage ist unzulässig.
Gutachten von RA Wilhelm Achelpöhler:
https://www.asta.uni-potsdam.de/dokumente/downloads/
gutachten_zvmaster.pdf
Informationen beim AStA der Universität Potsdam:
http://www.asta.uni-potsdam.de/sonst/ausgabe.php3?textfile=3155
5. NRW-Innovator Pinkwart fährt erneute Schlappe für sein Stipendien-
Modell ein
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Der nordrhein-westfälische "Innovationsminister" Andreas Pinkwart
(FDP) hat bei der vergangenen Sitzung der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK), in der die Wissenschafts- und
FinanzministerInnen von Bund und Ländern Grundlagen der
Wissenschaftspolitik besprechen, einen Korb für sein Modell eines
bundesweiten Stipendiensystems erhalten. Pinkwart hatte
vorgeschlagen, einen gemeinsamen Stipendienfonds einzurichten, der je
zur Hälfte von der Wirtschaft sowie von Bund und Ländern finanziert
werden und 300 Euro pro Monat an "begabte Studierende" auszahlen
sollte. Pinkwarts Ziel war eine stufenweise Erhöhung der
StipendienempfängerInnen von derzeit knapp zwei auf 10 Prozent aller
Studierenden im Jahr 2012. Diese Stipendien sollten dabei unabhängig
von der sozialen Situation der Studierenden vergeben werden.
Die GWK konnte sich bei ihrer Sitzung am 16. Juli erneut nicht auf
ein solches Modell einigen. Stattdessen wurde eine Arbeitsgruppe
unter Pinkwarts Führung eingerichtet, bei der unter anderem auch die
bisherige Stipendienstruktur sowie das BAföG einbezogen werden
sollen. Bis wann Ergebnisse vorgelegt werden sollten, wurde nicht
bekannt. Auch wenn nun eine solche Arbeitsgruppe besteht - das
mangelnde Interesse an Pinkwarts Idee ist unübersehbar. Nicht zuletzt
Bundesbildungsministerin Schavan, ansonsten eine große Anhängerin von
Stipendien, wandte sich gegen die Initiative. Sie erteilte den
ständigen Forderungen der Länder nach mehr Bundesmittel eine Abfuhr.
Die SPD-MinisterInnen warfen Pinkwart vor, nach einer Kompensation
für Studiengebühren zu suchen. Die sächsische Wissenschaftsministerin
Eva-Maria Stange erklärte: "Wir halten nicht den Schirm für den
Studiengebühren-Regen der anderen Länder." Sie forderte, mehr Mittel
direkt in die Hochschulen zu investieren, um dort eine Verbesserung
der Betreuung von Studierenden zu erreichen.
Der Koordinator des Landes-ASten-Treffens (LAT) NRW, Patrick
Schnepper, wandte sich entschieden gegen das Pinkwartsche Modell:
"Das ist nichts anderes als Elitenförderung pur. Zahlreiche Studien
belegen, dass Stipendien eindeutig eine Umverteilung von unten nach
oben darstellen."“ Auch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
(ABS) beim fzs wandte sich gegen die Pläne: "Stipendien in Verbindung
mit Studiengebühren sind nichts anderes als doppelte Selektion.
Diejenigen Studierenden, die sich Studiengebühren leisten können,
werden durch die Hintertür von diesen befreit. Die große Masse aber
muss sich weiterhin immens verschulden“", erklärte André Schnepper
vom ABS.
Pressemitteilung von LAT NRW und ABS:
http://abs-bund.de/presse/3680.html
6. Hochschulrektorenkonferenz weiter gegen breite Öffnung der
Hochschulen
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In der Diskussion um eine stärkere Öffnung der Hochschulen für
AbsolventInnen der beruflichen Bildung hat sich die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erneut gegen eine umfassende Reform
ausgesprochen. Zwar versuche man "mehr Studierende mit einschlägiger
Berufserfahrung zu gewinnen", erklärte der Senat der HRK, doch eine
"automatische Anerkennung von beruflichen Abschlüssen als
Berechtigung zum Hochschulzugang" müsse verhindert werden. Die
HochschulrektorInnen argumentierten wie bereits in der Vergangenheit
damit, dass "ein Scheitern der Studierenden" verhindert werden müsse,
weil ja solchen Studieninteressierten notwendige Grundkenntnisse
fehlten. Solche Grundkenntnisse könnten allenfalls in Vorkursen
erlernt werden. Die HRK will sich nach eigener Aussage nun in die
Diskussionen zum Hochschulzugang auf Landesebene einbringen.
