[fzs-pressemitteilung] Brandenburgisches Ministerium erkennt Studentinnen passives Wahlrecht ab
Florian Keller
florian.keller at fzs.de
Mi Nov 3 16:45:19 CET 2010
Brandenburgisches Ministerium erkennt Studentinnen passives Wahlrecht ab
Studentischer Dachverband solidarisiert sich mit der studentischen
Gleichstellungsbeauftragten an der EUV in Frankfurt/Oder
Berlin (fzs). Im Mai 2010 ist an der EUV in Frankfurt/Oder eine
Studentin zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt worden.
Nachdem die Wahl formal korrekt stattgefunden und die Studentin auch
schon ihr Mandat wahrgenommen hatte, reagiert nun das brandenburgische
Wissenschaftsministerium darauf und teilte in einem Rundschreiben mit,
dass Studentinnen für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen
Hochschulen wurde aufgetragen entsprechende Regelungen aus ihren
Grund- und Wahlordnungen zu streichen. An den Universitäten in Potsdam
und Cottbus gab es jedoch bereits studentische
Gleichstellungsbeauftragte. Das soll hiermit in Zukunft verhindert
werden. Einer weiteren ambitionierten Studentin wurde an der
Universität Potsdam daraufhin nun bereits im Vorfeld von der
Kandidatur abgeraten.
An keiner Stelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist geregelt,
wer für das Amt wählbar ist, lediglich, dass diese Person weiblich
sein muss, ist festgehalten. Aus einer Nebenbestimmung, in der die
Freistellung für das Amt geregelt ist, leitet das Ministerium ab, dass
Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und
dass demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. "Auf diese Weise das
passive Wahlreht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer
Ansicht nach unzulässig", so Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands.
Die Freistellungsklausel sollte vielmehr so interpretiert werden, dass
studentische Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Arbeit, also dem
Studium teilweise freigestellt werden. "Ebenso, wie das Gesetz eine
Freistellung anderer Hochschulmitarbeiterinnen von ihren sonstigen
Aufgaben vorsieht, sollte eine studentische Gleichstellungsbeauftragte
den Zeitaufwand innerhalb ihres Studienganges anerkannt bekommen." so
Florian Keller, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstands.
Es ist für das Ministerium nicht vorstellbar, wie eine Studentin den
hohen Zeitaufwand des Amtes bewältigen könne. Der Arbeitsaufwand
dürfte allerdings vergleichbar sein mit dem im Allgemeinen
Studierendenausschuss. "Den Studentinnen wird somit aberkannt, dass
sie sich aktiv und eigenständig in die Gestaltung der Hochschulen
einbringen können und wollen." so Juliane Knörr.
Der fzs kritisiert diese Gesetzesauslegung und fordert Ministerium und
Hochschulleitungen dazu auf, von dieser Handhabung Abstand zu nehmen.
"Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, weshalb eine Studentin
nicht in der Lage sein sollte, die Aufgaben der dezentralen
Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen. Vielmehr wird bei diesem Fall
deutlich, dass studentisches Engagement gering geschätzt wird oder gar
nicht erwünscht zu sein scheint.", erklärt Florian Keller abschließend.