[fzs-newsletter] Hochschulpolitischer Newsletter des fzs - Nr.
15/2007
Redaktion fzs-Newsletter
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Mit Okt 17 10:45:22 CEST 2007
Hochschulpolitischer Newsletter des fzs
Nr. 15/2007 - 17. Oktober 2007
Inhalt
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1. Oberverwaltungsgericht Münster hält Studiengebühren für rechtens
2. Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig?
3. Stipendien sind sozial selektiv und ersetzen keine
Studienfinanzierung
4. fzs und Studierendenverbände fordern dringende BAföG-Erhöhung
5. Akkreditierungsrat beschließt Systemakkreditierung - "Sprung ins
kalte Wasser"
6. fzs und GEW legen Stellungnahme an den UN-Sozialausschuss vor
7. Bundeskongress studentische Sozialpolitik diskutiert
Hochschulzugang und Studiengebühren
8. Neue Publikationen
9. Termine
1. Oberverwaltungsgericht Münster hält Studiengebühren für rechtens
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 9. Oktober in
zweiter Instanz die Klage einer Studentin der Universität Paderborn
gegen die Erhebung von Studiengebühren abgewiesen (Az. 15 A 1596/07).
Die Erhebung von Studiengebühren steht nach Ansicht des Gerichtes
nicht im Widerspruch zum UN-Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und
soziale Rechte. Der UN-Pakt, der 1968 durch die Bundesrepublik
unterzeichnet wurde, legt unter anderem fest, dass der Zugang zu
Bildung und zum Bildungssystem gebührenfrei zu halten sei. Mit der
Einführung von Studiengebühren haben zahlreiche Länder aus Sicht der
klagenden Studierenden gegen diesen Pakt verstoßen.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Die Vertragsbestimmung sei
"weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar
geltendes Recht angewandt zu werden." Für das Land NRW ergebe sich
nach Ansicht des Gerichtes auch keine Erforderlichkeit, "mit
Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende
Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen
abzusehen." Das Gericht ließ keine Revision zu. Wilhelm Achelpöhler,
der Rechtsanwalt der Klägerin, kündigte noch im Gerichtssaal an, beim
Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.
Der fzs bezeichnete das Urteil als "politische Entscheidung". "Wenn
der Bund Verträge abschließt und die Länder anschließend machen
können was sie wollen, brauchen wir keinen Bund und keine
völkerrechtlichen Verträge mehr", erklärte Regina Weber vom Vorstand
des studentischen Dachverbandes. Darüber hinaus widersprach der fzs
der Einschätzung des Gerichtes, dass nach wie vor jungen Menschen ein
Studium möglich sei. Studiengebühren führten zu Studienabbrüchen und
hielten viele Menschen von einem Studium ab, erklärte der
studentische Dachverband.
Pinkwart geht von steigenden Studierendenzahlen aus
Der nordrhein-westfälische Innovationsminister, Andreas Pinkwart,
verkündete wenige Tage nach dem Urteil steigende Studierendenzahlen
in NRW. Zwar lägen noch keine endgültigen Zahlen vor, doch hätten
sich nach den vorläufigen Angaben der Hochschulen zu diesem
Wintersemester 4.800 oder 7,6% mehr Studierende als noch im Vorjahr
neu immatrikuliert. Dabei ließ der Minister unerwähnt, dass nach den
Prognosen der Kultusministerkonferenz im Jahr 2007 die Zahl der
SchulabgängerInnen mit (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung ebenfalls
um 4.800 ansteigen sollte. Auch dazu liegen noch keine endgültigen
Zahlen vor. Zum vergangenen Sommersemester, in dem an einigen
Hochschulen erstmals Gebühren erhoben worden waren, meldeten
zahlreiche Hochschulen in Nordrhein-Westfalen einen Rückgang der
Studierendenzahlen um bis zu 20% - auch diesen katastrophalen
Einsturz der Studierendenzahlen ließ Pinkwart unberücksichtigt.
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/presse/142801.html
Pressemitteilung des OVG Münster:
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressem/2007/p071009.htm
2. Studiengebühren in Hessen verfassungswidrig?
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rechtmäßigkeit von allgemeinen
Studiengebühren in Hessen in Frage gestellt. In seinem Beschluss vom
10. Oktober 2007 (Az 3 G 2143/07) wies das Gericht den Eilantrag
eines Studierenden gegen die Zahlung von 500 Euro Studiengebühren
zwar aus formellen Gründen ab, jedoch zogen die Richter die
Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Landesgesetzes ernsthaft in
Zweifel.
