[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs - Nr. 17/2007

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Mit Nov 14 21:28:50 CET 2007


Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
Nr. 17/2007 - 14. November 2007



Inhalt
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1. Koalition einigt sich auf BAföG-Erhöhung um 10% - fzs sieht sich  
bestätigt
2. Anhörung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetz - fzs fordert  
bundeseinheitliche Regelungen
3. Protest gegen Hochschulreformen in Frankreich - Universitäten besetzt
4. Studiengebühren an hessischen Unis ausgesetzt - Erfolg für  
Studierende
5. Atomwirtschaft finanziert Professur für Endlagerforschung
6. Petitionsausschuss im Bundestag: Keine Anrechnung von BAföG auf  
ALG II
7. Sozial engagierte Studierende gesucht - DSW schreibt erneut  
Wettbewerb aus
8. Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zu  
Studiengebühren eingelegt
9. Termine


1. Koalition einigt sich auf BAföG-Erhöhung um 10% - fzs sieht sich  
bestätigt
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Am 6. November verkündete der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,  
Peter Struck, den Durchbruch der Koalitionsverhandlungen zur BAföG- 
Erhöhung. Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen, die Bedarfssätze  
und Freibeträge beim BAföG um 10% bzw. 8% zu heben, endete ein  
monatelanger Streit um eine Verbesserung der Studienfinanzierung. Ab  
Oktober 2008 sollen darüber hinaus Studierende mit Kindern entlastet  
werden; die bisher vorgesehenen Verschlechterungen für Studierende im  
Ausland wurden zurückgenommen.

Der fzs reagierte mit Freude auf die Ankündigung. Martin Menacher,  
Vorstandsmitglied des fzs, stellte mit der Erhöhung auch einen Erfolg  
für den studentischen Dachverband fest: "Die Studierenden haben gegen  
starken Widerstand lange und hart für eine Erhöhung und Ausweitung  
des BAföG gekämpft." Zugleich machte der fzs jedoch deutlich, dass  
die nun erreichte Erhöhung allenfalls das "Minimum einer sofortigen  
Anpassung" sei. Es bedürfe prinzipiell einer gesetzlichen Regelung  
für eine dauerhafte jährliche Anpassung der Ausbildungsförderung.  
Auch das Deutsche Studentenwerk und weitere studentische  
Organisationen begrüßten die Einigung und machten zugleich auf den  
grundlegenden Reformbedarf beim BAföG aufmerksam.

Der Einigung der Koalition war ein monatelanger Streit  
vorausgegangen, bei dem sich die SPD-Fraktion im Bundestag  
durchsetzen konnte. Während Bundesbildungsministerin Schavan zu  
Beginn ihrer Amtszeit noch eine Abschaffung des BAföG propagierte,  
näherte sie sich Schritt für Schritt den Forderungen von Studierenden  
und Verbänden an, das BAföG zu erhöhen. Zuletzt wollte sie eine  
Erhöhung um lediglich 5%, bis sie dann letztlich auf den Kurs von SPD  
einschwenkte. Die 22. BAföG-Novelle soll am 16. November durch den  
Bundestag beschlossen werden.

Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/show/147623.html

Hintergründe - Was sich für Studierende ändern wird:
http://www.fzs.de/aktuelles/news/148874.html


2. Anhörung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetz - fzs fordert  
bundeseinheitliche Regelungen
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Vor mehreren Monaten kündigte Bundesbildungsministerin Schavan die  
ersatzlose Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) an und ließ  
das Kabinett im Mai dieses Jahres den entsprechenden Gesetzentwurf  
beschließen. Damit sollten künftig auch die Bereiche der  
Hochschulzulassung und -abschlüsse nicht bundeseinheitlich, sondern  
nach Gutdünken der Länder ausgestaltet werden. Der darauf folgende  
Protest von Studierendenverbänden, bildungspolitischen Organisationen  
und auch vielen PolitikerInnen machte jedoch einmal mehr einen Strich  
durch die Rechnung der Bildungsministerin: Koalitions- und  
Oppositionsfraktionen im Bundestag setzten eine Anhörung durch, bei  
der am Montag Vor- und Nachteile einer Abschaffung des HRG erörtert  
wurden. Das Ergebnis der Anhörung ist eindeutig - und rückt eine  
ersatzlose Abschaffung in weite Ferne.

