[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs - Nr. 15/2007

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Mit Okt 17 10:45:22 CEST 2007


Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
Nr. 15/2007 - 17. Oktober 2007


Inhalt
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1. Oberverwaltungsgericht Münster hält Studiengebühren für rechtens
2. Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig?
3. Stipendien sind sozial selektiv und ersetzen keine  
Studienfinanzierung
4. fzs und Studierendenverbände fordern dringende BAföG-Erhöhung
5. Akkreditierungsrat beschließt Systemakkreditierung - "Sprung ins  
kalte Wasser"
6. fzs und GEW legen Stellungnahme an den UN-Sozialausschuss vor
7. Bundeskongress studentische Sozialpolitik diskutiert  
Hochschulzugang und Studiengebühren
8. Neue Publikationen
9. Termine


1. Oberverwaltungsgericht Münster hält Studiengebühren für rechtens
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 9. Oktober in  
zweiter Instanz die Klage einer Studentin der Universität Paderborn  
gegen die Erhebung von Studiengebühren abgewiesen (Az. 15 A 1596/07).  
Die Erhebung von Studiengebühren steht nach Ansicht des Gerichtes  
nicht im Widerspruch zum UN-Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und  
soziale Rechte. Der UN-Pakt, der 1968 durch die Bundesrepublik  
unterzeichnet wurde, legt unter anderem fest, dass der Zugang zu  
Bildung und zum Bildungssystem gebührenfrei zu halten sei. Mit der  
Einführung von Studiengebühren haben zahlreiche Länder aus Sicht der  
klagenden Studierenden gegen diesen Pakt verstoßen.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Die Vertragsbestimmung sei  
"weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar  
geltendes Recht angewandt zu werden." Für das Land NRW ergebe sich  
nach Ansicht des Gerichtes auch keine Erforderlichkeit, "mit  
Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende  
Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen  
abzusehen." Das Gericht ließ keine Revision zu. Wilhelm Achelpöhler,  
der Rechtsanwalt der Klägerin, kündigte noch im Gerichtssaal an, beim  
Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.

Der fzs bezeichnete das Urteil als "politische Entscheidung". "Wenn  
der Bund Verträge abschließt und die Länder anschließend machen  
können was sie wollen, brauchen wir keinen Bund und keine  
völkerrechtlichen Verträge mehr", erklärte Regina Weber vom Vorstand  
des studentischen Dachverbandes. Darüber hinaus widersprach der fzs  
der Einschätzung des Gerichtes, dass nach wie vor jungen Menschen ein  
Studium möglich sei. Studiengebühren führten zu Studienabbrüchen und  
hielten viele Menschen von einem Studium ab, erklärte der  
studentische Dachverband.

Pinkwart geht von steigenden Studierendenzahlen aus

Der nordrhein-westfälische Innovationsminister, Andreas Pinkwart,  
verkündete wenige Tage nach dem Urteil steigende Studierendenzahlen  
in NRW. Zwar lägen noch keine endgültigen Zahlen vor, doch hätten  
sich nach den vorläufigen Angaben der Hochschulen zu diesem  
Wintersemester 4.800 oder 7,6% mehr Studierende als noch im Vorjahr  
neu immatrikuliert. Dabei ließ der Minister unerwähnt, dass nach den  
Prognosen der Kultusministerkonferenz im Jahr 2007 die Zahl der  
SchulabgängerInnen mit (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls  
um 4.800 ansteigen sollte. Auch dazu liegen noch keine endgültigen  
Zahlen vor. Zum vergangenen Sommersemester, in dem an einigen  
Hochschulen erstmals Gebühren erhoben worden waren, meldeten  
zahlreiche Hochschulen in Nordrhein-Westfalen einen Rückgang der  
Studierendenzahlen um bis zu 20% - auch diesen katastrophalen  
Einsturz der Studierendenzahlen ließ Pinkwart unberücksichtigt.

Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/presse/142801.html

Pressemitteilung des OVG Münster:
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressem/2007/p071009.htm


2. Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig?
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rechtmäßigkeit von allgemeinen  
Studiengebühren in Hessen in Frage gestellt. In seinem Beschluss vom  
10. Oktober 2007 (Az 3 G 2143/07) wies das Gericht den Eilantrag  
eines Studierenden gegen die Zahlung von 500 Euro Studiengebühren  
zwar aus formellen Gründen ab, jedoch zogen die Richter die  
Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Landesgesetzes ernsthaft in  
Zweifel.

