[fzs-pressemitteilung] fzs begrüßt Urteil zur Rasterfahndung

Christian Berg|fzs christian.berg at fzs.de
Die Mai 23 12:07:45 CEST 2006


Pressemitteilung des fzs
Berlin, 23. Mai 2006



fzs begrüßt Urteil zur Rasterfahndung

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)
begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung.
Das Gericht hat einem marrokanischen Studenten, der gegen die
Rasterfahndung geklagt hatte, Recht gegeben und in der präventiven
Rasterfahnung eine Verletzung des Grundrechtes auf informationelle
Selbstbestimmung gesehen. Der fzs sieht sich in seiner klaren Ablehnung
der Rasterfahndung gestärkt.

Christian Berg, Vorstandsmitglied im fzs, erklärte dazu: "Das Urteil
macht deutlich, dass die Bundesrepublik mit den Grundrechten
ausländischer Studierender nicht umspringen kann wie sie möchte.
Ausländische Studierende, vornehmlich aus arabischen Ländern, wurden
unter Generalverdacht gestellt und waren monatelang unter den
absurdesten Umständen polizeilicher Willkür und dem Misstrauen ihrer
Kommilitoninnen und Kommilitonen ausgesetzt. Die
Studierendenvertretungen haben sich erfolgreich gegen diese
Grundrechtsbeschneidung zur Wehr gesetzt."

Der fzs und die lokalen Studierendenschaften hatten sich intensiv für
die betroffenen Studierenden eingesetzt und ein Ende der Rasterfahndung
gefordert. Mit der Rasterfahndung, die Tausende Studierende ohne Grund
unter massiven psychischen Druck setzte, wurde klar in elementare
Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Der Dachverband der
Studierendenschaften forderte eine persönliche Entschuldigung der
Verantwortlichen ein. "Die Bundesrepublik betont immer wieder die
Internationalisierung ihrer Hochschulen. Wie wenig davon tatsächlich
umgesetzt wird, hat die systematische Rasterfahndung gezeigt. Es ist an
der Zeit anzuerkennen, dass dies ein Irrweg war und ist", so Berg
abschließend.