PM: PM zum Numerus Clausus in der Humanmedizin

Nathalie Schäfer nathalie.schaefer at fzs.de
Do Okt 5 10:26:16 CEST 2017


*Recht auf freie Bildung statt Numerus Clausus – Zur Verhandlung des 
Bundesverfassungsgerichts über die Zulassung in der Humanmedizin *

Gestern Nachmittag traf sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, 
um die mündlichen Verhandlungen in der Frage um die NC-Verfahren für den 
Studiengang Humanmedizin zu führen. Geklagt haben Student*innen gegen 
das aktuelle Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem auf 
Grundlage des Rechts auf Studierfreiheit gemäß Artikel 12 GG. Dies sei 
durch die Übergewichtung der Abiturnote als fast ausschließlich 
relevantes Kriterium für Chancen auf einen Studienplatz stark eingeschränkt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelt, das aktuell immer noch 
geltende Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem für die starke 
Ausrichtung auf die Abiturnoten der Bewerber*innen, die laut Gericht 
bundeslandübergreifend nicht vergleichbar seien. Doch die heutige 
Verhandlung hat gezeigt, dass das nicht der einzige Aspekt ist, der 
einer dringenden Überarbeitung bedarf. Denn die über die zentrale 
Stiftung für Hochschulzulassung vergebenen Studienplätze sind 
beispielsweise daran gebunden, dass Bewerber*innen maximal sechs 
Studienorte priorisieren.

Allerdings werden auch die dringend notwendigen Anpassungen des 
Verfahrens, die grundlegenden strukturellen Probleme, wie beispielsweise 
die mangelnde Anzahl an Studienplätze nicht beheben können. "Es bedarf 
eines generellen Umdenkens in der Hochschulpolitik. Von den 
wettbewerbsorientierten Vergabeverfahren von Geldern für Hochschulen und 
von Studienplätzen an Student*innen muss abgerückt werden. Das Beharren 
auf deren Wirtschaftlichkeit, muss einer nachhaltigen Grundfinanzierung 
von Bund und Ländern gewährleistet werden, damit die Kapazitäten der 
Hochschulen ausgebaut und den aktuellen Zahlen an 
Studienplatzbewerber*innen gerecht werden zu können", so Eva Gruse 
Vorstandsmitglied des freien zusammenschluss von studentInnenschaften. 
"Denn ursprünglich waren die, in vielen Fächern mittlerweile harten, NCs 
als eine Übergangslösung für kurzfristige Engpässe gedacht. Davon kann 
aktuell keineswegs die Rede sein!"

"Die Kapazitäten halten schon seit Langem nicht mehr mit der 
Bewerber*innenzahl Schritt, so dass die Hochschulen gezwungen waren, mit 
Zulassungsbeschränkungen zu reagieren. Die Bildungspolitik hat auf diese 
Entwicklungen nicht reagiert und die Studienbedingungen verschlechtern 
sich zunehmend. Hinter der geforderten "Passfähigkeit" der 
Bewerber*innen steht aus Sicht des fzs eine rückwärtsgewandte Sehnsucht 
nach der kleinen überschaubaren Universität. Der gesellschaftliche 
Bildungsdiskurs wird derzeit dominiert durch eine Leistungsideologie, 
die ein Scheitern im Studium auf die Person des*der Student*in abschiebt 
und letztendlich als Legitimation zum Abbau von Studienplätzen dienen 
wird." so Tobias Eisch aus dem Vorstand des freien zusammenschluss von 
studentInnenschaften.

"Das Recht auf Bildung und damit das Recht auf freie Studienwahl, sollte 
nicht durch Selektionsmechanismen wie den Numerus Clausus beschränkt 
werden. Niemand sollte daran gehindert werden sein Wunschstudium 
aufzunehmen. Darüber hinaus gehen derartigen Auswahlprozesse immer mit 
sozialer Selektion einher. Aus unserer Sicht sollte ein Bildungssystem 
immer unabhängig von sozialer Herkunft sein!" so Nathalie Schäfer vom 
freien zusammenschluss von student*innenschaften.

Bei Rückfragen:

Tobias Eisch:
tobias.eisch at fzs.de
0157-72532231

Konstantin Korn:
konstantin.korn at fzs.de
0170-8573399

Eva Gruse:
eva.gruse at fzs.de
0151-16807671

Nathalie Schäfer:
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