Die Gießener Richter legten dar, dass die hessische Verfassung die
Erhebung von "Schulgeld" nur erlaube, wenn die wirtschaftliche Lage
von Studierenden bzw. ihren Eltern dies erlaube. Eine Unterscheidung
zwischen zahlungsfähigen und nicht zahlungsfähigen Studierenden sehe
jedoch das Gesetz nicht vor. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
(ABS) beim fzs freute sich über den Richterspruch: "Die Aussage des
Gießener Verwaltungsgerichtes stärkt eindeutig noch einmal die
Position der hessischen Studierenden in ihrem Kampf gegen
Studiengebühren", so André Schnepper, Geschäftsführer des ABS.
In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche JuristInnen,
darunter die hessische Landesanwältin Ute Sacksofsky, kritisch zum
Studiengebührengesetz geäußert. Die hessischen Studierendenschaften
sowie die Landtagsopposition haben eine Verfassungsklage gegen das
Gebührengesetz eingereicht, die von knapp 80.000 hessischen
BürgerInnen unterstützt wird. Eine Entscheidung wird erst nach den
Landtagswahlen im Februar nächsten Jahres erwartet.
3. Stipendien sind sozial selektiv und ersetzen keine
Studienfinanzierung
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Der fzs hat sich in einer Pressemitteilung kritisch zu Stipendien
geäußert. Der Verband verweist darauf, dass sich Stipendien nur an
wenige, ausgesuchte Studierende richten - derzeit erhalten nur 1%
aller Studierenden ein Stipendium. Allein diese Zahl mache bereits
deutlich, dass eine ernsthafte Studienfinanzierung anders aussehen
müssen: "Stipendien ersetzen keine Studienfinanzierung und lassen die
Studierenden, die keins abbekommen im Regen stehen", so Florian
Hillebrand vom Vorstand des studentischen Dachverbandes. Der fzs
lehnt Stipendien ab und begründet dies damit, dass Stipendien soziale
Ungleichheiten innerhalb der Studierendenschaft verstärkten. Imke Buß
vom fzs-Vorstand: "Frauen bekommen seltener Stipendien als Männer.
Kinder aus Arbeiterfamilien bekommen seltener Stipendien als
Akademikerkinder."
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die Kritik des fzs. So kommt
eine Studie des Konstanzer Hochschulforschers Tino Bargel zum
Schluss, dass "mit höherer sozialer Herkunft der Anteil Studierender,
die ein Stipendium erhalten, steigt." Der Konstanzer Forscher kommt
zum Schluss, dass nur 2,1% der Studierenden aus der Arbeiterschaft
ein Stipendium erhalten, während der Anteil von Studierenden aus der
Akademikerschaft bei 5,2% liegt. Auch die geschlechterspezifische
Kritik teil Bargel: Nach seinen Untersuchungen erhalten 4,5% der
befragten Studenten, aber nur 2,9% der Studentinnen ein Stipendium.
Diese Differenz ist in allen Fächergruppen festzustellen und hängt
damit nicht unterschiedlichen Anteilen von Männern und Frauen in
einzelnen Fächern zusammen.
Der fzs fordert eine bedarfsdeckende Studienfinanzierung, die allen
Studierenden elternunabhängig zu Gute kommt. Imke Buß: "Wir brauchen
mehr und bessere Studienfinanzierung und keine Förderung von
Bessergestellten."