Die Gießener Richter legten dar, dass die hessische Verfassung die  
Erhebung von "Schulgeld" nur erlaube, wenn die wirtschaftliche Lage  
von Studierenden bzw. ihren Eltern dies erlaube. Eine Unterscheidung  
zwischen zahlungsfähigen und nicht zahlungsfähigen Studierenden sehe  
jedoch das Gesetz nicht vor. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren  
(ABS) beim fzs freute sich über den Richterspruch: "Die Aussage des  
Gießener Verwaltungsgerichtes stärkt eindeutig noch einmal die  
Position der hessischen Studierenden in ihrem Kampf gegen  
Studiengebühren", so André Schnepper, Geschäftsführer des ABS.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche JuristInnen,  
darunter die hessische Landesanwältin Ute Sacksofsky, kritisch zum  
Studiengebührengesetz geäußert. Die hessischen Studierendenschaften  
sowie die Landtagsopposition haben eine Verfassungsklage gegen das  
Gebührengesetz eingereicht, die von knapp 80.000 hessischen  
BürgerInnen unterstützt wird. Eine Entscheidung wird erst nach den  
Landtagswahlen im Februar nächsten Jahres erwartet.


3. Stipendien sind sozial selektiv und ersetzen keine  
Studienfinanzierung
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Der fzs hat sich in einer Pressemitteilung kritisch zu Stipendien  
geäußert. Der Verband verweist darauf, dass sich Stipendien nur an  
wenige, ausgesuchte Studierende richten - derzeit erhalten nur 1%  
aller Studierenden ein Stipendium. Allein diese Zahl mache bereits  
deutlich, dass eine ernsthafte Studienfinanzierung anders aussehen  
müssen: "Stipendien ersetzen keine Studienfinanzierung und lassen die  
Studierenden, die keins abbekommen im Regen stehen", so Florian  
Hillebrand vom Vorstand des studentischen Dachverbandes. Der fzs  
lehnt Stipendien ab und begründet dies damit, dass Stipendien soziale  
Ungleichheiten innerhalb der Studierendenschaft verstärkten. Imke Buß  
vom fzs-Vorstand: "Frauen bekommen seltener Stipendien als Männer.  
Kinder aus Arbeiterfamilien bekommen seltener Stipendien als  
Akademikerkinder."

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Kritik des fzs. So kommt  
eine Studie des Konstanzer Hochschulforschers Tino Bargel zum  
Schluss, dass "mit höherer sozialer Herkunft der Anteil Studierender,  
die ein Stipendium erhalten, steigt." Der Konstanzer Forscher kommt  
zum Schluss, dass nur 2,1% der Studierenden aus der Arbeiterschaft  
ein Stipendium erhalten, während der Anteil von Studierenden aus der  
Akademikerschaft bei 5,2% liegt. Auch die geschlechterspezifische  
Kritik teil Bargel: Nach seinen Untersuchungen erhalten 4,5% der  
befragten Studenten, aber nur 2,9% der Studentinnen ein Stipendium.  
Diese Differenz ist in allen Fächergruppen festzustellen und hängt  
damit nicht unterschiedlichen Anteilen von Männern und Frauen in  
einzelnen Fächern zusammen.

Der fzs fordert eine bedarfsdeckende Studienfinanzierung, die allen  
Studierenden elternunabhängig zu Gute kommt. Imke Buß: "Wir brauchen  
mehr und bessere Studienfinanzierung und keine Förderung von  
Bessergestellten."

Pressemitteilung des fzs und weitere Informationen:
http://www.fzs.de/presse/143504.html

Ergebnisse der Untersuchungen der AG Hochschulforschung Konstanz  
(.pdf-Download, 35 KB):
http://www.uni-konstanz.de/soziologie/ag-hoc/ 
News1/23-2StipendienStudierende.pdf


4. fzs und Studierendenverbände fordern dringende BAföG-Erhöhung
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Der fzs hat gemeinsam mit fast allen studentischen Hochschulverbänden  
einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestags gerichtet. Darin  
fordern die Organisationen eine Erhöhung des BAföG noch im Rahmen der  
derzeit stattfindenden Haushaltsverhandlungen. Nach Ansicht der  
Studierendenverbände müssen die Bedarfssätze um mindestens 10% und  
der Freibeträge um mindestens 9% angehoben werden, "um einer weit  
höheren Zahl an Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten ein  
Studium ermöglichen zu können." Die Verbände fordern darüber hinaus  
zahlreiche Verbesserungen an der derzeit im Bundestag diskutierten  
22. BAföG-Novelle wie etwa eine Verbesserung der BAföG-Förderung  
während Auslandsstudien sowie für die Situation von Studierenden mit  
Kind. Insbesondere müsse "eine grundsätzliche Debatte über ein  
sozialgerechteres Studienfinanzierungssystem" geführt werden.

