[fzs-pressemitteilung] Urteil für AutobahnbesetzerInnen vollkommen überzogen!
Elke Michauk
elke.michauk at fzs.de
Die Aug 28 06:55:35 CEST 2007
Berlin/Marburg
Am Montag, den 27. August fand in Marburg der zweite Teil des
Prozesses gegen die „Autobahn“-BlockiererInnen statt. Ein
Lehramtsstudent wurde bereits am 6. August zu 90 Tagessätzen á 20
Euro, obwohl die Staatsanwaltschaft "nur" 60 gefordert hatte,
verurteilt.
Bereits das erste Urteil sorgte nicht nur bei den
StudiengebührengegnerInnen für Unmut, da dieses mehr als
überzogen war. Im folgenden wurde gegen den leitenden Richter ein
Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgeschmettert,
sodass der Richter auch beim zweiten Teil des Prozesses als
Richter eingesetzt wurde.
„Bereits das erste Urteil hat gezeigt, dass der Richter kein
Interesse an einer milden Strafe, sondern am statuieren eines
Exempels hat“, so Konstantin Bender, Mitglied des Vorstandes des
freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Die drei
ebenfalls Angeklagten wurden gestern zu 4, 5 bzw. 6 Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie je 200 Stunden Sozialdienst
beim der Autobahnmeisterei verurteilt.
„Repressionen dieses Ausmaßes zeugen von reiner Willkür. Bei der
knapp 11stündigen Verhandlung wurde alle zuvor gesammelten
„Beweise“ widerlegt. Selbst über Formfehler wurde durch das
Gericht hinweggesehen“, so Elke Michauk, ebenfalls
Vorstandsmitglied des fzs.
Die verurteilten Studierenden werden Rechtsmittel gegen das
Urteil einlegen, um so der Gerechtigkeit Ausdruck zu verleihen.
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert die
zuständige Instanz dazu auf, sich dem Fall unvoreingenommen zu
widmen und die gefällten Urteilen entsprechend zu revidieren.
Für Rückfragen wenden Sie sich an Elke Michauk 01577 253 22 30
oder Konstantin Bender 0178 232 44 94