PM: Nicht ohne mein Buch - Lockdown macht Studium unmöglich

Carlotta Kühnemann carlotta.kuehnemann at fzs.de
Fr Dez 18 12:57:22 CET 2020


Sehr geehrte Medienschaffende,

ich übersende Ihnen heute die aktuelle Pressemitteilung des 
studentischen Bundesverbands fzs bezüglich des zweiten Lockdowns und den 
Auswirkungen auf Studierende.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit:

  * Carlotta Kühnemann: 0151 16807671, carlotta.kuehnemann at fzs.de

Beste Grüße

Carlotta Kühnemann

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Nicht ohne mein Buch - Lockdown macht Studium unmöglich

Carlotta Kühnemann (Vorständin des fzs): "Wir begrüßen die Maßnahmen von 
Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie. Gleichzeitig dürfen die 
Folgen wie geschlossene Bibliotheken nicht erneut zulasten der 
Studierenden gehen. Einige Hochschulen haben bereits reagiert, an 
anderen Hochschulen wurden bisher jedoch keine nachteilsausgleichenden 
Maßnahmen ergriffen."

Amanda Steinmaus (Koordinatorin des Landes-ASten-Treffens NRW) ergänzt: 
"Promovierende und Studierende sind bei der Erstellung von Haus- und 
Abschlussarbeiten wie auch bei der Vorbereitung auf Prüfungen auf den 
Zugang zu Fachliteratur angewiesen. Aufgrund der besonderen Situation 
müssen alle Abgabefristen entsprechend verlängert werden. Dies sollte 
landeseinheitlich geregelt werden."

Andreas Bauer (Sprecher der Landesstudierendenvertretung 
Baden-Württemberg) sagt: "Für Studierende mit Kindern oder anderen 
Pflegeaufgaben bedeutet eine Schließung der Bibliotheken auch, dass sie 
in den nächsten Wochen keinen ruhigen Ort mehr zum Arbeiten haben. 
Sobald die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirken, sollten 
Bibliotheken daher unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen dürfen."

Lukas Eichinger (Sprecher der  Konferenz sächsischer 
Studierendenschaften): "Durch eine Verlängerung der Regelstudienzeit 
haben Studierende einen verlängerten BAföG-Anspruch. Jedoch muss auch 
der Leistungsnachweis an die Pandemiesituation angepasst werden. 
Insbesondere im Mastermasterstudium war bisher kein Leistungsnachweis 
nötig. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit auf fünf oder mehr 
Semester ändert sich das. Dafür gibt es aber keine angepassten 
Regelungen, weswegen diese Studierenden die Förderung verlieren werden. 
Eine alleinige Erhöhung der Regelstudienzeit reicht an dieser Stelle 
nicht aus. Das verpasste Handeln des BMBF zeigt sich hier nun in einem 
Wirrwarr an Landesregelungen, die der Situation gar nicht gerecht werden 
können, zumal nicht in allen Bundesländern die Regelstudienzeiten durch 
die Landesparlamente verlängert wurden."

Für viele Studierende verlängert sich die Studiendauer durch ausfallende 
Praktika und Veranstaltungen. Wir fordern aus diesem Grund eine 
einheitliche Regelung zur Erweiterung der Regelstudienzeit, eine 
Erhöhung der Fehlversuche und Verlängerung der Abgabefristen.

Hintergrund

Bibliotheken bieten den Zugang zu Fachliteratur für 
Wissenschaftler:innen und Studierende. Dieser wird benötigt, um 
wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Im Sommer haben viele 
Hochschulen aus diesem Grund Abgabefristen verlängert.

Die Förderungshöchstdauer im BAföG richtet sich nach der 
Regelstudienzeit des Studiengangs. Es muss aber spätestens nach dem 4. 
Fachsemester ein Leistungsnachweis dem BAföG-Ämtern vorgelegt werden 
muss. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von der Förderungshöchstdauer.

Gleichzeitig sind in einigen Bundesländern Mindestsemesterzahlen 
festgeschrieben, die bei Überschreitung zu einer Zwangsexmatrikulation 
führen. Im Sommer haben die meisten Bundesländer die Regelstudienzeit 
verlängert.

-- 
e.:carlotta.kuehnemann at fzs.de
t.: 0151 / 168 076 71

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