PM: Pressemitteilung: "Erfolg vor Gericht: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin"
Lisa Iden
lisa.iden at fzs.de
Do Jun 5 11:56:38 CEST 2025
Sehr geehrte Medienschaffende,
untenstehend finden Sie die Pressemitteilung *"Erfolg vor Gericht:
AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige Studentin"* der
bundesweiten Studierendenvertretung fzs e.V., Bjeen Alhassan und ihrem
Rechtsanwalt David Werdermann.
Bei Fragen kontaktieren sie uns gerne:
* Rechtsanwalt David Werdermann, werdermann at km8.legal, 030 75438516
* fzs-Vorständin Lisa Iden, lisa.iden at fzs.de, 01577 2532231
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Iden
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*Erfolg vor Gericht: AfD-Professor scheitert mit Klage gegen ehemalige
Studentin*
Hamburg/Berlin, 4. Juni 2025 – Das Hanseatische Oberlandesgericht hat
mit Beschluss vom 21. Mai 2025 die Berufung des AfD-Politikers und
Hochschulprofessors Reiner Osbild gegen seine ehemalige Studentin Bjeen
Alhassan zurückgewiesen (Az. 7 U 31/22). Damit bleibt ein vorheriges
Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig, das Osbilds Klage auf
Unterlassung, Geldentschädigung und Anwaltskosten vollständig abgewiesen
hatte.
Die Klage richtete sich gegen zwei öffentliche Äußerungen Alhassans: Zum
einen, sie habe an der Hochschule Emden-Leer mit ihrem ehemaligen
Professor, dem AfD-Politiker Reiner Osbild, Diskriminierungserfahrungen
gemacht; zum anderen, dass ihr Erstprüfer bei der Masterarbeit
AfD-Vorsitzender gewesen sei, was sich negativ auf ihre Note ausgewirkt
habe. Durch diese Aussagen, so Osbild, sei der Eindruck erweckt worden,
er habe die Masterarbeit oder das Master-Kolloquium nicht ordnungsgemäß
bewertet.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass selbst wenn dieser Eindruck
entstanden sei, es sich um eine Meinung handele. Diese könne angesichts
des hohen Werts der Meinungsfreiheit nicht untersagt werden. Auch die
Klage auf Geldentschädigung blieb ohne Erfolg. Osbild hatte 25.000 Euro
von seiner ehemaligen Studentin verlangt.
„Ich bin erleichtert und froh über die Entscheidung“, sagt *Bjeen
Alhassan*. „Es war ein langer und belastender Prozess, doch das Gericht
hat klar gemacht, dass ich meine Erfahrungen öffentlich schildern darf.
Dieses Urteil ist auch ein Signal an andere Betroffene von
Diskriminierung: Eure Stimmen zählen.“
Auch ihr Anwalt *David Werdermann* von der Berliner Kanzlei KM8
Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte zeigt sich zufrieden: „Das Urteil ist
ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung der Meinungsfreiheit –
insbesondere, wenn es darum geht, strukturelle Diskriminierung sichtbar
zu machen. Wer sich öffentlich gegen Rassismus ausspricht, darf nicht
durch gerichtliche Verfahren eingeschüchtert werden.“
*Lisa Iden*, Vorstandsmitglied des freien zusammenschlusses von
student*innenschaften (fzs), fügt an: „An Hochschulen herrscht
Rassismus! Und es sind die Strukturen an Hochschulen, die hierfür den
Nährboden bieten. Es ist ein Skandal, dass Studierende, die sich dagegen
äußern, mit Klagen rechnen müssen. Wir freuen uns mit Bjeen Alhassen,
dass sie sich erfolgreich zur Wehr setzen konnte, und sehen ein erstes
ermunterndes Signal. Jedoch rutschen Hochschulen, sowie die Gesellschaft
weiter nach rechts. Dadurch grassieren auch Rassismus und
Diskriminierung. Wir müssen jetzt uns dagegen widersetzen!"
*Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Osbild kann
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.***
Bjeen Alhassan kam 2014 aus Syrien nach Deutschland und begann 2016 an
der Hochschule Leer/Emden ein Studium, das sie 2019 mit einem Master in
Business Administration abschloss. Für ihre Arbeit für geflüchtete
Frauen erhielt sie 2020 von Bundeskanzlerin Angela Merkel den Nationalen
Integrationspreis. 2022 gründete sie die Nicht-Regierungs-Organisation
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Lisa Iden (sie/ihr)
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