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Mon Jan 8 19:41:57 CET 2007
Hochschulpolitischer Newsletter des freien zusammenschlusses von
studentInnenschaften
08. Januar 2007
Inhalt:
1. Jahresrückblick 2006
1.1. Studiengebühren
1.2. Exzellenzinitiative und Hochschulpakt
1.3. Elterngeld
1.4. Kampagne UN-Sozialpakt
1.5. "BAföG rauf!" gestartet
2. Ausblick 2007
2.1. Studiengebühren
2.2. Bologna-Folgekonferenz
2.3. Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidendentschaft
3. Aktuell
3.1. Präsidentin der Kultusministerkonferenz will Test für
LehrerInnen
3.2. Masterstudium: Berliner Universitäten reichen
Verfassungsklage ein
3.3. Zweiter Jahrestag des Gebührenurteils: Bundesweite
Demonstration
3.4. Demonstration gegen Berufsverbote
4. Korrektur
5. Termine
1. Jahresrückblick 2006
1.1. Studiengebühren
Die Hochschulpolitik im Jahr 2006 wurde vor allem dominiert von der
Einführung und Implementierung allgemeiner Studiengebühren und den
Protesten dagegen. In Bremen wollte die Große Koalition eine
Landeskinderregelung einführen, nach der lediglich Personen mit
Erstwohnsitz in Bremen gebührenfrei studieren können sollten. Die
Regelung wurde am 17. August vom Bremer Verwaltungsgericht gestoppt.
In der Koalition war umstritten, ob die Regelung dauerhaft oder
provisorisch sein sollte - ob also irgendwann auch die BremerInnen
hätten zahlen sollen. Studiengebühren wurden zum laufenden
Wintersemester aber trotzdem eingeführt, als Langzeitgebühren nach
dem 14. Semester i.H.v. 500 €.
In Rheinland-Pfalz wurde eine Landskinderregelung ebenfalls auf Eis
gelegt. Das Gesetz wurde zwar verabschiedet, kommt aber - wohl auch
wegen der Entwicklungen in Bremen - vorerst nicht zur Anwendung.
In Niedersachsen gibt seit diesem Wintersemester ebenfalls
Studiengebühren, die erst einmal nur von den StudienanfängerInnen
gezahlt werden mussten, ab dem Sommersemester 2007 müssen dann alle
Studierenden 500 € zahlen.
Ähnlich in NRW: Dort zahlen Erstis seit dem laufenden Wintersemester.
Andere Studierende müssen ab dem kommenden Semester blechen - sofern
ihre Hochschule Gebühren erhebt. Denn nach dem Gebührengesetz in NRW
können diese das selbst entscheiden.
In Hessen wollte die Regierungskoalition Studiengebühren i.H.v. 1500
Euro pro Semester für ein Zweit- oder Promotionsstudium und für
Studierenden aus Nicht-EU-Staaten einführen. Stattdessen aber müssen
jetzt alle ab kommendem Semester 500 Euro bezahlen, nur das
Promotionsstudium bleibt gebührenfrei.
In vielen Bundesländern dürften die Gebühren in Höhe von rund 500
Euro nur ein Anfang sein. Oder mit den Worten Andreas Pinkwarts
(FDP), Wissenschaftsminister in NRW, der die Summe als "ausreichend
für einen Einstieg in einen Mentalitätswechsel" bezeichnete.
Entsprechend verschärften sich auch die Proteste gegen
Studiengebühren. Als neues Element kam 2006 der
Studiengebührenboykott hinzu. An zahlreichen Hochschulen in ganz
Deutschland richteten Studierendenvertretungen oder Initiativen
Konten ein, auf die die Studierenden ihre Gebühren überweisen können.
Ziel ist es eine starke Verhandlungsbasis gegenüber der Politik und
den Hochschulen aufzubauen; um dies zu erreichen muss eine große
Anzahl von Studierenden auf die Konten einzahlen. Wieviele
Studierende auf die Konten einzahlen müssen wird über das Quorum
geregelt, dieses wurden in der Regel auf Vollversammlungen an den
einzelnen Hochschulen durch die Studierenden beschlossen.
