PM: Der Muff eines aus der Zeit gefallenen Urteils

Rahel Schüssler rahel.schuessler at fzs.de
Mo Mai 29 08:37:10 CEST 2023


Sehr geehrte Medienschaffende,

heute vor genau 50 Jahren wurde die in der 68er-Bewegung erkämpfte 
Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden durch ein Urteil des 
Bundesverfassungsgerichtes wieder gekippt. Nach einem halben Jahrhundert 
muss diese Rechtsprechung allerdings erneut hinterfragt werden, denn die 
fehlenden Partizipationsmöglichkeiten an Hochschulen sorgen immer wieder 
für gravierende Probleme.

Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung anbei oder auf unserer 
Webseite unter 
https://www.fzs.de/2023/05/29/der-muff-eines-aus-der-zeit-gefallenen-urteils/

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an
Sabine Giese unter +49 1522 1874 904 oder sabine.giese at stura.uni-leipzig.de
Ludwig Firkert unter +49 159 058 840 02 oder firkert at kss-sachsen.deoder
Rahel Schüssler unter +49 157 725 322 31 oder rahel.schuessler at fzs.de;

Mit freundlichen Grüßen
Rahel Schüssler


*+++ Pressemitteilung +++*


    Der Muff eines aus der Zeit gefallenen Urteils

*Heute vor genau 50 Jahren wurde die gleichberechtigte Mitbestimmung an 
Hochschulen durch das BVerfG gekippt. Doch ist die Auslegung dieses 
Urteils heutzutage noch zeitgemäß?*

In der 68er Bewegung wurde sie erkämpft - die gleichberechtigte 
Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden in den höchsten 
Gremien der Hochschulen. Dank der Drittelparität hatten diese eine Zeit 
lang genau so viel Mitspracherecht in den akademischen Senaten wie 
Professor*innen. Vor genau 50 Jahren, am 29. Mai 1973, wurde die 
erstrittene Drittelparität allerdings durch das Bundesverfassungsgericht 
(BVerfG) wieder aufgehoben. Studierendenvertreter*innen zweifeln jetzt, 
ob das 50 Jahre alte Urteil und seineaktuelle Auslegung überhaupt noch 
angemessen für eine moderne Hochschulpolitik ist.

Drittelparität bzw. Viertelparität bedeutet, dass alle Mitgliedergruppen 
(Professor*innen, Studierende, Mitarbeitende und gegebenenfallsauch 
wissenschaftliche Mitarbeitende) in den beschlussfassenden Gremien der 
Hochschulen ausgewogene Stimmenanteile haben. In derUrteilsbegründungvon 
1973 hielten die Richter*innendie Wissenschaftsfreiheit nach § 5 
Grundgesetz dagegen. Diese erschiehn ihnenin Gefahr, wenn 
Professor*innen nicht mehr alleinigFragen der Lehre oder 
Berufungsangelegenheiten entscheiden konnten. /"Die aktuelle 
//Auslegung//dieses Urteils //gehört //dringend über//dacht//. Die 
meisten Entscheidungen, welche in den Senaten der Hochschulen getroffen 
werden, greifen nicht in die Freiheit von Lehre und Forschung ein. 
Außerdem ist das Urteil schlichtweg aus der Zeit gefallen. Autonomie und 
Selbstverwaltung //sind//an den Hochschulen mittlerweile viel stärker 
als noch vor einem halben Jahrhundert//erforderlich//. Die 
gleichberechtigte Mitsprache aller Mitgliedergruppen ist heute umso 
notwendiger. Wir sollten uns schließlich auch vor Augen halten, was 50 
Jahre für die Aktualität wissenschaftlicher Erkenntnisse und auch für 
die einer Rechtsprechung bedeuten."/, erläutert *Sabine Giese, 
langjährige Studierendenvertreterin. *Damalige Kritiker*innen 
bezweifelten bereits, inwieweit das Bundesverfassungsgericht die 
getroffene Auslegung überhaupt aus dem Grundgesetz lesen konnte und ob 
der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht zu weit eingeschränkt wurde.

Studierendenvertreter*innen propagieren bereits seit mehreren Jahren, 
dass insbesondere die Mitbestimmung der Studierenden an Hochschulen zu 
wünschen übrigließe. *Ludwig Firkert, Sprecher der sächsischen 
Studierendenvertretung*/"//Ein//50 Jahre alte//s//Urteil wird immer 
wieder dafür genutzt, //zu erklären, //dass mehr Mitsprache vermeintlich 
rechtlich nicht g//i//nge. Das ist doch eigentlich nur eine billige 
Ausrede, damit Prof//essor*innen//ihre Macht an Hochschulen nicht teilen 
müssen."/Das sächsische Hochschulgesetz wird aktuell novelliert, die 
Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studierenden wurden dabei nicht 
erweitert. Anders in Thüringen, hierbeispielsweise sind 
viertelparitätische Entscheidungen  im Hochschulgesetz verankert. Eine 
aktuelle, aber bisher unvollständigeÜbersicht zu den 
Mitbestimmungsmöglichkeitenin den BundesländernStudierender hat der fzs 
kürzlich auf seiner Webseiteveröffentlicht: 
https://www.fzs.de/2023/05/29/der-muff-eines-aus-der-zeit-gefallenen-urteils/

Dass die fehlenden Mitbestimmungsmöglichkeiten oft zu handfesten 
Problemen in der Hochschulpolitik führen, zeigen wiederholt 
Erfahrungsberichte Studierender. *Rahel Schüssler, Vorstandsmitglied des 
fzs,*ergänzt abschließend:/"Damals//sprach//die 68er Bewegung vom Muff 
von 1000 Jahren unter den Talaren. In der aktuellen Auslegung des 
Urteils von 1973 liegt mittlerweile der Muff eines halben Jahrhunderts. 
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Druck oder die Probleme zu groß 
werden und Studierende und Mitarbeitende endlich mehr Mitspracherecht an 
den Hochschulen erhalten. Wir sind der Meinung: Heute würde anders 
entschieden werden. Wir fordern mehr Mitbestimmung und eine Neuauslegung 
des veralteten Urteils!"/

-- 
e.:rahel.schuessler at fzs.de
m.: +4915772532231

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