[fzs-pressemitteilung] Urteil für AutobahnbesetzerInnen vollkommen überzogen!

Elke Michauk elke.michauk at fzs.de
Die Aug 28 06:55:35 CEST 2007


Berlin/Marburg
Am Montag, den 27. August fand in Marburg der zweite Teil des 
Prozesses gegen die „Autobahn“-BlockiererInnen statt. Ein 
Lehramtsstudent wurde bereits am 6. August zu 90 Tagessätzen á 20 
Euro, obwohl die Staatsanwaltschaft "nur" 60 gefordert hatte, 
verurteilt.

Bereits das erste Urteil sorgte nicht nur bei den 
StudiengebührengegnerInnen für Unmut, da dieses mehr als 
überzogen war. Im folgenden wurde gegen den leitenden Richter ein 
Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgeschmettert, 
sodass der Richter auch beim zweiten Teil des Prozesses als 
Richter eingesetzt wurde.

„Bereits  das erste Urteil hat gezeigt, dass der Richter kein 
Interesse an einer milden Strafe, sondern am statuieren eines 
Exempels hat“, so Konstantin Bender, Mitglied des Vorstandes des 
freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Die drei 
ebenfalls Angeklagten wurden gestern zu 4, 5 bzw. 6 Monaten 
Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie je 200 Stunden Sozialdienst 
beim der Autobahnmeisterei verurteilt.

„Repressionen dieses Ausmaßes zeugen von reiner Willkür. Bei der 
knapp 11stündigen Verhandlung wurde alle zuvor gesammelten 
„Beweise“  widerlegt. Selbst über Formfehler wurde durch das 
Gericht hinweggesehen“, so Elke Michauk, ebenfalls 
Vorstandsmitglied des fzs.

Die verurteilten Studierenden werden Rechtsmittel gegen das 
Urteil einlegen, um so der Gerechtigkeit Ausdruck zu verleihen.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert die 
zuständige Instanz dazu auf, sich dem Fall unvoreingenommen zu 
widmen und die gefällten Urteilen entsprechend zu revidieren.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Elke Michauk 01577 253 22 30 
oder Konstantin Bender 0178 232 44 94