PM: [PM] Klage gegen die Uni Erfurt wegen Einsatz von Prüfungssoftware
Rahel Schüssler
rahel.schuessler at fzs.de
Do Okt 20 17:04:07 CEST 2022
Liebe Pressevertreter*innen,
*g**e**meinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)* und
einer Studentin, hat der fzs heute beim Landgericht Erfurt *Klage* gegen
die Universität Erfurt wegen des Einsatzes einer Proctoring Software
*eingereicht*.
Für Nachfragen sind die in der Pressemitteilung sowie hier
untenstehender Pressekontakt für Sie erreichbar.
*Rahel Schüssler: *rahel.schuessler at fzs.de /+4915772532231
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*fzs, GFF klagt mit Studentin gegen Universität Erfurt:
Gesichtserkennung und Zugriff auf die Rechner der Studierenden bei
Online-Prüfungen verletzen Privatsphäre *
*Berlin, 20. Oktober 2022** – *Gemeinsam mit einer Studentin und dem
„freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) erhebt die
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) heute beim Landgericht
Erfurt Klage gegen die Universität Erfurt wegen der bei Online-Prüfungen
eingesetzten Kontroll-Programme. Die sogenannte „Proctoring-Software“
setzt unter anderem eine automatisierte Gesichtserkennung und Spyware
ein, um Studierende bei Online-Prüfungen zu überwachen. Dadurch greift
die Universität unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden
ein und verletzt ihre Grundrechte. Die Klägerin musste wie viele
Kommiliton*innen weltweit in den ersten Jahren der Corona-Pandemie
Online-Prüfungen absolvieren, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und
ohne Infektionsrisiko ermöglichten. Sie klagt mit Unterstützung der GFF
auf Schadensersatz, um zu klären, dass die umfassende Überwachung –
insbesondere die Gesichtserkennung – rechtswidrig war.
„Online-Prüfungen können – vor allem in Pandemiezeiten – eine sinnvolle
Ergänzung zu Präsenzprüfungen sein.“, erklärt David Werdermann, Jurist
und Verfahrenskoordinator der GFF und betont: „Dabei darf die
Privatsphäre der Studierenden jedoch nicht unter die Räder kommen.
Gesichtserkennung und Spähsoftware auf den Rechnern von Studierenden
sind unverhältnismäßig und verletzen Grundrechte.“
Wie viele andere staatliche und private Hochschulensieht auch die
Universität Erfurt in einer Satzung vor, dass bestimmte Online-Klausuren
videoüberwacht werden. Die Studierenden sollen nicht nur in den eigenen
vier Wänden die Kamera aktivieren, die Aufnahmen werden auch
aufgezeichnet und automatisiert ausgewertet.
Künstliche Intelligenz in Form von Gesichtserkennung soll
Täuschungsversuche erkennen. Dabei werden sehr sensible biometrische
Daten verarbeitet und an das Unternehmen Amazon Web Services
übermittelt. Studierende sind zudem verpflichtet, Spyware auf ihren
Privatrechnern zu installieren. Das birgt Gefahren für die
IT-Sicherheit, wie ein von der GFF beauftragtes IT-Gutachten zeigt.
„Seit Beginn der Corona-Pandemie wird von vielen Studierenden erwartet,
sich bei Prüfungen überwachen zu lassen. Manche müssen sich sogar eine
Spähsoftware auf ihren Privatrechnern installieren, da sonst der
Hochschulabschluss auf der Kippe steht. Privatsphäre, Datenschutz und
IT-Sicherheit werden leichtfertig aufs Spiel gesetzt, obwohl es weit
weniger gravierende Eingriffe durch reine Beobachtung und alternative
Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren und mündliche Examen gibt.“
sagt Rahel Schüssler, Vorstand im fzs.
Die Klägerin wird von den Rechtsanwält*innen Elisabeth Niekrenz und
Peter Hense der Kanzlei Spirit Legal vertreten. Mit der Klage will die
GFF die zulässigen Rahmenbedingungen für Online-Prüfungen feststellen
lassen. Online-Prüfungen waren in der Hochphase der Pandemie notwendig
und werden mit der zunehmenden Digitalisierung an Universitäten Teil des
studentischen Alltags sein. Die GFF will sicherstellen, dass sich
unverhältnismäßige Überwachung nicht etabliert oder gar auf andere
Bereiche, etwa den Arbeitsplatz, übergreift.
*Weitere Informationen zur Klage und zu vorangegangenen
Proctoring-Verfahren sowie das Gutachten finden Sie hier:
*https://freiheitsrechte.org/proctoring
<https://freiheitsrechte.org/proctoring>
*Bei Rückfragen wenden Sie sich an:*
Dr. Maria Scharlau,
presse at freiheitsrechte.org,
Tel. 01579/2493108
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m.: +4915772532231
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ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
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