From erik.marquardt at fzs.de Wed Jul 18 16:12:02 2012 From: erik.marquardt at fzs.de (Erik Marquardt) Date: Wed, 18 Jul 2012 16:12:02 +0200 Subject: [fzs-pressemitteilung] 40 Jahre NC-Urteil - 40 Jahre Grundrecht auf Hochschulstudium? Das war wohl nichts. Message-ID: <5006C432.7070903@fzs.de> /Pressemitteilung des studentischen Dachverbands fzs - freier zusammenschluss von studentInnenschaften:/ *40 Jahre NC-Urteil - 40 Jahre Grundrecht auf Hochschulstudium? Das war wohl nichts.* Berlin (fzs) - Heute jährt sich das berühmte "NC-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts zum 40. Mal. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 1972, dass sich aus dem Recht auf Berufswahlfreiheit in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium ergibt. Die Richter ließen jedoch damals jedoch die Frage offen, ob aus einem Studienplatzmangel auch die Verpflichtung des Staates zur Schaffung von Kapazitäten folgt. Angesichts des Zulassungschaos an den Hochschulen und den Prognosen für die kommenden Jahre ist ein Umdenken notwendig. fzs-Vorstandsmitglied Torsten Rekewitz erläutert: "Angesichts der momentanen Zulassungsprobleme und des Kapazitätsmangels an Hochschulen müssen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in unser Gedächtnis zurückrufen. Der Numerus Clausus wurde damals explizit als Notlösung für temporäre Engpässe betrachtet. Inzwischen sind harte NCs zum Regelfall für Studienbewerber*innen geworden. In einigen Fächern hat man selbst mit einem guten Abitur keine Chancen ohne Wartezeiten von 5 oder 6 Jahren ein Studium aufzunehmen. Laut dem kürzlich veröffentlichten Bildungsbericht 2012 fehlen in den kommenden Jahren 300.000 Studiermöglichkeiten. Zudem kommt das alljährliche Chaos bei der Studienplatzvergabe, wodurch trotz riesiger Nachfrage noch ungefähr 5% der Studienplätze frei bleiben werden. " Das Urteil hielt die Hochschulen an, ihre Kapazitäten vollends auszuschöpfen. Das Gericht legte damals jedoch fest, dass es sich um ein derivatives Teilhaberecht handelt, also ein Recht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Diese Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund eines imaginären "Studierendenberges" in den 70er Jahren getroffen, den es nach damaligen bildungspolitischen Erwägungen zu untertunneln galt. So heißt es in dem Urteil unter anderem: "/Bei Realisierung dieses Planes werden [...] ab 1975 genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, um die Gesamtnachfrage befriedigen zu können./" (BverfG 33, 303). Inzwischen ist deutlich geworden, dass auch 40 Jahre nach dem Urteil die Gesamtnachfrage nicht befriedigt ist. Erik Marquardt, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied erklärt hierzu abschließend: "Angesichts der Doppelabiturjahrgänge, der Aussetzung der Wehrpflicht und einer Steigerung der Studierneigung stehen wir nicht nur vor schwer lösbaren Aufgaben, sondern vor der ernsthaften Frage, ob die momentane Zulassungspraxis an Hochschulen noch verfassungsgemäß sind. Wir fordern deswegen einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik. Die Zeit des blinden Wettlaufs um Forschungsreputation, Drittmittel und Rankingpositionen muss vorbei sein. Die Schaffung von Kapazitäten an den Hochschulen und somit die Sicherstellung von Grundrechten muss absoluten Vorrang vor der Spitzenförderung haben. Es muss aber auch erkannt werden, dass die Studienanfänger*innen momentan vielfach in eine Sackgasse geschickt werden, wenn ihnen das Masterstudium verwährt wird. Hier gibt