PM: Pressemitteilung: Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für verfassungswidrig

Jonathan Dreusch jonathan.dreusch at fzs.de
Fr Mai 21 09:44:37 CEST 2021


Sehr geehrte Medienschaffende,

unten finden sie eine Pressemitteilung des freien zusammenschluss von 
student*innenschaften und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften 
zum BAföG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2021.

Für Rückfragen stehen Ihnen zu Verfügung:
Jonathan Dreusch, fzs Vorstandsmitglied, Tel.: 0157 725 32231
und Sabine Giese, Sprecherin der KSS, Tel.: 01522 187 4904

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Dreusch

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*Pressemitteilung: Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für 
verfassungswidrig. Versagen der Bundesregierung gerichtlich bestätigt*

Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt das BAföG gegen das 
verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang, da es 
das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht abdeckt.

„/*Der Rechtsanwalt der Klägerin legte anschaulich dar, dass einige 
Bedarfssätze des BAföG sogar unter den Berechnungsgrundlagen von 
Sozialleistungen wie Hartz IV *//**//*liegen. Es ist eine Zumutung, dass 
wir Studierende  weniger Leistungen bekommen, als nach dem Grundgesetz 
geltenden Existenzminimum üblich. Folge ist, dass sich viele Studierende 
in einer finanziell prekären Lagen befinden. Die Richter*innen 
bekundeten selbst, dass dies auch nicht mit dem Bezug von Kindergeld 
oder möglichen Nebenjobs bei parallelem 
Vollzeitstudium zumutbar wäre.*/“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin 
der KSS. „/*Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen ist das BAföG nicht 
dynamisiert und damit nicht gemäß der steigenden Inflation automatisch 
angepasst wird. Ein angemessenes Berechnungsverfahren wurde vom Gericht 
grundsätzlich angezweifelt - beispielsweise entstammt die Grundlage, 
anhand derer die Lebens- und Ausbildungskosten von Studierenden 
ermittelt wurden, die bis 2016 galten, einer Erhebung aus dem Jahr 
2006. Damit wird klar: Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht 
gemacht. Sie stolpert über eine einfach umzusetzende und seit Jahren 
geforderte Maßnahme.*/“

„/*Der Beschluss des BVerwGs bestätigt unsere Einschätzung, dass diese 
sogenannte Ausbildungsförderung - verfassungswidrig - nicht einmal das 
absolute Existenzminimum deckt. Das Bundesministerium für Bildung und 
Forschung (BMBF) hat nicht nur jahrelang regelmäßige Berichte und 
Anpassungen versäumt, es ignoriert auch den grundlegenden Reformbedarf 
des BAföGs. Wir benötigen eine Studienfinanzierung, die mehr als nur das 
Existenzminimum abdeckt - und das so schnell wie möglich. Für Vorschläge 
und Gespräche stehen wir Studierendenvertretungen der 
Bundesbildungsministerin gerne zur Verfügung*/.“, schließt Jonathan 
Dreusch vom freien zusammenschluss von student*innenschaften .

*Hintergrund:*


Am gestrigen Donnerstag, den 20.05.2021 wurde im 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine BAföG-Revisionsverhandlung 
geführt. Rechtsanwalt Joachim Schaller vertrat eine Studentin aus 
Osnabrück. Die Klage berief sich auf den Vorwurf, dass der Bedarfssatz 
des BAföG verfassungswidrig niedrig war. Die Verhandlung wurde von einer 
gemeinsamen Kundgebung der bundes- und sachsenweiten 
Studierendenvertretungen freier zusammenschlus von student*innenschaften 
(fzs) und Konferenz Sächsischer Studierndenschaften (KSS) sowie zweier 
ortsansässigen Studierendenschaften aus der Universität und der 
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig begleitet [1]. Das 
Bundesverwaltungsgericht ist überzeugt, dass die Feststellung des 
Bedarfssatzes nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht und 
legt diese nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der 
Gesetzgeber habe demnach kein taugliches Berechnungsverfahren gewählt, 
weshalb die vorgesehene Bedarfssatzermittlung nicht mit dem 
verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu 
staatlichen Ausbildungsangeboten vereinbar sei. [2].

Über die endgültige Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wird nun das 
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Das Verfahren in 
Leipzig ist bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt. Die 
Studierendenvertretungen sammeln mit einer bundesweiten Kampagne und 
Petition zur Reformierung des BAföG [3] weiterhin Unterstützer*innen 
ihrer Vorschläge für ein bedarfsgerechtes Ausbildungsförderungsgesetz.

[1] 
https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-die-existenz-sichern/ 
<https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-die-existenz-sichern/>

[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31 
<https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31>

[3] www.bafoeg50.de <http://www.bafoeg50.de>

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ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 800.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
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