PM: BAföG-Gesetzesentwurf: Bundesstudierendenvertretung kritisiert Inhalte und Verfahren
Katharina Rummenhöller
katharina.rummenhoeller at fzs.de
Fr Jul 24 07:24:53 CEST 2026
Sehr geehrte Medienschaffende,
der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die
Bundesstudierendenvertretung, kritisiert den vorliegenden
Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG. Der Gesetzentwurf bleibt
weit hinter den im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen
zurück. Gleichzeitig enthält der Entwurf neue, bislang nicht
angekündigte Schritte des Sozialstaatsabbaus.
Besonders kritisch bewertet der fzs außerdem das Verfahren der
Verbändeanhörung. Den Verbänden blieben weniger als drei Tage für die
schriftliche Stellungnahme und nur ein Tag zur Vorbereitung auf die
Online-Anhörung. Eine ernsthafte Beteiligung der Verbände wurde dadurch
faktisch unmöglich gemacht.
Der fzs verweist in diesem Zusammenhang auf seine im Rahmen der
Verbändeanhörung eingereichte Stellungnahme zum Referentenentwurf des
30. BAföG-Änderungsgesetzes. Diese ist anbei.
Rückfragen zur untenstehenden und angehängten Pressemitteilung und der
eingereichten Stellungnahme können gestellt werden an:
_Katharina Rummenhöller, fzs-Vorstand:_
+49 15116807671 oder katharina.rummenhoeller at fzs.de
_Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG und studentisches Wohnen:_
rahel.schuessler at fzs.de
_______
Pressemitteilung: BAföG-Gesetzesentwurf: Bundesstudierendenvertretung
kritisiert Inhalte und Verfahren
Berlin, 24.07.2026
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die
Bundesstudierendenvertretung, kritisiert den vorliegenden
Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG. Der Gesetzentwurf bleibt
weit hinter den im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen
zurück. Gleichzeitig enthält der Entwurf neue, bislang nicht
angekündigte Schritte des Sozialstaatsabbaus.
Besonders kritisch bewertet der fzs außerdem das Verfahren der
Verbändeanhörung. Den Verbänden blieben weniger als drei Tage für die
schriftliche Stellungnahme und nur ein Tag zur Vorbereitung auf die
Online-Anhörung. Eine ernsthafte Beteiligung der Verbände wurde dadurch
faktisch unmöglich gemacht.
„Nach monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung wurden die
Verbände mitten in der Sommerpause zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei
wurden sie ausgerechnet während der Sommerferien und der Klausurenphase
der Studierenden unter massiven Zeitdruck gesetzt. also in einer Zeit,
in der gerade die von den Änderungen betroffenen Gruppen nur
eingeschränkt erreichbar sind. Wer ernsthafte Beteiligung möchte, darf
Verbänden nicht weniger als 72 Stunden für die Bewertung einer der
wichtigsten sozialpolitischen Reformen im Hochschulbereich einräumen.
Eine sorgfältige Prüfung ist unter diesen Bedingungen nur eingeschränkt
möglich, Fragen konnten nicht angemessen vorbereitet und verbandsinterne
Abstimmungen faktisch nicht durchgeführt werden. Die kurze Fristsetzung
ist unangemessen und undemokratisch, insbesondere vor dem Hintergrund
der monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung selbst",
erklärt Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und studentisches Wohnen
des fzs.
Kritisch sieht der fzs unter anderem, dass die bisherigen
Ausnahmeregelungen für Studierende über 45 Jahre gestrichen werden
sollen, unter anderem mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand für
eine so kleine Gruppe lohne sich nicht.
„Wir bezweifeln zunächst, dass die Ausnahmeregelungen tatsächlich einen
derart großen Mehraufwand verursachen, insbesondere, da auf der anderen
Seite einzelne Existenzen stehen, die auf finanzielle Unterstützung
angewiesen sind. Besonders betroffen wären beispielsweise Personen, die
wegen Kindererziehung oder anderer Sorgearbeit ihr Studium erst zu einem
späteren Zeitpunkt beginnen konnten. Dass genau diese Lebensrealitäten
künftig von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen werden sollen, ist
gleichstellungspolitisch nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch
zum Ideal des lebenslangen Lernens", so Jonathan Dreusch, politischer
Geschäftsführer des fzs.
Ebenso lehnt der fzs ab, dass die schrittweise Streichung der
Wohnkostenpauschale für Studierende, die zuhause wohnen, geplant ist.
Der Gesetzentwurf geht pauschal davon aus, dass die Erhöhung der
Bedarfssätze ausreicht, und blendet damit die Lebensrealität vieler
Studierender aus, die sich an den Wohnkosten beteiligen oder aufgrund
der angespannten Wohnungsmarktlage gar keine Alternative haben, als
weiterhin bei ihren Eltern zu wohnen.
Inhaltlich begrüßt der fzs insbesondere den Wegfall des
Leistungsnachweises. Bei der Höhe der Förderung sieht der Verband jedoch
erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die geplante Erhöhung der
Wohnkostenpauschale auf 440 Euro kommt zu spät und deckt die
tatsächlichen Wohnkosten von Studierenden bereits heute nicht.
Gleichzeitig wurde die vollständige Anpassung des Grundbedarfs an das
Bürgergeldniveau sowie die Dynamisierung bis ins Jahr 2029 verschoben.
Der fzs fordert außerdem weitergehende Schritte zur Vereinfachung des
Antrags, wie im Koalitionsvertrag versprochen. Längere
Bewilligungszeiträume würden sowohl Studierende als auch die BAföG-Ämter
entlasten. Der fzs fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im
weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend nachzubessern.
„Das BAföG wird seinem Ziel als Instrument für Bildungsgerechtigkeit
schon lange nicht mehr gerecht und auch der vorliegende
Referentenentwurf bleibt diesem Anspruch schuldig. Das BAföG muss
Studierende finanziell absichern, unabhängig davon, ob sie über den
zweiten Bildungsweg studieren, vor dem Studium Sorgearbeit geleistet
haben und deshalb erst später ein Studium aufnehmen oder im Elternhaus
wohnen bleiben. Mit den geplanten Änderungen wird das BAföG vor allem
als wirtschaftspolitisches Instrument verstanden, das wirtschaftliche
Verwertbarkeit sichern soll, statt gesellschaftliche Teilhabe,
persönliche Entwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und
demokratische Mitgestaltung zu ermöglichen", erklärt Katharina
Rummenhöller, Vorstandsmitglied des fzs.
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Katharina Rummenhöller (sie/ihr)
Vorstand
freier zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V.
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der
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