PM: PM zum Numerus Clausus in der Humanmedizin
Nathalie Schäfer
nathalie.schaefer at fzs.de
Do Okt 5 10:26:16 CEST 2017
*Recht auf freie Bildung statt Numerus Clausus – Zur Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts über die Zulassung in der Humanmedizin *
Gestern Nachmittag traf sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,
um die mündlichen Verhandlungen in der Frage um die NC-Verfahren für den
Studiengang Humanmedizin zu führen. Geklagt haben Student*innen gegen
das aktuelle Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem auf
Grundlage des Rechts auf Studierfreiheit gemäß Artikel 12 GG. Dies sei
durch die Übergewichtung der Abiturnote als fast ausschließlich
relevantes Kriterium für Chancen auf einen Studienplatz stark eingeschränkt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelt, das aktuell immer noch
geltende Verfahren zur Studienplatzvergabe unter anderem für die starke
Ausrichtung auf die Abiturnoten der Bewerber*innen, die laut Gericht
bundeslandübergreifend nicht vergleichbar seien. Doch die heutige
Verhandlung hat gezeigt, dass das nicht der einzige Aspekt ist, der
einer dringenden Überarbeitung bedarf. Denn die über die zentrale
Stiftung für Hochschulzulassung vergebenen Studienplätze sind
beispielsweise daran gebunden, dass Bewerber*innen maximal sechs
Studienorte priorisieren.
Allerdings werden auch die dringend notwendigen Anpassungen des
Verfahrens, die grundlegenden strukturellen Probleme, wie beispielsweise
die mangelnde Anzahl an Studienplätze nicht beheben können. "Es bedarf
eines generellen Umdenkens in der Hochschulpolitik. Von den
wettbewerbsorientierten Vergabeverfahren von Geldern für Hochschulen und
von Studienplätzen an Student*innen muss abgerückt werden. Das Beharren
auf deren Wirtschaftlichkeit, muss einer nachhaltigen Grundfinanzierung
von Bund und Ländern gewährleistet werden, damit die Kapazitäten der
Hochschulen ausgebaut und den aktuellen Zahlen an
Studienplatzbewerber*innen gerecht werden zu können", so Eva Gruse
Vorstandsmitglied des freien zusammenschluss von studentInnenschaften.
"Denn ursprünglich waren die, in vielen Fächern mittlerweile harten, NCs
als eine Übergangslösung für kurzfristige Engpässe gedacht. Davon kann
aktuell keineswegs die Rede sein!"
"Die Kapazitäten halten schon seit Langem nicht mehr mit der
Bewerber*innenzahl Schritt, so dass die Hochschulen gezwungen waren, mit
Zulassungsbeschränkungen zu reagieren. Die Bildungspolitik hat auf diese
Entwicklungen nicht reagiert und die Studienbedingungen verschlechtern
sich zunehmend. Hinter der geforderten "Passfähigkeit" der
Bewerber*innen steht aus Sicht des fzs eine rückwärtsgewandte Sehnsucht
nach der kleinen überschaubaren Universität. Der gesellschaftliche
Bildungsdiskurs wird derzeit dominiert durch eine Leistungsideologie,
die ein Scheitern im Studium auf die Person des*der Student*in abschiebt
und letztendlich als Legitimation zum Abbau von Studienplätzen dienen
wird." so Tobias Eisch aus dem Vorstand des freien zusammenschluss von
studentInnenschaften.
"Das Recht auf Bildung und damit das Recht auf freie Studienwahl, sollte
nicht durch Selektionsmechanismen wie den Numerus Clausus beschränkt
werden. Niemand sollte daran gehindert werden sein Wunschstudium
aufzunehmen. Darüber hinaus gehen derartigen Auswahlprozesse immer mit
sozialer Selektion einher. Aus unserer Sicht sollte ein Bildungssystem
immer unabhängig von sozialer Herkunft sein!" so Nathalie Schäfer vom
freien zusammenschluss von student*innenschaften.
Bei Rückfragen:
Tobias Eisch:
tobias.eisch at fzs.de
0157-72532231
Konstantin Korn:
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