[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs - Nr.
17/2007
Redaktion fzs-Newsletter
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Mit Nov 14 21:28:50 CET 2007
Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
Nr. 17/2007 - 14. November 2007
Inhalt
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1. Koalition einigt sich auf BAföG-Erhöhung um 10% - fzs sieht sich
bestätigt
2. Anhörung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetz - fzs fordert
bundeseinheitliche Regelungen
3. Protest gegen Hochschulreformen in Frankreich - Universitäten besetzt
4. Studiengebühren an hessischen Unis ausgesetzt - Erfolg für
Studierende
5. Atomwirtschaft finanziert Professur für Endlagerforschung
6. Petitionsausschuss im Bundestag: Keine Anrechnung von BAföG auf
ALG II
7. Sozial engagierte Studierende gesucht - DSW schreibt erneut
Wettbewerb aus
8. Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zu
Studiengebühren eingelegt
9. Termine
1. Koalition einigt sich auf BAföG-Erhöhung um 10% - fzs sieht sich
bestätigt
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Am 6. November verkündete der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,
Peter Struck, den Durchbruch der Koalitionsverhandlungen zur BAföG-
Erhöhung. Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen, die Bedarfssätze
und Freibeträge beim BAföG um 10% bzw. 8% zu heben, endete ein
monatelanger Streit um eine Verbesserung der Studienfinanzierung. Ab
Oktober 2008 sollen darüber hinaus Studierende mit Kindern entlastet
werden; die bisher vorgesehenen Verschlechterungen für Studierende im
Ausland wurden zurückgenommen.
Der fzs reagierte mit Freude auf die Ankündigung. Martin Menacher,
Vorstandsmitglied des fzs, stellte mit der Erhöhung auch einen Erfolg
für den studentischen Dachverband fest: "Die Studierenden haben gegen
starken Widerstand lange und hart für eine Erhöhung und Ausweitung
des BAföG gekämpft." Zugleich machte der fzs jedoch deutlich, dass
die nun erreichte Erhöhung allenfalls das "Minimum einer sofortigen
Anpassung" sei. Es bedürfe prinzipiell einer gesetzlichen Regelung
für eine dauerhafte jährliche Anpassung der Ausbildungsförderung.
Auch das Deutsche Studentenwerk und weitere studentische
Organisationen begrüßten die Einigung und machten zugleich auf den
grundlegenden Reformbedarf beim BAföG aufmerksam.
Der Einigung der Koalition war ein monatelanger Streit
vorausgegangen, bei dem sich die SPD-Fraktion im Bundestag
durchsetzen konnte. Während Bundesbildungsministerin Schavan zu
Beginn ihrer Amtszeit noch eine Abschaffung des BAföG propagierte,
näherte sie sich Schritt für Schritt den Forderungen von Studierenden
und Verbänden an, das BAföG zu erhöhen. Zuletzt wollte sie eine
Erhöhung um lediglich 5%, bis sie dann letztlich auf den Kurs von SPD
einschwenkte. Die 22. BAföG-Novelle soll am 16. November durch den
Bundestag beschlossen werden.
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/show/147623.html
Hintergründe - Was sich für Studierende ändern wird:
http://www.fzs.de/aktuelles/news/148874.html
2. Anhörung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetz - fzs fordert
bundeseinheitliche Regelungen
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Vor mehreren Monaten kündigte Bundesbildungsministerin Schavan die
ersatzlose Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) an und ließ
das Kabinett im Mai dieses Jahres den entsprechenden Gesetzentwurf
beschließen. Damit sollten künftig auch die Bereiche der
Hochschulzulassung und -abschlüsse nicht bundeseinheitlich, sondern
nach Gutdünken der Länder ausgestaltet werden. Der darauf folgende
Protest von Studierendenverbänden, bildungspolitischen Organisationen
und auch vielen PolitikerInnen machte jedoch einmal mehr einen Strich
durch die Rechnung der Bildungsministerin: Koalitions- und
Oppositionsfraktionen im Bundestag setzten eine Anhörung durch, bei
der am Montag Vor- und Nachteile einer Abschaffung des HRG erörtert
wurden. Das Ergebnis der Anhörung ist eindeutig - und rückt eine
ersatzlose Abschaffung in weite Ferne.
