PM: PM der Bundesstudierendenvertretung fzs zur gerichtlichen Überprüfung der Verfassungswidrigkeit des BAföGs
Jonathan Dreusch | fzs
jonathan.dreusch at fzs.de
Di Jul 9 23:21:13 CEST 2024
Sehr geehrte Medienschaffende,
ich übersende Ihnen untenstehend und im Anhang eine Pressemitteilung der
bundesweiten Studierendenvertretung fzs e.V. zum Beschluss des Berliner
Verwaltungsgerichts, die BAföG-Sätze ebenfalls vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und Wohnen
rahel.schuessler at fzs.de
und
Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer
jonathan.dreusch at fzs.de, +49 1716465758
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Dreusch
+++PM der Bundesstudierendenvertretung fzs zur gerichtlichen Überprüfung
der Verfassungswidrigkeit des BAföGs +++
Zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 09.07.24 über die
unzureichende Höhe des BAföGs und die vermutlich verfassungswidrige
Berechnung der Sätze äußert sich die Bundesstudierendenvertretung freier
zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V.
Nachdem die BAföG-Bedarfssätze der Jahre 2014/15 bereits durch das
Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der
Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden, zieht jetzt das Berliner
Verwaltungsgericht nach und vermutet ebenfalls die Verfassungswidrigkeit
der Bedarfssätze, nun für das Jahr 2021/22.
"*Gerichtlich steht die Verfassungsmäßigkeit der Höhe aller BAföG Sätze
seit mindestens 10 Jahren in Frage. Die BAföG Bedarfssätze reichen nicht
zum Leben aus und sind unterhalb des gesetzlich festgelegten
Existenzminimums, daher steht für uns außer Frage, dass sie
verfassungswidrig zu niedrig sind.
Das Berliner Verwaltungsgericht spricht von 'verschiedenen
schwerwiegenden methodischen Fehlern', die strukturellen Probleme der
Bedarfssatzberechnung sind seit Jahren bekannt. Von Fehlern kann keine
Rede mehr sein, die falsche Berechnung ist Absicht! Seit 2021 lässt uns
das Bundesverfassungsgericht auf eine Entscheidung warten, diese muss
nun endlich kommen.*" fordert Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG
und Wohnen.
Weiter ergänzt sie:
"*Die Entscheidungen des BVerwG und des Berliner VGs bescheinigen drei
verschiedenen Bundesbildungsministerinnen und vier unterschiedlichen
Koalitionen völliges Versagen. Es ist unglaublich, dass zwei
verschiedene Gerichte in unterschiedlichen Fällen Verfassungswidrigkeit
erkennen, ein Handeln auf Bundesebene jedoch ausbleibt. Die Entscheidung
aus Berlin kurz nach der vergeigten 29. BAföG-Novelle sollte ein Weckruf
fürs BMBF sein, dieses scheint jedoch andere Baustellen zu haben.
Auch die Ampelkoalition will keinen realistischen Etat unter
Berücksichtigung eines existenzsichernden BAföGs festsetzen, stattdessen
profiliert man sich lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt.*"
Hintergrund:
Eine Studentin hatte bereits 2021 nach mehreren Instanzen vor dem
Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht vermutete, dass die
ihr 2014/25 gezahlten BAföG Sätze zu niedrig waren. Das
Bundesverwaltungsgericht vermutete darüber hinaus eine
verfassungswidrige Feststellung der Bedarfssätze und verwies die Klage
zum Beschluss nach Karlsruhe (Az. 5 C 11.18). Das
Bundesverfassungsgericht hat seitdem Stellungnahmen eingeholt, aber
keinen Verhandlungstermin angesetzt. Nun erhob eine andere Studentin
Klage, gegen die ihr 2021 gezahlten BAföG Bedarfsätze und deren
Berechnung. Diese wurden vom Berliner Verwaltungsgericht ebenfalls als
verfassungswidrig niedrig eingestuft und an das BVerfG zur Entscheidung
überstellt (Az VG 18 K 342/22). Beide Verfahren sind bis zur
Entscheidung des BVerfG ausgesetzt.
Der fzs hat sich bereits 2021 zum Beschluss des BVerwG geäußert:
https://www.fzs.de/2021/05/21/pm-bafog-bverwg/
PM des Berliner VG vom 09.07.24
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1464494.php
Beschluss des BVerwG vom 20.05.2021 https://www.bverwg.de/200521B5C11.18.0
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JonathanDreusch (er/ihn)
Politischer Geschäftsführer
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