[fzs-pressemitteilung] SPD verabschiedet sich von Chancengleichheit - Studiengebühren in Rheinland-Pfalz klar verfassungswidrig

Christian Berg|fzs christian.berg at fzs.de
Die Jul 11 13:03:49 CEST 2006


Pressemitteilung des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften
Berlin, 11. Juli 2006



SPD verabschiedet sich von Chancengleichheit

Studiengebühren in Rheinland-Pfalz klar verfassungswidrig

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) 
hat die Einführung von Studiengebühren in Rheinland-Pfalz entschieden 
abgelehnt. Das rheinland-pfälzische Kabinett hatte zuvor beschlossen, 
Studiengebühren für jene Studierende einzuführen, die ihren Erstwohnsitz 
nicht in Rheinland-Pfalz haben.

Katharina Binz, Mitglied im Vorstand des fzs, erklärte dazu heute: 
"Studiengebühren führen zu einer dramatischen Entwicklung im 
Hochschulbereich: Sie schrecken junge Menschen davon ab, ein Studium 
aufzunehmen und treffen dabei insbesondere Menschen aus 
einkommensschwächeren Familien. Studiengebühren bedeuten die Abschaffung 
von Chancengleichheit. Wenn Rheinland-Pfalz mit Kurt Beck an seiner 
Spitze jetzt Studiengebühren einführt, ist das eine politische 
Bankrotterklärung. Mit Chancengleichheit hat das nichts mehr zu tun."

Aus Sicht des studentischen Dachverbandes ist das Vorhaben der SPD in 
Rheinland-Pfalz verfassungswidrig. Der Hamburger Senat war im November 
2005 mit einem ähnlichen Vorhaben vor Gericht gescheitert, da eine 
Differenzierung nach dem Wohnsitz der Gleichbehandlung von Studierenden 
widerspreche. Das Vorhaben der Landesregierung macht daher für den fzs 
auch die Absurdität der Föderalismusreform erneut deutlich. Katharina 
Binz: "Die hilflosen Pläne der einzelnen Länder machen deutlich, dass 
der vielbeschworene Wettbewerbsföderalismus nicht funktionieren kann. 
Wir brauchen keine Kleinstaaterei, sondern einheitliche Regelungen und 
Kooperation zwischen den Bundesländern. Ein Anfang wäre mit einem 
bundesweiten Verbot von Studiengebühren gemacht."

Mit der rheinland-pfälzischen Entscheidung sieht sich der fzs in seinen 
Befürchtungen bestätigt, wonach die Einführung von Studiengebühren in 
einzelnen Ländern massive Wanderbewegungen von Studierenden auslösen 
würde. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der fzs insbesondere auf 
diese Gefahr aufmerksam gemacht und hierzu das Beispiel Rheinland-Pfalz 
herangezogen. Das Gericht hatte damals die Befürchtungen verworfen.