<html><head><meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=utf-8"></head><body dir="auto"><div><div><div><i style="-webkit-text-size-adjust: auto; background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Pressemitteilung des studentischen Dachverbands freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.</i></div><div><b style="-webkit-text-size-adjust: auto; background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"><br></b></div><div><b style="-webkit-text-size-adjust: auto; background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Demokratie an Hochschulen: "Unternehmerische Hochschule hat ausgedient - TU Berlin beschließt Viertelparität"</b></div><div><span style="-webkit-text-size-adjust: auto; background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"><br>Berlin (fzs). Die TU Berlin hat in dieser Woche eine Grundordnung verabschiedet, durch die das Konzil, der erweiterte akademische Senat der Hochschule, "viertelparitätisch" besetzt ist. Studierende, Professor*innen, akademische und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen haben nun gleichberechtigt die Möglichkeit beispielsweise das Präsidium der Hochschule zu wählen.</span></div><div><span style="-webkit-text-size-adjust: auto; background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">In der Vergangenheit hatten entscheidungsbefugte Gremien bundesweite beinahe durchgängig eine professorale Mehrheit.<br><br>fzs-Vorstand Erik Marquardt erklärt hierzu:<br>"Diese Entscheidung ist richtungsweisend. Wir fordern die Hochschulgremien der Republik auf, diesem Beispiel zu folgen. Dass die Studierenden als größte Statusgruppe der Hochschule in den Gremien oft marginalisiert sind, ist für uns nicht tragbar. Bei allen relevanten Entscheidungen an deutschen Hochschulen haben die Professor*innen die Mehrheit. Dadurch werden in den Gremien oft einseitige Interessen vertreten. Die Lehre tritt gegenüber Forschungsinteressen beispielsweise oft in den Hintergrund."<br><br>Die demokratische Mitbestimmung an Hochschulen hatte an den Hochschulen in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten einen schweren Stand. Viele Entscheidungsbefugnisse wurden in die Leitungsebenen von Hochschulen verlagert und extern besetzte Hochschulräte gewannen an Einfluss. Zudem steht einer viertelparitätischen Besetzung ein inzwischen mehr als 40 Jahre altes Bundesvefassungsgerichtsurteil entgegen, dessen Aktualität durchaus bezweifelt werden kann. Nach diesem Urteil müssen bei Fragen, die Forschung und Lehre substantiell betreffen die Professor*innen mehrheitlich an der Abstimmung beteiligt sein.<br><br>"Wir fordern die Hochschulen bundesweit auf, die vorhandenen Spielräume zu nutzen und vorerst zumindest die Gremien demokratisch zu gestalten, bei denen das rechtlich möglich ist. Außerdem sollten die Gesetzgeber in den Ländern Regelungen verankern, die dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit geben, eine aktuelle Entscheidung zur Thematik zu treffen. Damit könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, das gescheiterte Projekt der unternehmerischen Hochschule endgültig zu begraben. Hochschulen brauchen keine starke Managementstruktur, sondern eine lebendige demokratische Kultur. Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung sollten endlich endlich auch verantwortliche Entscheidungen in demokratisch zusammengesetzten Gremien treffen.", ergänzt Marquardt abschließend.</span></div></div></div></body></html>