Der fzs, der als Bundesverband die Studierenden bei der Anhörung im
Bundestag vertrat, machte in seiner Stellungnahme die fatalen
Auswirkungen einer ersatzlosen Abschaffung des HRG deutlich. Für den
studentischen Verband muss der Bund seiner Regelungskompetenz, soweit
er sie nach der Föderalismusreform im Bildungsbereich noch hat,
nachkommen. "Es darf nicht sein, dass der Bund den Ländern die
kompletten Kompetenzen im Bildungsbereich überlässt und somit die
Regelungen im Hochschulbereich noch unterschiedlicher zwischen den
einzelnen Bundesländern werden", erklärte fzs-Vorstandsmitglied
Regina Weber, die den fzs im Bundestag vertrat. Der fzs fordert ein
Bundeshochschulgesetz, in dem zumindest bundeseinheitliche Regelungen
für Zulassung und Abschlüsse enthalten sind.
Die Anhörung machte einmal mehr deutlich, dass die Föderalismusreform
gerade im Bildungsbereich bei fast allen Akteuren auf Widerstand
stößt. Neben GEW und DGB stellten insbesondere die Fraktionen von
Grünen und Linkspartei der Position der Bundesregierung. Er erklärte
Nele Hirsch von der Linkspartei: "Wer für eine soziale und
demokratische Entwicklung der Hochschulen streitet, muss der
geplanten Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes aufs Schärfste
widersprechen." Die SPD-Fraktion, die vor ihrer endgültigen
Festlegung die Ergebnisse der Anhörung abwarten wollte, machte
anschließend in einer Pressemitteilung deutlich: "Die Anhörung zum
Gesetzentwurf zur Aufhebung des HRG hat klar ergeben, dass im Falle
eines Wegfalls des HRG weiterhin bundesgesetzliche Regelungen im
Bereich Zulassung und Abschlüsse notwendig sind." Die Fraktion werde
einer Abschaffung des HRG ohne adäquaten Ersatz nicht zustimmen.
Damit ist davon auszugehen, dass die Koalition den Wünschen von
Bundesbildungsministerin Schavan nicht folgen wird.
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/show/149158.html
Stellungnahme des fzs zur Anhörung:
http://www.fzs.de/aktuelles/papiere/147507.html
Bericht zur Anhörung bei "heute im bundestag":
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_290/01.html
3. Protest gegen Hochschulreformen in Frankreich - Universitäten besetzt
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Mit der Wahl von Nicolas Sarkozy zum französischen Präsidenten hat in
Frankreich eine Reformwelle eingesetzt, die mittlerweile auch die
Hochschulen erreicht hat. Mit einer groß angelegten Hochschulreform
beabsichtigt die Regierung Sarkozy eine Stärkung der
Hochschulautonomie zu Lasten der hochschulinternen Demokratie und
damit verbunden eine Annäherung der Hochschulen an die
Unternehmenswelt. Die sogenannte "loi sur l'autonomie des
universités", also das Hochschulautonomiegesetz, wurde bereits
während der Semesterferien im Sommer 2007 sang- und klanglos
verabschiedet.
Für den Präsidenten des größten französischen Studierendenverbandes
UNEF, Bruno Julliard, ist gerade dieses Vorgehen ein Beleg für die
mangelnde Popularität der Hochschulreform. Ein vernünftiges Gesetz,
so Julliard in einem Beitrag in der wichtigen Tageszeitung "La
Libération", hätte man nicht kurzfristig im Sommer verabschieden
müssen. Die Studierendenvertretung kritisiert insbesondere den
Wegfall von Mitbestimmungsmöglichkeiten an den Hochschulen. Darüber
hinaus werden laut Julliard die zentralen Probleme des französischen
Bildungssystems, eine chronische Unterfinanzierung der Hochschulen
und eine sich zusehends verschlechternde soziale Situation der
Studierenden. Die Reform in Frankreich scheint erinnert damit
deutlich an die hochschulpolitischen Diskussionen in der Bundesrepublik.
Seit der "rentrée", also dem Beginn des akademischen Jahres, rollen
die Proteste von Studierenden an den Hochschulen an. An mehr als 50
Universitäten haben bereits Vollversammlungen stattgefunden, an
mehreren Dutzend finden derzeit Blockaden und Streiks statt. Die
Antwort der Regierung bestand bislang in der Räumung von Blockaden
durch Polizeikräfte.