Darüber hinaus kam es zu großen Demonstrationen wie in Frankfurt, wo
am 16. Mai 10.000 und am 6. Juni 5000 demonstrierten. Am 28. Juni
folgten bundesweit 15.000 Personen einem Protestaufruf des
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). In verschiedenen Städten
wurden Rektorate und Hochschulverwaltungen besetzt. In Wiesbaden
besetzten Studierende das hessischen Kultusministerium und stellten
im Rahmen dieser "Neubesetzung des Ministeriums" einen eigenen
Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Landtag gegen jegliche
Studiengebühren aussprechen sollte.
1.2. Exzellenzinitiative und Hochschulpakt
Die Entscheidung über die Gewinner der Exzellenzinitiave wurde am
Freitag dem 13. Oktober bekanntgegeben: Der Süden ist der Sieger von
"Deutschland sucht die Super-Uni". Die drei
Leuchttürme der Bildungspolitik stehen in München (TU und LMU) und
Karlsruhe (TH). Sieben weitere Hochschulen sollen im neuen Jahr
gekürt werden. Es geht um zwei Milliarden Euro, verteilt über zehn
Jahre, die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den
Ländern finanziert werden. Zugute kommt das Geld aber fast nur der
Forschung, nicht der Lehre. So wurden die Super-Unis auch von der
Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) bestimmt. So ist zu
befürchten, dass sich auch an den sog. „Leuchttürmen“ nichts am
Verhältnis von DozentInnen und Studierenden ändern wird.
Neue Studienplätze soll hingegen der Hochschulpakt schaffen. Nach
zähen Verhandlungen einigten sich die KultusministerInnen und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung im November darauf, dass
der Bund zwischen 2007 und 2010 eine Milliarde Euro zur Schaffung von
rund 90.000 Studienplätze zur Verfügung stellt. Konstantin Bender
vom fzs-Vorstand sieht darin nur einen "Tropfen auf den viel zu
heißen Stein". Und Margret Wintermantel, Präsidentin der HRK, glaubt,
dass die Kosten pro Studienplatz zu niedrig angesetzt wurden. Der GEW-
Vorsitzende Ulrich Thöne beziffert den Fehlbetrag auf 1,7 Milliarden
Euro und moniert, dass nicht gesichert sei, was nach
2010 passiert, dann "wenn der Run auf die Studienplätze erst richtig
beginnt." Auch die Grünen kritisieren den Pakt. Kai Gehring,
hochschulpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion hält ihn für
eine "mühsame Pseudo-Einigung".
Der fzs fordert eine grundlegende Neuregelung der
Studienplatzfinanzierung. Der Pakt sei nur wegen einer
jahrzehntelangen Unterfinanzierung nötig geworden. Bender: "Was die
Hochschulen brauchen ist eine deutliche Aufstockung der staatlichen
Mittelzuweisungen."
1.3. Elterngeld
Jahreswechsel 2006/2007: Stress auf den Geburtsstationen der
Republik. Je nach persönlichem Stand und Einkommen versuchen Mütter
Geburten zu verzögern oder vorzuziehen. Eltern bekommen zukünftig 12
bzw. 14 Monate zwei Drittel des Gehalts der Person, die zur
Kindererziehung zu Hause bleibt - bis zu 1800 Euro pro Monat. Wenn es
kein entsprechendes
Einkommen vorher gab, gibt es nur den Mindestbetrag von 300 Euro -
weniger als das bisherige Erziehungsgeld. Dieses wurde
einkommensunabhängig für zwölf Monate in Höhe von 450 Euro oder 24
Monate in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Da StudentInnen neben dem
Studium naturgemäß eher ein geringes Einkommen haben, gehören
studierende Eltern zu den VerliererInnen des Systemwechsels.
Neben dem Elterngeld ändert sich für Studierende auch einiges anderes
in 2007, zum Beispiel die Mehrwertsteuer, die Regelungen für Minijobs
und Kindergeld. Weiter Infos findet Ihr unter http://www.fzs.de/show/
58408.html
1.4. fzs reicht Beschwerde gegen die Bundesrepublik vor den Vereinten
Nationen ein
Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen hat der fzs am 14.
