PM: PM der Bundesstudierendenvertretung fzs zur gerichtlichen Überprüfung der Verfassungswidrigkeit des BAföGs

Jonathan Dreusch | fzs jonathan.dreusch at fzs.de
Di Jul 9 23:21:13 CEST 2024


Sehr geehrte Medienschaffende,

ich übersende Ihnen untenstehend und im Anhang eine Pressemitteilung der 
bundesweiten Studierendenvertretung fzs e.V. zum Beschluss des Berliner 
Verwaltungsgerichts, die BAföG-Sätze ebenfalls vom 
Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und Wohnen
rahel.schuessler at fzs.de
und
Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer
jonathan.dreusch at fzs.de, +49 1716465758

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Dreusch


+++PM der Bundesstudierendenvertretung fzs zur gerichtlichen Überprüfung 
der Verfassungswidrigkeit des BAföGs +++

Zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 09.07.24 über die 
unzureichende Höhe des BAföGs und die vermutlich verfassungswidrige 
Berechnung der Sätze äußert sich die Bundesstudierendenvertretung freier 
zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V.
Nachdem die BAföG-Bedarfssätze der Jahre 2014/15 bereits durch das 
Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der 
Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden, zieht jetzt das Berliner 
Verwaltungsgericht nach und vermutet ebenfalls die Verfassungswidrigkeit 
der Bedarfssätze, nun für das Jahr 2021/22.

"*Gerichtlich steht die Verfassungsmäßigkeit der Höhe aller BAföG Sätze 
seit mindestens 10 Jahren in Frage. Die BAföG Bedarfssätze reichen nicht 
zum Leben aus und sind unterhalb des gesetzlich festgelegten 
Existenzminimums, daher steht für uns außer Frage, dass sie 
verfassungswidrig zu niedrig sind.
Das Berliner Verwaltungsgericht spricht von 'verschiedenen 
schwerwiegenden methodischen Fehlern', die strukturellen Probleme der 
Bedarfssatzberechnung sind seit Jahren bekannt. Von Fehlern kann keine 
Rede mehr sein, die falsche Berechnung ist Absicht! Seit 2021 lässt uns 
das Bundesverfassungsgericht auf eine  Entscheidung warten, diese muss 
nun endlich kommen.*" fordert Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG 
und Wohnen.

Weiter ergänzt sie:
"*Die Entscheidungen des BVerwG und des Berliner VGs bescheinigen drei 
verschiedenen Bundesbildungsministerinnen und vier unterschiedlichen 
Koalitionen völliges Versagen. Es ist unglaublich, dass zwei 
verschiedene Gerichte in unterschiedlichen Fällen Verfassungswidrigkeit 
erkennen, ein Handeln auf Bundesebene jedoch ausbleibt. Die Entscheidung 
aus Berlin kurz nach der vergeigten 29. BAföG-Novelle sollte ein Weckruf 
fürs BMBF sein, dieses scheint jedoch andere Baustellen zu haben.
Auch die Ampelkoalition will keinen realistischen Etat unter 
Berücksichtigung eines existenzsichernden BAföGs festsetzen, stattdessen 
profiliert man sich lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt.*"

Hintergrund:
Eine Studentin hatte bereits 2021 nach mehreren Instanzen vor dem 
Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht vermutete, dass die 
ihr 2014/25 gezahlten BAföG Sätze zu niedrig waren. Das 
Bundesverwaltungsgericht vermutete darüber hinaus eine 
verfassungswidrige Feststellung der Bedarfssätze und verwies die Klage 
zum Beschluss nach Karlsruhe (Az. 5 C 11.18). Das 
Bundesverfassungsgericht hat seitdem Stellungnahmen eingeholt, aber 
keinen Verhandlungstermin angesetzt. Nun erhob eine andere Studentin 
Klage, gegen die ihr 2021 gezahlten BAföG Bedarfsätze und deren 
Berechnung. Diese wurden vom Berliner Verwaltungsgericht ebenfalls als 
verfassungswidrig niedrig eingestuft und an das BVerfG zur Entscheidung 
überstellt (Az VG 18 K 342/22). Beide Verfahren sind bis zur 
Entscheidung des BVerfG ausgesetzt.

Der fzs hat sich bereits 2021 zum Beschluss des BVerwG geäußert: 
https://www.fzs.de/2021/05/21/pm-bafog-bverwg/
PM des Berliner VG vom 09.07.24 
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1464494.php
Beschluss des BVerwG vom 20.05.2021 https://www.bverwg.de/200521B5C11.18.0

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    JonathanDreusch (er/ihn)

Politischer Geschäftsführer

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