Neben dem fzs wird der offene Brief von Campusgrün, den Juso- 
Hochschulgruppen, dem Linke.SDS, den Liberalen Hochschulgruppen (LHG)  
sowie dem Bundesausschuss der StudentInnen in der GEW unterstützt.  
Rückenwind bekamen die Verbände vom Präsidenten des Deutschen  
Studentenwerkes (DSW), der sich in einem Interview hinter die  
Forderungen gestellt hat.

Offener Brief an die Mitglieder des Bundestages:
http://www.fzs.de/show/141944.html

Interview mit Rolf Dobischat, Präsident des DSW:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,511423,00.html


5. Akkreditierungsrat beschließt Systemakkreditierung - "Sprung ins  
kalte Wasser"
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Mit dem Beschluss über die "Allgemeinen Regeln" sowie die "Kriterien"  
für die Systemakkreditierung hat der Akkreditierungsrat auf seiner  
Sitzung am 8. Oktober den Grundstein für die Systemakkreditierung  
gelegt. Ab 2008 müssen Studiengänge demnach nicht mehr einzeln  
akkreditiert und damit auf ihre Qualität überprüft werden. Künftig  
soll es über die Systemakkreditierung möglich sein, dass nur noch das  
hochschuleigene System interner Qualitätssicherung in Studium und  
Lehre überprüft wird und damit alle Studiengänge akkreditiert sind.

Der fzs erklärte, dass der Beschluss voreilig erfolgt sei und bislang  
keine flächendeckenden Systeme der internen Qualitätssicherung  
vorhanden seien. Die notwendige Mobilität sei dadurch in Gefahr. Imke  
Buß vom fzs-Vorstand erklärte dazu: "Der Beschluss des  
Akkreditierungsrates ist ein Sprung ins kalte Wasser. Es gibt kaum  
Erfahrungen, nur wenige Hochschulen haben ein ausgereiftes  
Qualitätssicherungssystem. Da wird auf dem Rücken von Studierenden  
auf gut Glück herumprobiert."

Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/presse/142993.html

Anforderungen des fzs an die Entwicklung der Akkreditierung:
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/90512.html

Homepage des Akkreditierungsrates:
http://www.akkreditierungsrat.de


6. fzs und GEW legen Stellungnahme an den UN-Sozialausschuss vor
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Am 22. Oktober stellt der freie zusammenschluss von  
studentInnenschaften (fzs) gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung  
und Wissenschaft (GEW) die Stellungnahme zur Umsetzung des  
Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle  
Rechte vor. Hintergrund ist die Einführung von Studiengebühren in  
sieben Bundesländern, die aus Sicht von fzs und GEW dem  
Internationalen Pakt widerspricht und damit völkerrechtswidrig ist.

Die Stellungnahme untersucht dabei u.a. die Entwicklung des  
Hochschulzugangs, die Studienfinanzierung und die Motive für die  
Nichtaufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik. Die Autoren  
kommen zum Schluss, dass der Hochschulzugang durch die Einführung von  
Studiengebühren deutlich erschwert wird, was unter anderem durch  
einen Rückgang der Studierendenquoten deutlich wird. Die  
Bundesregierung kommt ihrer Aufgabe, den UN-Sozialpakt in  
bildungspolitischer Hinsicht umzusetzen, nicht nach. fzs und GEW  
ersuchen den UN-Sozialausschuss deshalb, die Bundesregierung zu rügen.

Die Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichtes findet am 22.  
Oktober um 10 Uhr in Berlin statt. Als SprecherInnen sind vorgesehen:  
Imke Buß (Vorstand fzs), Andreas Keller (Hauptvorstand GEW) sowie  
Wilhelm Achelpöhler (Rechtsanwalt). Die Stellungnahme kann ab dem 22.  
Oktober beim fzs bestellt werden.

