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Mon Jan 8 19:41:57 CET 2007


Hochschulpolitischer Newsletter des freien zusammenschlusses von  
studentInnenschaften
08. Januar 2007

Inhalt:

1. Jahresrückblick 2006
     1.1. Studiengebühren
     1.2. Exzellenzinitiative und Hochschulpakt
     1.3. Elterngeld
     1.4. Kampagne UN-Sozialpakt
     1.5. "BAföG rauf!" gestartet

2. Ausblick 2007
     2.1. Studiengebühren
     2.2. Bologna-Folgekonferenz
     2.3. Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidendentschaft

3. Aktuell
     3.1. Präsidentin der Kultusministerkonferenz will Test für  
LehrerInnen
     3.2. Masterstudium: Berliner Universitäten reichen  
Verfassungsklage ein
     3.3. Zweiter Jahrestag des Gebührenurteils: Bundesweite  
Demonstration
     3.4. Demonstration gegen Berufsverbote

4. Korrektur

5. Termine


1. Jahresrückblick 2006

1.1. Studiengebühren

Die Hochschulpolitik im Jahr 2006 wurde vor allem dominiert von der  
Einführung und Implementierung allgemeiner Studiengebühren und den  
Protesten dagegen. In Bremen wollte die Große Koalition eine  
Landeskinderregelung einführen, nach der lediglich Personen mit  
Erstwohnsitz in Bremen gebührenfrei studieren können sollten. Die  
Regelung wurde am 17. August vom Bremer Verwaltungsgericht gestoppt.  
In der Koalition war umstritten, ob die Regelung dauerhaft oder  
provisorisch sein sollte - ob also irgendwann auch die BremerInnen  
hätten zahlen sollen. Studiengebühren wurden zum laufenden  
Wintersemester aber trotzdem eingeführt, als Langzeitgebühren nach  
dem 14. Semester i.H.v. 500 €.
In Rheinland-Pfalz wurde eine Landskinderregelung ebenfalls auf Eis  
gelegt. Das Gesetz wurde zwar verabschiedet, kommt aber - wohl auch  
wegen der Entwicklungen in Bremen - vorerst nicht zur Anwendung.
In Niedersachsen gibt seit diesem Wintersemester ebenfalls  
Studiengebühren, die erst einmal nur von den StudienanfängerInnen  
gezahlt werden mussten, ab dem Sommersemester 2007 müssen dann  alle  
Studierenden 500 € zahlen.
Ähnlich in NRW: Dort zahlen Erstis seit dem laufenden Wintersemester.  
Andere Studierende müssen ab dem kommenden Semester blechen - sofern  
ihre Hochschule Gebühren erhebt. Denn nach dem Gebührengesetz in NRW  
können diese das selbst entscheiden.
In Hessen wollte die Regierungskoalition Studiengebühren i.H.v. 1500  
Euro pro Semester für ein Zweit- oder Promotionsstudium und für  
Studierenden aus Nicht-EU-Staaten einführen. Stattdessen aber müssen  
jetzt alle ab kommendem Semester 500 Euro bezahlen, nur das  
Promotionsstudium bleibt gebührenfrei.
In vielen Bundesländern dürften die Gebühren in Höhe von rund 500  
Euro nur ein Anfang sein. Oder mit den Worten Andreas Pinkwarts  
(FDP), Wissenschaftsminister in NRW, der die Summe als "ausreichend  
für einen Einstieg in einen Mentalitätswechsel" bezeichnete.

Entsprechend verschärften sich auch die Proteste gegen  
Studiengebühren. Als neues Element kam 2006 der  
Studiengebührenboykott hinzu. An zahlreichen Hochschulen in ganz  
Deutschland richteten Studierendenvertretungen oder Initiativen  
Konten ein, auf die die Studierenden ihre Gebühren überweisen können.
Ziel ist es eine starke Verhandlungsbasis gegenüber der Politik und  
den Hochschulen aufzubauen; um dies zu erreichen muss eine große  
Anzahl von Studierenden auf die Konten einzahlen. Wieviele  
Studierende auf die Konten einzahlen müssen wird über das Quorum  
geregelt, dieses wurden in der Regel auf Vollversammlungen an den  
einzelnen Hochschulen durch die Studierenden beschlossen.
Darüber hinaus kam es zu großen Demonstrationen wie in Frankfurt, wo  
am 16. Mai 10.000 und am 6. Juni 5000 demonstrierten. Am 28. Juni  
folgten  bundesweit 15.000 Personen einem Protestaufruf des  
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). In verschiedenen Städten  
wurden Rektorate und Hochschulverwaltungen besetzt. In Wiesbaden  
besetzten Studierende das hessischen Kultusministerium und stellten  
im Rahmen dieser "Neubesetzung des Ministeriums" einen eigenen  
Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Landtag gegen jegliche  
Studiengebühren aussprechen sollte.