Dezember erklärt, Beschwerde gegen die fortgesetzte Verletzung des
UN-Sozialpakts durch die Bundesrepulik Deutschland einzulegen. Der
1976 in Kraft getretene Vertrag über wirtschaftliche, kulturelle und
soziale Rechte sieht vor, dass Deutschland ein unentgeltliches
Bildungssystem, wozu auch explizit die Hochschulbildung gehört,
entwickeln, sichern oder ausbauen muss. Nachdem bereits seit den
siebziger Jahren keine solchen Gebühren mehr erhoben wurden, müssen
die in einigen Bundesländern bereits beschlossenen Gesetze zur
Einführung von Studiengebühren als offener Affront gegen das
Völkerrecht und die Menschenrechte gewertet werden. Die
Verpflichtung, den Zugang zu Bildung und Bildungssystem gebührenfrei
zu halten, "wird permanent ad absurdum geführt", erklärte Konstantin
Bender aus dem Vorstand des fzs. So sei durch empirische
Untersuchungen belegt, dass bereits vor der Einführung von
Studiengebühren 34 Prozent aller Ausgaben für Bildung in der
Bundesrepublik aus den privaten Haushalten entstammen. Bender:
"Kostenfreiheit sieht anders aus." Ein Rechtsgutachten des
Hochschulrechtlers Wilhelm Achelpöhler aus Münster kommt klar zu dem
Ergebnis: Mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die
Länder hat die Bundesrepublik gegen den UN-Pakt verstoßen. Dies tut
die Bundesregierung aus Sicht des fzs in vollem Bewusstsein, da sie
in der Vergangenheit bereits wegen Verstoßes gegen den Pakt gerügt
wurde und ein aktueller Bericht über die Umsetzung des Paktes seit
dem 30. Juni 2006 aussteht.
„Bereits 1998 und 2001 wurde Deutschland wegen seines Abweichens von
den Zielen des Paktes vom Kontrollrat ermahnt. In diesem Jahr hat
Deutschland gar keinen Bericht zur Bildungssituation abgeliefert.
Daher werden nun Studierende und ihre BündnispartnerInnen über die
Lage im Bildungssystem berichten“ erläuterte Mike Niederstraßer vom
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) nach der Vorstellung der
Beschwerde an den Hochkommissar der UN.
Gemeinsam mit Gewerkschaften, Menschrechtsorganisationen und dem fzs
wird das ABS daher in den nächsten Monaten einen Bericht über soziale
Ausgrenzung vom Bildungszugang und die fortschreitenden
Einschränkungen bei der Verwirklichung des Paktes und der in ihm
gewährten Rechte erarbeiten.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist nach dem Vertrag die zuständige
Instanz, über die Einhaltung des Vertrages zu wachen. Im
„Studiengebührenurteil“ vom 26. Januar 2005 (2 BvF 1/03 RdNr. 72)
hatte das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Länder auch in
der Frage der Erhebung von Studiengebühren internationale Verträge zu
beachten hätten.
Aufgrund der Vervielfachung des Bruttoinlandproduktes seit
Unterzeichnung des Paktes entfällt aber auch eine wirtschaftliche
Notlage als Argument für eine Einführung von solchen Zugangshürden.
„Kommt der Rat zum Ergebnis, dass Deutschland gegen den Pakt
verstößt, wäre das nicht nur hinsichtlich der Rolle als
internationaler Verteidiger der Menschenrechte problematisch.
Vielmehr müssten dann auch die Verwaltungsgerichte dieses Verdikt
beachten“, so Bender. „Es scheint, als haben wir Deutschland hier
kalt erwischt, da der Pakt und die internationalen Verpflichtungen in
den Überlegungen bislang kaum eine Rolle gespielt hat.“ Christiane
Schmidt, Geschäftsführerin des ABS, ergänzte: „Die strikte Ignoranz
gegenüber dem Menschenrecht auf Bildung, die Deutschland regelmäßig
durch die Sozialerhebung des DSW, aber auch durch die PISA-Studie und
die Erhebungen zum Hochschulzugang und Studienabbruch des HIS
nachgewiesen wird, muss endlich öffentlich zur Sprache gebracht werden.“
Bereits in seinen Stellungnahmen, in denen der UN-Ausschuss auch
Kanada und England für die Studiengebühren rügte, forderte der
Ausschuss auf, dass das innerstaatliche Bewusstsein für den Pakt und
die durch ihn begründeten Rechte gestärkt werde. Mit der Übergabe des
Berichtes an den Sozialrat der UN und dessen Debatte ist im Frühjahr
2007 zu rechnen.