Der fzs, der als Bundesverband die Studierenden bei der Anhörung im  
Bundestag vertrat, machte in seiner Stellungnahme die fatalen  
Auswirkungen einer ersatzlosen Abschaffung des HRG deutlich. Für den  
studentischen Verband muss der Bund seiner Regelungskompetenz, soweit  
er sie nach der Föderalismusreform im Bildungsbereich noch hat,  
nachkommen. "Es darf nicht sein, dass der Bund den Ländern die  
kompletten Kompetenzen im Bildungsbereich überlässt und somit die  
Regelungen im Hochschulbereich noch unterschiedlicher zwischen den  
einzelnen Bundesländern werden", erklärte fzs-Vorstandsmitglied  
Regina Weber, die den fzs im Bundestag vertrat. Der fzs fordert ein  
Bundeshochschulgesetz, in dem zumindest bundeseinheitliche Regelungen  
für Zulassung und Abschlüsse enthalten sind.

Die Anhörung machte einmal mehr deutlich, dass die Föderalismusreform  
gerade im Bildungsbereich bei fast allen Akteuren auf Widerstand  
stößt. Neben GEW und DGB stellten insbesondere die Fraktionen von  
Grünen und Linkspartei der Position der Bundesregierung. Er erklärte  
Nele Hirsch von der Linkspartei: "Wer für eine soziale und  
demokratische Entwicklung der Hochschulen streitet, muss der  
geplanten Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes aufs Schärfste  
widersprechen." Die SPD-Fraktion, die vor ihrer endgültigen  
Festlegung die Ergebnisse der Anhörung abwarten wollte, machte  
anschließend in einer Pressemitteilung deutlich: "Die Anhörung zum  
Gesetzentwurf zur Aufhebung des HRG hat klar ergeben, dass im Falle  
eines Wegfalls des HRG weiterhin bundesgesetzliche Regelungen im  
Bereich Zulassung und Abschlüsse notwendig sind." Die Fraktion werde  
einer Abschaffung des HRG ohne adäquaten Ersatz nicht zustimmen.  
Damit ist davon auszugehen, dass die Koalition den Wünschen von  
Bundesbildungsministerin Schavan nicht folgen wird.

Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/show/149158.html

Stellungnahme des fzs zur Anhörung:
http://www.fzs.de/aktuelles/papiere/147507.html

Bericht zur Anhörung bei "heute im bundestag":
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_290/01.html


3. Protest gegen Hochschulreformen in Frankreich - Universitäten besetzt
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Mit der Wahl von Nicolas Sarkozy zum französischen Präsidenten hat in  
Frankreich eine Reformwelle eingesetzt, die mittlerweile auch die  
Hochschulen erreicht hat. Mit einer groß angelegten Hochschulreform  
beabsichtigt die Regierung Sarkozy eine Stärkung der  
Hochschulautonomie zu Lasten der hochschulinternen Demokratie und  
damit verbunden eine Annäherung der Hochschulen an die  
Unternehmenswelt. Die sogenannte "loi sur l'autonomie des  
universités", also das Hochschulautonomiegesetz, wurde bereits  
während der Semesterferien im Sommer 2007 sang- und klanglos  
verabschiedet.

Für den Präsidenten des größten französischen Studierendenverbandes  
UNEF, Bruno Julliard, ist gerade dieses Vorgehen ein Beleg für die  
mangelnde Popularität der Hochschulreform. Ein vernünftiges Gesetz,  
so Julliard in einem Beitrag in der wichtigen Tageszeitung "La  
Libération", hätte man nicht kurzfristig im Sommer verabschieden  
müssen. Die Studierendenvertretung kritisiert insbesondere den  
Wegfall von Mitbestimmungsmöglichkeiten an den Hochschulen. Darüber  
hinaus werden laut Julliard die zentralen Probleme des französischen  
Bildungssystems, eine chronische Unterfinanzierung der Hochschulen  
und eine sich zusehends verschlechternde soziale Situation der  
Studierenden. Die Reform in Frankreich scheint erinnert damit  
deutlich an die hochschulpolitischen Diskussionen in der Bundesrepublik.

Seit der "rentrée", also dem Beginn des akademischen Jahres, rollen  
die Proteste von Studierenden an den Hochschulen an. An mehr als 50  
Universitäten haben bereits Vollversammlungen stattgefunden, an  
mehreren Dutzend finden derzeit Blockaden und Streiks statt. Die  
Antwort der Regierung bestand bislang in der Räumung von Blockaden  
durch Polizeikräfte.

