PM: [PM] Klage gegen die Uni Erfurt wegen Einsatz von Prüfungssoftware

Rahel Schüssler rahel.schuessler at fzs.de
Do Okt 20 17:04:07 CEST 2022


Liebe Pressevertreter*innen,

*g**e**meinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)* und 
einer Studentin, hat der fzs heute beim Landgericht Erfurt *Klage* gegen 
die Universität Erfurt wegen des Einsatzes einer Proctoring Software 
*eingereicht*.

Für Nachfragen sind die in der Pressemitteilung sowie hier 
untenstehender Pressekontakt für Sie erreichbar.

*Rahel Schüssler: *rahel.schuessler at fzs.de /+4915772532231

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*fzs, GFF klagt mit Studentin gegen Universität Erfurt: 
Gesichtserkennung und Zugriff auf die Rechner der Studierenden bei 
Online-Prüfungen verletzen Privatsphäre *

*Berlin, 20. Oktober 2022** – *Gemeinsam mit einer Studentin und dem 
„freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) erhebt die 
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) heute beim Landgericht 
Erfurt Klage gegen die Universität Erfurt wegen der bei Online-Prüfungen 
eingesetzten Kontroll-Programme. Die sogenannte „Proctoring-Software“ 
setzt unter anderem eine automatisierte Gesichtserkennung und Spyware 
ein, um Studierende bei Online-Prüfungen zu überwachen. Dadurch greift 
die Universität unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden 
ein und verletzt ihre Grundrechte. Die Klägerin musste wie viele 
Kommiliton*innen weltweit in den ersten Jahren der Corona-Pandemie 
Online-Prüfungen absolvieren, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und 
ohne Infektionsrisiko ermöglichten. Sie klagt mit Unterstützung der GFF 
auf Schadensersatz, um zu klären, dass die umfassende Überwachung – 
insbesondere die Gesichtserkennung – rechtswidrig war.

„Online-Prüfungen können – vor allem in Pandemiezeiten – eine sinnvolle 
Ergänzung zu Präsenzprüfungen sein.“, erklärt David Werdermann, Jurist 
und Verfahrenskoordinator der GFF und betont: „Dabei darf die 
Privatsphäre der Studierenden jedoch nicht unter die Räder kommen. 
Gesichtserkennung und Spähsoftware auf den Rechnern von Studierenden 
sind unverhältnismäßig und verletzen Grundrechte.“

Wie viele andere staatliche und private Hochschulensieht auch die 
Universität Erfurt in einer Satzung vor, dass bestimmte Online-Klausuren 
videoüberwacht werden. Die Studierenden sollen nicht nur in den eigenen 
vier Wänden die Kamera aktivieren, die Aufnahmen werden auch 
aufgezeichnet und automatisiert ausgewertet.

Künstliche Intelligenz in Form von Gesichtserkennung soll 
Täuschungsversuche erkennen. Dabei werden sehr sensible biometrische 
Daten verarbeitet und an das Unternehmen Amazon Web Services 
übermittelt. Studierende sind zudem verpflichtet, Spyware auf ihren 
Privatrechnern zu installieren. Das birgt Gefahren für die 
IT-Sicherheit, wie ein von der GFF beauftragtes IT-Gutachten zeigt.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie wird von vielen Studierenden erwartet, 
sich bei Prüfungen überwachen zu lassen. Manche müssen sich sogar eine 
Spähsoftware auf ihren Privatrechnern installieren, da sonst der 
Hochschulabschluss auf der Kippe steht. Privatsphäre, Datenschutz und 
IT-Sicherheit werden leichtfertig aufs Spiel gesetzt, obwohl es weit 
weniger gravierende Eingriffe durch reine Beobachtung und alternative 
Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren und mündliche Examen gibt.“ 
sagt Rahel Schüssler, Vorstand im fzs.

Die Klägerin wird von den Rechtsanwält*innen Elisabeth Niekrenz und 
Peter Hense der Kanzlei Spirit Legal vertreten. Mit der Klage will die 
GFF die zulässigen Rahmenbedingungen für Online-Prüfungen feststellen 
lassen. Online-Prüfungen waren in der Hochphase der Pandemie notwendig 
und werden mit der zunehmenden Digitalisierung an Universitäten Teil des 
studentischen Alltags sein. Die GFF will sicherstellen, dass sich 
unverhältnismäßige Überwachung nicht etabliert oder gar auf andere 
Bereiche, etwa den Arbeitsplatz, übergreift.

*Weitere Informationen zur Klage und zu vorangegangenen 
Proctoring-Verfahren sowie das Gutachten finden Sie hier:
*https://freiheitsrechte.org/proctoring 
<https://freiheitsrechte.org/proctoring>

*Bei Rückfragen wenden Sie sich an:*
Dr. Maria Scharlau,
presse at freiheitsrechte.org,
Tel. 01579/2493108

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e.:rahel.schuessler at fzs.de
m.: +4915772532231

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