PM: Jetzt neu und ohne soziale Absicherung: Mutterschutz auch für Student*innen

fzs e.V. presse at fzs.de
Mi Mai 4 19:20:26 CEST 2016


Jetzt neu und ohne soziale Absicherung: Mutterschutz auch für 
Student*innen

Am 4. Mai 2016 beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung 
des Mutterschutzgesetzes. Im Rahmen der ersten Novellierung seit über 50 
Jahren forderte der freie zusammenschluss von student*innenschaften 
(fzs), dass auch Stüdent*innen, Schüler*innen und Praktikant*innen unter 
Mutterschutz stehen. Die Bundesregierung ist zumindest in Teilen den 
Forderungen des fzs nachgekommen.

Dazu Marie Dücker, Mitglied im Vorstand des fzs: "Wir begrüßen, dass 
die Bundesregierung auf die Forderungen der Student*innen gehört hat. Es 
war lange überfällig, dass auch schwangere und stillende Schüler*innen, 
Student*innen und Praktikant*innen durch das Mutterschutzgesetz 
geschützt werden. Dem Sammelsurium an bisher existenten Regelungen der 
Hochschulen ist jetzt ein verbindlicher, bundesweiter Rahmen gesetzt."

Mandy Gratz, ebenfalls Mitglied im Vorstand dazu weiter: "Die nun 
beschlossene Regelung ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. 
Jedoch bleibt  eine Schwangerschaft während des Studiums immer noch ein 
finanzielles Wagnis. Auch jetzt bleiben Student*innen von sämtlichen 
finanzielle Leistungen, die mit dem Mutterschutz in Zusammenhang stehen, 
ausgeschlossen. Stattdessen können Student*innen eine Ausnahme von der 
Schutzfrist beantragen. Zynischerweise bedeutet das auch, dass sie 
arbeiten gehen können und damit für ihren eigenen Lebensunterhalt 
sorgen, wo anderen die Beschäftigung verboten wird und es staatliche 
geregelte Ersatzleistungen gibt. Diese Versorgungslücke wurde sehenden 
Auges nicht geschlossen. Damit wurde wieder nur Kosmetik betrieben, wo 
viel tiegreifendere Änderungen von Nöten wären."

Kontakt:

Marie Dücker: marie.duecker at fzs.de - 0157-72532231
Mandy Gratz: Mandy.gratz at fzs.de