[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs

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Sa Mai 24 14:21:06 CEST 2008


Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
vom 24. Mai 2008

INHALT
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1. Mitgliederversammlung des fzs beschließt Verbandsreform
2. Hessischer Landtag diskutiert die Abschaffung von Studiengebühren
3. Mitgliederversammlung des fzs verurteilt "Hamburger Modell"
4. Arbeitsminister plant Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss
5. Kindergartenbesuch kann soziale Selektion verringern
6. Keine "Gesinnungstests" für ausländische Studierende!
7. NRW plant neue Fachhochschulen - und stößt auf wenig Verständnis
8. Neue Publikationen
9. Termine


1. Mitgliederversammlung des fzs beschließt Verbandsreform
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Am Wochenende vom 16.-18. Mai fand an der Universität Potsdam die 34.  
Mitgliederversammlung des fzs statt, die ganz den  
Zukunftsperspektiven des studentischen Dachverbandes gewidmet war.  
Über 130 Delegierte aus zahlreichen Studierendenschaften besprachen  
das ganze Wochenende über strukturelle Reformen des fzs und schlossen  
damit den Perspektivenprozess erfolgreich ab, dem in den vergangenen  
Monaten zahlreiche Diskussionen und Veranstaltungen vorangegangen  
waren. Insbesondere vor dem Hintergrund veränderten Rahmenbedingungen  
wie der Einführung von Bachelor-/Master sowie der Föderalismusreform  
war eine Debatte um die künftige Ausrichtung des studentischen  
Dachverbandes erforderlich geworden.

Vor allem die Mitgliederversammlung selbst profitierte von den  
Verbandsreformen. Sie soll künftig noch stärker die Strategien zur  
Umsetzung der Positionen des Verbandes diskutieren und beschließen.  
Zugleich wird der fzs künftig noch stärker die Vernetzung von  
Studierendenschaften bundesweit gewährleisten und entsprechende  
Studierendenkonferenzen sowie Fachveranstaltungen organisieren. Damit  
soll insbesondere der Kontakt zu den Studierendenvertretungen noch  
stärker gefördert werden.

Die Delegierten stimmten mit überwältigender Mehrheit ebenfalls der  
ersten Beitragserhöhung seit Gründung des Verbandes im Jahr 1993 zu.  
In Zukunft werden die Mitglieder 0,80 EUR für jede/n eingeschriebene/ 
n Studierende/n pro Jahr an den fzs bezahlen; Studierendenschaften  
mit weniger als 10.000 Studierenden erhalten auch in Zukunft einen  
deutlich ermäßigten Satz. Die neue Beitragsordnung gilt am  
Wintersemester 2008/09, allerdings kann im ersten Jahr auch hiervon  
nach unten abgewichen werden.

Auf der Mitgliederversammlung fanden außerdem Nachwahlen zum Vorstand  
statt. Ab dem 1. Juni wird Bianka Hilfrich (Universität Bonn) dem  
vierköpfigen Vorstand angehören. Sie folgt damit Regina Weber, die zu  
diesem Zeitpunkt aus dem Amt scheiden wird.


2. Hessischer Landtag diskutiert die Abschaffung von Studiengebühren
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Die Abschaffung der hessischen Studiengebühren stand am 19. März im  
Mittelpunkt der Beratungen des Wissenschaftsausschusses im hessischen  
Landtag. Grundlage der Beratungen waren drei Gesetzentwürfe - zwei  
Anträge von SPD/Grünen (Drs. 17/15) sowie der Linkspartei (Drs.  
17/16) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 17/32) - die von  
zahlreichen geladenen ExpertInnen diskutiert wurden. SPD und Grüne  
fordern in ihrem gemeinsamen Antrag die Rücknahme der Studiengebühren  
ab dem kommenden Wintersemester und stellen dafür konkrete  
Kompensationszahlungen in Aussicht; der Antrag der Linksfraktion  
sieht zwar keine Kompensationszahlungen vor, soll dafür aber  
rückwirkend die Gebühren abschaffen; der Antrag der FDP schließlich  
sieht keine Aufhebung der Gebühren vor, sondern will lediglich die  
Gebührenfrage in die Verantwortung der Hochschulen übertragen.

Die Pläne zur Abschaffung der Gebühren fanden u.a. deutlichen  
Zuspruch bei Studierenden, Gewerkschaften, den Fachhochschulen sowie  
führenden Verfassungsrechtlern. Die GebührengegnerInnen plädierten  
für die Rücknahme der Studiengebühren. Die Gebühren wirkten demnach  
nicht nur sozial selektiv und hielten viele junge Menschen vom  
Studium ab, sondern widersprächen ebenfalls der in der hessischen  
Landesverfassung vorgeschriebenen Unentgeltlichkeit des Studiums.

