PM: Bündnis- Studierende klagen gegen diskriminierende Gebühren in Baden-Württemberg
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Fr Jul 14 09:02:37 CEST 2017
--- SPERRFRIST: FREITAG, 14.07.2017, 11:00 UHR ---
PRESSEMITTEILUNG
Studierende klagen gegen diskriminierende Gebühren in Baden-Württemberg
SCHON VOR EINFÜHRUNG DER STUDIENGEBÜHREN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE
ZWEIFELTEN EXPERT*INNEN AN DEREN VERFASSUNGS- UND VÖLKERRECHTSMÄßIGKEIT.
EIN STUDENT AUS FREIBURG WILL DAHER KLAGE GEGEN SEINEN GEBÜHRENBESCHEID
ERHEBEN. DER STUDIERENDENRAT DER UNIVERSITÄT FREIBURG, DAS
AKTIONSBÜNDNIS GEGEN BILDUNGS- UND STUDIENGEBÜHREN (ABS), DER FREIE
ZUSAMMENSCHLUSS VON STUDENT*INNENSCHAFTEN (FZS) UND DER BUNDESVERBAND
AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER (BAS) UNTERSTÜTZEN IHN DABEI.
Sina Elbers, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg,
erklärt dazu: „Die Landesregierung hat im Beschlussprozess des Gesetzes
leider gekonnt alle kritischen Bedenken überhört. Durch die
Unterstützung dieser Klage, werden wir unseren internationalen
Kommiliton*innen dabei zur Seite stehen, ihre Teilhabe- und
Gleichheitsrechte wieder zu erlangen, die ihnen die Landesregierung
fälschlicherweise abgesprochen hat."
Trotz massiven Widerstands und diverser Argumente von Seiten der
Studierenden, Gewerkschaften, Migrations- und Entwicklungsverbänden und
anderen Landtagsfraktionen, beschloss die grün-schwarze Landesregierung
am 09. Mai 2017 die Einführung der Studiengebühren für
Nicht-EU-Ausländer*innen und Studierende im Zweitstudium. 1500EUR müssen
internationale Studierende pro Semester zahlen. Dies betrifft auch den
von uns unterstützten Kläger. Phillip Stöcks, Vorstand der
Studierendenvertretung der Uni Freiburg erklärt dazu: "Genau wie der von
uns vertretene Kläger, halten wir das für diskriminierend. Daher reichen
wir stellvertretend für diesen betroffenen Studenten Klage gegen den
Gebührenbescheid ein. Wir hoffen die Gebühren auf juristischem Weg
nachträglich zu verhindern."
Laut einem 2014 erstellten Rechtsgutachten des Juristen Wilhelm
Achelpöhler verstoßen die Gebühren gegen den Gleichheitssatz in Art. 3
Abs. 1 GG, das Recht auf Bildung in Art. 11 Abs. 1 der
Baden-Württembergischen Landesverfassung und verschiedenen Teilhabe- und
Gleichheitsrechten des UN-Sozialpakts.
Auch Jakob Lohmann und David Werdermann, zwei Autoren des
Verfassungsblogs, teilen diese Auffassung. Sie schreiben: Die
Argumentation des Wissenschaftsministeriums deute nicht nur auf ein
vormodernes Zugehörigkeitsverständnis hin, sondern ignoriere auch die
Maßstabsverschärfung, die das Bundesverfassungsgericht seit 2004 für die
Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit
vorgenommen hat. Rein fiskalische Erwägungen könnten nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vornherein keine
Ungleichbehandlungen rechtfertigen. Auch das Recht auf Bildung sehen die
beiden Autoren des Blogs bedroht: "Um das Recht auf Bildung nicht zu
gefährden, dürfen Studiengebühren nicht prohibitiv wirken und müssen
sozial verträglich ausgestaltet sein. Beides trifft auf diese Gebühren
nicht zu."
"Bei den Gebühren kann nicht von sozialer Verträglichkeit gesprochen
werden, da diese in keinem Fall geprüft wird. Die 1500EUR kommen zu den
ohnehin schon hohen Lebenshaltungskosten hinzu und das ohne einen
Anspruch auf unterstützende Kredite.", so Maleen Steding, Vorständin der
Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Wilhelm Achelpöhler, Anwalt des
Klägers erklärt: „Die Studiengebühren in Baden-Württemberg verletzen das
Recht auf Gleichbehandlung. Dagegen werden wir nun gemeinsam vor Gericht
kämpfen."
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Kontakt:
Sina Elbers , Leon Grünig, Maleen Steding, Phillip Stöcks, Vorstand der
Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
vorstand at stura.org oder 0761 203 2033 / +49 151 5211 2078 (Phillip
Stöcks)
Janek Heß, Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften,
janek.hess at fzs.de, +49 157 725 322 31
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