Die RektorInnen stehen bei der Frage nach einer Öffnung der
Hochschulen unter einem gewissen Druck. Während diese Forderung von
PolitikerInnen immer wieder artikuliert wird, wie zuletzt vom SPD-
Vorsitzenden Kurt Beck, Arbeitsminister Olaf Scholz oder auch der
Linken-Politikerin Nele Hirsch, sperren sich die Hochschulleitungen
gegen entsprechende Bestrebungen. Dabei verweisen sie immer wieder
auf angeblich nicht vorhandene Grundkenntnisse.
Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz:
http://www.hrk.de/de/presse/95_4483.php
7. Baden-Württemberg will "Duale Hochschule" einführen
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Die baden-württembergische Landesregierung plant die Umwandlung der
bisherigen acht Berufsakademien des Landes in eine gemeinsame "Duale
Hochschule". Die äußerst praxisnahen Berufsakademien in Baden-
Württemberg stellen eine Sonderform der tertiären Ausbildung dar und
bestehen seit den Siebziger Jahren nur im Südwesten. Dabei arbeiten
die Studierenden zur Hälfte in einem Betrieb, mit dem ein
Ausbildungsvertrag geschlossen wird; zur anderen Hälfte findet
darüber hinaus ein theoretisches Fachstudium in der Berufsakademie
statt. AbsolventInnen führen in der Regel den Titel "Diplom (FH)"
bzw. den staatlichen Titel "Bachelor".
In der neuen "Dualen Hochschule" soll das Prinzip der Praxisnähe
durch eine parallele Ausbildung in einem Betrieb aufrecht erhalten
werden; allerdings soll durch eine strukturelle Aufwertung der
Einrichtungen zur Hochschule künftig ein akademischer Abschluss
erzielt werden. Dadurch verspricht sich die Landesregierung eine
verbesserte Akzeptanz der Abschlüsse auf nationaler und vor allem
internationaler Ebene.
Strukturell sollen die bestehenden Berufsakademien zu einer einzigen
Hochschule mit Sitz in Stuttgart zusammengelegt werden. Dazu wurde
Anfang Juli ein "Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule"
vorgelegt, das sich derzeit in der Anhörungsphase befindet. Die
Berufsakademien begrüßen grundsätzlich den Schritt zu einer
Akademisierung und auch die geplante Anhebung der
ProfessorInnengehälter auf das Niveau von FH-ProfessorInnen.
Allerdings wurde deutliche Kritik an einer befürchteten
Zentralisierung laut - denn künftig könnten regionale Besonderheiten
nicht mehr hinreichend flexibel zwischen Akademie und Betrieb geklärt
werden.
Die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag,
Theresia Bauer, plädierte für eine Erleichterung des Zugangs zur
Dualen Hochschule. Die Hochschule müsse sich für alle BewerberInnen
mit Fachhochschulreife öffnen. Dies ist derzeit nur in Einzelfällen
möglich; meist wird eine fachgebundene Hochschulreife oder auch das
Abitur als Zugangsvoraussetzung verlangt.
Anhörungsentwurf der Landesregierung:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/
Anhoerungsfassung_ZHFRUG_230608_01.pdf
8. Klage gegen Studiengebühren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
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Am 11. Juni dieses Jahres hatte der hessische Staatsgerichtshof mit
einer denkbar knappen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen die
hessischen Studiengebühren als verfassungskonform abgesegnet. Gegen
dieses "politische Urteil" haben nun Studierende Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Kläger argumentieren, dass
auch der Hessische Staatsgerichtshof an die Grundrechte des
Grundgesetzes gebunden und daher verpflichtet sei, die hessische
Verfassung "im Lichte des Grundgesetzes" und der für ihn
verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
auszulegen. Dies sei im konkreten Fall nicht geschehen - und darin
stimmten zahlreiche Beobachter und Medienvertreter in ihrer
Kommentierung des Urteils ein.
Geklagt haben zwei studentische Vertrauensleute, denen sich auch eine
studierende Mutter aus Marburg sowie eine weitere Studentin als
Repräsentantin der hessischen Landes-Asten-Konferenz anschlossen.
Unterstützt werden alle vier KlägerInnen vom bundesweiten
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und dem hessischen DGB.