Pressemitteilung des fzs und weitere Informationen:
http://www.fzs.de/presse/143504.html
Ergebnisse der Untersuchungen der AG Hochschulforschung Konstanz
(.pdf-Download, 35 KB):
http://www.uni-konstanz.de/soziologie/ag-hoc/
News1/23-2StipendienStudierende.pdf
4. fzs und Studierendenverbände fordern dringende BAföG-Erhöhung
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Der fzs hat gemeinsam mit fast allen studentischen Hochschulverbänden
einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestags gerichtet. Darin
fordern die Organisationen eine Erhöhung des BAföG noch im Rahmen der
derzeit stattfindenden Haushaltsverhandlungen. Nach Ansicht der
Studierendenverbände müssen die Bedarfssätze um mindestens 10% und
der Freibeträge um mindestens 9% angehoben werden, "um einer weit
höheren Zahl an Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten ein
Studium ermöglichen zu können." Die Verbände fordern darüber hinaus
zahlreiche Verbesserungen an der derzeit im Bundestag diskutierten
22. BAföG-Novelle wie etwa eine Verbesserung der BAföG-Förderung
während Auslandsstudien sowie für die Situation von Studierenden mit
Kind. Insbesondere müsse "eine grundsätzliche Debatte über ein
sozialgerechteres Studienfinanzierungssystem" geführt werden.
Neben dem fzs wird der offene Brief von Campusgrün, den Juso-
Hochschulgruppen, dem Linke.SDS, den Liberalen Hochschulgruppen (LHG)
sowie dem Bundesausschuss der StudentInnen in der GEW unterstützt.
Rückenwind bekamen die Verbände vom Präsidenten des Deutschen
Studentenwerkes (DSW), der sich in einem Interview hinter die
Forderungen gestellt hat.
Offener Brief an die Mitglieder des Bundestages:
http://www.fzs.de/show/141944.html
Interview mit Rolf Dobischat, Präsident des DSW:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,511423,00.html
5. Akkreditierungsrat beschließt Systemakkreditierung - "Sprung ins
kalte Wasser"
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Mit dem Beschluss über die "Allgemeinen Regeln" sowie die "Kriterien"
für die Systemakkreditierung hat der Akkreditierungsrat auf seiner
Sitzung am 8. Oktober den Grundstein für die Systemakkreditierung
gelegt. Ab 2008 müssen Studiengänge demnach nicht mehr einzeln
akkreditiert und damit auf ihre Qualität überprüft werden. Künftig
soll es über die Systemakkreditierung möglich sein, dass nur noch das
hochschuleigene System interner Qualitätssicherung in Studium und
Lehre überprüft wird und damit alle Studiengänge akkreditiert sind.
Der fzs erklärte, dass der Beschluss voreilig erfolgt sei und bislang
keine flächendeckenden Systeme der internen Qualitätssicherung
vorhanden seien. Die notwendige Mobilität sei dadurch in Gefahr. Imke
Buß vom fzs-Vorstand erklärte dazu: "Der Beschluss des
Akkreditierungsrates ist ein Sprung ins kalte Wasser. Es gibt kaum
Erfahrungen, nur wenige Hochschulen haben ein ausgereiftes
Qualitätssicherungssystem. Da wird auf dem Rücken von Studierenden
auf gut Glück herumprobiert."
Pressemitteilung des fzs:
http://www.fzs.de/presse/142993.html
Anforderungen des fzs an die Entwicklung der Akkreditierung:
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/90512.html
Homepage des Akkreditierungsrates:
http://www.akkreditierungsrat.de
6. fzs und GEW legen Stellungnahme an den UN-Sozialausschuss vor
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Am 22. Oktober stellt der freie zusammenschluss von
studentInnenschaften (fzs) gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW) die Stellungnahme zur Umsetzung des
Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte vor. Hintergrund ist die Einführung von Studiengebühren in
sieben Bundesländern, die aus Sicht von fzs und GEW dem
Internationalen Pakt widerspricht und damit völkerrechtswidrig ist.
Die Stellungnahme untersucht dabei u.a. die Entwicklung des
Hochschulzugangs, die Studienfinanzierung und die Motive für die
Nichtaufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik. Die Autoren
kommen zum Schluss, dass der Hochschulzugang durch die Einführung von
Studiengebühren deutlich erschwert wird, was unter anderem durch
einen Rückgang der Studierendenquoten deutlich wird. Die
Bundesregierung kommt ihrer Aufgabe, den UN-Sozialpakt in
bildungspolitischer Hinsicht umzusetzen, nicht nach. fzs und GEW
ersuchen den UN-Sozialausschuss deshalb, die Bundesregierung zu rügen.
Die Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichtes findet am 22.
Oktober um 10 Uhr in Berlin statt. Als SprecherInnen sind vorgesehen:
Imke Buß (Vorstand fzs), Andreas Keller (Hauptvorstand GEW) sowie
Wilhelm Achelpöhler (Rechtsanwalt). Die Stellungnahme kann ab dem 22.
