[fzs-pressemitteilung] Erhebung von Studiengebühren verstößt gegen hessische Verfassung!

Martin Menacher martin.menacher at fzs.de
Don Nov 1 17:48:16 CET 2007


Erhebung von Studiengebühren verstößt gegen hessischeVerfassung!

Verwaltungsgericht bestätigt Studierendenverband im Kampf gegen 
Studiengebühren, Sozialverträglichkeit der Gebühren ist reine Einbildung

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) 
begrüßt den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen. Danach ist die 
Erhebung von Studiengebühren nicht mit der Hessischen Verfassung 
vereinbar. Damit stärkt das Verwaltungsgericht den 
Studierendenvertretungen im Kampf gegen die Studiengebühren den Rücken. 
fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher erklärt: „Wir sehen uns in unserem 
Kampf gegen die Studiengebühren erneut bestätigt. Studiengebühren 
besitzen keine juristische Legitimation. Sie verstoßen gegen die 
Hessische Landesverfassung.“ Eine gesellschaftliche Zustimmung zu 
Studiengebühren gebe es nicht. Durch die Gebühren würden im 
Bildungssystem zusätzliche Hürden errichtet. „Stärker als zuvor hängen 
die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen heute von der 
Einkommenssituation der Eltern ab. Ein Grund dafür ist die Erhebung von 
Studiengebühren. Das Gericht zeigt der Landesregierung, dass siedie 
verfassungsrechtliche Realität nicht einfach ausblenden kann“, fügt 
Vorstandsmitglied Regina Weber hinzu. Die angepriesene 
Sozialverträglichkeit der Studiengebühren sei reine Einbildung. Der 
studentische Dachverband sieht optimistisch in die Zukunft. „Der 
Hessische Staatsgerichtshof muss nun einen Schlussstrich unter die 
Erhebung von Studiengebühren ziehen. Eine sofortige Abschaffung der 
Studiengebühren ist dringend geboten.“, schließt Martin Menacher.

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Martin Menacher
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