1.2. Exzellenzinitiative und Hochschulpakt

Die Entscheidung über die Gewinner der Exzellenzinitiave wurde am  
Freitag dem 13. Oktober bekanntgegeben: Der Süden ist der Sieger von  
"Deutschland sucht die Super-Uni". Die drei
Leuchttürme der Bildungspolitik stehen in München (TU und LMU) und  
Karlsruhe (TH). Sieben weitere Hochschulen sollen im neuen Jahr  
gekürt werden. Es geht um zwei Milliarden Euro, verteilt über zehn  
Jahre, die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den  
Ländern finanziert werden. Zugute kommt das Geld aber fast nur der  
Forschung, nicht der Lehre. So wurden die Super-Unis auch von der  
Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) bestimmt. So ist zu  
befürchten, dass sich auch an den sog. „Leuchttürmen“ nichts am  
Verhältnis von DozentInnen und Studierenden ändern wird.
Neue Studienplätze soll hingegen der Hochschulpakt schaffen. Nach  
zähen Verhandlungen einigten sich die KultusministerInnen und das  
Bundesministerium für Bildung und Forschung im November darauf, dass  
der Bund zwischen 2007 und 2010 eine Milliarde Euro zur Schaffung von  
rund 90.000 Studienplätze zur Verfügung stellt.  Konstantin Bender  
vom fzs-Vorstand sieht darin nur einen "Tropfen auf den viel zu  
heißen Stein". Und Margret Wintermantel, Präsidentin der HRK, glaubt,  
dass die Kosten pro Studienplatz zu niedrig angesetzt wurden. Der GEW- 
Vorsitzende Ulrich Thöne beziffert den Fehlbetrag auf 1,7 Milliarden  
Euro und moniert, dass nicht gesichert sei, was nach
2010 passiert, dann "wenn der Run auf die Studienplätze erst richtig  
beginnt." Auch die Grünen kritisieren den Pakt. Kai Gehring,  
hochschulpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion hält ihn für
eine "mühsame Pseudo-Einigung".
Der fzs fordert eine grundlegende Neuregelung der  
Studienplatzfinanzierung. Der Pakt sei nur wegen einer  
jahrzehntelangen Unterfinanzierung nötig geworden. Bender: "Was die  
Hochschulen brauchen ist eine deutliche Aufstockung der staatlichen  
Mittelzuweisungen."


1.3. Elterngeld

Jahreswechsel 2006/2007: Stress auf den Geburtsstationen der  
Republik. Je nach persönlichem Stand und Einkommen versuchen Mütter  
Geburten zu verzögern oder vorzuziehen. Eltern bekommen zukünftig 12  
bzw. 14 Monate zwei Drittel des Gehalts der Person, die zur  
Kindererziehung zu Hause bleibt - bis zu 1800 Euro pro Monat. Wenn es  
kein entsprechendes
Einkommen vorher gab, gibt es nur den Mindestbetrag von 300 Euro -  
weniger als das bisherige Erziehungsgeld. Dieses wurde  
einkommensunabhängig für zwölf Monate in Höhe von 450 Euro oder 24  
Monate in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Da StudentInnen neben dem  
Studium naturgemäß eher ein geringes Einkommen haben, gehören  
studierende Eltern zu den VerliererInnen des Systemwechsels.
Neben dem Elterngeld ändert sich für Studierende auch einiges anderes  
in 2007, zum Beispiel die Mehrwertsteuer, die Regelungen für Minijobs  
und Kindergeld. Weiter Infos findet Ihr unter http://www.fzs.de/show/ 
58408.html

1.4. fzs reicht Beschwerde gegen die Bundesrepublik vor den Vereinten  
Nationen ein

Zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen hat der fzs am 14.  
Dezember erklärt,  Beschwerde gegen die fortgesetzte Verletzung des  
UN-Sozialpakts durch die Bundesrepulik Deutschland einzulegen. Der  
1976 in Kraft getretene Vertrag über wirtschaftliche, kulturelle und  
soziale Rechte sieht vor, dass Deutschland ein unentgeltliches  
Bildungssystem, wozu auch explizit die Hochschulbildung gehört,  
entwickeln, sichern oder ausbauen muss. Nachdem bereits seit den
siebziger Jahren keine solchen Gebühren mehr erhoben wurden, müssen  
die in einigen Bundesländern bereits beschlossenen Gesetze zur  
Einführung von Studiengebühren als offener Affront gegen das  
Völkerrecht und die Menschenrechte gewertet werden. Die  
Verpflichtung, den Zugang zu Bildung und Bildungssystem gebührenfrei  
zu halten, "wird permanent ad absurdum geführt", erklärte Konstantin  
Bender aus dem Vorstand des fzs. So sei durch empirische  
Untersuchungen belegt, dass bereits vor der Einführung von  
Studiengebühren 34 Prozent aller Ausgaben für Bildung in der  
Bundesrepublik aus den privaten Haushalten entstammen. Bender:
"Kostenfreiheit sieht anders aus." Ein Rechtsgutachten des  
Hochschulrechtlers Wilhelm Achelpöhler aus Münster kommt klar zu dem  
Ergebnis: Mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die  
Länder hat die Bundesrepublik gegen den UN-Pakt verstoßen. Dies tut  
die Bundesregierung aus Sicht des fzs in vollem Bewusstsein, da sie  
in der Vergangenheit bereits wegen Verstoßes gegen den Pakt gerügt  
wurde und ein aktueller Bericht über die Umsetzung des Paktes seit  
dem 30. Juni 2006 aussteht.
„Bereits 1998 und 2001 wurde Deutschland wegen seines Abweichens von  
den Zielen des Paktes vom Kontrollrat ermahnt. In diesem Jahr hat  
Deutschland gar keinen Bericht zur Bildungssituation abgeliefert.  
Daher werden nun Studierende und ihre BündnispartnerInnen über die  
Lage im Bildungssystem berichten“ erläuterte Mike Niederstraßer vom  
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) nach der Vorstellung der  
Beschwerde an den Hochkommissar der UN.
Gemeinsam mit Gewerkschaften, Menschrechtsorganisationen und dem fzs  
wird das ABS daher in den nächsten Monaten einen Bericht über soziale  
Ausgrenzung vom Bildungszugang und die fortschreitenden  
Einschränkungen bei der Verwirklichung des Paktes und der in ihm  
gewährten Rechte erarbeiten.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist nach dem Vertrag die zuständige  
Instanz, über die Einhaltung des Vertrages zu wachen. Im  
„Studiengebührenurteil“ vom 26. Januar 2005 (2 BvF 1/03 RdNr. 72)  
hatte das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Länder auch in  
der Frage der Erhebung von Studiengebühren internationale Verträge zu  
beachten hätten.
Aufgrund der Vervielfachung des Bruttoinlandproduktes seit  
Unterzeichnung des Paktes entfällt aber auch eine wirtschaftliche  
Notlage als Argument für eine Einführung von solchen Zugangshürden.  
„Kommt der Rat zum Ergebnis, dass Deutschland gegen den Pakt  
verstößt, wäre das nicht nur hinsichtlich der Rolle als  
internationaler Verteidiger der Menschenrechte problematisch.
Vielmehr müssten dann auch die Verwaltungsgerichte dieses Verdikt  
beachten“, so Bender. „Es scheint, als haben wir Deutschland hier  
kalt erwischt, da der Pakt und die internationalen Verpflichtungen in  
den Überlegungen bislang kaum eine Rolle gespielt hat.“ Christiane  
Schmidt, Geschäftsführerin des ABS, ergänzte: „Die strikte Ignoranz  
gegenüber dem Menschenrecht auf Bildung, die Deutschland regelmäßig  
durch die Sozialerhebung des DSW, aber auch durch die PISA-Studie und  
die Erhebungen zum Hochschulzugang und Studienabbruch des HIS  
nachgewiesen wird, muss endlich öffentlich zur Sprache gebracht werden.“
Bereits in seinen Stellungnahmen, in denen der UN-Ausschuss auch  
Kanada und England für die Studiengebühren rügte, forderte der  
Ausschuss auf, dass das innerstaatliche Bewusstsein für den Pakt und  
die durch ihn begründeten Rechte gestärkt werde. Mit der Übergabe des  
Berichtes an den Sozialrat der UN und dessen Debatte ist im Frühjahr  
2007 zu rechnen.