Verständnis für ihre Position finden die Studierenden nicht bei ihrer  
Regierung, wohl aber etwa in der ProfessorInnenschaft und bei  
Gewerkschaften, deren Mitglieder ebenfalls gegen die von Sarkozy  
geplanten Reformen mobil machen. Die französische Bildungsministerin  
Valerie Pécresse reagierte recht ungerüht: "Jede Blockade behindert  
den Studienerfolg."

Einschätzung auf den Seiten des fzs:
http://www.fzs.de/show/149042.html

Informationen der Union Nationale des Etudiants de France (UNEF):
http://www.unef.fr


4. Studiengebühren an hessischen Unis ausgesetzt - Erfolg für  
Studierende
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Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Gießen Anfang  
November hat das Präsidium der Universität Gießen die Erhebung von  
Studiengebühren ausgesetzt. Das Gericht hatte Studiengebühren als mit  
der hessischen Verfassung unvereinbar bezeichnet. Insgesamt sind von  
dem ersten Gerichtsbeschluss bis zu 2000 Studierende betroffen:  
Einerseits hatten mehrere hundert Studierende gegen den  
Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt; andererseits hatten zum  
Zeitpunkt des Urteils bis zu 1400 Studierende noch keinen  
Gebührenbescheid erhalten.

In einem zweiten Urteil vom 14. November forderte das  
Verwaltungsgericht Gießen auch die Universität Marburg auf,  
Studiengebühren an eine Studentin zurück zu zahlen, die Widerspruch  
gegen ihren Gebührenbescheid eingelegt hatte. Die Universität muss  
nun allen Studierenden, die dem Bescheid widersprochen hatten, die  
Gebühren erstatten. Der fzs forderte die Universitätsleitung auf,  
alle Studierenden gleich zu behandeln und die Erstattung an alle  
Studierenden zu beschließen. An die Adresse der Landesregierung  
erklärte fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber nach den Gießener  
Urteilen: "Die Gebühren sind rechtlich nicht haltbar. Das  
Studiengebührengesetz muss weg!" Der AStA der Universität Gießen  
forderte den Rücktritt von Wissenschaftsminister Corts.

Anfang 2008 wird der Hessische Staatsgerichtshof die  
Verfassungsklagen von Studierendenschaften und Opposition behandelt.  
BeobachterInnen gehen davon aus, dass das Gericht das hessische  
Gebührengesetz als mit der hessischen Verfassung unvereinbar und  
daher für nichtig erklären wird.

Pressemitteilung des fzs zu Gießen (1.11.2007):
http://www.fzs.de/show/146918.html

Pressemitteilung des fzs zu Marburg (14.11.2007):
http://www.fzs.de/show/149709.html


5. Atomwirtschaft finanziert Professur für Endlagerforschung
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An der TU Clausthal ist eine neue Stiftungsprofessur für den  
Masterstudiengang „Management radioaktiver und umweltgefährdender  
Abfälle“ eingerichtet worden. Forschungsziel dieser Professur soll  
ein Beitrag zur Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle sein.  
Pikant: Diese Professur wird, zunächst für 7 Jahre, als  
Stiftungsprofessur von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS)  
finanziert, die u.a. für die Abwicklung von Castor-Transporten  
verantwortlich ist und zu 100% der Atomwirtschaft gehört. Größter  
Anteilseigner ist E.ON Kernkraft mit einer Beteiligung von 48%,  
weitere Eigner sind RWE, die Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs- 
Gesellschaft und Vattenfall Europe. Damit ist zu befürchten, dass die  
Professur nicht etwa der freien Forschung dient sondern Wünsche der  
Atomwirtschaft befrieden soll.

Für die Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg, die sich seit vielen  
Jahren dagegen wehrt, dass der bislang nicht hinreichend erforschte  
Standort Gorleben als Endlager für Atommüll genutzt wird, ist die  
Besetzung des Lehrstuhls eine klare Ansage der Atomwirtschaft. Der BI- 
Sprecher Francis Althoff erklärte in der "taz", es sei  
"offensichtlich und unerträglich, dass die Privatwirtschaft über ein  
als Forschung getarntes Hintertürchen Gorleben als Endlager dingfest  
machen will". Zudem sei zu befürchten, dass der Lehrstuhl ein Unter- 
Tage-Labor einrichten wolle, was ein weiterer Schritt hin zum  
Endlager Gorleben sei.

