[fzs-pressemitteilung] Brandenburgisches Ministerium erkennt Studentinnen passives Wahlrecht ab

Florian Keller florian.keller at fzs.de
Mi Nov 3 16:45:19 CET 2010


Brandenburgisches Ministerium erkennt Studentinnen passives Wahlrecht ab
Studentischer Dachverband solidarisiert sich mit der studentischen  
Gleichstellungsbeauftragten an der EUV in Frankfurt/Oder

Berlin (fzs). Im Mai 2010 ist an der EUV in Frankfurt/Oder eine  
Studentin zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt worden.  
Nachdem die Wahl formal korrekt stattgefunden und die Studentin auch  
schon ihr Mandat wahrgenommen hatte, reagiert nun das brandenburgische  
Wissenschaftsministerium darauf und teilte in einem Rundschreiben mit,  
dass Studentinnen für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen  
Hochschulen wurde aufgetragen entsprechende Regelungen aus ihren  
Grund- und Wahlordnungen zu streichen. An den Universitäten in Potsdam  
und Cottbus gab es jedoch bereits studentische  
Gleichstellungsbeauftragte. Das soll hiermit in Zukunft verhindert  
werden. Einer weiteren ambitionierten Studentin wurde an der  
Universität Potsdam daraufhin nun bereits im Vorfeld von der  
Kandidatur abgeraten.

An keiner Stelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist geregelt,  
wer für das Amt wählbar ist, lediglich, dass diese Person weiblich  
sein muss, ist festgehalten. Aus einer Nebenbestimmung, in der die  
Freistellung für das Amt geregelt ist, leitet das Ministerium ab, dass  
Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und  
dass demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. "Auf diese Weise das  
passive Wahlreht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer  
Ansicht nach unzulässig", so Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands.

Die Freistellungsklausel sollte vielmehr so interpretiert werden, dass  
studentische Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Arbeit, also dem  
Studium teilweise freigestellt werden. "Ebenso, wie das Gesetz eine  
Freistellung anderer Hochschulmitarbeiterinnen von ihren sonstigen  
Aufgaben vorsieht, sollte eine studentische Gleichstellungsbeauftragte  
den Zeitaufwand innerhalb ihres Studienganges anerkannt bekommen." so  
Florian Keller, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstands.

Es ist für das Ministerium nicht vorstellbar, wie eine Studentin den  
hohen Zeitaufwand des Amtes bewältigen könne. Der Arbeitsaufwand  
dürfte allerdings vergleichbar sein mit dem im Allgemeinen  
Studierendenausschuss. "Den Studentinnen wird somit aberkannt, dass  
sie sich aktiv und eigenständig in die Gestaltung der Hochschulen  
einbringen können und wollen." so Juliane Knörr.

Der fzs kritisiert diese Gesetzesauslegung und fordert Ministerium und  
Hochschulleitungen dazu auf, von dieser Handhabung Abstand zu nehmen.  
"Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, weshalb eine Studentin  
nicht in der Lage sein sollte, die Aufgaben der dezentralen  
Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen. Vielmehr wird bei diesem Fall  
deutlich, dass studentisches Engagement gering geschätzt wird oder gar  
nicht erwünscht zu sein scheint.", erklärt Florian Keller abschließend.