Verständnis für ihre Position finden die Studierenden nicht bei ihrer
Regierung, wohl aber etwa in der ProfessorInnenschaft und bei
Gewerkschaften, deren Mitglieder ebenfalls gegen die von Sarkozy
geplanten Reformen mobil machen. Die französische Bildungsministerin
Valerie Pécresse reagierte recht ungerüht: "Jede Blockade behindert
den Studienerfolg."
Einschätzung auf den Seiten des fzs:
http://www.fzs.de/show/149042.html
Informationen der Union Nationale des Etudiants de France (UNEF):
http://www.unef.fr
4. Studiengebühren an hessischen Unis ausgesetzt - Erfolg für
Studierende
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Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Gießen Anfang
November hat das Präsidium der Universität Gießen die Erhebung von
Studiengebühren ausgesetzt. Das Gericht hatte Studiengebühren als mit
der hessischen Verfassung unvereinbar bezeichnet. Insgesamt sind von
dem ersten Gerichtsbeschluss bis zu 2000 Studierende betroffen:
Einerseits hatten mehrere hundert Studierende gegen den
Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt; andererseits hatten zum
Zeitpunkt des Urteils bis zu 1400 Studierende noch keinen
Gebührenbescheid erhalten.
In einem zweiten Urteil vom 14. November forderte das
Verwaltungsgericht Gießen auch die Universität Marburg auf,
Studiengebühren an eine Studentin zurück zu zahlen, die Widerspruch
gegen ihren Gebührenbescheid eingelegt hatte. Die Universität muss
nun allen Studierenden, die dem Bescheid widersprochen hatten, die
Gebühren erstatten. Der fzs forderte die Universitätsleitung auf,
alle Studierenden gleich zu behandeln und die Erstattung an alle
Studierenden zu beschließen. An die Adresse der Landesregierung
erklärte fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber nach den Gießener
Urteilen: "Die Gebühren sind rechtlich nicht haltbar. Das
Studiengebührengesetz muss weg!" Der AStA der Universität Gießen
forderte den Rücktritt von Wissenschaftsminister Corts.
Anfang 2008 wird der Hessische Staatsgerichtshof die
Verfassungsklagen von Studierendenschaften und Opposition behandelt.
BeobachterInnen gehen davon aus, dass das Gericht das hessische
Gebührengesetz als mit der hessischen Verfassung unvereinbar und
daher für nichtig erklären wird.
Pressemitteilung des fzs zu Gießen (1.11.2007):
http://www.fzs.de/show/146918.html
Pressemitteilung des fzs zu Marburg (14.11.2007):
http://www.fzs.de/show/149709.html
5. Atomwirtschaft finanziert Professur für Endlagerforschung
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An der TU Clausthal ist eine neue Stiftungsprofessur für den
Masterstudiengang „Management radioaktiver und umweltgefährdender
Abfälle“ eingerichtet worden. Forschungsziel dieser Professur soll
ein Beitrag zur Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle sein.
Pikant: Diese Professur wird, zunächst für 7 Jahre, als
Stiftungsprofessur von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS)
finanziert, die u.a. für die Abwicklung von Castor-Transporten
verantwortlich ist und zu 100% der Atomwirtschaft gehört. Größter
Anteilseigner ist E.ON Kernkraft mit einer Beteiligung von 48%,
weitere Eigner sind RWE, die Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-
Gesellschaft und Vattenfall Europe. Damit ist zu befürchten, dass die
Professur nicht etwa der freien Forschung dient sondern Wünsche der
Atomwirtschaft befrieden soll.
Für die Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg, die sich seit vielen
Jahren dagegen wehrt, dass der bislang nicht hinreichend erforschte
Standort Gorleben als Endlager für Atommüll genutzt wird, ist die
Besetzung des Lehrstuhls eine klare Ansage der Atomwirtschaft. Der BI-
Sprecher Francis Althoff erklärte in der "taz", es sei
"offensichtlich und unerträglich, dass die Privatwirtschaft über ein
als Forschung getarntes Hintertürchen Gorleben als Endlager dingfest
machen will". Zudem sei zu befürchten, dass der Lehrstuhl ein Unter-
Tage-Labor einrichten wolle, was ein weiterer Schritt hin zum
Endlager Gorleben sei.
