From jonathan.dreusch at fzs.de Tue Jul 9 23:21:13 2024 From: jonathan.dreusch at fzs.de (Jonathan Dreusch | fzs) Date: Tue, 9 Jul 2024 23:21:13 +0200 Subject: PM: =?utf-8?q?PM_der_Bundesstudierendenvertretung_fzs_zur_gerich?= =?utf-8?q?tlichen_=C3=9Cberpr=C3=BCfung_der_Verfassungswidrigkeit_des_BAf?= =?utf-8?q?=C3=B6Gs?= Message-ID: <8779ed46-89d5-4b08-9323-5992f12fca11@fzs.de> Sehr geehrte Medienschaffende, ich übersende Ihnen untenstehend und im Anhang eine Pressemitteilung der bundesweiten Studierendenvertretung fzs e.V. zum Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, die BAföG-Sätze ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Für Rückfragen und Interviewanfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und Wohnen rahel.schuessler at fzs.de und Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer jonathan.dreusch at fzs.de, +49 1716465758 Mit freundlichen Grüßen Jonathan Dreusch +++PM der Bundesstudierendenvertretung fzs zur gerichtlichen Überprüfung der Verfassungswidrigkeit des BAföGs +++ Zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 09.07.24 über die unzureichende Höhe des BAföGs und die vermutlich verfassungswidrige Berechnung der Sätze äußert sich die Bundesstudierendenvertretung freier zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V. Nachdem die BAföG-Bedarfssätze der Jahre 2014/15 bereits durch das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden, zieht jetzt das Berliner Verwaltungsgericht nach und vermutet ebenfalls die Verfassungswidrigkeit der Bedarfssätze, nun für das Jahr 2021/22. "*Gerichtlich steht die Verfassungsmäßigkeit der Höhe aller BAföG Sätze seit mindestens 10 Jahren in Frage. Die BAföG Bedarfssätze reichen nicht zum Leben aus und sind unterhalb des gesetzlich festgelegten Existenzminimums, daher steht für uns außer Frage, dass sie verfassungswidrig zu niedrig sind. Das Berliner Verwaltungsgericht spricht von 'verschiedenen schwerwiegenden methodischen Fehlern', die strukturellen Probleme der Bedarfssatzberechnung sind seit Jahren bekannt. Von Fehlern kann keine Rede mehr sein, die falsche Berechnung ist Absicht! Seit 2021 lässt uns das Bundesverfassungsgericht auf eine  Entscheidung warten, diese muss nun endlich kommen.*" fordert Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG und Wohnen. Weiter ergänzt sie: "*Die Entscheidungen des BVerwG und des Berliner VGs bescheinigen drei verschiedenen Bundesbildungsministerinnen und vier unterschiedlichen Koalitionen völliges Versagen. Es ist unglaublich, dass zwei verschiedene Gerichte in unterschiedlichen Fällen Verfassungswidrigkeit erkennen, ein Handeln auf Bundesebene jedoch ausbleibt. Die Entscheidung aus Berlin kurz nach der vergeigten 29. BAföG-Novelle sollte ein Weckruf fürs BMBF sein, dieses scheint jedoch andere Baustellen zu haben. Auch die Ampelkoalition will keinen realistischen Etat unter Berücksichtigung eines existenzsichernden BAföGs festsetzen, stattdessen profiliert man sich lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt.*" Hintergrund: Eine Studentin hatte bereits 2021 nach mehreren Instanzen vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht vermutete, dass die ihr 2014/25 gezahlten BAföG Sätze zu niedrig waren. Das Bundesverwaltungsgericht vermutete darüber hinaus eine verfassungswidrige Feststellung der Bedarfssätze und verwies die Klage zum Beschluss nach Karlsruhe (Az. 5 C 11.18). Das Bundesverfassungsgericht hat seitdem Stellungnahmen eingeholt, aber keinen Verhandlungstermin angesetzt. Nun erhob eine andere Studentin Klage, gegen die ihr 2021 gezahlten BAföG Bedarfsätze und deren Berechnung. Diese wurden vom Berliner Verwaltungsgericht ebenfalls als verfassungswidrig niedrig eingestuft und an das BVerfG zur Entscheidung überstellt (Az VG 18 K 342/22). Beide Verfahren sind bis zur Entscheidung des BVerfG ausgesetzt. Der fzs hat sich bereits 2021 zum Beschluss des BVerwG geäußert: https://www.fzs.de/2021/05/21/pm-bafog-bverwg/ PM des Berliner VG vom 09.07.24 https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1464494.php Beschluss des BVerwG vom 20.05.2021 https://www.bverwg.de/200521B5C11.18.0 -- twitter linkedin instagram JonathanDreusch (er/ihn) Politischer Geschäftsführer freier zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit über 90 Mitgliedern vertritt der fzs mehr als eine Million Studierende. Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU - European Students' Union und im Global Students' Forum. mobilePhone +49-171 6465758 emailAddress jonathan.dreusch at fzs.de website www.fzs.de address Wöhlertstr. 19, 10115 Berlin -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt... URL: -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... Dateiname : PM fzs BAfo?G verfassungswidrig.pdf Dateityp : application/pdf Dateigröße : 932330 bytes Beschreibung: nicht verfügbar URL :