1.5. "BAföG rauf!" gestartet

Der fzs hat am 19. Dezember zusammen mit den Juso-Hochschulgruppen,  
den Jusos und der Grünen Jugend eine Kampagne unter dem Motto „BAföG  
rauf!“ zur kurzfristigen Verbesserung des BAföGs gestartet.

Im ersten Schritt ist die Homepage der Kampagne online gegangen  
http://www.bafoeg-rauf.de, auf welcher ihr den Aufruf und die  
konkreten Forderungen des Bündnisses findet. Wir bitten Euch, den
Aufruf auf der Seite zu unterzeichnen und die Kampagne möglichst  
breit bekannt zu machen!
In einem weiteren Schritt ´werden in den kommenden Wochen Materialien  
zur Kampagne beim fzs bestellbar sein, um die Kampagne an den  
Hochschulen sichtbar zu machen.
Und nicht vergessen: Für Verbesserungen beim BAföG unter http:// 
www.bafog-rauf.de unterschreiben!

Hier der Aufruf zur Kampagne:
Wir brauchen eine Verbesserung des BAföG!

Das BAföG ist eine tragende und unersetzliche Säule der  
Studienfinanzierung. Durch das BAföG wurde in den letzten 35 Jahren  
die Chancengleichheit im Bildungssystem maßgeblich verbessert. Ohne  
diese Form der Studienfinanzierung wäre die soziale Selektion im  
Bildungssystem noch viel gravierender, als sie heute ohnehin schon  
ist. Das BAföG ist ein Mittel, um breiten Schichten den Zugang zur  
Hochschule zu ermöglichen. Deshalb muss es gegen Angriffe elitärer  
Bildungspolitiker jedweder Couleur verteidigt werden.

Die rot-grüne Bundesregierung hat wichtige Schritte zur Verbreiterung  
des Empfängerkreises des BAföG eingeleitet und damit dem BAföG wieder  
einen sozialen Stellenwert gegeben, der unter Bundeskanzler Helmut  
Kohl gänzlich unter die Räder gekommen war. Seit 2001 aber ist das
BAföG nicht mehr an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst  
worden. Es ist damit faktisch gesunken. Diese Situation wollen wir  
nicht länger hinnehmen. Zudem werden sich durch die
Mehrwertsteueranhebung die Unterhaltskosten von Studierenden  
erheblich verteuern.

Heute ist das BAföG gerade für Studierende aus einkommensschwachen  
Schichten unersetzlich. Angesichts der erheblichen Mehrbelastungen  
gerade für diese Studierenden und die damit einhergehende dramatische  
Verschlechterung von Bildungschancen ist eine Verbesserung des BAföG  
dringend notwendig. Die nächsten Haushaltsverhandlungen sind dazu der  
richtige Anlass. Wir Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses  
Aufrufes fordern daher die Bundesregierung und den Bundestag auf:

1. Sich klar zum BAföG als Mittel der zur Schaffung von  
Chancengleichheit im Bildungssystem zu bekennen und  
privatwirtschaftlichen Studienkrediten eine klare Absage zu erteilen
2. Das BAföG regelmäßig zu erhöhen und damit an die  
Kostensteigerungen der letzten Jahre anzupassen.
3. Den Empfängerkreis des BAföG auszuweiten, um einer größeren Zahl  
von einkommensschwachen Studierenden Studienförderung zukommen zu  
lassen.
4. Die Mitnahmemöglichkeit des BAföG bei Studienaufenthalten im  
Ausland zu verbessern, damit auch einkommensschwache Studierende  
Erfahrungen im Ausland sammeln können.
5. Die Anspruchsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten zu  
verbessern, um auch dieser Gruppe eine Förderung zu ermöglichen.
6. Den Bedarfssatz für Studierende mit Kind zu erhöhen, um unnötige  
Studienabbrüche zu vermeiden.


