[fzs-pressemitteilung] Abschaffung des Kooperationsverbots nutzen - Breitenförderung statt Leuchtturmprojekte
Salome Adam
salome.adam at fzs.de
Mo Mär 5 15:35:56 CET 2012
Abschaffung des Kooperationsverbots nutzen - Breitenförderung statt
Leuchtturmprojekte
Der Koalitionsausschluss der Bundesregierung hat heute beschlossen, den
Artikel 91b Absatz 1 Nr. 2 GG so zu verändern, dass auch
wissenschaftlichen Einrichtungen vom Bund gefördert werden können.
Salome Adam, Vorstandsmitglied im studentischen Dachverband fzs erklärt zu
diesem Beschluss: „Eine Lockerung des Kooperationsverbotes wäre ein
wichtiger Schritt zur gerechteren Finanzierung des Bildungssystems. Jedoch
zeigt der Änderungsvorschlag der Bundesregierung keinen Weg zu einem
gerechteren System auf. Ihr geht es um die Förderung einzelner
Forschungsprojekte und nicht um eine generelle Verbesserung der
Finanzierungssituation und Förderung der Hochschulen auf breiter Basis. Es
scheint, als sei der Wille zur Verstetigung der 2017 auslaufenden
Exzellenzinitiative der einzige Anlass für die Gesetzesänderung. Wir
können aber keine sogenannte Spitzenförderung im Hochschulbereich
schultern, solange wir so massive Probleme in der Grundfinanzierung
haben.“
Erik Marquardt, ebenfalls Vorstandsmitglied im fzs ergänzt: „Eine aktuelle
Studie des CHE besagt, dass noch Jahrzehnte mit einen Mangel an
Studiermöglichkeiten in der BRD zu rechnen ist. Allein bis 2015 fehlen
über 200.000 Studienplätze. Daher darf die Bundesregierung jetzt nicht
über die Förderung von Leuchtturmprojekten reden, sondern muss sich auch
im Kontext der Schuldenbremse 2020 Gedanken machen, wie den vielen
Studierwilligen eine selbstbestimmte und freie Bildung ermöglicht werden
kann.“
Der freie zusammenschluss der studentInnenschaften fordert daher Bund und
Länder auf mit allen Betroffenen ein Konzept zu erarbeiten, dass eine
breite, vielfältige und ausfinanzierte Wissenschafts- und
Bildungslandschaft ermöglicht.