Die Verfassungsrechtler Prof. em. Dr. Friedrich v. Zezschwitz sowie  
Prof. Dr. Bernhard Nagel wiesen darauf hin, dass die Gebühren nicht  
nur für die Zukunft abgeschafft werden müssten, sondern eine  
rückwirkende Abschaffung geradezu notwendig sei, da die  
Gebührenerhebung nicht im Einklang mit der Landesverfassung stünde.  
Der Antrag von SPD und Grünen sieht keine Rückzahlung der bisher  
erhobenen Gebühren vor, was auch auf Kritik von Aktionsbündnis gegen  
Studiengebühren beim fzs stieß.

Unternehmensverbände und Hochschulrektorenkonferenz wollen an  
Studiengebühren festhalten

Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) sowie die  
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) forderten in ihren Stellungnahmen  
hingegen die Beibehaltung von Studiengebühren. Der Unternehmerverband  
wetterte gegen sog. Langzeitstudierende und warnte davor, dass  
ausländische Studierende ein kostenfreies Studium in Deutschland "auf  
Kosten des Steuerzahlers" nutzen könnten. Die HRK-Präsidentin Margret  
Wintermantel sprach sich nicht nur für Studiengebühren aus, sondern  
lehnte die im FDP-Antrag vorgesehene Deckelung der Schulden auf 15000  
Euro ab, da diese der "Effektivität" von Studiengebühren gerade für  
Langzeitstudierende zuwider liefe.

Mitgliederversammlung des fzs erhofft sich "Signal" für andere Länder

Eine Abschaffung der Studiengebühren forderte auch die 34.  
Mitgliederversammlung des fzs in Potsdam. Die Delegierten riefen die  
parlamentarische Mehrheit im hessischen Landtag auf, den begonnenen  
Weg der Gebührenabschaffung fortzuschreiten. Von der  
Gebührenabschaffung in Hessen müsse ein Signal auch in andere  
Bundesländer ausgehen, auch dort die Abschaffung anzugehen. Im  
Beschluss heißt es wörtlich: "Damit kann auf lange Sicht ein Beitrag  
dazu geleistet werden, Bildung als Menschenrecht anzuerkennen und das  
Hochschulsystem sozial durchlässiger zu machen.""

Weniger Gebühreneinnahmen als erwartet

Unterdessen wurde bekannt, dass die hessischen Hochschulen weniger  
Gebühren im ersten gebührenpflichtigen Jahr wesentlich geringere  
Einnahmen hatten als geplant: Statt der erwarteten 104 Millionen Euro  
nahmen die Hochschulen nur 90,1 Millionen aus Studiengebühren ein,  
wie die Frankfurter Rundschau berichtete und die geschäftsführende  
Ministerin zugestehen musste. Hintergrund der Mindereinnahmen ist die  
Tatsache, dass sich zahlreiche Studierende beurlauben ließen - ein  
Trend, der sich auch in anderen gebührenpflichtigen Bundesländern  
bereits zeigte.

Urteil zum hessischen Gebührengesetz am 11. Juni

Mit Spannung blicken die hessischen Studierenden unterdessen auf den  
11. Juni: An diesem Tag will der hessische Staatsgerichtshof sein  
Urteil zum Studienbeitragsgesetz fällen. Geklagt hatten nicht nur die  
Fraktionen von SPD und Grünen, sondern ebenfalls die Studierenden des  
Landes: Mehr als 70.000 Menschen hatten sich der Klage gegen das  
Gebührengesetz angeschlossen. Zahlreiche BeobachterInnen gehen davon  
aus, dass das Gericht die Gebühren für verfassungswidrig erklären wird.


3. Mitgliederversammlung des fzs verurteilt "Hamburger Modell"
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Einstimmig beschloss die 34. Mitgliederversammlung des fzs am ersten  
Abend ihrer Tagung eine Resolution mit klarem Signal nach Hamburg und  
Hessen: Die dortigen Studiengebühren müssten abgeschafft werden. In  
beiden Ländern seien bei den vergangenen Landtagswahlen klar  
Mehrheiten gegen Studiengebühren erreicht worden. Diese müssten nun,  
so die Delegierten, in konkrete Politik umgewandelt werden. Während  
der fzs die sich annähernde Abschaffung in Hessen begrüßte, wurde  
insbesondere das "Hamburger Modell" scharf kritisiert. In Hamburg  
haben CDU und GAL sich gegen die Abschaffung von Studiengebühren  
entschieden und in einem "Kompromiss" ein neues Modell nachlaufender  
Studiengebühren beschlossen.