Gegen die Besetzung protestieren nicht nur Umweltinitiativen, sondern  
auch die Grünen-Abgeordneten Hans-Jürgen Klein und Gabriele Heinen- 
Kljajic im niedersächsischen Landtag. In einer kleinen Anfrage (vgl.  
Drucksache 15/4205) werfen sie unter anderem die Frage auf, wie die  
Landesregierung verhindern will, "dass das Eigeninteresse der  
Atomstromkonzerne die Inhalte in Lehre und Forschung, auch im  
Hinblick auf das Forschungsziel, der von ihnen gestifteten Professur  
beeinflusst." Die Antwort der Landesregierung steht aus.

Der Streit um die Besetzung macht erneut deutlich, wie umstritten ein  
privatwirtschaftliches Engagement in Forschung und Lehre ist. Der fzs  
warnt bereits seit Jahren vor einem unkontrollierten Eintritt der  
Privatwirtschaft in die Hochschulfinanzierung und fordert  
transparente und klare Regeln. In einem Thesenpapier des fzs heißt es  
dazu: "Genau wie für andere Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss  
auch für Drittmittelforschung gelten, dass ihre möglichen Folgen und  
Risiken für Umwelt und Gesellschaft kritisch bewertet werden und dass  
die Entscheidung über die Durchführung des Vorhabens dieser Bewertung  
entspricht."

Bericht in der "taz":
http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/?dig=2007%2F10% 
2F26%2Fa0004&src=UA&cHash=04f8ac128d

Thesenpapier des fzs "Neue Potentiale in der Hochschulfinanzierung?":
http://www.fzs.de/ueber_uns/positionen/489.html


6. Petitionsausschuss im Bundestag: Keine Anrechnung von BAföG auf  
ALG II
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Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich dafür ausgesprochen,  
dass das BAföG künftig nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II  
angerechnet werden solle, sofern Ausbildungsgebühren gezahlt werden  
müssen. Hintergrund ist eine Petition einer Bedarfsgemeinschaft von  
Eltern und einer studierenden Tochter, die nach Aufnahme einer  
kostenpflichtigen Ausbildung an einer Berufsfachschule BAföG erhält.  
Die BAföG-Leistungen werden nun zu 80% auf das ALG II, das die Eltern  
beziehen, angerechnet.

Der Petitionsausschuss hat darauf hingewiesen, dass die bestehenden  
Regeln, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)  
skizzierte, von einem umfassenden öffentlichen und gebührenfreien  
Angebot von Ausbildungsstätten ausgingen - daran jedoch hat der  
Ausschuss "starke Zweifel" und weist darauf hin, dass angesichts der  
Entwicklungen in den Bundesländern nicht mehr von gebührenfreier  
Ausbildung auch an Hochschulen ausgegangen werden könnte. Demnach  
könnte auch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass BAföG-Mittel  
nur noch für Lebenshaltungskosten, sondern auch für die Kosten der  
Ausbildung eingesetzt würden. Deshalb fordert der Petitionsausschuss  
eine Erhöhung des Pauschbetrages von 100% (statt bislang 20%) der  
BAföG-Gelder, soweit Auszubildende oder Studierende Gebühren  
mindestens in der Höhe der zugesicherten BAföG-Förderung zahlen  
müssen. Das BMAS wird sich nun mit dieser Frage befassen.


7. Sozial engagierte Studierende gesucht - DSW schreibt erneut  
Wettbewerb aus
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Zum dritten Mal hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) den Wettbewerb  
"Studierende für Studierende" ausgeschrieben. Dieser  
Studentenwerkspreis für besonderes soziales Engagement richtet sich  
an sozial engagierte Studierende, die sich besonders und  
unentgeltlich für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen ist  
mit insgesamt 12.500 Euro dotiert.

DSW-Präsident Rolf Dobischat hob bei der Vorstellung des Wettbewerbs  
die Bedeutung studentischen Engagements hervor: "Ohne das soziale  
Engagement von Studierenden für Studierende ist die akademische  
Kultur in Deutschland nicht denkbar. Wir wollen mit dem Wettbewerb  
ein Zeichen setzen: Dieses Engagement wird belohnt." Insbesondere vor  
dem Hintergrund einer sich verdichtenden Studienlandschaft mit der  
Einführung von Bachelor-Studiengängen sowie finanziellen Hürden wie  
Studiengebühren sei soziales Engagement nicht mehr uneingeschränkt  
vorhanden: "Das studentische Ehrenamt ist nicht tot, aber es ist  
gefährdet. Wir wollen mit dem Wettbewerb gegensteuern."