2. Ausblick 2007

2.1. Studiengebühren

Im neuen Jahr werden in vielen Bundesländern erstmals Studiengebühren  
eingezogen werden.
NRW: Ab dem kommenden Semester müssen alle Studierenden allgemeinen  
Studiengebühren bezahlen. Erstis müssen bereits seit diesem Semester  
zahlen. Dabei müssen die Hochschulen selbst
entscheiden, ob sie Gebühren erheben. Die Frage ist, wie lange sich  
einzelne Hochschulen sich dem entziehen können, wenn die Politik  
immer stärker auf diese Finanzierung setzt.
Das Saarland erhebt ab dem Wintersemester 2007/08 allgemeine  
Studiengebühren in der Höhe von 300 Euro in den ersten beiden  
Semestern und 500 Euro für jedes weitere Semester. Derzeit gibt es
ein Studienkontensystem.
Bayern erhebt im kommenden Sommersemester allgemeine Studiengebühren  
von bis zu 500 Euro pro Semester. Bisher sind hier schon  
Langzeitstudiengebühren zu zahlen. In der Schwebe ist die Situation  
in Bremen nachdem die Einführung allgemeiner Studiengebühren -  
vorerst - am gerichtlichen Widerspruch gegen die Landeskinderregelung  
gescheitert sind.
Ob in Zukunft alle Bremer Studierenden zahlen müssen, wird sich wohl  
erst nach der Bürgerschaftswahl entscheiden, die in diesem Frühjahr  
stattfindet.
Baden-Württemberg

2.2. Bologna-Folgekonferenz
Zur nächsten Bologna-Folgekonferenz treffen sich die  
FachministerInnen und BildungsexpertInnen der 45 Staaten, die im  
Bologna-Prozess mitwirken, vom 16. bis 18. Mai in London. Nächster  
Schritt im Bologna-Prozess ist die kritische Bestandsaufnahme der  
Anerkennung von Studienabschlüssen, Studienstrukturen und der  
Qualitätssicherung.

2.3. Bildungsschwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft
Seit Anfang des Jahres hat Deutschland für ein halbes Jahr die  
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union inne. Auf der Homepage  
http://www.eu2007.de/de/Policy_Areas/Education_Youth_and_Culture/ 
Education.html werden die Schwerpunkte dieser Präsidentschaft für den  
Bereich Bildung dargestellt. Der erste Schwerpunkt ist der  
"Europäische Qualifikationsrahmen", dem der Ratsvorsitz eine "hohe  
Relevanz" einräumt. Damit sollen grenzüberschreitende Transparenz und  
Mobilität erreicht werden. Außerdem soll der Rahmen als  
"Übersetzungshilfe" wirken, die es erleichtern soll, Lernergebnisse  
auf europäischer, nationaler und sektoraler Ebene zu vergleichen.  
Während der deutschen Präsidentschaft sollen die Arbeiten am  
Qualifikationsrahmen vorgetrieben und wenn möglich abgeschlossen werden.
Das "Programm für lebenslanges Lernen" (LLLP) wird als zweiter  
Schwerpunkt genannt. Das bisherige Programm "Sokrates" wird durch  
LLLP ersetzt, in das in den nächsten sechs Jahren sieben Milliarden  
Euro investiert werden. Das Programm soll die Mobilität von Lernenden  
und Lehrenden aller Bildungsstufen unterstützen und die  
Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen verschiedener EU-Länder  
fördern. Am 6. und 7. Mai findet die Konferenz zum LLLP-Start in  
Berlin statt.
An dritter Stelle wird der Bologna-Prozess genannt, dessen  
diesjährige Konferenz unter deutsch-britischer Schirmherrschaft  
stattfindet. Weitere Infos unter Punkt 2.2.
Als viertes wird die Konferenz "Lernraum Europa verwirklichen"  
aufgeführt, die am 4. und 5. Juni in München stattfindet und zum  
Kopenhagen-Prozess gehört. Themen dieser Tagung sollen insbesondere  
sein: der Europäischer Qualifikationsrahmen, das Europäisches  
Leistungspunktesystem in der beruflichen Bildung (ECVET), die  
Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschule, die  
Qualifizierung des Bildungspersonals sowie die Förderung von Mobilität.

3. Aktuell

3.1. Präsidentin der Kultusministerkonferenz will Tests für angehende  
LehrerInnen
Ute Erdsiek-Rave, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und  
Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, will verpflichtende  
Eignungstest für Lehramtsstudierende einführen. Damit solle der sog.  
Praxisschock“ verhindert werden. 30 bis 40 Prozent der  
Lehramtsstudierenden seien für den Beruf ungeeignet und hätten  
falsche Vorstellungen von dem Job, so die Kultusministerin. Die GEW  
kritisiert diesen Vorstoß. „Lehramtsanwärter sollten im Studium  
frühzeitig ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis erproben“,  
so Matthias Heidn, Landesvorsitzender der GEW Schleswig-Holstein.

