[fzs-pressemitteilung] Erhebung von Studiengebühren verstößt gegen hessische Verfassung!
Martin Menacher
martin.menacher at fzs.de
Don Nov 1 17:48:16 CET 2007
Erhebung von Studiengebühren verstößt gegen hessischeVerfassung!
Verwaltungsgericht bestätigt Studierendenverband im Kampf gegen
Studiengebühren, Sozialverträglichkeit der Gebühren ist reine Einbildung
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)
begrüßt den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen. Danach ist die
Erhebung von Studiengebühren nicht mit der Hessischen Verfassung
vereinbar. Damit stärkt das Verwaltungsgericht den
Studierendenvertretungen im Kampf gegen die Studiengebühren den Rücken.
fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher erklärt: „Wir sehen uns in unserem
Kampf gegen die Studiengebühren erneut bestätigt. Studiengebühren
besitzen keine juristische Legitimation. Sie verstoßen gegen die
Hessische Landesverfassung.“ Eine gesellschaftliche Zustimmung zu
Studiengebühren gebe es nicht. Durch die Gebühren würden im
Bildungssystem zusätzliche Hürden errichtet. „Stärker als zuvor hängen
die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen heute von der
Einkommenssituation der Eltern ab. Ein Grund dafür ist die Erhebung von
Studiengebühren. Das Gericht zeigt der Landesregierung, dass siedie
verfassungsrechtliche Realität nicht einfach ausblenden kann“, fügt
Vorstandsmitglied Regina Weber hinzu. Die angepriesene
Sozialverträglichkeit der Studiengebühren sei reine Einbildung. Der
studentische Dachverband sieht optimistisch in die Zukunft. „Der
Hessische Staatsgerichtshof muss nun einen Schlussstrich unter die
Erhebung von Studiengebühren ziehen. Eine sofortige Abschaffung der
Studiengebühren ist dringend geboten.“, schließt Martin Menacher.
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Martin Menacher
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