Für den Studentenwerkspreis können bis zum 9. Januar 2008 engagierte  
Studierende aller staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen  
in Deutschland vorgeschlagen werden; die Nominierungen müssen über  
Hochschulen, Studentenwerke und Studierendenorganisationen erfolgen.

Weitere Informationen und Anmeldeformular:
http://www.studentenwerke.de


8. Beschwerde gegen Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zu  
Studiengebühren
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Der AStA der Uni Paderborn hat am 8. November Beschwerde vor dem  
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen ein Urteil des  
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster eingelegt. Das OVG hatte  
Anfang Oktober die Klage einer Studentin abgewiesen, die sich mit  
Blick auf den UN-Sozialpakt gegen die Erhebung von Studiengebühren  
wehren wollte. Das Gericht hatte der Auffassung der Studentin, wonach  
der UN-Sozialpakt eine verpflichtende Unentgeltlichkeit des Studiums  
erforderlich macht, widersprochen und darauf hingewiesen, dass der  
Pakt "weder darauf angelegt noch geeignet (sei), innerstaatlich als  
unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden."

Der Gang des Paderborner AStA, der die Studentin unterstützt, war  
notwendig geworden, weil das Gericht keine Revision zuließ. Der AStA- 
Vorsitzende, Jonas Wagener, äußerte sein Unverständnis zur  
Entscheidung des OVG Münster und machte die Notwendigkeit der  
Einschaltung eines übergeordneten Gerichtes deutlich: "Gerade diese  
widersprüchlichen Urteile zeigen, dass diese Entscheidung von einer  
höheren Instanz getroffen werden muss, die die Tragweite eines  
solchen Urteils richtig einzuschätzen weiß."


9. Termine
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a) Perspektiventagung: Zukunft des studentischen Dachverbandes
30.11.-2.12.07 (Frankfurt/Main)

Der fzs steht als bundesweiter studentischer Dachverband vor großen  
Herausforderungen. Nach der Föderalismusreform ist die formale  
Zuständigkeit des Bundes in Hochschulfragen gering, die Bundesländer  
arbeiten aber natürlich weiter auf informellem Wege zusammen.  
Studentische Interessenvertretung wird durch die immer stärker  
intransparenten Entscheidungswege immer schwieriger. Gleichzeitig  
haben die Studierenden dank Studiengebühren, verfehlten Bachelor/ 
Masterreformen und Prüfungsrestriktionen immer weniger Zeit, sich  
politisch zu engagieren. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage,  
wie sich der fzs organisieren kann, um in der Zukunft schlagkräftig  
genug zu sein. Auf dieser Tagung soll diese Zukunft zusammen mit  
lokalen Studierendenvertretungen, ihren Landesvertretungen,  
Bundesfachschaftentagungen und weiteren hochschulpolitischen  
Verbänden diskutiert werden.

Ausführliches Programm, Dokumente zur Vorbereitung und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_287.html


b) Einstieg in den Bologna-Prozess
14.-16.12.07 (Kassel)

Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat weitreichende Konsequenzen  
mit sich gebracht. Vielerorts sind die Studiengänge auf BA/MA  
umgestellt und werden gerade akkreditiert. Eine beträchtliche Anzahl  
von Studiengängen jedoch befindet sich noch in der Umstellungsphase.  
In dem Seminar werden die Ziele und Instrumente des Bologna-Prozesses  
vorgestellt und die deutsche Umsetzung in den Blick genommen. Die  
Vorgaben in der Bundesrepublik bezüglich des Bologna-Prozesses werden  
vermittelt. Für die Arbeit vor Ort wird an konkreten Beispielen  
deutlich gemacht, wie gute Beispiele der Umstellung aussehen können.

Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_271.html


Alle Termine des fzs einschließlich der Gremiensitzungen finden sich  
unter http://www.fzs.de/termine



Impressum
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Der hochschulpolitische Newsletter des fzs erscheint 14-tägig und  
enthält Informationen zu aktuellen bildungs- und hochschulpolitischen  
Themen sowie Ankündigungen des studentischen Dachverbandes. Die  
Redaktion ist erreichbar unter newsletter at fzs.de

Informationen zum An- und Abmelden:
http://www.fzs.de/service/newsletter/newsletter.html