1.5. "BAföG rauf!" gestartet
Der fzs hat am 19. Dezember zusammen mit den Juso-Hochschulgruppen,
den Jusos und der Grünen Jugend eine Kampagne unter dem Motto „BAföG
rauf!“ zur kurzfristigen Verbesserung des BAföGs gestartet.
Im ersten Schritt ist die Homepage der Kampagne online gegangen
http://www.bafoeg-rauf.de, auf welcher ihr den Aufruf und die
konkreten Forderungen des Bündnisses findet. Wir bitten Euch, den
Aufruf auf der Seite zu unterzeichnen und die Kampagne möglichst
breit bekannt zu machen!
In einem weiteren Schritt ´werden in den kommenden Wochen Materialien
zur Kampagne beim fzs bestellbar sein, um die Kampagne an den
Hochschulen sichtbar zu machen.
Und nicht vergessen: Für Verbesserungen beim BAföG unter http://
www.bafog-rauf.de unterschreiben!
Hier der Aufruf zur Kampagne:
Wir brauchen eine Verbesserung des BAföG!
Das BAföG ist eine tragende und unersetzliche Säule der
Studienfinanzierung. Durch das BAföG wurde in den letzten 35 Jahren
die Chancengleichheit im Bildungssystem maßgeblich verbessert. Ohne
diese Form der Studienfinanzierung wäre die soziale Selektion im
Bildungssystem noch viel gravierender, als sie heute ohnehin schon
ist. Das BAföG ist ein Mittel, um breiten Schichten den Zugang zur
Hochschule zu ermöglichen. Deshalb muss es gegen Angriffe elitärer
Bildungspolitiker jedweder Couleur verteidigt werden.
Die rot-grüne Bundesregierung hat wichtige Schritte zur Verbreiterung
des Empfängerkreises des BAföG eingeleitet und damit dem BAföG wieder
einen sozialen Stellenwert gegeben, der unter Bundeskanzler Helmut
Kohl gänzlich unter die Räder gekommen war. Seit 2001 aber ist das
BAföG nicht mehr an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst
worden. Es ist damit faktisch gesunken. Diese Situation wollen wir
nicht länger hinnehmen. Zudem werden sich durch die
Mehrwertsteueranhebung die Unterhaltskosten von Studierenden
erheblich verteuern.
Heute ist das BAföG gerade für Studierende aus einkommensschwachen
Schichten unersetzlich. Angesichts der erheblichen Mehrbelastungen
gerade für diese Studierenden und die damit einhergehende dramatische
Verschlechterung von Bildungschancen ist eine Verbesserung des BAföG
dringend notwendig. Die nächsten Haushaltsverhandlungen sind dazu der
richtige Anlass. Wir Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses
Aufrufes fordern daher die Bundesregierung und den Bundestag auf:
1. Sich klar zum BAföG als Mittel der zur Schaffung von
Chancengleichheit im Bildungssystem zu bekennen und
privatwirtschaftlichen Studienkrediten eine klare Absage zu erteilen
2. Das BAföG regelmäßig zu erhöhen und damit an die
Kostensteigerungen der letzten Jahre anzupassen.
3. Den Empfängerkreis des BAföG auszuweiten, um einer größeren Zahl
von einkommensschwachen Studierenden Studienförderung zukommen zu
lassen.
4. Die Mitnahmemöglichkeit des BAföG bei Studienaufenthalten im
Ausland zu verbessern, damit auch einkommensschwache Studierende
Erfahrungen im Ausland sammeln können.
5. Die Anspruchsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten zu
verbessern, um auch dieser Gruppe eine Förderung zu ermöglichen.
6. Den Bedarfssatz für Studierende mit Kind zu erhöhen, um unnötige
Studienabbrüche zu vermeiden.
2. Ausblick 2007
2.1. Studiengebühren
Im neuen Jahr werden in vielen Bundesländern erstmals Studiengebühren
eingezogen werden.
NRW: Ab dem kommenden Semester müssen alle Studierenden allgemeinen
Studiengebühren bezahlen. Erstis müssen bereits seit diesem Semester
zahlen. Dabei müssen die Hochschulen selbst
entscheiden, ob sie Gebühren erheben. Die Frage ist, wie lange sich
einzelne Hochschulen sich dem entziehen können, wenn die Politik
immer stärker auf diese Finanzierung setzt.