Zur Motivation der KlägerInnen erklärte Mike Josef, selbst Kläger und
Student an der Universität Frankfurt: "Studiengebühren verstoßen aus
unserer Sicht weiterhin gegen die hessische Landesverfassung. Daran
ändert auch das politisch motivierte Urteil des hessischen
Staatsgerichtshofes nichts. Wortlaut und Sinn der hessischen
Verfassung wurden von der richterlichen Mehrheit eindeutig mit Füßen
getreten. Die Entscheidung verkennt vor allen Dingen die finanziellen
Belastungen, die Studierenden durch Studiengebühren während oder nach
ihrem Studium entstehen. Insbesondere die Situation von Studierenden
mit Kind und die Folgen für die Gleichstellung von Frauen und Männern
werden nicht annähernd berücksichtigt."
Pressemitteilung des ABS:
http://www.abs-bund.de/presse/3646.html
9. Verdeckte "Studiengebühren" in Greifswald?
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Vom Wintersemester 2005/06 bis einschließlich Sommersemester 2008
erhob die Universität Greifswald von ihren Studierenden eine
Rückmeldegebühr - gesetzeswidrig, wie das Oberverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern am 19. März 2008 feststellte. Anstatt nun aber
den Studierenden das Geld vorbehaltlos zurück zu zahlen, verweist die
Universitätsleitung auf den erheblichen Investitionsbedarf an der
Hochschule - und bittet jetzt ihre Studierenden , auf ihre
unrechtmäßig eingezogenen Gelder zu verzichten und sie der
Hochschule zu überlassen. In einer Pressemitteilung vom 17. Juli
heißt es: "Das Geld könnte unter anderem für den Kauf von Büchern und
Zeitschriften oder für eine bessere Ausstattung von Hörsälen,
Seminarräumen und Labors ausgegeben werden. Auch der Hochschulsport
braucht Geld, um seine Angebote zu verbessern."
Die Hochschulleitung schreibt weiter: "Ein kleiner persönlicher
Verzicht könnte so in einen großen Gewinn für alle Studierenden
verwandelt werden. Wer verzichtet, kann entscheiden, wo seine
Rückmeldegebühren investiert werden sollen." Wir meinen: Eine
Hochschulleitung, die ein klein wenig die rechtlichen Grundlage
beachtet hätte, hätte ihren Studierenden von vorneherein einen großen
Gefallen getan. Jetzt auch noch das Geld der Studierenden behalten zu
wollen ist zynisch.
10. Termine
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Ordentliche Mitgliederversammlung des fzs
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Vom 25.-27. Juli 2008 findet die 35., ordentliche
Mitgliederversammlung des freien zusammenschlusses von
studentInnenschaften (fzs) an der Universität Karlsruhe statt. Bei
der Mitgliederversammlung werden u.a. ein neuer Vorstand sowie
ReferentInnen und die Ausschüsse gewählt, ein Arbeitsprogramm für
2008/09 und der Haushalt 2008/09 beschlossen.
Informationen zur Mitgliederversammlung und Anmeldemöglichkeit:
http://www.fzs.de/termine/event_354.html
Preisverleihung beim Plakatwettbewerb "Das Recht auf freie Bildung"
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Im Vorfeld der Mitgliederversammlung des fzs findet am 24. Juli um 15
Uhr die Preisverleihung zum 1. Plakatwettbewerbes "Das Recht auf
freie Bildung" von fzs und ABS statt. Die GewinnerInnen wurden von
einer Jury ausgewählt, der Inge Wettig-Danielmeier (ehemalige
Schatzmeisterin der SPD), Prof. Lex Drewinski (Fachhochschule
Potsdam, Bereich Design), Imke Buß (Vorstand des fzs) und André
Schnepper (ABS-Geschäftsführer) angehörten. Die prämierten Plakate
werden nach ihrer Bekanntgabe in Karlsruhe auf www.fzs.de
veröffentlicht. Einzelne Motive werden darüber hinaus gedruckt und
Interessierten zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Preisverleihung:
http://www.fzs.de/show/204787.html
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Wir wünschen allen LeserInnen einen schönen Sommer und eine angenehme
Urlaubszeit
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Impressum
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Der hochschulpolitische Newsletter des fzs erscheint 14-tägig und
enthält Informationen zu aktuellen bildungs- und hochschulpolitischen
Themen sowie Ankündigungen des studentischen Dachverbandes. Die
Redaktion ist erreichbar unter newsletter at fzs.de
Informationen zum An- und Abmelden:
http://www.fzs.de/service/newsletter/newsletter.html