PM: Kritik an Sexismus darf nicht zensiert werden
fzs e.V.
presse at fzs.de
Fr Jan 15 12:57:09 CET 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
unten stehend senden wir Ihnen unsere Pressemitteilung Kritik an
Sexismus darf nicht zensiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Dücker
für den fas-vorstand
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Kritik an Sexismus darf nicht zensiert werden
Am 11.01.14 hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit einer
einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt zensiert.
Nachdem es an der Goethe-Universität Frankfurt zu sexualisierten
Übergriffen gegen Frauen kam, wurden in einer studentischen Zeitung der
Goethe Universität kritische Artikel über sogenannte Pick-Up-Artists
veröffentlicht. Weil die ursprünglichen Vorwürfe des Beschwerdeführeres
gegen Identifikation und Verdachtsberichtserstattung vor dem
Landesgericht nicht ausreichten, um in die Pressefreiheit einzugreifen,
wurden die Rechte der demokratischen studentischen Selbstverwaltung im
Speziellen durch das Oberlandesgericht beschnitten.
Marie Dücker, Vorstandsmitglied des fzs dazu: "Dieses Urteil ist auf
mehreren Ebenen fatal. Statt sexualisierte Gewalt von Pick-up-Artists zu
unterbinden, werden nun die Stimmen zum Schweigen gebracht, die
versuchen, solche Übergriffe zu verhindern. So lange Sexisten und
Gewalttäter einen deutschen Pass haben, ist ihr Verhalten aus der Sicht
mancher Richter offensichtlich schützenswert."
Mandy Gratz, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs erläutert weiter:
"'Pick-Up-Artists' sehen sich selbst als 'Verführungskünstler'. Dabei
akzeptieren sie ein Nein nicht als Nein, sondern objektivieren die
aktuelle Frau des Begehrens und wenden dabei manipulative Tricks an, um
diese Frau als Trophäe zu erlangen. Dabei schrecken viele dieser
'Verführer' nicht vor körperlicher oder psychischer Gewalt zurück, um
den Willen von Frauen zu brechen. Die Techniken, mit denen Frauen zu
willfährigen Objekten gemacht werden sollen, werden im Rahmen von
Schulungsseminaren und gemeinsamen Partyexkursionen einstudiert. Das ist
inzwischen für viele der 'Artists', die schon mit ihrer
Selbstbezeichnung bekennen, Wiederholungstäter zu sein, ein
gewinnbringendes Geschäft geworden. Nun, da öffentliche Kritik laut
wird, versucht die Szene den Ruf der 'Aufreißerseminare' zu retten."
Marie Dücker ergänzt: "Wo der gewünschte Eingriff in die Pressefreiheit
zum Glück noch nicht vollständig gelingt, wird versucht, durch dieses
Urteil die Rechte der studentischen Selbstverwaltung zu beschneiden.
Somit wird der studentischen Selbstverwaltung und ihren Organen das
Recht abgesprochen, mithilfe der Pressefreiheit geschützt zu werden.
Die Thematisierung von sexualisierter Gewalt am Campus soll unterbunden
werden, weil es sich um ein Phänomen handle, dass über diesen
Lebensbereich hinausginge. Nun geht die Frankfurter
Studierendenvertretung ins Klageverfahren. Wir halten es für ausgemacht,
dass das Urteil letztlich wieder aufgehoben wird."
Mandy Gratz schließt: "Warum nicht auch studentische Medien zur
politischen Meinungs- und Willensbildung beitragen dürfen, erschließt
sich nicht. Was für die Presse im allgemeinen gilt, muss auch für die
studentische Presse gelten. Vor allem ist es schlicht falsch, gegen die
Rechte der demokratischen studentischen Selbstverwaltung vorzugehen,
wenn sie politische Analysen oder Meinungsäußerungen zulässt. Genau das
sollte im Rahmen einer Demokratie möglich sein. Dabei muss es zulässig
bleiben allgemeine gesellschaftliche Probleme zu untersuchen. Denn
dieser Fall zeigt sehr eindrücklich, dass sexistische Gewalt innerhalb
der Gesellschaft sich auch auf dem Campus widerspiegelt."
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Kontakt:
Marie Dücker - marie.duecker at fzs.de - 0157725322
Mandy Gratz - mandy.gratz at fzs.de - 015116807671