3.2. Masterstudium: Berliner Universitäten reichen Verfassungsklage ein
Am 14. Dezember 2006 haben die drei Berliner Universitäten FU Berlin,  
HU Berlin und TU Berlin Verfassungsbeschwerde beim  
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gegen die jüngste Änderung  
des Berliner Hochschulgesetzes eingereicht. Die erst im Juli 2006 vom  
Berliner Abgeordnetenhaus aufgrund eines Dringlichkeitsantrags der  
Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS beschlossene  
Änderung regelt im Wesentlichen den Zugang zu Masterstudiengängen.  
Danach wird bei einem nicht konsekutiven Masterstudiengang, also  
einem Studiengang, der nicht direkt auf einen bestimmten  
Bachelorstudiengang aufbaut, lediglich ein erster  
berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorausgesetzt. Nur bei  
konsekutiven Masterstudiengängen können - mit entsprechender  
fachlicher Begründung - weitere Zugangsvoraussetzungen verlangt  
werden. Dies ist aus Sicht der Beschwerdeführerinnen wegen Verstoßes  
gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden akademischen  
Selbstverwaltungsrechte verfassungswidrig und damit nichtig.


3.3. Zweiter Jahrestags des Gebührenurteils: Bundesweite Demonstration
Das ABS ruft unter http://www.abs-bund.de/aktuelles/2651.html  
bundesweit auf, am 26. Januar, dem zweiten Jahrestag des  
Studiengebührenurteils des Bundesverfassungsgerichtes, zur Demo nach
Karlsruhe zu kommen.

3.4. Demonstration gegen Berufsverbote
Unter dem Motto "Weg mit den Berufsverboten! Grundrechte  
verteidigen!" findet am 27. Januar auf dem Mannheimer Paradeplatz um  
13 Uhr eine Demonstration gegen Berufsverbote statt.
Den Aufruf zur Demonstration findet ihr unter http://www.gegen- 
berufsverbote.de/index1.php?section=ma-demo



4. Korrektur

Im letzten Newsletter Anfang Dezember hatten wir geschrieben, dass  
die Vollversammlung der Uni Göttingen mit 77,3 Prozent einen  
Studiengebührenboykott beschlossen habe. Das war nicht ganz richtig.
In Göttingen wurde eine Urabstimmung durchgeführt, an der 17,4  
Prozent der Studierenden  beteiligten. Von diesen stimmten 77,3  
Prozent für den Boykott, dass entspricht 13,2 Prozent aller  
Studierenden. Für die Durchführung eines Boykottes war die eine  
Quorum von 15 Prozent notwendig, d.h. es hätten sich 15 Prozent aller  
Studierenden für den Boykott aussprechen müssen. Dieses Quorum wurde  
also knapp verfehlt und damit nimmt Göttingen nicht am Boykott teil.
Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

5. Termine

12. - 14. Januar, Göttingen: Moderationsseminar für fzs-Aktive
www.fzs.de/termine/event_160.html

12.-14. Januar, Mainz: Treffen des Ausschuss Sozialpolitik
http://www.fzs.de/termine/event_205.html

12.-14. Januar, Jena: Treffen des Ausschuss Verfasste  
Studierendenschaft/Politisches Mandat
http://www.fzs.de/termine/event_206.html

19. - 21. Januar, Jugendherberge Erfurt: Seminar: "Einstieg in die  
Hochschulpolitik"
www.fzs.de/termine/event_162.html

19. - 21. Januar: Treffen des Arbeitskreises LehrerInnenbildung und  
Schule in Leipzig. http://www.fzs.de/termine/event_202.html

19. - 21. Januar, Berlin: Schulungseminar "Akkreditierung und  
studentische Beteiligung" des Studentischen Akkreditierungspools.  
Anmeldung bis zum 10 Januar unter info at studentischer-pool.de

27. Januar, 13 Uhr, Mannheim: Demonstration gegen Berufsverbote.  
Start am Paradeplatz. www.gegen-berufsverbote.de

02. - 04. Februar, Seminar "Studierende in Studentenwerken" in  
Berlin. http://www.fzs.de/termine/event_164.html
21. - 25. Februar, Marburg: 31. Mitgliederversammlung. http:// 
www.fzs.de/termine/event_166.html