In dem Beschluss der fzs-Mitgliederversammlung heißt es: "Die  
Gebührenumwandlung in Hamburg wird weiterhin zu einer massiven  
Verschuldung der Studierenden führen, die unter anderem  
Studieninteressierte aus niedrigen und mittleren Einkommensschichten  
vom Studium abschreckt. Daran kann auch die Reduzierung der Gebühren  
nichts ändern. Durch den Wegfall von Befreiungstatbeständen werden  
dagegen neue Hürden aufgebaut, die bereits immatrikulierte  
Studierende treffen und in Zukunft viele Studieninteressierte vom  
Studium abhalten werden. Solche kleinen Veränderungen der  
Gebührensituation wirken sich überdies fatal auf die Planbarkeit  
eines Studiums aus. Die Studierenden müssen mit wechselnden Höhen der  
Gebühren rechnen und nun auch damit, dass Situationen, in denen sie  
zuvor keine Gebühren zahlen mussten, plötzlich wegfallen." Ein  
Studium müsse hingegen finanziell planbar sein, gerade für  
Studierende mit eingeschränkten finanziellen Mitteln.

Beschluss der 34. Mitgliederversammlung:
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/197990.html


4. Arbeitsminister plant Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss
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Um die Berufsperspektiven von Jugendlichen zu verbessern, hat sich  
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz dafür ausgesprochen, einen  
Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss einzuführen. "15 Prozent  
der ab 35-Jährigen haben keinen Berufsabschluss. Fast 8 Prozent der  
Schüler brechen die Schule ohne Abschluss ab. Das sind viel zu  
viele", so Olaf Scholz. Deshalb sollten künftig Menschen ungeachtet  
ihres Alters bei der Bundesagentur für Arbeit einen ersten  
Schulabschluss nachholen können.

Rückendeckung erhielt der Minister dabei von bildungspolitischen  
Verbänden. Der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne etwas begrüßte die  
Ankündigung und sprach von einem "ersten Schritt", dem weitere folgen  
müssten. Thöne forderte ebenfalls ein Grundrecht auf Ausbildung ein:  
"Wenn wir Bildungsarmut bekämpfen wollen, muss Bildung zu einem Recht  
werden." Auch die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,  
Heidi Merk, begrüßte die Pläne des SPD-Ministers. Der Verband hat  
unlängst eine Studie herausgegeben, wonach gerade jugendliche Hartz  
IV-EmpfängerInnen kaum Unterstützung erhalten, um eine  
Berufsausbildung beginnen oder ihren Schulabschluss nachholen zu  
können. Diesen Menschen könne durch einen solchen Rechtsanspruch  
geholfen werden.

Ausgerechnet die Bildungsminister Annette Schavan (CDU) sprach sich  
gegen einen Rechtsanspruch aus. Der Vorschlag sei "viel Wirbel um  
wenig Substanz", erklärte Schavan der Stuttgarter Zeitung. Dieses  
wiederum sei grotesk, so GEW-Chef Thöne: "Es grenzt an unterlassene  
Hilfeleistung, wenn ausgerechnet die Bildungsministerin Menschen ohne  
Schulabschluss einen Anspruch auf Förderung verweigern will."
Strafzahlungen für Länder bei Schulabbruch?

Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und  
Techikabfolgenabschätzung, Ulla Burchardt (SPD), hat sich  
gleichzeitig dafür ausgesprochen, die Länder stärker als bisher dafür  
in die Pflicht zu nehmen, frühe Schulabbrüche junger Menschen zu  
vermeiden. Ansonsten sollten sie verpflichtet werden, für jeden  
Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss einen "nicht unerheblichen  
Ausgleichsbeitrag" zu zahlen, so Burchardt.

Die KultusministerInnen der Länder hatten in den vergangenen Jahren  
immer wieder zugesagt, die AbbrecherInnenquote zu halbieren. Dennoch  
ist bislang keine ernsthafte Trendwende eingekehrt: Vor zehn Jahren  
verließen 8,7 Prozent eines Altersjahrgangs frühzeitig die Schule;  
2006 waren es immer noch 7,9 Prozent oder 77.000 junge Menschen.


5. Kindergartenbesuch kann soziale Selektion verringern
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Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  
(DIW) unter dem Titel "Soziale Ungleichheiten beim Schulstart" kommt  
zu dem Ergebnis, dass ein längerer Besuch des Kindergartens Defizite  
des Elternhauses bei der Bildung ausgleichen kann.