Das Saarland erhebt ab dem Wintersemester 2007/08 allgemeine
Studiengebühren in der Höhe von 300 Euro in den ersten beiden
Semestern und 500 Euro für jedes weitere Semester. Derzeit gibt es
ein Studienkontensystem.
Bayern erhebt im kommenden Sommersemester allgemeine Studiengebühren
von bis zu 500 Euro pro Semester. Bisher sind hier schon
Langzeitstudiengebühren zu zahlen. In der Schwebe ist die Situation
in Bremen nachdem die Einführung allgemeiner Studiengebühren -
vorerst - am gerichtlichen Widerspruch gegen die Landeskinderregelung
gescheitert sind.
Ob in Zukunft alle Bremer Studierenden zahlen müssen, wird sich wohl
erst nach der Bürgerschaftswahl entscheiden, die in diesem Frühjahr
stattfindet.
Baden-Württemberg
2.2. Bologna-Folgekonferenz
Zur nächsten Bologna-Folgekonferenz treffen sich die
FachministerInnen und BildungsexpertInnen der 45 Staaten, die im
Bologna-Prozess mitwirken, vom 16. bis 18. Mai in London. Nächster
Schritt im Bologna-Prozess ist die kritische Bestandsaufnahme der
Anerkennung von Studienabschlüssen, Studienstrukturen und der
Qualitätssicherung.
2.3. Bildungsschwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft
Seit Anfang des Jahres hat Deutschland für ein halbes Jahr die
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union inne. Auf der Homepage
http://www.eu2007.de/de/Policy_Areas/Education_Youth_and_Culture/
Education.html werden die Schwerpunkte dieser Präsidentschaft für den
Bereich Bildung dargestellt. Der erste Schwerpunkt ist der
"Europäische Qualifikationsrahmen", dem der Ratsvorsitz eine "hohe
Relevanz" einräumt. Damit sollen grenzüberschreitende Transparenz und
Mobilität erreicht werden. Außerdem soll der Rahmen als
"Übersetzungshilfe" wirken, die es erleichtern soll, Lernergebnisse
auf europäischer, nationaler und sektoraler Ebene zu vergleichen.
Während der deutschen Präsidentschaft sollen die Arbeiten am
Qualifikationsrahmen vorgetrieben und wenn möglich abgeschlossen werden.
Das "Programm für lebenslanges Lernen" (LLLP) wird als zweiter
Schwerpunkt genannt. Das bisherige Programm "Sokrates" wird durch
LLLP ersetzt, in das in den nächsten sechs Jahren sieben Milliarden
Euro investiert werden. Das Programm soll die Mobilität von Lernenden
und Lehrenden aller Bildungsstufen unterstützen und die
Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen verschiedener EU-Länder
fördern. Am 6. und 7. Mai findet die Konferenz zum LLLP-Start in
Berlin statt.
An dritter Stelle wird der Bologna-Prozess genannt, dessen
diesjährige Konferenz unter deutsch-britischer Schirmherrschaft
stattfindet. Weitere Infos unter Punkt 2.2.
Als viertes wird die Konferenz "Lernraum Europa verwirklichen"
aufgeführt, die am 4. und 5. Juni in München stattfindet und zum
Kopenhagen-Prozess gehört. Themen dieser Tagung sollen insbesondere
sein: der Europäischer Qualifikationsrahmen, das Europäisches
Leistungspunktesystem in der beruflichen Bildung (ECVET), die
Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschule, die
Qualifizierung des Bildungspersonals sowie die Förderung von Mobilität.
3. Aktuell
3.1. Präsidentin der Kultusministerkonferenz will Tests für angehende
LehrerInnen
Ute Erdsiek-Rave, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und
Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, will verpflichtende
Eignungstest für Lehramtsstudierende einführen. Damit solle der sog.
Praxisschock“ verhindert werden. 30 bis 40 Prozent der
Lehramtsstudierenden seien für den Beruf ungeeignet und hätten
falsche Vorstellungen von dem Job, so die Kultusministerin. Die GEW
kritisiert diesen Vorstoß. „Lehramtsanwärter sollten im Studium
frühzeitig ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis erproben“,
so Matthias Heidn, Landesvorsitzender der GEW Schleswig-Holstein.
