[fzs-pressemitteilung] SPD verabschiedet sich von Chancengleichheit - Studiengebühren in Rheinland-Pfalz klar verfassungswidrig
Christian Berg|fzs
christian.berg at fzs.de
Die Jul 11 13:03:49 CEST 2006
Pressemitteilung des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften
Berlin, 11. Juli 2006
SPD verabschiedet sich von Chancengleichheit
Studiengebühren in Rheinland-Pfalz klar verfassungswidrig
Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)
hat die Einführung von Studiengebühren in Rheinland-Pfalz entschieden
abgelehnt. Das rheinland-pfälzische Kabinett hatte zuvor beschlossen,
Studiengebühren für jene Studierende einzuführen, die ihren Erstwohnsitz
nicht in Rheinland-Pfalz haben.
Katharina Binz, Mitglied im Vorstand des fzs, erklärte dazu heute:
"Studiengebühren führen zu einer dramatischen Entwicklung im
Hochschulbereich: Sie schrecken junge Menschen davon ab, ein Studium
aufzunehmen und treffen dabei insbesondere Menschen aus
einkommensschwächeren Familien. Studiengebühren bedeuten die Abschaffung
von Chancengleichheit. Wenn Rheinland-Pfalz mit Kurt Beck an seiner
Spitze jetzt Studiengebühren einführt, ist das eine politische
Bankrotterklärung. Mit Chancengleichheit hat das nichts mehr zu tun."
Aus Sicht des studentischen Dachverbandes ist das Vorhaben der SPD in
Rheinland-Pfalz verfassungswidrig. Der Hamburger Senat war im November
2005 mit einem ähnlichen Vorhaben vor Gericht gescheitert, da eine
Differenzierung nach dem Wohnsitz der Gleichbehandlung von Studierenden
widerspreche. Das Vorhaben der Landesregierung macht daher für den fzs
auch die Absurdität der Föderalismusreform erneut deutlich. Katharina
Binz: "Die hilflosen Pläne der einzelnen Länder machen deutlich, dass
der vielbeschworene Wettbewerbsföderalismus nicht funktionieren kann.
Wir brauchen keine Kleinstaaterei, sondern einheitliche Regelungen und
Kooperation zwischen den Bundesländern. Ein Anfang wäre mit einem
bundesweiten Verbot von Studiengebühren gemacht."
Mit der rheinland-pfälzischen Entscheidung sieht sich der fzs in seinen
Befürchtungen bestätigt, wonach die Einführung von Studiengebühren in
einzelnen Ländern massive Wanderbewegungen von Studierenden auslösen
würde. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der fzs insbesondere auf
diese Gefahr aufmerksam gemacht und hierzu das Beispiel Rheinland-Pfalz
herangezogen. Das Gericht hatte damals die Befürchtungen verworfen.