PM: Pressemitteilung: Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für verfassungswidrig
Jonathan Dreusch
jonathan.dreusch at fzs.de
Fr Mai 21 09:44:37 CEST 2021
Sehr geehrte Medienschaffende,
unten finden sie eine Pressemitteilung des freien zusammenschluss von
student*innenschaften und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
zum BAföG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2021.
Für Rückfragen stehen Ihnen zu Verfügung:
Jonathan Dreusch, fzs Vorstandsmitglied, Tel.: 0157 725 32231
und Sabine Giese, Sprecherin der KSS, Tel.: 01522 187 4904
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Dreusch
________________________________________________________________
*Pressemitteilung: Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für
verfassungswidrig. Versagen der Bundesregierung gerichtlich bestätigt*
Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt das BAföG gegen das
verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang, da es
das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht abdeckt.
„/*Der Rechtsanwalt der Klägerin legte anschaulich dar, dass einige
Bedarfssätze des BAföG sogar unter den Berechnungsgrundlagen von
Sozialleistungen wie Hartz IV *//**//*liegen. Es ist eine Zumutung, dass
wir Studierende weniger Leistungen bekommen, als nach dem Grundgesetz
geltenden Existenzminimum üblich. Folge ist, dass sich viele Studierende
in einer finanziell prekären Lagen befinden. Die Richter*innen
bekundeten selbst, dass dies auch nicht mit dem Bezug von Kindergeld
oder möglichen Nebenjobs bei parallelem
Vollzeitstudium zumutbar wäre.*/“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin
der KSS. „/*Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen ist das BAföG nicht
dynamisiert und damit nicht gemäß der steigenden Inflation automatisch
angepasst wird. Ein angemessenes Berechnungsverfahren wurde vom Gericht
grundsätzlich angezweifelt - beispielsweise entstammt die Grundlage,
anhand derer die Lebens- und Ausbildungskosten von Studierenden
ermittelt wurden, die bis 2016 galten, einer Erhebung aus dem Jahr
2006. Damit wird klar: Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht
gemacht. Sie stolpert über eine einfach umzusetzende und seit Jahren
geforderte Maßnahme.*/“
„/*Der Beschluss des BVerwGs bestätigt unsere Einschätzung, dass diese
sogenannte Ausbildungsförderung - verfassungswidrig - nicht einmal das
absolute Existenzminimum deckt. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) hat nicht nur jahrelang regelmäßige Berichte und
Anpassungen versäumt, es ignoriert auch den grundlegenden Reformbedarf
des BAföGs. Wir benötigen eine Studienfinanzierung, die mehr als nur das
Existenzminimum abdeckt - und das so schnell wie möglich. Für Vorschläge
und Gespräche stehen wir Studierendenvertretungen der
Bundesbildungsministerin gerne zur Verfügung*/.“, schließt Jonathan
Dreusch vom freien zusammenschluss von student*innenschaften .
*Hintergrund:*
Am gestrigen Donnerstag, den 20.05.2021 wurde im
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine BAföG-Revisionsverhandlung
geführt. Rechtsanwalt Joachim Schaller vertrat eine Studentin aus
Osnabrück. Die Klage berief sich auf den Vorwurf, dass der Bedarfssatz
des BAföG verfassungswidrig niedrig war. Die Verhandlung wurde von einer
gemeinsamen Kundgebung der bundes- und sachsenweiten
Studierendenvertretungen freier zusammenschlus von student*innenschaften
(fzs) und Konferenz Sächsischer Studierndenschaften (KSS) sowie zweier
ortsansässigen Studierendenschaften aus der Universität und der
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig begleitet [1]. Das
Bundesverwaltungsgericht ist überzeugt, dass die Feststellung des
Bedarfssatzes nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht und
legt diese nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der
Gesetzgeber habe demnach kein taugliches Berechnungsverfahren gewählt,
weshalb die vorgesehene Bedarfssatzermittlung nicht mit dem
verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu
staatlichen Ausbildungsangeboten vereinbar sei. [2].
Über die endgültige Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wird nun das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Das Verfahren in
Leipzig ist bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt. Die
Studierendenvertretungen sammeln mit einer bundesweiten Kampagne und
Petition zur Reformierung des BAföG [3] weiterhin Unterstützer*innen
ihrer Vorschläge für ein bedarfsgerechtes Ausbildungsförderungsgesetz.
[1]
https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-die-existenz-sichern/
<https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-die-existenz-sichern/>
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31
<https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31>
[3] www.bafoeg50.de <http://www.bafoeg50.de>
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ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 800.000 Studierende.
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