Gegen die Besetzung protestieren nicht nur Umweltinitiativen, sondern
auch die Grünen-Abgeordneten Hans-Jürgen Klein und Gabriele Heinen-
Kljajic im niedersächsischen Landtag. In einer kleinen Anfrage (vgl.
Drucksache 15/4205) werfen sie unter anderem die Frage auf, wie die
Landesregierung verhindern will, "dass das Eigeninteresse der
Atomstromkonzerne die Inhalte in Lehre und Forschung, auch im
Hinblick auf das Forschungsziel, der von ihnen gestifteten Professur
beeinflusst." Die Antwort der Landesregierung steht aus.
Der Streit um die Besetzung macht erneut deutlich, wie umstritten ein
privatwirtschaftliches Engagement in Forschung und Lehre ist. Der fzs
warnt bereits seit Jahren vor einem unkontrollierten Eintritt der
Privatwirtschaft in die Hochschulfinanzierung und fordert
transparente und klare Regeln. In einem Thesenpapier des fzs heißt es
dazu: "Genau wie für andere Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss
auch für Drittmittelforschung gelten, dass ihre möglichen Folgen und
Risiken für Umwelt und Gesellschaft kritisch bewertet werden und dass
die Entscheidung über die Durchführung des Vorhabens dieser Bewertung
entspricht."
Bericht in der "taz":
http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/?dig=2007%2F10%
2F26%2Fa0004&src=UA&cHash=04f8ac128d
Thesenpapier des fzs "Neue Potentiale in der Hochschulfinanzierung?":
http://www.fzs.de/ueber_uns/positionen/489.html
6. Petitionsausschuss im Bundestag: Keine Anrechnung von BAföG auf
ALG II
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Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich dafür ausgesprochen,
dass das BAföG künftig nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet werden solle, sofern Ausbildungsgebühren gezahlt werden
müssen. Hintergrund ist eine Petition einer Bedarfsgemeinschaft von
Eltern und einer studierenden Tochter, die nach Aufnahme einer
kostenpflichtigen Ausbildung an einer Berufsfachschule BAföG erhält.
Die BAföG-Leistungen werden nun zu 80% auf das ALG II, das die Eltern
beziehen, angerechnet.
Der Petitionsausschuss hat darauf hingewiesen, dass die bestehenden
Regeln, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
skizzierte, von einem umfassenden öffentlichen und gebührenfreien
Angebot von Ausbildungsstätten ausgingen - daran jedoch hat der
Ausschuss "starke Zweifel" und weist darauf hin, dass angesichts der
Entwicklungen in den Bundesländern nicht mehr von gebührenfreier
Ausbildung auch an Hochschulen ausgegangen werden könnte. Demnach
könnte auch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass BAföG-Mittel
nur noch für Lebenshaltungskosten, sondern auch für die Kosten der
Ausbildung eingesetzt würden. Deshalb fordert der Petitionsausschuss
eine Erhöhung des Pauschbetrages von 100% (statt bislang 20%) der
BAföG-Gelder, soweit Auszubildende oder Studierende Gebühren
mindestens in der Höhe der zugesicherten BAföG-Förderung zahlen
müssen. Das BMAS wird sich nun mit dieser Frage befassen.
7. Sozial engagierte Studierende gesucht - DSW schreibt erneut
Wettbewerb aus
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Zum dritten Mal hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) den Wettbewerb
"Studierende für Studierende" ausgeschrieben. Dieser
Studentenwerkspreis für besonderes soziales Engagement richtet sich
an sozial engagierte Studierende, die sich besonders und
unentgeltlich für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen ist
mit insgesamt 12.500 Euro dotiert.
DSW-Präsident Rolf Dobischat hob bei der Vorstellung des Wettbewerbs
die Bedeutung studentischen Engagements hervor: "Ohne das soziale
Engagement von Studierenden für Studierende ist die akademische
Kultur in Deutschland nicht denkbar. Wir wollen mit dem Wettbewerb
ein Zeichen setzen: Dieses Engagement wird belohnt." Insbesondere vor
dem Hintergrund einer sich verdichtenden Studienlandschaft mit der
Einführung von Bachelor-Studiengängen sowie finanziellen Hürden wie
Studiengebühren sei soziales Engagement nicht mehr uneingeschränkt
vorhanden: "Das studentische Ehrenamt ist nicht tot, aber es ist
gefährdet. Wir wollen mit dem Wettbewerb gegensteuern."