Informationen zum UN-Sozialpakt:
http://www.fzs.de/kampagne/un_sozialpakt/index.html

Stellungnahme von fzs und GEW zum Bestellen (Lieferung ab dem 22.  
Oktober):
http://www.fzs.de/service/bestellen/index.html


7. Bundeskongress studentische Sozialpolitik diskutiert  
Hochschulzugang und Studiengebühren
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Die Förderung der sozialen Belange von Studierenden gehört zu den  
Kernaufgaben der studentischen Interessenvertretung. Sozialpolitische  
Problemfelder finden sich auf allen Ebenen des studentischen  
Engagements - lokal, regional und bundesweit. Sozialreferentinnen und  
Sozialreferenten müssen über aktuelle Entwicklungen in den  
verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik stets informiert sein und  
sich untereinander vernetzen und austauschen können.

Um einerseits Sozialreferentinnen und Sozialreferenten weiterzubilden  
und andererseits diese zum Erfahrungsaustausch zu vernetzen, hat der  
fzs zum 4. Mal den Bundeskongress studentische Sozialpolitik (BuksS)  
erfolgreich vom 28.-30.9.2007 an der Universität zu Köln  
durchgeführt. Im Rahmen des BuksS wurden etwa 30 Sozialreferentinnen  
und Sozialreferenten aus Referaten der ganzen Bundesrepublik in  
vielen verschiedenen sozialpolitischen Themen geschult und  
weitergebildet. Des weiteren gab es Möglichkeiten zu intensivem  
Erfahrungsaustausch zwischen den Referaten bezüglich  
sozialpolitischer Problemfelder, Beratungsalltag und studentischer  
Interessenvertretung.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde ein sehr umfangreiches  
Kongressprogramm geboten. In kleineren Gruppen wurden unter anderem  
die Themenbereiche soziale Selektivität beim Hochschulzugang für  
unterschiedliche soziale Gruppen, die empirische Datenlage zur  
sozialen Situation von Studierenden, die internationale Dimension von  
Sozialpolitik, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Sozialreferate,  
die Auswirkungen von Studiengebühren und Studienreform,  
Studienfinanzierung, Studentenwerke und Studieren mit Kind(ern)  
intensiv diskutiert und konkrete Handlungsschritte geplant. Das  
Programm ließ dabei genügend Zeit für abendliches Kulturprogramm und  
gegenseitiges Kennenlernen.


8. Neue Publikationen
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(a) fzs:magazin 3/2007 erschienen

Zum Beginn des Wintersemesters ist die Ausgabe 3/2007 des fzs:magazin  
erschienen. Im Schwerpunkt wird diesmal der Bereich Hochschulzugang  
aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Untersucht werden die  
Entwicklungen beim Hochschulzugangs in den vergangenen Jahrzehnten,  
das Kapazitätsrecht, geschlechterspezifische Auswirkungen von  
Auswahlverfahren sowie die Prognistizierbarkeit von  
Studienleistungen. Ein Blick nach Frankreich rundet den Schwerpunkt  
des Heftes ab. Weitere Themen sind u.a. der europäische  
Qualifikationsrahmen, Hochschulmarketing sowie ein Interview mit dem  
Vorstand des europäischen Studierendenverbandes ESU.

Das Magazin kann hier bestellt werden:
http://www.fzs.de/service/bestellen/index.html#77330


(b) Stellungnahme von fzs und GEW zum UN-Sozialpakt

Die Stellungnahme u.a. die Entwicklung des Hochschulzugangs, die  
Studienfinanzierung und die Motive für die Nichtaufnahme eines  
Studiums in der Bundesrepublik. Die Autoren kommen zum Schluss, dass  
der Hochschulzugang durch die Einführung von Studiengebühren deutlich  
erschwert wird, was unter anderem in einem Rückgang der  
Studierendenquoten deutlich wird. Die Bundesregierung kommt ihrer  
Aufgabe, den UN-Sozialpakt in bildungspolitischer Hinsicht  
umzusetzen, nicht nach. fzs und GEW ersuchen den UN-Sozialausschuss  
deshalb, die Bundesregierung zu rügen.

