[fzs-pressemitteilung] Hamburg berät über neues Studiengebühren-Modell

Bianka Hilfrich bianka_hilfrich at web.de
Di Jul 1 10:21:24 CEST 2008


PRESSEMITTEILUNG DES FREIEN ZUSAMMENSCHLUSS VON STUDENTINNENSCHAFTEN

Berlin, 01. Juli 2008

Hamburg berät über neues Studiengebühren-Modell

Studentischer Dachverband kritisiert vorgelegten Gesetzesentwurf

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)
kritisiert den Gesetzesentwurf zur Änderung des Hamburgischen
Hochschulgesetz. Hierzu findet heute die erste Anhörung des
Wissenschaftsausschusses zum Thema Studiengebühren statt.

Ein massives Problem stellt die Umstellung von allgemeinen  
Studiengebühren auf nachgelagerte  Studiengebühren dar – eine  
Abschaffung der Gebühren konnte sich nicht durchsetzen. Sehr kritisch  
zu betrachten ist, dass die Möglichkeit anfallende Gebühren nach dem
Studium zu zahlen nur Studierende offen steht, die sich in der
Regelstudienzeit plus zwei Semester befinden. Außerdem gilt die
Regelung nur für Studierende, die das 45. Lebensjahr noch nicht
erreicht haben. "Mit nachgelagerten Studiengebühren ist keine  
Verbesserung für die Studierenden
geschaffen", stellt Bianka Hilfrich, Mitglied im fzs-Vorstand, klar.
"Die Lage der Studierenden, die neben dem
Studium arbeiten müssen wird nicht ausreichend berücksichtigt", so
Hilfrich weiter. Die Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland hatte ergeben,
dass gerade Studierende die ihr Studium durch einen oder mehrere Jobs
finanzieren müssen eine deutlich längere Studiendauer vorweisen.

Auch die Befreiungstatbestände sind absolut unzureichend. Hierzu
erklärt Florian Hillebrand, fzs-Vorstand: "Sich mit der Einschränkung
von Befreiungsmöglichkeiten zu rühmen, die gerade Studierende mit
Kindern und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
betreffen, ist vollkommen verfehlt." Erklärt wird die Einschränkung
mit der Möglichkeit ein Darlehn aufzunehmen. "Ein Darlehn aufnehmen
zu müssen macht Studiengebühren in keiner Weise sozial
verträglicher", so Hillebrand weiter.

Ein weiteres Problem stellt die Kappungsgrenze dar, die mit 17.000
Euro fast unerreichbar hoch liegt und damit kaum positive Effekte  
hat. Ein Darlehn kann jedoch nur noch für die
Regelstudienzeit plus zwei beantragt werden. "Die Kappungsgrenze zu
erreichen ist also selbst für BAföG-Empfänger und Empfängerinnen
nahezu utopisch", kritisiert Bianka Hilfrich abschließend.

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