PM: Pressemitteilung: "Erfolg vor Gericht: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin"

Lisa Iden lisa.iden at fzs.de
Do Jun 5 11:56:38 CEST 2025


Sehr geehrte Medienschaffende,

untenstehend finden Sie die Pressemitteilung *"Erfolg vor Gericht: 
AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin"* der 
bundesweiten Studierendenvertretung fzs e.V., Bjeen Alhassan und ihrem 
Rechtsanwalt David Werdermann.

Bei Fragen kontaktieren sie uns gerne:

  * Rechtsanwalt David Werdermann, werdermann at km8.legal, 030 75438516
  * fzs-Vorständin Lisa Iden, lisa.iden at fzs.de, 01577 2532231

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Iden

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*Erfolg vor Gericht: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige 
Studentin*

Hamburg/Berlin, 4. Juni 2025 – Das Hanseatische Oberlandesgericht hat 
mit Beschluss vom 21. Mai 2025 die Berufung des AfD-Politikers und 
Hochschulprofessors Reiner Osbild gegen seine ehemalige Studentin Bjeen 
Alhassan zurückgewiesen (Az. 7 U 31/22). Damit bleibt ein vorheriges 
Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig, das Osbilds Klage auf 
Unterlassung, Geldentschädigung und Anwaltskosten vollständig abgewiesen 
hatte.

Die Klage richtete sich gegen zwei öffentliche Äußerungen Alhassans: Zum 
einen, sie habe an der Hochschule Emden-Leer mit ihrem ehemaligen 
Professor, dem AfD-Politiker Reiner Osbild, Diskriminierungserfahrungen 
gemacht; zum anderen, dass ihr Erstprüfer bei der Masterarbeit 
AfD-Vorsitzender gewesen sei, was sich negativ auf ihre Note ausgewirkt 
habe. Durch diese Aussagen, so Osbild, sei der Eindruck erweckt worden, 
er habe die Masterarbeit oder das Master-Kolloquium nicht ordnungsgemäß 
bewertet.

Das Oberlandesgericht urteilte, dass selbst wenn dieser Eindruck 
entstanden sei, es sich um eine Meinung handele. Diese könne angesichts 
des hohen Werts der Meinungsfreiheit nicht untersagt werden. Auch die 
Klage auf Geldentschädigung blieb ohne Erfolg. Osbild hatte 25.000 Euro 
von seiner ehemaligen Studentin verlangt.

„Ich bin erleichtert und froh über die Entscheidung“, sagt *Bjeen 
Alhassan*. „Es war ein langer und belastender Prozess, doch das Gericht 
hat klar gemacht, dass ich meine Erfahrungen öffentlich schildern darf. 
Dieses Urteil ist auch ein Signal an andere Betroffene von 
Diskriminierung: Eure Stimmen zählen.“

Auch ihr Anwalt *David Werdermann* von der Berliner Kanzlei KM8 
Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte zeigt sich zufrieden: „Das Urteil ist 
ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung der Meinungsfreiheit – 
insbesondere, wenn es darum geht, strukturelle Diskriminierung sichtbar 
zu machen. Wer sich öffentlich gegen Rassismus ausspricht, darf nicht 
durch gerichtliche Verfahren eingeschüchtert werden.“

*Lisa Iden*, Vorstandsmitglied des freien zusammenschlusses von 
student*innenschaften (fzs), fügt an: „An Hochschulen herrscht 
Rassismus! Und es sind die Strukturen an Hochschulen, die hierfür den 
Nährboden bieten. Es ist ein Skandal, dass Studierende, die sich dagegen 
äußern, mit Klagen rechnen müssen. Wir freuen uns mit Bjeen Alhassen, 
dass sie sich erfolgreich zur Wehr setzen konnte, und sehen ein erstes 
ermunterndes Signal. Jedoch rutschen Hochschulen, sowie die Gesellschaft 
weiter nach rechts. Dadurch grassieren auch Rassismus und 
Diskriminierung. Wir müssen jetzt uns dagegen widersetzen!"

*Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Osbild kann 
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.***

Bjeen Alhassan kam 2014 aus Syrien nach Deutschland und begann 2016 an 
der Hochschule Leer/Emden ein Studium, das sie 2019 mit einem Master in 
Business Administration abschloss. Für ihre Arbeit für geflüchtete 
Frauen erhielt sie 2020 von Bundeskanzlerin Angela Merkel den Nationalen 
Integrationspreis. 2022 gründete sie die Nicht-Regierungs-Organisation 
Transfer of Knowledge 
<https://transfer-of-knowledge.com/unsere-geschichte/>.

-- 
Lisa Iden (sie/ihr)
e.:lisa.iden at fzs.de
m.: +49 1577 2532231

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Mit genau 100 Mitgliedern vertritt der fzs über eine Million Studierende.
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- European Students' Union.
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