es in einigen Studienfächern bereits jetzt große Probleme. In 3 Jahren wird sich die Zahl der jährlichen Bachelorabschlüsse und somit die Masternachfrage verdreifacht haben. Mit dem "Hochschulpakt" werden diese Probleme nicht lösbar sein. Eine Lösung wird unserer Meinung nach nur durch ein Hochschulfinanzierungskonzept möglich, bei dem der Bund ernsthaft Verantwortung übernimmt und das auf dem Grundpfeiler "Geld folgt Studierenden" aufbaut." -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt... URL: http://lists.fzs.de/pipermail/presseverteiler/attachments/20120718/cfbc4a5c/attachment.htm From erik.marquardt at fzs.de Fri Jul 20 15:57:33 2012 From: erik.marquardt at fzs.de (Erik Marquardt) Date: Fri, 20 Jul 2012 15:57:33 +0200 Subject: [fzs-pressemitteilung] =?iso-8859-15?q?Statistisches_Bundesamt_ve?= =?iso-8859-15?q?r=F6ffentlicht_BAf=F6G-Statistik=3A_weniger_als_ein_Viert?= =?iso-8859-15?q?el_der_Studierenden_wird_gef=F6rdert?= Message-ID: <500963CD.3080204@fzs.de> /Pressemitteilung des studentischen Dachverbands fzs - freier zusammenschluss von studentInnenschaften/ *Statistisches Bundesamt veröffentlicht BAföG-Statistik: weniger als ein Viertel der Studierenden wird gefördert* Berlin (fzs) -- Heute veröffentlichte das Statistische Bundesamt die BAföG-Statistik 2011. Demnach stieg die Zahl der geförderten Studierenden leicht auf durchschnittlich 418000. Das sind ungefähr 19% der in diesem Zeitraum 2,2 Millionen Studierenden. Der Nationale Normenkontrollrat bilanzierte nach dem Gespräch mit Studierendenverbänden in der vergangenen Woche, dass es "erheblichen Handlungsbedarf" gebe und forderte in einer Zwischenbilanz eine Gesetzesnovelle noch in dieser Legislatur. Erik Marquardt, fzs-Vorstandsmitglied erläutert: "Nur ungefähr ein Fünftel der Studierenden erhalten eine Förderung durch das BAföG. Durch die Kürzungen an dem Titel im kommenden Jahr ist abzusehen, dass diese Förderung eher zurückgehen wird. Auch der Nationale Normenkontrollrat sieht Defizite und fordert eine schnelle Gesetznovellierung. Ministerin Schavan versucht den dringenden Handlungsbedarf mit Prestigeprojekten wie dem Deutschlandstipendium zu vertuschen. Das Deutschlandstipendium wurde im vergangenen Jahr an nur 0,23% der Studierenden vergeben. Davon empfingen weniger als ein Viertel BAföG. Statt der Fixierung auf Prämienpolitik für Bessergestellte, sollte man sich Gedanken über eine umfassende Öffnung der Hochschulen durch neue Studienfinanzierungskonzepte machen." Torsten Rekewitz, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied erläutert abschließend die BAföG-Forderungen des fzs: "Wir fordern die umfassende Reform des BAföG hin zu einem alters-, eltern- und herkunftsunabhängigen, bedarfsdeckenden Vollzuschuss. Nur so kann die soziale Selektion an Hochschulen vermindert werden. Das war schließlich das erklärte Ziel, als 1971 das BAföG eingeführt wurde. Zudem ist der Wegfall der Altersgrenze ein sinnvolles Mittel um die Durchlässigkeit zwischen den Bildungseinrichtungen zu erreichen. Darüber hinaus ist der BAföG-Antrag viel zu bürokratisch. Studierende benötigen für das Ausfüllen des Erstantrags durchschnittlich 335 Minuten. Der Wegfall des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und andere Ideen des Nationalen Normenkontrollrates für eine Gesetzesnovellierung sollten schnellstmöglich umgesetzt werden." -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt... URL: http://lists.fzs.de/pipermail/presseverteiler/attachments/20120720/e846931c/attachment.htm