Kinder aus bildungsfernen Familien sowie mit Migrationshintergrund  
würden häufiger zurückgestellt bzw. zeigten überproportional  
sprachliche und motorische Entwicklungsdefizite als Kinder aus  
Akademikerfamilien. So werde jedes zweite Kind vom Schulbeginn  
zurückgestellt, wenn die Eltern keinen formalen Bildungsabschluss  
haben. Bei einem mittleren Bildungsabschluss der Eltern liege die  
Wahrscheinlichkeit für eine Rückstellung noch bei 30 Prozent. In  
Akademikerhaushalten sind es laut Studie nur acht Prozent.

Die Studie kommt nun zum Schluss, dass ein längerfristiger Besuch des  
Kindergartens soziale Ungleichheiten ausgleichen könne. Dabei weisen  
die Bildungsforscher darauf hin, dass erst bei einem Besuch schon ab  
dem 3. Lebensjahr und damit für drei volle Jahre ein Erfolg messbar  
sei; ein einziges Kindergartenjahr habe kaum positive Effekte.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg  
Tauss, sprach sich in der taz für den beitragsfreien Kindergarten  
aus: "Die Bedeutung des Kindergartens als Fördereinrichtung nimmt zu.  
Schüler, die nicht im Kindergarten waren, haben schlechtere  
Integrationschancen." In ihrer Zusammenfassung gehen auch die Autoren  
der Studie auf den kostenfreien Kindergarten ein. Die "Forderung nach  
einem kostenfreien letzten Kindergartenjahr" sei "vor dem Hintergrund  
der Unterschiede der Kindergartenpartizipation nach sozialer Herkunft  
zu sehen." Allerdings reiche eben ein einziges Jahr nicht aus; eine  
solche Maßnahme (wie sie in einigen Bundesländern bereits besteht)  
sei demnach nicht effektiv. Die Forderung nach einem komplett  
kostenfreien Kindergarten greifen die Autoren verständlicherweise  
nicht auf - sie ist aber die konsequente Folge ihrer Ausführungen.

Die Studie zum Download:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/82423/diw_sp0100.pdf


6. Keine "Gesinnungstests" für ausländische Studierende!
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Die Mitgliederversammlung des fzs hat Bund und Länder dazu  
aufgefordert, die so genannten "Gesinnungstests" bei Studierenden aus  
überwiegend muslimischen Ländern sofort einzustellen. Die  
Mitgliederversammlung, die einen entsprechenden Antrag beschloss, hat  
dazu ein klares Signal gesetzt, nachdem das Ausmaß der Befragungen  
deutlich wurde.

Nach dem Aufenthaltsgesetz des Bundes werden die Länder ermächtigt,  
spezielle Befragungen bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen  
durchzuführen. "Bei den Befragungen werden bestimmte Studierende  
unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt. Die Vergabe des  
Aufenthaltsrecht wird an die Antworten geknüpft und kann auch  
nachträglich unter dem Vorwand der falschen Beantwortung entzogen  
werden", erläutert fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher. "Damit wird  
den Studierenden jegliche Sicherheit genommen, die sie für ihr  
Studium brauchen. Wir fordern, diese Befragungen sofort einzustellen  
und verlässliche Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen."

Besonders prekär ist die Situation in Nordrhein-Westfalen. Die  
Befragungen sind dort geheim, die Studierenden dürfen keinen  
Rechtsbeistand zu Rate ziehen und die Fragebögen sind nicht bekannt.  
Das ist aus Sicht des fzs fatal. "Die Betroffenen werden extrem unter  
Druck gesetzt und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Eine  
Kontrolle dieser Befragungen ist durch die Geheimhaltung unmöglich.  
Außerdem haben die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern  
unkontrollierten Zugang zu den Daten", fasst Vorstandsmitglied Regina  
Weber die Situation zusammen. Bekannt wurden die Befragungen erst,  
als sich betroffene Studierende an ihre Vertretung wandten. Die  
Datenmenge übersteigt diejenige der Rasterfahndung um ein Vielfaches.  
Die Rasterfahndung war nach langer juristischer Auseinandersetzung  
für erklärt worden, da sie die Grundrechte der Betroffenen verletzt.

Beschluss der 34. Mitgliederversammlung:
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/198258.html


7. NRW plant neue Fachhochschulen - und stößt auf wenig Verständnis
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Das nordrhein-westfälische Kabinett hat beschlossen, vier neue  
Fachhochschulen im Land zu bauen und damit 11.000 zusätzliche  
Studienplätze zu schaffen. Die Landesregierung möchte damit den  
erwarteten Anstieg der Studierendenzahlen durch einen doppelten  
Abiturjahrgang sowie eine erhoffte höhere Studierendenquote auffangen.

