PM: Kritik an Sexismus darf nicht zensiert werden

fzs e.V. presse at fzs.de
Fr Jan 15 12:57:09 CET 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

unten stehend senden wir Ihnen unsere Pressemitteilung Kritik an 
Sexismus darf nicht zensiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marie Dücker
für den fas-vorstand

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Kritik an Sexismus darf nicht zensiert werden

Am 11.01.14 hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit einer 
einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt zensiert.
Nachdem es an der Goethe-Universität Frankfurt zu sexualisierten 
Übergriffen gegen Frauen kam, wurden in einer studentischen Zeitung der 
Goethe Universität kritische Artikel über sogenannte Pick-Up-Artists 
veröffentlicht. Weil die ursprünglichen Vorwürfe des Beschwerdeführeres 
gegen Identifikation und Verdachtsberichtserstattung vor dem 
Landesgericht nicht ausreichten, um in die Pressefreiheit einzugreifen, 
wurden die Rechte der demokratischen studentischen Selbstverwaltung im 
Speziellen durch das Oberlandesgericht beschnitten.

Marie Dücker, Vorstandsmitglied des fzs dazu: "Dieses Urteil ist auf 
mehreren Ebenen fatal. Statt sexualisierte Gewalt von Pick-up-Artists zu 
unterbinden, werden nun die Stimmen zum Schweigen gebracht, die 
versuchen, solche Übergriffe zu verhindern. So lange Sexisten und 
Gewalttäter einen deutschen Pass haben, ist ihr Verhalten aus der Sicht 
mancher Richter offensichtlich schützenswert."

Mandy Gratz, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs erläutert weiter: 
"'Pick-Up-Artists' sehen sich selbst als 'Verführungskünstler'. Dabei 
akzeptieren sie ein Nein nicht als Nein, sondern objektivieren die 
aktuelle Frau des Begehrens und wenden dabei manipulative Tricks an, um 
diese Frau als Trophäe zu erlangen. Dabei schrecken viele dieser 
'Verführer' nicht vor körperlicher oder psychischer Gewalt zurück, um 
den Willen von Frauen zu brechen. Die Techniken, mit denen Frauen zu 
willfährigen Objekten gemacht werden sollen, werden im Rahmen von 
Schulungsseminaren und gemeinsamen Partyexkursionen einstudiert. Das ist 
inzwischen für viele der 'Artists', die schon mit ihrer 
Selbstbezeichnung bekennen, Wiederholungstäter zu sein, ein 
gewinnbringendes Geschäft geworden. Nun, da öffentliche Kritik laut 
wird, versucht die Szene den Ruf der 'Aufreißerseminare' zu retten."

Marie Dücker ergänzt: "Wo der gewünschte Eingriff in die Pressefreiheit 
zum Glück noch nicht vollständig gelingt, wird versucht, durch dieses 
Urteil die Rechte der studentischen Selbstverwaltung zu beschneiden. 
Somit wird der studentischen Selbstverwaltung und ihren Organen das 
Recht abgesprochen, mithilfe der Pressefreiheit geschützt zu werden.
Die Thematisierung von sexualisierter Gewalt am Campus soll unterbunden 
werden, weil es sich um ein Phänomen handle, dass über diesen 
Lebensbereich hinausginge. Nun geht die Frankfurter 
Studierendenvertretung ins Klageverfahren. Wir halten es für ausgemacht, 
dass das Urteil letztlich wieder aufgehoben wird."

Mandy Gratz schließt: "Warum nicht auch studentische Medien zur 
politischen Meinungs- und Willensbildung beitragen dürfen, erschließt 
sich nicht. Was für die Presse im allgemeinen gilt, muss auch für die 
studentische Presse gelten. Vor allem ist es schlicht falsch, gegen die 
Rechte der demokratischen studentischen Selbstverwaltung vorzugehen, 
wenn sie politische Analysen oder Meinungsäußerungen zulässt. Genau das 
sollte im Rahmen einer Demokratie möglich sein. Dabei muss es zulässig 
bleiben allgemeine gesellschaftliche Probleme zu untersuchen. Denn 
dieser Fall zeigt sehr eindrücklich, dass sexistische Gewalt innerhalb 
der Gesellschaft sich auch auf dem Campus widerspiegelt."
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Kontakt:
Marie Dücker - marie.duecker at fzs.de - 0157725322
Mandy Gratz - mandy.gratz at fzs.de - 015116807671