Für den Studentenwerkspreis können bis zum 9. Januar 2008 engagierte
Studierende aller staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
in Deutschland vorgeschlagen werden; die Nominierungen müssen über
Hochschulen, Studentenwerke und Studierendenorganisationen erfolgen.
Weitere Informationen und Anmeldeformular:
http://www.studentenwerke.de
8. Beschwerde gegen Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zu
Studiengebühren
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Der AStA der Uni Paderborn hat am 8. November Beschwerde vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster eingelegt. Das OVG hatte
Anfang Oktober die Klage einer Studentin abgewiesen, die sich mit
Blick auf den UN-Sozialpakt gegen die Erhebung von Studiengebühren
wehren wollte. Das Gericht hatte der Auffassung der Studentin, wonach
der UN-Sozialpakt eine verpflichtende Unentgeltlichkeit des Studiums
erforderlich macht, widersprochen und darauf hingewiesen, dass der
Pakt "weder darauf angelegt noch geeignet (sei), innerstaatlich als
unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden."
Der Gang des Paderborner AStA, der die Studentin unterstützt, war
notwendig geworden, weil das Gericht keine Revision zuließ. Der AStA-
Vorsitzende, Jonas Wagener, äußerte sein Unverständnis zur
Entscheidung des OVG Münster und machte die Notwendigkeit der
Einschaltung eines übergeordneten Gerichtes deutlich: "Gerade diese
widersprüchlichen Urteile zeigen, dass diese Entscheidung von einer
höheren Instanz getroffen werden muss, die die Tragweite eines
solchen Urteils richtig einzuschätzen weiß."
9. Termine
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a) Perspektiventagung: Zukunft des studentischen Dachverbandes
30.11.-2.12.07 (Frankfurt/Main)
Der fzs steht als bundesweiter studentischer Dachverband vor großen
Herausforderungen. Nach der Föderalismusreform ist die formale
Zuständigkeit des Bundes in Hochschulfragen gering, die Bundesländer
arbeiten aber natürlich weiter auf informellem Wege zusammen.
Studentische Interessenvertretung wird durch die immer stärker
intransparenten Entscheidungswege immer schwieriger. Gleichzeitig
haben die Studierenden dank Studiengebühren, verfehlten Bachelor/
Masterreformen und Prüfungsrestriktionen immer weniger Zeit, sich
politisch zu engagieren. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage,
wie sich der fzs organisieren kann, um in der Zukunft schlagkräftig
genug zu sein. Auf dieser Tagung soll diese Zukunft zusammen mit
lokalen Studierendenvertretungen, ihren Landesvertretungen,
Bundesfachschaftentagungen und weiteren hochschulpolitischen
Verbänden diskutiert werden.
Ausführliches Programm, Dokumente zur Vorbereitung und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_287.html
b) Einstieg in den Bologna-Prozess
14.-16.12.07 (Kassel)
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat weitreichende Konsequenzen
mit sich gebracht. Vielerorts sind die Studiengänge auf BA/MA
umgestellt und werden gerade akkreditiert. Eine beträchtliche Anzahl
von Studiengängen jedoch befindet sich noch in der Umstellungsphase.
In dem Seminar werden die Ziele und Instrumente des Bologna-Prozesses
vorgestellt und die deutsche Umsetzung in den Blick genommen. Die
Vorgaben in der Bundesrepublik bezüglich des Bologna-Prozesses werden
vermittelt. Für die Arbeit vor Ort wird an konkreten Beispielen
deutlich gemacht, wie gute Beispiele der Umstellung aussehen können.
Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_271.html
Alle Termine des fzs einschließlich der Gremiensitzungen finden sich
unter http://www.fzs.de/termine
Impressum
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Der hochschulpolitische Newsletter des fzs erscheint 14-tägig und
enthält Informationen zu aktuellen bildungs- und hochschulpolitischen
Themen sowie Ankündigungen des studentischen Dachverbandes. Die
Redaktion ist erreichbar unter newsletter at fzs.de
Informationen zum An- und Abmelden:
http://www.fzs.de/service/newsletter/newsletter.html