Geplant sind drei neue Fachhochschulen mit ingenieur- und  
naturwissenschaftlichem Zuschnitt mit je 2500 Studienplätzen, die  
erste staatliche Hochschule für Gesundheitsberufe mit 1000  
Studienplätzen sowie der Ausbau fünf bestehender Fachhochschulen um  
jeweils 500 Studierende, so dass insgesamt 11.000 neue Studienplätze  
mit jährlichen Kosten von 160 Millionen Euro pro Jahr entstehen  
könnten. Innovationsminister Andreas Pinkwart erläuterte, dass  
insbesondere in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik,  
Naturwissenschaften, Technik) neue Studienplätze entstehen sollen.  
Das dürfte vor allem auch dem Landeshaushalt zugute kommen,  
schließlich wären entsprechende Studienplätze an Universitäten  
aufgrund des erforderlichen Forschungsbezuges um ein vielfaches teurer.

Doch die Pläne der Landesregierung stießen schon vor ihrer Verkündung  
auf harsche Kritik. Der Vorsitzende der FH-Landesrektorenkonferenz,  
Joachim Metzner, verwies auf die dichteste Hochschullandschaft in  
Europa und forderte, statt neuer Hochschulen die bestehenden  
Einrichtungen auszubauen: "Es ist viel effizienter, dort zu  
investieren, wo es schon eine funktionierende Infrastruktur gibt.  
Eine neue Hochschule braucht zehn Jahre, bis sie voll funktioniert.  
Aber dann wird der Studentenberg in NRW schon wieder weitgehend  
abgebaut sein." Mindestens 1000 neue Stellen für wissenschaftliches  
Personal seien erforderlich, um die bestehenden Engpässe abzubauen,  
so Metzner.

Mit seiner Einschätzung, eine solche Regelung sei ineffizient, liegt  
der Rektor der FH Köln vielleicht nicht falsch. Die "WAZ" berichtet,  
dass nach dem Kabinettsbeschluss zunächst ein Wettbewerb "um die  
besten Konzepte zur "Anbindung der Studienangebote an das regionale  
Entwicklungspotenzial" ausgeschrieben werden soll. Bis also der  
Wettbewerb vollendet, die Gebäude gebaut und die ProfessorInnen ihre  
Arbeit an den neuen Hochschulen aufgenommen haben, dürften erstmal  
einige Jahr ins Land ziehen...

Pressemitteilung des NRW-Kabinetts:
http://www.nrw.de/Presseservice/meldungen/05_2008/080520MIWFT.php


8. Neue Publikationen
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a) Studienheft 5: "Hochschule und Demokratie. Rückblicke - Einblicke  
- Ausblicke."

Mit dem Titel "Hochschule und Demokratie. Rückblicke - Einblicke -  
Ausblicke. Debattenbeiträge zu 40 Jahren  
StudentInnenbewegung,Hochschulreform und außerparlamentarischer  
Opposition" liegt das nunmehr 5. Studienheft vor. fzs, BdWi und GEW  
geben gemeinsam seit einigen Jahren die Studienhefte heraus. In  
diesem Jahr werden wir in dem Heft die letzten 40 Jahre  
hochschulpolitische Diskussionen Revue passieren lassen und  
gleichzeitig in die Zukunft blicken. Das Heft wird im Sommer 2008  
erscheinen und kann ab sofort vorbestellt werden.

Informationen zum Inhalt und zur Vorbestellung:
http://www.fzs.de/aktuelles/news/197962.html


9. Termine
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Seminar: Einstieg in die Hochschulpolitik (30.05.-01.06.2008, Dortmund)

Das Seminar richtet sich an alle Studierenden, die neu in ihrer  
Studierendenvertretung auf Hochschul- oder Fachbereichsebene sind. Es  
soll Unterstützung beim Einstieg in die verschiedenen Arbeitsfelder  
geben. Im MIttelpunkt steht die Anwendbarkeit für die Arbeit vor Ort.  
Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen hochschul- und  
bildungspolitischen Entwicklungen. Darüber hinaus werden einzelne  
Aspekte und Arbeitsfelder in Studierendenvertretungen in  
Arbeitsgruppen diskutiert und bearbeitet. Der Rahmen des Seminars  
dient zum Kontakte knüpfen und zur gegenseitigen Vernetzung.

Infos und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_281.html