Oktober beim fzs bestellt werden.
Informationen zum UN-Sozialpakt:
http://www.fzs.de/kampagne/un_sozialpakt/index.html
Stellungnahme von fzs und GEW zum Bestellen (Lieferung ab dem 22.
Oktober):
http://www.fzs.de/service/bestellen/index.html
7. Bundeskongress studentische Sozialpolitik diskutiert
Hochschulzugang und Studiengebühren
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Die Förderung der sozialen Belange von Studierenden gehört zu den
Kernaufgaben der studentischen Interessenvertretung. Sozialpolitische
Problemfelder finden sich auf allen Ebenen des studentischen
Engagements - lokal, regional und bundesweit. Sozialreferentinnen und
Sozialreferenten müssen über aktuelle Entwicklungen in den
verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik stets informiert sein und
sich untereinander vernetzen und austauschen können.
Um einerseits Sozialreferentinnen und Sozialreferenten weiterzubilden
und andererseits diese zum Erfahrungsaustausch zu vernetzen, hat der
fzs zum 4. Mal den Bundeskongress studentische Sozialpolitik (BuksS)
erfolgreich vom 28.-30.9.2007 an der Universität zu Köln
durchgeführt. Im Rahmen des BuksS wurden etwa 30 Sozialreferentinnen
und Sozialreferenten aus Referaten der ganzen Bundesrepublik in
vielen verschiedenen sozialpolitischen Themen geschult und
weitergebildet. Des weiteren gab es Möglichkeiten zu intensivem
Erfahrungsaustausch zwischen den Referaten bezüglich
sozialpolitischer Problemfelder, Beratungsalltag und studentischer
Interessenvertretung.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde ein sehr umfangreiches
Kongressprogramm geboten. In kleineren Gruppen wurden unter anderem
die Themenbereiche soziale Selektivität beim Hochschulzugang für
unterschiedliche soziale Gruppen, die empirische Datenlage zur
sozialen Situation von Studierenden, die internationale Dimension von
Sozialpolitik, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Sozialreferate,
die Auswirkungen von Studiengebühren und Studienreform,
Studienfinanzierung, Studentenwerke und Studieren mit Kind(ern)
intensiv diskutiert und konkrete Handlungsschritte geplant. Das
Programm ließ dabei genügend Zeit für abendliches Kulturprogramm und
gegenseitiges Kennenlernen.
8. Neue Publikationen
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(a) fzs:magazin 3/2007 erschienen
Zum Beginn des Wintersemesters ist die Ausgabe 3/2007 des fzs:magazin
erschienen. Im Schwerpunkt wird diesmal der Bereich Hochschulzugang
aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Untersucht werden die
Entwicklungen beim Hochschulzugangs in den vergangenen Jahrzehnten,
das Kapazitätsrecht, geschlechterspezifische Auswirkungen von
Auswahlverfahren sowie die Prognistizierbarkeit von
Studienleistungen. Ein Blick nach Frankreich rundet den Schwerpunkt
des Heftes ab. Weitere Themen sind u.a. der europäische
Qualifikationsrahmen, Hochschulmarketing sowie ein Interview mit dem
Vorstand des europäischen Studierendenverbandes ESU.
Das Magazin kann hier bestellt werden:
http://www.fzs.de/service/bestellen/index.html#77330
(b) Stellungnahme von fzs und GEW zum UN-Sozialpakt
Die Stellungnahme u.a. die Entwicklung des Hochschulzugangs, die
Studienfinanzierung und die Motive für die Nichtaufnahme eines
Studiums in der Bundesrepublik. Die Autoren kommen zum Schluss, dass
der Hochschulzugang durch die Einführung von Studiengebühren deutlich
erschwert wird, was unter anderem in einem Rückgang der
Studierendenquoten deutlich wird. Die Bundesregierung kommt ihrer
Aufgabe, den UN-Sozialpakt in bildungspolitischer Hinsicht
umzusetzen, nicht nach. fzs und GEW ersuchen den UN-Sozialausschuss
deshalb, die Bundesregierung zu rügen.