3.2. Masterstudium: Berliner Universitäten reichen Verfassungsklage ein
Am 14. Dezember 2006 haben die drei Berliner Universitäten FU Berlin,
HU Berlin und TU Berlin Verfassungsbeschwerde beim
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gegen die jüngste Änderung
des Berliner Hochschulgesetzes eingereicht. Die erst im Juli 2006 vom
Berliner Abgeordnetenhaus aufgrund eines Dringlichkeitsantrags der
Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS beschlossene
Änderung regelt im Wesentlichen den Zugang zu Masterstudiengängen.
Danach wird bei einem nicht konsekutiven Masterstudiengang, also
einem Studiengang, der nicht direkt auf einen bestimmten
Bachelorstudiengang aufbaut, lediglich ein erster
berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorausgesetzt. Nur bei
konsekutiven Masterstudiengängen können - mit entsprechender
fachlicher Begründung - weitere Zugangsvoraussetzungen verlangt
werden. Dies ist aus Sicht der Beschwerdeführerinnen wegen Verstoßes
gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden akademischen
Selbstverwaltungsrechte verfassungswidrig und damit nichtig.
3.3. Zweiter Jahrestags des Gebührenurteils: Bundesweite Demonstration
Das ABS ruft unter http://www.abs-bund.de/aktuelles/2651.html
bundesweit auf, am 26. Januar, dem zweiten Jahrestag des
Studiengebührenurteils des Bundesverfassungsgerichtes, zur Demo nach
Karlsruhe zu kommen.
3.4. Demonstration gegen Berufsverbote
Unter dem Motto "Weg mit den Berufsverboten! Grundrechte
verteidigen!" findet am 27. Januar auf dem Mannheimer Paradeplatz um
13 Uhr eine Demonstration gegen Berufsverbote statt.
Den Aufruf zur Demonstration findet ihr unter http://www.gegen-
berufsverbote.de/index1.php?section=ma-demo
4. Korrektur
Im letzten Newsletter Anfang Dezember hatten wir geschrieben, dass
die Vollversammlung der Uni Göttingen mit 77,3 Prozent einen
Studiengebührenboykott beschlossen habe. Das war nicht ganz richtig.
In Göttingen wurde eine Urabstimmung durchgeführt, an der 17,4
Prozent der Studierenden beteiligten. Von diesen stimmten 77,3
Prozent für den Boykott, dass entspricht 13,2 Prozent aller
Studierenden. Für die Durchführung eines Boykottes war die eine
Quorum von 15 Prozent notwendig, d.h. es hätten sich 15 Prozent aller
Studierenden für den Boykott aussprechen müssen. Dieses Quorum wurde
also knapp verfehlt und damit nimmt Göttingen nicht am Boykott teil.
Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
5. Termine
12. - 14. Januar, Göttingen: Moderationsseminar für fzs-Aktive
www.fzs.de/termine/event_160.html
12.-14. Januar, Mainz: Treffen des Ausschuss Sozialpolitik
http://www.fzs.de/termine/event_205.html
12.-14. Januar, Jena: Treffen des Ausschuss Verfasste
Studierendenschaft/Politisches Mandat
http://www.fzs.de/termine/event_206.html
19. - 21. Januar, Jugendherberge Erfurt: Seminar: "Einstieg in die
Hochschulpolitik"
www.fzs.de/termine/event_162.html
19. - 21. Januar: Treffen des Arbeitskreises LehrerInnenbildung und
Schule in Leipzig. http://www.fzs.de/termine/event_202.html
19. - 21. Januar, Berlin: Schulungseminar "Akkreditierung und
studentische Beteiligung" des Studentischen Akkreditierungspools.
Anmeldung bis zum 10 Januar unter info at studentischer-pool.de
27. Januar, 13 Uhr, Mannheim: Demonstration gegen Berufsverbote.
Start am Paradeplatz. www.gegen-berufsverbote.de
02. - 04. Februar, Seminar "Studierende in Studentenwerken" in
Berlin. http://www.fzs.de/termine/event_164.html
21. - 25. Februar, Marburg: 31. Mitgliederversammlung. http://
www.fzs.de/termine/event_166.html