PM: Studie zeigt: Ausnahmen für Praktikant*innen beim Mindestlohn müssen fallen

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Mi Aug 10 15:57:34 CEST 2016


*Studie zeigt: Ausnahmen für Praktikant*innen beim Mindestlohn müssen 
fallen*

Der freie zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) fordert 
anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie, den Ausnahmen für 
Praktika im Mindestlohngesetz ein Ende zu setzen.

Die DGB-Jugend hat zu Beginn der Woche eine neue Studie zum Thema 
Praktikum und Mindestlohn veröffentlicht. Deutlich wird, dass der 
gesetzliche Mindestlohn zwar in Teilen den Durchschnittsverdienst der 
Praktikant*innen erhöhen konnte, aber insgesamt bleibt das Praktikum 
Sinnbild eines prekären Berufseinstiegs junger Menschen. So finden 
mittlerweile 73 Prozent der jährlich rund 600.000 Praktika im Studium 
statt; genau dort, wo der Mindestlohn seine meisten Ausnahmen hat. Die 
Studie zeigt deutlich, dass die Berufseinsteiger*innen sich Sorgen um 
ihre Zukunft machen und die finanzielle Engpässe erheblichen Druck 
ausüben. Im Schnitt sind Praktikant*innen 25 Jahre alt und mehrheitlich 
Frauen. Prekär, weiblich und jung bleiben somit die Merkmale der 
Generation Praktikum.

  Matthias Schröder, Mitglied im Ausschuss Sozialpolitik des freien 
zusammenschluss der student*innenschaften (fzs), erklärt: „Die Studie 
gibt Rückenwind für unsere Forderungen. Ein allgemeiner Mindestlohn kann 
die unsichere Lage junger Menschen nur verbessern, wenn er wirklich für 
alle gilt. Die zahlreichen Ausnahmen haben für eine Verschiebung der 
Ausbeutung gesorgt und treffen Studierende besonders hart. Die Ausnahmen 
öffnen Tür und Tor für unvorstellbare Umgehungsstrategien der 
Arbeitgeber*innen, die nur ein Ende finden werden, wenn die Ausnahmen 
ihr Ende finden. Die Kreativität der Arbeitgeber*innen beim Umgehen des 
Mindestlohns muss in die Gestaltung guter Bedingungen fließen, damit 
Praktika ihr Versprechen als Lernverhältnis einlösen können. Dazu gehört 
auch, dass Praktikant*innen nicht zu zweitklassigen Angestellten werden. 
Arbeitnehmer*innenrechte dürfen vor Lernverhältnissen nicht haltmachen. 
Urlaubsanrecht, Arbeitszeitgrenzen und Entgeltfortzahlung müssen endlich 
auch für Praktikant*innen selbstverständlich werden.“

  Marie Dücker, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss der 
student*innenschaften (fzs) ergänzt: „Praktika sollen zur Orientierung 
dienen und Studieninhalte mit praktischen Erfahrungen ergänzen. In der 
Realität erfahren junge Menschen aber nur, wie wenig ihre Forderungen 
wertgeschätzt werden. Den Wünschen nach finanzieller Sicherheit, 
flexibler und freier Lebensgestaltung steht der unsichere und belastende 
Berufseinstieg entgegen. Wir fordern die Politik daher erneut auf, den 
Ausnahmen beim Mindestlohn ein Ende zu bereiten! Die miserable Situation 
der Student*innen durch unzureichende öffentliche Studienfinanzierung 
darf nicht auch noch durch unbezahlte Praktika verschlimmert werden. 
Wenn die Gesellschaft von Berufseinsteiger*innen praktische Erfahrungen 
verlangt, müssen diese entsprechend bezahlt werden.“

Die Studie ist online kostenlos verfügbar: https://jugend.dgb.de/-/pvo

_Kontakt:_

Matthias Schröder: 0160-95012478

Marie Dücker: 0157-7253223, marie.duecker at fzs.de



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