Aus dem Inhalt: Bildung als Menschenrecht - Zugang zur
Hochschulbildung - Soziale Selektion des Hochschulsystems -
Entwicklung der Studienanfänger/innenzahlen - Gründe für die
Nichtaufnahme eines Studiums - Studium und Geschlecht - Die
Entwicklung von Studiengebühren - Studienfinanzierung -
Studiengebühren und Studienfinanzierung im Lichte des UN-Sozialpakts
Informationen und Bestellmöglichkeit (ab 22. Oktober):
http://www.fzs.de/service/bestellen#1364
(c) Bologna With Students Eyes - Die Umsetzung des Bologna-Prozesses
aus studentischer Perspektive
Im Bericht "Bologna with student eyes 2007" analysiert der
europäische Studierendenverband ESU zum zweiten Mal die bisherige
Implementierung des Bologna-Prozesses. Ausführlich untersucht wird
unter anderem, wie studentische Mobilität, Qualitätssicherung oder
studentische Mitbestimmung umgesetzt wurde und welche Defizite
bestehen. Der Bericht ist als Print- und Online-Version verfügbar.
Informationen und Download- bzw. Bestellmöglichkeit:
http://www.fzs.de/service/bestellen#1364
9. Termine
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a) Pressekonferenz von fzs und GEW zur Vorstellung des Berichtes an
die Vereinten Nationen
22.10.07 - 10 Uhr (Berlin)
Studiengebühren stehen im Widerspruch zu geltendem Völkerrecht: Nach
Ansicht des fzs widerspricht die Einführung von Studiengebühren in
sieben Bundesländern dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik 1977
ratifiziert hat und der die Vertragsstaaten dazu verpfichtet, den
Zugang zu Bildung gebührenfrei zu halten. Der fzs und die GEW legen
dem UN-Sozialausschuss einen ausführlichen Bericht vor, in dem sie
deutlich machen, dass die Bundesregierung die Vorgaben des
völkerrechtlichen Vertrages missachtet.
Weitere Informationen:
http://www.fzs.de/termine/event_299.html
b) Überblicksseminar Hochschulpolitik
2.-4.11.07 (Würzburg)
Das Seminar richtet sich an alle Studierenden, die neu in ihrer
Studierendenvertretung auf Hochschul- oder Fachbereichsebene sind. Es
gibt inhaltliche und methodische Unterstützung beim Einstieg in die
verschiedenen Arbeitsfelder geben. Im Mittelpunkt steht die
Anwendbarkeit für die Arbeit vor Ort.
Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_270.html
c) Perspektiventagung: Zukunft des studentischen Dachverbandes
30.11.-2.12.07 (Frankfurt/Main)
Die Perspektiventagung zur Zukunft des studentischen Dachverbands
wird sich den Herausforderungen widmen, denen die
Studierendenvertretungen und insbesondere der fzs in den kommenden
Jahren gegenüber steht. Das ausführliche Programm wird in den
nächsten Tagen online gestellt. Die Anmeldung zur Tagung ist ab
sofort möglich.
Weitere Informationen, Dokumente zur Vorbereitung und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_287.html
d) Einstieg in den Bologna-Prozess
14.-16.12.07 (Kassel)
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat weitreichende Konsequenzen
mit sich gebracht. Vielerorts sind die Studiengänge auf BA/MA
umgestellt und werden gerade akkreditiert. Eine beträchtliche Anzahl
von Studiengängen jedoch befindet sich noch in der Umstellungsphase.
In dem Seminar werden die Ziele und Instrumente des Bologna-Prozesses
vorgestellt und die deutsche Umsetzung in den Blick genommen. Die
Vorgaben in der Bundesrepublik bezüglich des Bologna-Prozesses werden
vermittelt. Für die Arbeit vor Ort wird an konkreten Beispielen
deutlich gemacht, wie gute Beispiele der Umstellung aussehen können.
Weitere Informationen und Anmeldung:
http://www.fzs.de/termine/event_271.html
Impressum
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Der hochschulpolitische Newsletter des fzs erscheint 14-tägig und
enthält Informationen zu aktuellen bildungs- und hochschulpolitischen
Themen sowie Ankündigungen des studentischen Dachverbandes. Die
Redaktion ist erreichbar unter newsletter at fzs.de
Informationen zum An- und Abmelden:
http://www.fzs.de/service/newsletter/newsletter.html
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
Wöhlertstr. 19
10115 Berlin
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