PM: Pressekonferenz: BAföG verfassungswidrig?

Rahel Schüssler rahel.schuessler at fzs.de
Fr Jun 30 07:56:08 CEST 2023


Sehr geehrte Medienschaffende,
gestern fand eine gemeinsame Pressekonferenz mit der 
Bildungsgewerkschaft GEW und dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller 
statt. Hierbei präsentierten wir unsere Stellungnahme an das 
Bundesverfasssungsgericht zur Klage gegen die BAföG-Bedarfssätze.

Anbei finden Sie unsere gemeinsame Pressemitteilung, den Fragenkatalog 
des BVerfG sowie unsere Stellungnahme an das BVerfG.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
(rahel.schuessler at gmail.com // +4915772532231)

--

/*BAföG reformieren uns inflationsfest machen*/

/Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und die//
//Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die 
Bundesregierung dringend gemahnt,//
////eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 
(BAföG)noch in diesem Jahr//
////auf den Weg zu bringen. Die beiden Organisationen gehen auf 
Grundlage einer Stellungnahme des//
////Hamburger Rechtsanwaltes Joachim Schaller davon aus, dass das BAföG 
in seiner aktuellen Form//
////nicht verfassungskonform ist. „Das Bundesverwaltungsgericht hatte 
bereits im Mai 2021 Zweifel an//
////der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze für Studierende 
angemeldet und das//
////Bundesverfassungsgericht angerufen. In der Zwischenzeit haben 
Inflation und Mietpreissteigerungen//
////die Ausbildungs-und Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe 
getrieben. Das BAföG ist zum//
////Wintersemester 2022/23 aber gerade mal um 5,75 Prozent erhöht 
worden. Hinzu kommt die//
////Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2023, für die 
es im BAföG keine Anpassung//
////gibt, sowiedie zum 1. Januar 2024 geplante Anhebung der 
Krankenversicherungsbeiträge. Die//
////Bundesregierung sollte der absehbaren Klatsche aus Karlsruhe 
zuvorkommen und jetzt die Weichen//
////für eine BAföG-Reform stellen“, sagten fzs-Vorständin Rahel 
Schüssler und der stellvertretende//
////Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am 
Donnerstag in einer Online-//
////Pressekonferenz. Fzs und GEW hatten die Stellungnahme gemeinsam mit 
Anwalt Schaller gegenüber//
////dem Bundesverfassungsgericht abgegeben.////
///

/Schaller, der die Klage einer Studentin gegenüber dem 
Bundesverwaltungsgericht geführt und so die
Überprüfung des BAföG durch das Bundesverfassungsgericht initiiert hat, 
erläuterte: „Der BAföG-
Bedarfssatz beträgt für Studierende 452 Euro zuzüglich einer 
Wohnpauschale von 360 Euro, wenn
diese nicht bei den Eltern wohnen. Diese insgesamt 812 Euro sind 118 
Euro weniger als der
Unterhaltsbedarfssatz nach der Düsseldorfer Tabelle, der 930 Euro 
beträgt, und 97 Euro weniger als
das steuerliche Existenzminimum von 909 Euro. Die BAföG-Bedarfssätze 
verstoßen gegen das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums 
und verletzen darüber
hinaus die Grundrechte der Berufswahlfreiheit und das 
Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes.“//
Schaller monierte, dass der Gesetzgeber „kein transparentes und 
sozialstaatskonformes Verfahren“
zur regelmäßigen Anpassung der Bedarfssätze im BAföG verankert habe. „Da 
die BAföG-Bedarfssätze
seit Inkrafttreten des Gesetzes 1971 nur sehr unregelmäßig und 
unvollständig angepasst worden
sind, ist die Schere zwischen dem studentischen Existenzminimum und den 
gesetzlichen
Bedarfssätzen immer größer geworden-und auch aus Sicht des 
Bundesverwaltungsgerichts nicht
mehr verfassungskonform“, sagte der Rechtsanwalt.
/
/„Seit Anfang 2023 betrug bei selbst//krankenversicherten Studierenden 
unter 30 Jahren die Differenz zwischen dem BAföG-Bedarfssatz//für 
Kranken-und Pflegeversicherung und den durchschnittlichen Beiträgen 1,59 
Euro. Diese steigt//zum 1. Juli 2023 für die meisten Studierenden auf 
6,46 Euro, ohne dass im BAföG eine Anpassung//erfolgt. Für kinderlose 
Studierende über 30 Jahre vergrößert sich die seit Anfang 2023 
bestehende//Lücke von 9,02 Euro zum 1. Juli 2023 auf 15,81 Euro. All das 
muss auch aus dem BAföG-Bedarfssatz//von nur 452 Euro finanziert werden. 
Der Regelbedarf in der Grundsicherung (Bürgergeld) für//
///
/Alleinstehende beträgt dagegen 502 Euro.“ Es gebe aber keine 
Anhaltspunkte dafür, dass der Bedarf
von Studierenden niedriger liege. „Im Gegenteil: Sie müssen aus dem 
BAföG-Bedarfssatz nicht nur
ihren Lebensunterhalt, sondern auch ihre Ausbildungskosten finanzieren. 
Die BAföG-Bedarfssätze s//ind evident verfassungswidrig“, betonte 
Schaller.//
///

/Fzs-Vorständin Schüssler mahnte: „Es ist ein Skandal, dass der 
BAföG-Bedarfssatz hinter dem//
////Existenzminimum zurückbleibt. Wir brauchen noch zum Beginn des 
Wintersemesters 2023/2024 eine//
////BAföG-Reform, die die Bedarfssätze für Studierende in einem ersten 
Schritt auf eben dieses anhebt,//
////also auf mindestens 930 Euro zuzüglich eines kostendeckenden 
Zuschusses für die Pflege-und//
////Krankenversicherung. Darüber hinaus fordern wir die Verankerung 
eines transparenten Verfahrens//
////zur qualifizierten Ermittlung der Bedarfssätze und ihrer 
regelmäßigen Anpassung an die Ausbildungs-//
////und Lebenshaltungskosten.“////
///

/Noch in dieser Wahlperiode müsse die Ampelkoalition außerdem ihr 
Versprechen einer
Strukturreform der Ausbildungsförderung einlösen, unterstrich 
GEW-Hochschulexperte Keller: „Dazu
gehören die Anpassung der Förderdauer an die tatsächlichen 
Studienzeiten, die
herkunftsunabhängigeAusgestaltung des BAföG, die Streichung aller 
Altersgrenzen, die
Wiedereinführung des Regelförderung von Schülerinnen und Schüler ab der 
Sekundarstufe I und
perspektivisch die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung zu einem 
elternunabhängigen
staatlichen Studienhonorar."/

-- 
e.:rahel.schuessler at fzs.de
m.: +4915772532231

Pronomen: sie/ihr

freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
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- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin

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Tel +49-3027874094
Fax +49-3027874096

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ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 90 Mitgliedern vertritt der fzs über eine millionen Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students' Union.
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