[fzs-pressemitteilung] Urteil des VG Gelsenkirchen: Grundrecht auf Studienplatz - Studierende müssen zugelassen werden
Erik Marquardt
erik.marquardt at fzs.de
Fr Sep 30 10:20:20 CEST 2011
fzs: Urteil des VG Gelsenkirchen: Grundrecht auf Studienplatz - Studierende müssen zugelassen werden
fzs (Berlin) - In einem Urteil des Verfassungsgerichts Gelsenkirchen wurde am 28.09.2011 entschieden, dass Studienbewerber*innen die seit 6 Jahren auf die Zulassung zu einem Studium warten, diese nun erhalten müssen.
Diese Grundsatzentscheidung stellt wieder einmal klar, dass die momentane Zulassungspraxis an den Hochschulen verfassungswidrig ist.
Erik Marquardt, fzs-Vorstandsmitglied hierzu:
"Bereits 1972 stellte das Bundesverfassungsgesetz fest, dass das Grundrecht auf freie Berufswahl auch heißt, dass es ein Grundrecht auf einen Studienplatz gibt. Der momentane Studienplatzmangel widerspricht dem vollkommen. Anstatt dass es zu einer Verbesserung kommt, verschlechtert sich die Situation jedoch von Semester zu Semester."
Durch die doppelten Abiturjahrgänge, die Aussetzung der Wehrpflicht und geburtenstarke Jahrgänge wird in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Bewerbungszahlen gerechnet. Hinzu kommt, dass der Anteil der Studierenden eines Jahrgangs eigentlich erhöht werden soll. Für viele Studierwillige gibt es somit keine Möglchkeit, das gewünschte Fach zu studieren.
fzs-Vorstandsmitglied Torsten Rekewitz erläutert abschließend:
"Die Abiturnote ist nicht geeignet um den späteren Studienerfolg zu messen. Nach ihr zu selektieren macht keinen Sinn. Nur die Bewerber*innen können entscheiden, welches Studienfach für sie geeignet ist. Sie müssen in diesem Fach auch einen Platz bekommen. Das bekräftigt das benannte Urteil. Es ist nicht verständlich, warum keine geeigneten Schritte ergriffen werden um im Hochschulsysten verfassungskonforme Bedingungen herzustellen."
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Das Urteil im Originaltext kann kurzfristig zugesandt werden.
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