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<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p> </p>
<div class="moz-text-html" lang="x-unicode">
<p>Sehr geehrte Medienschaffende,</p>
<p>ich übersende Ihnen heute die aktuelle Pressemitteilung des
studentischen Bundesverbands fzs bezüglich des zweiten Lockdowns
und den Auswirkungen auf Studierende.<br>
</p>
<p>Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit:<br>
</p>
<ul>
<li>Carlotta Kühnemann: 0151 16807671, <a
class="moz-txt-link-abbreviated"
href="mailto:amanda.steinmaus@fzs.de">carlotta.kuehnemann@fzs.de</a></li>
</ul>
Beste Grüße<br>
<p> Carlotta Kühnemann</p>
<p>____________________________</p>
<p> </p>
<p class="MsoNormal">Nicht ohne mein Buch - Lockdown macht Studium
unmöglich</p>
<p class="MsoNormal">Carlotta Kühnemann (Vorständin des fzs): "Wir
begrüßen die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der
Pandemie. Gleichzeitig dürfen die Folgen wie geschlossene
Bibliotheken nicht erneut zulasten der Studierenden gehen.
Einige Hochschulen haben bereits reagiert, an anderen
Hochschulen wurden bisher jedoch keine nachteilsausgleichenden
Maßnahmen ergriffen."</p>
<p class="MsoNormal">Amanda Steinmaus (Koordinatorin des
Landes-ASten-Treffens NRW) ergänzt: "Promovierende und
Studierende sind bei der Erstellung von Haus- und
Abschlussarbeiten wie auch bei der Vorbereitung auf Prüfungen
auf den Zugang zu Fachliteratur angewiesen. Aufgrund der
besonderen Situation müssen alle Abgabefristen entsprechend
verlängert werden. Dies sollte landeseinheitlich geregelt
werden."</p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-spacerun:yes"> </span>Andreas
Bauer (Sprecher der Landesstudierendenvertretung
Baden-Württemberg) sagt: "Für Studierende mit Kindern oder
anderen Pflegeaufgaben bedeutet eine Schließung der Bibliotheken
auch, dass sie in den nächsten Wochen keinen ruhigen Ort mehr
zum Arbeiten haben. Sobald die Maßnahmen zur Eindämmung der
Pandemie wirken, sollten Bibliotheken daher unter strengen
Hygieneregeln wieder öffnen dürfen."</p>
<p class="MsoNormal">Lukas Eichinger (Sprecher der Konferenz
sächsischer Studierendenschaften): "Durch eine Verlängerung der
Regelstudienzeit haben Studierende einen verlängerten
BAföG-Anspruch. Jedoch muss auch der Leistungsnachweis an die
Pandemiesituation angepasst werden. Insbesondere im
Mastermasterstudium war bisher kein Leistungsnachweis nötig.
Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit auf fünf oder mehr
Semester ändert sich das. Dafür gibt es aber keine angepassten
Regelungen, weswegen diese Studierenden die Förderung verlieren
werden. Eine alleinige Erhöhung der Regelstudienzeit reicht an
dieser Stelle nicht aus. Das verpasste Handeln des BMBF zeigt
sich hier nun in einem Wirrwarr an Landesregelungen, die der
Situation gar nicht gerecht werden können, zumal nicht in allen
Bundesländern die Regelstudienzeiten durch die Landesparlamente
verlängert wurden."</p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-spacerun:yes"> </span>Für
viele Studierende verlängert sich die Studiendauer durch
ausfallende Praktika und Veranstaltungen. Wir fordern aus diesem
Grund eine einheitliche Regelung zur Erweiterung der
Regelstudienzeit, eine Erhöhung der Fehlversuche und
Verlängerung der Abgabefristen.</p>
<p class="MsoNormal"> </p>
<p class="MsoNormal">Hintergrund</p>
<p class="MsoNormal">Bibliotheken bieten den Zugang zu
Fachliteratur für Wissenschaftler:innen und Studierende. Dieser
wird benötigt, um wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Im
Sommer haben viele Hochschulen aus diesem Grund Abgabefristen
verlängert. </p>
<p class="MsoNormal">Die Förderungshöchstdauer im BAföG richtet
sich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs. Es muss aber
spätestens nach dem 4. Fachsemester ein Leistungsnachweis dem
BAföG-Ämtern vorgelegt werden muss. Dieser Zeitpunkt ist
unabhängig von der Förderungshöchstdauer. </p>
<p class="MsoNormal">Gleichzeitig sind in einigen Bundesländern
Mindestsemesterzahlen festgeschrieben, die bei Überschreitung zu
einer Zwangsexmatrikulation führen. Im Sommer haben die meisten
Bundesländer die Regelstudienzeit verlängert.</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
e.: <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:carlotta.kuehnemann@fzs.de">carlotta.kuehnemann@fzs.de</a>
t.: 0151 / 168 076 71
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Iris Kimizoglu, Jonathan Dreusch, Paul Klär, Carlotta Kühnemann
- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.fzs.de">www.fzs.de</a>
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Tel +49-3027874094
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Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche
Dachverband von Studierendenschaften in Deutschland. Mit 90 Mitgliedern vertritt der fzs
rund eine Million Studierende. Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband
ESU - European Students' Union - und auf internationaler Ebene in der International
Union of Students (IUS).</pre>
</div>
<pre class="moz-signature" cols="72">
</pre>
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</html>