[fzs-pressemitteilung] Völkerrecht verpflichtet auch Bundesländer: Studiengebühren und Schulden sind nicht zumutbar!

Regina Weber regina.weber at fzs.de
Die Okt 9 13:13:05 CEST 2007


Völkerrecht verpflichtet auch Bundesländer: Studiengebühren und  
Schulden sind nicht zumutbar!

Fatale Gerichtsentscheidung in NRW gibt Ländern Freifahrtschein

Berlin (fzs). Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts  
NRW gegen die Klage einer Paderborner Studentin bezeichnet der freie  
zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) als fatal. Die  
Studentin hatte die Universität Paderborn aufgefordert, ihr die  
Studiengebühren zurück zu zahlen, da das Gebührengesetz gegen den UN- 
Sozialpakt verstößt. Den Pakt hat die BRD ratifiziert, alle  
Bundesländer haben ebenfalls zugestimmt. So ist der Sozialpakt in  
Bundesrecht übergegangen. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, das  
Land NRW sei nicht verpflichtet wegen etwaiger Verpflichtungen des  
Bundes auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten. Aus Sicht des fzs  
ist dies absurd: „Wenn der Bund Verträge abschließt und die Länder  
anschließend machen können was sie wollen, brauchen wir keinen Bund  
und keine völkerrechtlichen Verträge mehr“, fasst fzs- 
Vorstandsmitglied Regina Weber die Absurdität der Entscheidung  
zusammen. „Das Gericht knickt vor den Ländern ein, die  
gesamtstaatliche Verantwortung nicht verstehen wollen.“

Weiter erklärt das Gericht, die bestehenden Darlehen machten ein  
Studium für jede Person zumutbar. Diese Begründung ist für die  
bundesweite Studierendenvertretung lediglich ein politisches Urteil,  
welches jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. „Die Beurteilung  
ist schlicht falsch. Studierende müssen ihr Studium abbrechen, andere  
können gar nicht erst eines beginnen“, so Imke Buß vom fzs-Vorstand.  
„Das Gericht entscheidet politisch, dafür ist es weder zuständig noch  
hat es eine Grundlage für die abgegebene Einschätzung.“