Aus dem Inhalt: Bildung als Menschenrecht - Zugang zur  
Hochschulbildung - Soziale Selektion des Hochschulsystems -  
Entwicklung der Studienanfänger/innenzahlen - Gründe für die  
Nichtaufnahme eines Studiums - Studium und Geschlecht - Die  
Entwicklung von Studiengebühren	- Studienfinanzierung -  
Studiengebühren und Studienfinanzierung im Lichte des UN-Sozialpakts

Informationen und Bestellmöglichkeit (ab 22. Oktober):
http://www.fzs.de/service/bestellen#1364


(c) Bologna With Students Eyes - Die Umsetzung des Bologna-Prozesses  
aus studentischer Perspektive

Im Bericht "Bologna with student eyes 2007" analysiert der  
europäische Studierendenverband ESU zum zweiten Mal die bisherige  
Implementierung des Bologna-Prozesses. Ausführlich untersucht wird  
unter anderem, wie studentische Mobilität, Qualitätssicherung oder  
studentische Mitbestimmung umgesetzt wurde und welche Defizite  
bestehen. Der Bericht ist als Print- und Online-Version verfügbar.

Informationen und Download- bzw. Bestellmöglichkeit:
http://www.fzs.de/service/bestellen#1364


9. Termine
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a) Pressekonferenz von fzs und GEW zur Vorstellung des Berichtes an  
die Vereinten Nationen
22.10.07 - 10 Uhr (Berlin)

Studiengebühren stehen im Widerspruch zu geltendem Völkerrecht: Nach  
Ansicht des fzs widerspricht die Einführung von Studiengebühren in  
sieben Bundesländern dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche,  
soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik 1977  
ratifiziert hat und der die Vertragsstaaten dazu verpfichtet, den  
Zugang zu Bildung gebührenfrei zu halten. Der fzs und die GEW legen  
dem UN-Sozialausschuss einen ausführlichen Bericht vor, in dem sie  
deutlich machen, dass die Bundesregierung die Vorgaben des  
völkerrechtlichen Vertrages missachtet.

Weitere Informationen:
http://www.fzs.de/termine/event_299.html


b) Überblicksseminar Hochschulpolitik
2.-4.11.07 (Würzburg)

Das Seminar richtet sich an alle Studierenden, die neu in ihrer  
Studierendenvertretung auf Hochschul- oder Fachbereichsebene sind. Es  
gibt inhaltliche und methodische Unterstützung beim Einstieg in die  
verschiedenen Arbeitsfelder geben. Im Mittelpunkt steht die  
Anwendbarkeit für die Arbeit vor Ort.

Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_270.html


c) Perspektiventagung: Zukunft des studentischen Dachverbandes
30.11.-2.12.07 (Frankfurt/Main)

Die Perspektiventagung zur Zukunft des studentischen Dachverbands  
wird sich den Herausforderungen widmen, denen die  
Studierendenvertretungen und insbesondere der fzs in den kommenden  
Jahren gegenüber steht. Das ausführliche Programm wird in den  
nächsten Tagen online gestellt. Die Anmeldung zur Tagung ist ab  
sofort möglich.

Weitere Informationen, Dokumente zur Vorbereitung und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_287.html


d) Einstieg in den Bologna-Prozess
14.-16.12.07 (Kassel)

Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat weitreichende Konsequenzen  
mit sich gebracht. Vielerorts sind die Studiengänge auf BA/MA  
umgestellt und werden gerade akkreditiert. Eine beträchtliche Anzahl  
von Studiengängen jedoch befindet sich noch in der Umstellungsphase.  
In dem Seminar werden die Ziele und Instrumente des Bologna-Prozesses  
vorgestellt und die deutsche Umsetzung in den Blick genommen. Die  
Vorgaben in der Bundesrepublik bezüglich des Bologna-Prozesses werden  
vermittelt. Für die Arbeit vor Ort wird an konkreten Beispielen  
deutlich gemacht, wie gute Beispiele der Umstellung aussehen können.

Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_271.html



Impressum
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Der hochschulpolitische Newsletter des fzs erscheint 14-tägig und  
enthält Informationen zu aktuellen bildungs- und hochschulpolitischen  
Themen sowie Ankündigungen des studentischen Dachverbandes. Die  
Redaktion ist erreichbar unter newsletter at fzs.de

Informationen zum An- und Abmelden:
http://www.fzs.de/service/newsletter/newsletter.html

freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
Wöhlertstr. 19
10115 Berlin

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